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Eine Besuchergruppe des Sommerprogramms der Badischen Heimat macht sich auf den Weg zur Besichtigung der Burgen Hirschberg und Schanzenköpfle, die durch neuere Forschungen eine andere burgengeschichtliche Würdigung im Rahmen der Hirschberger Burgen erfahren haben. Oben angekommen, schließt sich ein bis dato Unbekannter der Gruppe an und überrascht Leiter und Teilnehmer sowohl durch freizügige Auskünfte über von ihm „entdeckte“ Funde als auch durch
haarsträubende „geschichtliche“ Schlußfolgerungen. Es stellt sich heraus, daß der Unbekannte offenbar mit aubgräberischen Methoden arbeitet, um vor allem Metallgegenstände aufzuspüren. Der Leiter der Gruppe macht ihn darauf aufmerksam, daß es sich um unerlaubtes Tun handelt, daß er der Archäologie mehr Schaden zufügt als daß er „heimatkundlich“ tätig wäre und schließlich, daß Pfeilspitzen und Hufeisen für sich gesehen Funde unter Tausenden seien, die nur durch die Einordnung in
einen Fundzusammenhang wissenschaftliche Erkenntnisse brächten. Als er ihn schließlich bestimmt darauf hinweist, daß sein Tun ein Fall für Landesdenkmalamt und Polizei ist und daß er von solchen Aktivitäten nichts mehr hören möchte, entfernt sich der Unbekannte von der Gruppe. Der Leiter der Gruppe, der den Unbekannten nur für einen Spinner hält, thematisiert daraufhin aus aktuellem Anlaß Methoden und Möglichkeiten der Archäologie.
Raub oder Rettung?
(2001)
Archive lassen sich gerne als Schatzkammern der Geschichte bezeichnen. Überraschungen und Sensationen abseits vom Bekannten bleiben da nicht ausgeschlossen. Bei der Ordnung des schriftlichen Nachlasses des Offenburger Politikers Adolf Geck (1854-1942) fanden sich im Generallandesarchiv Karlsruhe französischsprachige Urkunden des 18. und 19. Jahrhunderts sowie ein Stück eines Glasfensters. Zwischen Briefen und Parteiprogrammen, zwischen Fotos und Zeitungsauschnitten tauchten unerwartet Urkunden auf. Eines war eindeutig: Sie gehörten nicht zum politischen Nachlaß.
Am 23. September 1600 erließ der ehrsame Rat der Reichsstadt Offenburg ein Edikt zur Hexenverfolgung. In der Einleitung
stellte der Rat fest, dass er vom regierenden Stettmeister Caspar Silberrad "mit bekhümmertem gemüet" vernehmen musste, dass "etliche sorgfältige Buerger ahn gehalltener ernstlicher Execution vnderschiedlicher weibspersonen wegen geüebter Zauberrey vnnd Hexenwerckhs noch nitt ersettiget, sondern ein Ersamen Rath ferners zue bewegen gesinnt" seien.
Die Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten an der Hexenverfolgung hat die Forschung in den letzten drei Jahrzehnten immer wieder neu zeigen können. Die Motive und der Erfolg dieses Verfolgungsbegehrens aus der Bevölkerung waren je
nach Obrigkeit und Gegend unterschiedlich.
Die Weimarer Zeit ist oft ein Stiefkind der Ortsgeschichte. Das mag damit zusammenhängen, dass es Experimente mit „Arbeiter- und Soldatenräten" in kleineren Ortschaften nicht gab und Deutschland damals stärker zentralisiert wurde, als je zuvor. Trotzdem ist auch in der Weimarer Zeit eine Zusammenschau lokaler und überregionaler Ereignisse lohnenswert: Die lokalen Ereignisse werden vor dem Hintergrund größerer Zusammenhänge besser verstehbar und die Ortsgeschichte kann ihrerseits konkretisieren, warum die Weimarer Republik mit Problemen kämpfte. Der vorliegende Beitrag nähert sich der Geschichte Rappenaus und seiner Umgebung in der Weimarer Zeit anhand von zeitgenössischen Presseartikeln. Berücksichtigt wurde vor allem der liberale „Landbote" aus Sinsheim und das SPD-Blatt „Volkszeitung", das in besonderer Weise zeigt, wie die Ortsgeschichte in die große politische Geschichte eingebunden ist. Wegen der damaligen gesellschaftlichen Gegensätze besaßen allerdings auch Katholiken (mit dem „Pfälzer Boten"), Konservative (mit den „Heidelberger Neuesten Nachrichten"), und Nationalsozialisten (mit der „Volksgemeinschaft") eigene nordbadische Regionalzeitungen, die in der Karlsruher Landesbibliothek eingesehen werden können und hier nur vereinzelt zitiert werden.
Es wird das Lebensbild des badischen und württembergischen Malakozoologen Raphael Slidell Freiherr
von Erlanger (*23. Juli 1865, Paris, † 29. November
1897, Heidelberg) aufgezeigt. Der Anlass zur Beschäftigung mit diesem bedeutenden, heute kaum noch bekannten Naturforscher des 19. Jahrhunderts aus Heidelberg ergab sich durch den antiquarischen Erwerb
eines Separatabdruckes seiner Habilitationsschrift.
R. von Erlanger reichte für seine Habilitation alle seine
Publikationen kumulativ ein. Der zweite Teil der Paludina viviparus-Publikation in den Morphologischen Jahrbüchern 1893 wurde dabei aber als Habilitationsschrift
herausgehoben und mit diesem Vermerk separat publiziert. Obwohl Erlanger bereits sehr früh verstorben ist,
hat er mehrere wichtige zoologische und malakozoologische Publikationen vorgelegt. Hierbei ragen seine
Arbeiten über die Kiemenschnecke Viviparus (Mollusca: Prosobranchia) und über Bärtierchen (Tardigrada)
hervor.
Die Ramsar-Konvention ist ein inzwischen von 158 Staaten unterzeichnetes Übereinkommen zum Schutz von Feuchtgebieten internationaler Bedeutung. Unter Ramsar-Gebieten versteht man weltweit besonders schützenswerte Feuchtgebiete wie zum Beispiel Küstenlandschaften, Sümpfe, Flüsse, Seen und Auen, die naturgemäß ein reiches Vogelleben aufweisen.
Das Ausmaß der Verbrechen, die im Nationalsozialismus begangen wurden, übersteigt die Vorstellungskraft jedes Einzelnen. Mit Hilfe von Zahlen versucht man das Leid zu quantifizieren, aber letztendlich sind es hilflose Versuche, das Unfassbare zu begreifen. Anhand von Einzelschicksalen lässt sich natürlich nicht das gesamte Unrechtssystem erklären, aber Einzelschicksale ermöglichen zumindest einen Einblick in ein zutiefst menschenverachtendes und im wahrsten Sinne
gnadenloses Justizsystem. Am Beispiel des Schicksals von Raimund Faller aus Unadingen und seiner Ehefrau Ida wird dargestellt, wie sich die politische Justiz in Deutschland in den letzten Kriegsjahren dramatisch verschärfte und zu einer Rechtsprechung führte, die bei geringsten Vergehen die Todesstrafe verhängte und vollstreckte. Die sehr gute Quellenlage ermöglicht eine detaillierte Beschreibung der letzten Monate Fallers, bevor er am 23. März 1944 wegen Verstoß gegen das Rundfunkgesetz im Gefängnis Brandenburg (Havel)-Görden hingerichtet wurde. Für den Autor selbst hat das Schicksal Raimund Fallers eine besondere Bedeutung, da seine Urgroßmutter Lucia Marx eine Schwester von Raimund war. Sie war mit dem damaligen Bürgermeister Emil Marx verheiratet, der bei der Verhaftung Raimund Fallers auch in Erscheinung trat. Die Forschungen zu dessen Schicksal sind somit nicht nur von akademischer Bedeutung, sondern es stellt sich auch die Frage, ob die eigene Verwandtschaft eine Mitschuld am Tode Fallers hatte. Diese Fragen konnten durch das Einsehen der Gerichtsakten im Bundesarchiv in Berlin geklärt werden.
Die Machtübernahme der Nationalsozialisten und die endgültige Inthronisierung
ihrer »Weltanschauung« 1933 mussten dem in Gaienhofen lebenden Schriftsteller Dr.
Ludwig Finckh (1876-1964) eine späte, doch tiefe Genugtuung bedeuten. Seit Ende des
Ersten Weltkrieges gab er sich in zahlreichen kleineren Schriften als entschiedener Antidemokrat und Gegner der Weimarer Republik zu verstehen, in denen er in Kategorien
des Völkischen und Sippenkundlichen in bedenkliche Nähe zu antisemitischer Rassenkunde, Erbbiologie und Eugenik geriet. Der geistigen Vorläuferschaft: des Nationalsozialismus mehr als nur verdächtig, fand der fast 60jährige Autor im »Neuen Deutschland«
die lang erhoffte Bestätigung, endlich verstanden zu werden. Gerade so, als hätte er
immer schon gewusst, worauf es in Deutschland nach 1918 hinauslaufe und vor allem
ankomme, wurde Finckh 1933 aktives Parteimitglied der NSDAP und gehörte am 26. Oktober des Jahres zu jenen 88 deutschen Autoren, die das offizielle »Gelöbnis treuester
Gefolgschaft« für Adolf Hitler und den nationalsozialistischen Staat Unterzeichneten.
Quirin Moscherosch stand zu Lebzeiten und steht bis heute im Schatten seines älteren Bruders. Es gibt kein Denkmal und keine Inschrift, die an ihn
erinnern würde. Sein literarisches Werk erscheint schmal. Wenn man in
Iüerarbistorischen Lexjka nachschlägt, dann sieht es so aus, als habe er - als
Pfarrer - eben geistliche Lieder gedichtet und bei Hochzeiten und Begräbnissen Freuden- und Trauerlieder verfasst, wie es in seiner Zeit üblich war.[2]
Dem älteren Moscheroscb gelang der Aufstieg zu hohen Regierungsämtern, die ein Staatsdiener, dem die letzte Qualifikation, der juristische Doktorgrad, fehJte, eben erreichen konnte, zum Amt des Fiskals (eine Art Polizeichef) in der Freien Reichsstadt Straßburg, zum Vorsitzenden des Regierungskollegiums der Grafschaft Hanau-Münzenberg in der Residenz
Hanau am Main. Quirin Moscherosch dagegen blieb, so könnte man sagen,
auf bescheidenen Dorfpfarreien in der Grafschaft Hanau-Lichtenberg hängen, zuerst in Offendorf, dann in Bodersweier; So sieht der Vergleich aus,
wenn man sich auf die gängigen literarhistorischen Darstellungen verlässt.
Dieses Urteil wäre bei genauerer Betrachtung und bei vollständiger Erfassung aller Schriften Quirin Moscheroschs zumindest in zwei Punkten zu
revidieren. Zum einen ist seine literarische Hinterlassenschaft nicht so
schmal und einförmig wie es scheint. Es gibt bisher nur keine vollständige
Bibliographle seiner Schriften.[3] Zum Zweiten war seine berufliche Stellung nicht so bescheiden. Er nahm in den Jahren von etwa 1650 bis zu seinem Tod 1675 in der Grafschaft Hanau-Lichtenberg immer wieder Aufgaben wahr, die ihn als Landes- und Hofpoet des regierenden Grafen erscheinen lassen. Davon gleich mehr.
Quintetto B-Dur für Oboe, Violine, 2 Violen und Violoncello / Adalbert Gyrowetz ; (Arr. Mr. Rosinack) ; [Hrsg.: Hans-Heinrich Kriegel]. - [Bochum] : [Editio Fasch Favor], [2015]. - 1 Online-Ressource (1 Partitur (38 Seiten))
Basiert auf: Symphonies. Arr - Don Mus.Ms. 583 / Gyrowetz, Adalbert *1763-1850*