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Als vor fünfzehn Jahren Johannes Humpert im Heft 45 dieser Zeitschrift seinen Aufsatz über " Eine römische Straße durch den südlichen Schwarzwald' veröffentlichte, schien damit eine alte Streitfrage endlich entschieden. Denn in zwei Jahren
intensiver Geländearbeit hatte der Autor viele Argumente, Fakten wie auch Indizien zusammengetragen und zumindest für Teilstücke dieser Verbindung zwischen Breisgau und Baar schlüssige Beweise vorgelegt. Wie die von ihm selbst referierte Diskussion zeigt, konnte er bei seiner Straßenforschung an frühere Beobachtungen anknüpfen, die aber für eine Entscheidung nicht ausgereicht hatten. So dominierte lange Zeit die von R. Nierhaus vertretene Auffassung, dass die 73/74 n. Chr. gebaute Straße durch das Kinzigtal, die von Straßburg ("ab Argentorate") hinauf nach Rottweil und von dort weiter in Donautal führte, in römischer Zeit die einzige Querverbindung über den Schwarzwald gewesen sei.
Der Vertrag zwischen Fürstenberg und Villingen von 1501/1516 - eingebunden in Pergamentfragmente
(2008)
Zwischen den Pergamentfragmenten des Stadtarchivs Villingen-Schwenningen, die Edith Boewe-Koob beschreibt, befinden sich Abschriften eines Vertrages, den das Haus Fürstenberg und die Stadt Villingen im Jahre 1501 geschlossen haben. Der
Vertrag wurde über einen längeren Zeitabschnitt zwischen den beiden Parteien ausgehandelt und wohl erstmals im Jahre 1501 als Konzept niedergeschrieben. Der endgültige Vollzug durch Besiegelung fand jedoch erst im Jahre 1516 durch Friedrich Graf zu Fürstenberg statt. Hintergrund des Vertrags waren jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Fürstenberg, das bis zum Jahre 1326 der Stadtherr von Villingen war und der Stadt Villingen über Macht und Einfluss in und um Villingen. Die aufstrebende Stadt versuchte ihren Einflussbereich auszudehnen und denjenigen ihres ehemaligen Stadtherrn zurückzudrängen. Dies gelang ihr offensichtlich auch. Im Einzelnen ging es um die Ausdehnung des Hoheitsbereichs der Stadt, um Geleit- und Zollrechte, die Verfolgung flüchtiger Eigenleute, die Zuständigkeit von Gerichten, um die gegenseitige Anerkennung von Münzen und von Gerichtsurteilen. Jagdgerechtigkeiten, Zugang zu den Märkten, Ausleihe von Henkern und die zukünftige Schlichtung von Streitigkeiten waren weitere Vertragspunkte .
In HUGO SIEFERTS Beitrag in den Schriften der Baar, 50/2007, S. 51-58: "Ein Interview mit Folgen - Wie Donaueschingen die Daily-Telegraph-Affaire erlebt" wird mehrfach ein Abgeordneter erwähnt, der im Reichstag mitgeholfen hatte, die Stimmung des Kaisers in Donaueschingen zu verhageln: LIEBERMANN VON SONNENBERG - ein Stichwort, das mich elektrisiert hat.
Wie es nämlich der Zufall will, hatten meine Ururgroßeltern und meine Urgroßmutter zeitweilig offenbar engeren Kontakt mit diesem, damals noch jungen Mann. Wenngleich fernab der Baar geschehen, dürfte diese "Geschichte" vielleicht auch für geborene Baaremer nicht ganz uninteressant sein, beleuchtet sie doch diese schillernde Persönlichkeit und überhaupt
damaliges Fühlen und Denken etwas näher.
Denk mal an Elisabeth!
(2008)
"Wir verbinden eine Ära immer mit dem Namen eines Mannes", lautete einmal Joachim Egon Fürst zu Fürstenbergs
Antwort auf die Frage des ZEITmagazin, warum seine 1767 in Regensburg als Maria Elisabeth Alexandrina Augusta
Carolina Josepha Walburga Prinzessin von Thurn und Taxis geborene - ein vil edel magedin hätte sie vermutlich der Jäger und Sammler Joseph von Laßberg nach dem Vorbild der jungen Kriemhild genannt - und 54-jährig in Heiligenberg
gestorbene Ahnin Fürstin Elisabeth in der Familiengeschichte gar nicht gut wegkommen. Die Journalistin glaubte nämlich
beobachtet zu haben, dass Frauen allgemein in der Historie der Fürstenberger nicht zählten und dass die schon mit einunddreißig Jahren Witwe gewordene "Fürstin teutscher Frauen" (Laßberg) im Besonderen wahrscheinlich wegen ihres "bedenklichen Lebenswandels" und der " innigen Freundschaft", der Mesalliance mit Laßberg links liegen gelassen werde. Dabei gehöre ihr doch ein Denkmal gesetzt.
"Bis zu einem frohen Wiedersehen"·telegrafiert Max Egon II. Fürst zu Fürstenberg am 4. November 1908 von Donaueschingen aus dem österreichischen Grafen Rudolf Colloredo-Mannsfeld jun. und rät ihm, die "Kugelbüchse für jeden Fall"
mitzubringen, um so für die Treibjagden mit dem deutschen Kaiser Wilhelm II. im Unterhölzer Wald und am Amtenhauser Berg gerüstet zu sein.
Waren für die Weills
(2008)
Zu Beginn der 1990er Jahre entdeckte Hans Höfer auf dem Dachboden seines Hauses in Kippenheim verschiedenste Schriftstücke aus den Jahren 1819 bis 1891. Wie nach eingehender Betrachtung des Materials ermittelt werden konnte, bieten sie einen exemplarischen und äußerst seltenen Einblick in das Leben und Handeln einer jüdischen Geschäftsfamilie während dieser Zeit: der Familie Weil[l], direkten Vorfahren des Komponisten Kurt Weill, denen das Haus bis 1900 gehörte.
Der „Höfer-Fund" untergliedert sich in zwei Teile. Der größere steht im Zusammenhang mit einer Eisenwarenhandlung, die zur Jahrhundertmitte von Kurts Großonkel Heinrich, auch Löb oder Naphtali genannt, gemeinsam mit dessen Mutter Eva aufgebaut wurde. Sukzessiv traten zwei weitere Brüder dem Geschäft als Teilhaber bei: Nathan, Kurts Großvater, und Jakob. Insgesamt besteht dieser Teil überwiegend aus geschäftlicher Korrespondenz, Kalendern, Bestellungen, Rechnungen, Preislisten, Mahnungen oder Lieferbescheinigungen. Zwischen den einzelnen Schriftstücken finden sich immer wieder großformatige Beiblätter, auf denen Stichworte wie „Preiscouranta vom Jahr 1858", ,,Facturas vom Jahr 1858", ,,Quittungen
vom Jahr 1859" oder „Briefe vom Jahr 1860" notiert wurden. Bei einem großen Teil des „Höfer-Fundes" handelt es sich demnach um die Buchhaltung der Eisenwarenhandlung. Dafür sprechen auch Vermerke wie „Factb. Fol. [Zahl]" oder „cto et [Zahl]", mit denen die einzelnen Rechnungen von Heinrichs Hand versehen wurden. Folglich waren die Inhaber über die
von Ulrich Baumann beklagte herkömmliche „Sackbuchhaltung" der jüdischen Händler, die er als „Dilemma der Forschung" bezeichnet, schon weit hinaus. Ferner verweist die Buchhaltung auf Deutsch auf die Umsetzung einer entsprechenden Forderung im 9. Konstitutionsedikt vom 13. Januar 1809, das zahlreiche Bestimmungen zur rechtlichen und sozialen Emanzipation der badischen Juden enthielt.
Der Artikel skizziert die Wirtschafts- und Lebensverhältnisse des Ortenauer Ritters Wolf von Windeck (um 1497-1542) auf Grund der umfangreichen Auflistung seiner Hinterlassenschaft und von gleichzeitigen urkundlichen Nachrichten. Eine Edition des Faszikels mit über 1000 Personen-, Orts- und Flurnamen aus der Ortenau ist geplant.
Der Hunger nach Bildern und Informationen führte im ausgehenden Mittelalter zu einer explosionsartigen Verbreitung von Druckerzeugnissen. Der Rohstoff Papier stand zum ersten Mal in ausreichendem Maße zur Verfügung. In den großen Städten des Oberrheingebietes, wie Basel oder Straßburg etablierten sich Druckwerkstätten, die das damals neue Medium
Buch druckten und herausgaben, um den nahezu unersättlichen Hunger nach Bildung zu stillen. Im Folgenden werden drei Bücher aus dem Bestand der Offenburger Historischen Bibliothek vorgestellt, die im Spätmittelalter und der frühen
Neuzeit, d. h. kurz vor oder kurz nach 1500 entstanden. Diese Werke sind aufgrund der reichen Holzschnitt-Illustrationen hochinteressant und schön gestaltet. Der Gesamteindruck im Zusammenspiel von Text und Bild war von entscheidender Bedeutung, die reichen Illustrationen sollten die Aufmerksamkeit potentieller Käufer auf sich ziehen. Menschen, die der lateinischen Sprache oder des Lesens selbst nicht mächtig waren, konnte so der Inhalt anhand der Bilder erklärt und verständlich gemacht werden.
Anlass zum Thema dieser Miszelle ist die Sorge, dass die Diskussion des Problemkreises „galloromanisches Substrat im Schwarzwald" von Historikern und Archäologen als „ungelöst" oder „unlösbar" abgebrochen bzw. beiseite geschoben wird. Zuletzt äußerte sich dazu Meinrad Schaab, ausgehend von der - nach ihm - lediglich im Zartener Becken gesicherten Namen-, Siedlungs- und Bevölkerungskontinuität. Im Übrigen bleibt Schaab skeptisch abwartend. Zur philologischen Argumentationsweise findet er keinen adäquaten Zugang. Irritationen verursachen ihm die Ortsteilnamen (Zinkennamen) zwischen Elz und Kinzig: ,,Aber romanische Namen gibt es auch anderwärts im Schwarzwald, und ausgerechnet in von der Siedlungs- und Bodenausstattung her kaum frühdatierbaren Tälern, Ortsteilen und Einzelhöfen, zu denen natürlich auch keine frühe schriftliche Überlieferung vorliegt. Man wird sie kaum allein aufgrund philologischer Merkmale als Rückzugssiedlungen der von den Alemannen verdrängten römischen Provinzialbevölkerung einstufen können. Aber auch die Deutung als durch Bergbauspezialisten oder bäuerliche Kolonisten erst im Hochmittelalter angelegte Siedlungen ist keineswegs erwiesen, und die Deutung auf Bergbau geht oft auch nicht auf." Misstrauen gegenüber philologischer
Argumentationsweise hatte Bruno Boesch schon 1962 gesät, als er warnte, „in einer so komplexen, viele Wissenschaften berührenden Frage dem philologischen Scharfsinn unbeschränkte Vollmachten einzuräumen". Leider ist eine Auseinandersetzung mit jüngeren germanistischen und romanistischen Arbeiten von Seiten der Mittelalterhistoriker und auch sonst, ausgeblieben. Wolfgang Haubrichs hat jüngst dem Problem der Romania submersa im Westen und Süden der Germania eine knappe Zusammenfassung gewidmet. Da heißt es: ,,Auf der Ostseite des Oberrheins sind die Kontinuitätszeugnisse [d. h. antik-frühmittelalterliche Namenkontinuität, = Verf.] noch spärlicher. Für das badische Schwarzwaldvorland und den Mittleren Schwarzwald sind einige Lehnwortareale dingfest gemacht worden; im Schwarzwald Gruppen von Ortsnamen, die auf galloromanische Lehnwörter zurückgehen dürften."
Wallfahrten im Ortenaukreis
(2008)
Das deutsche Wort „Pilger" stammt vom kirchenlateinischen Wort „Pelegrinus". Dieses bezeichnet eine Person, die aus religiösen Gründen in die Fremde geht, also eine Wallfahrt in einen Wallfahrtsort macht. Anlässe zu einer Wallfahrt können sein: - eine sich selbst auferlegte Buße, - das Bemühen, einen Sündenablass zu erhalten, - die Erfüllung eines Gelübdes, - die Hoffnung auf eine Gebetserhörung, - Heilung einer Krankheit, - eine religiöse Vertiefung und/oder eine Danksagung.
Ziel einer so verstandenen Wallfahrt ist: ein als heilig betrachteter Ort, beispielsweise eine biblische Stätte, ein Ort einer Erscheinung oder ein Gnadenbild in einer Wallfahrtskirche. An diesen Orten gilt es zu beten, zu bitten und zu danken, um Gnade und Ablass zu erhalten, zumindest tagsüber jederzeit. Diese Sätze zum Thema Wallfahrt sind einem Beitrag im „Konradsblatt" der Wochenzeitung des Erzbistums Freiburg entnommen, in dem im Frühjahr 2007 über die Offenburger Ausstellung „Auf Gottes Pfaden" berichtet wurde.