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Am 2. Juni 1803 betrat Kurfürst Karl Friedrich von Baden erstmals den Boden der ehemaligen Kurpfalz, die ihm im Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 zugesprochen worden war. Erstes Ziel seiner Reise war Mannheim, die ehemalige Residenzstadt der Kurpfalz, die er am späten Nachmittag erreichte. Vor dem Heidelberger Tor angekommen, wurde er mit Glockengeläut und Salutschüssen empfangen und in ergreifenden Reden vom Mannheimer Stadtdirektor und Stadtgerichtsassessor willkommen geheißen. Flankiert von der Schuljugend sowie zahlreichen jubelnden Bürgern, zog der Tross des Kurfürsten durch die Planken über den Paradeplatz hin zum Schloss, wo der Adel und die hohen Verwaltungsbeamten ihren neuen Landesherren empfingen. Tags darauf war ein umfangreiches Programm vorbereitet: Im Nationaltheater sah sich Karl Friedrich ein ihm zu Ehren geschriebenes Schauspiel sowie eine Oper an. Im Anschluss gab er bekannt, dass er die hohen Schulden des Theaters übernehmen und den künftigen Betrieb mit Hilfe eines jährlichen Zuschusses aufrecht erhalten lassen wolle. In den folgenden Tagen war der Kurfürst der schier unbegrenzten Devotion der Mannheimer ausgesetzt. Ob beim Besuch der religiösen Gemeinden oder beim Empfang von Schulklassen, überall wurde er in Gedichten, Liedern oder Aufführungen gefeiert.
In seiner Thronrede - immerhin - von 1883 kündigte der badische Großherzog Friedrich ein Gesetz an, das demnächst erlassen werden sollte. Wir würden es heute als Denkmalschutzgesetz bezeichnen, aber damals trug es einen ganz anderen, viel schöneren Titel. Es hieß „Gesetz, die Fürsorge für die Denkmäler der Kunst und des Altertums betreffend", und mit Ausnahme der in Staatsbesitz befindlichen Bauten war der Inhalt des Gesetzes tatsächlich nur die Fürsorge und die zwanglose Förderung des Schutzes und der Erhaltung der Denkmäler im Lande, ganz gleich, wem sie gehörten. Förderung und Fürsorge für Denkmäler war etwas, von dem man damals glaubte, daß ein allgemeiner Konsens aller Gutwilligen über eine solche Notwendigkeit bestünde.
Aktueller Anlass dieser Ausarbeitung war die Auslagerung der wertvollsten Bestände der Gemäldegalerie in die unterirdischen Archive einer Kölner Spezialfirma im Oktober des Jahres 2000: der vorerst letzte Akt des Untergangs einer der bedeutendsten kulturgeschichtlichen Privatsammlungen im europäischen und internationalen Maßstab.
Vor dem Hintergrund der enormen Bedeutung des Bodensees als Trinkwasserreservoir ist die Erfassung und Überwachung seiner morphologischen und hydrogeologischen Einzugsgebiete eine dringende Notwendigkeit.
Schwierig wird die Erfassung der Wassereinzugsgebiete dann, wenn es sich um
Gebiete mit anstehenden Kalkgesteinen größerer Mächtigkeit handelt wie z. B. im
Nordwesten des Bodensees. Die in den Bodensee mündenden Flüsse wie die Radolfzeller Aach und Stockacher Aach beziehen ihr Wasser aus Liefergebieten, deren geologischer Aufbau durch jurassische Kalkgesteine gekennzeichnet ist. Der in
diesen Gebieten fallende Niederschlag sowie auch die Wasserläufe versickern relativ rasch in den klüftigen Juragesteinen. Mit der hydrogeologischen Situation der
jurassischen Gesteine sind Trockentäler, Dolinen und andere Erscheinungsformen
der Verkarstung verbunden.
In der vorliegenden Untersuchung sollte festgestellt werden, in wie weit die biologische Stechmückenbekämpfung mit B.t.i.
(Bacillus thuringiensis israelensis) und die dadurch reduzierte Stechmückenzahl (Diptera, Culicidae) einen Einfluss auf die
Nahrungszusammensetzung von Vögeln haben kann, die ihre Nahrung im Flug erbeuten oder von der Vegetation absammeln. Hierzu wurde mit Hilfe der Halsringmethode die Zusammensetzung der Nestlingsnahrung von in den Rheinauen brütenden Mehlschwalben (Delichon urbica), Teichrohrsängern (Acrocephalus scirpaceus), Trauerschnäppern (Ficedula
hypoleuca), Kohlmeisen (Parus majoi) und Blaumeisen (Parus caeruleus) überprüft. Begleitend dazu wurde die Fluginsektenfauna mit dem Autokescher gefangen und der Anteil der verschiedenen Insektengruppen bestimmt. Es zeigte sich, dass die Hauptaktivitätszeit der Stechmücken (bes. Aedes vexans) erst gegen Abend beginnt, während die
im Flug jagenden Mehlschwalben etwa 60 Minuten vor Sonnenuntergang die Fütterung der Nestlinge zunehmend einstellen. Eine Probenahme in der Zeit um den Sonnenuntergang herum war bei den Vögeln nicht mehr möglich. In den Autokescherfängen, die parallel zu der Beprobung der Mehlschwalben durchgeführt wurden, also deutlich vor Sonnenuntergang, konnte nur einmal eine Stechmücke nachgewiesen werden. In den späteren Autokescherfängen (von 30 min vor bis 30 min nach Sonnenuntergang) waren von April bis Juni nur vereinzelt Stechmücken vorhanden, im Juli stieg ihre Anzahl und nahm dann im August wieder ab. Den höchsten Anteil an der Gesamtzahl der mit dem Autokescher gefangenen Insekten erreichten die Stechmücken im Kontrollgebiet NSG Biedensand bei Sonnenuntergang im Juli mit 31,3 %. Sonst blieb ihr Anteil meist (deutlich) unter 5 %. Die fehlende Überschneidung der Aktivitätszeiten von Vögeln und Stechmücken zeigt sich auch an dem geringen Anteil (0,09 %) der Stechmücken in den Nahrungsproben der Mehlschwalben. Die Vögel fütterten ihre Nestlinge vorzugsweise mit Blattläusen (Aphidina, bei der Erstbrut der Mehlschwalben) und Kurzflügelkäfern (Staphylinidae, bei der Zweitbrut). Bei den Vogelarten, die ihre Beutetiere von der Vegetation absammeln, wurden in 140 Proben nur beim Teichrohrsänger 5 Stechmücken in der Nestlingsnahrung gefunden (Anteil: 5,3 %), davon waren 4 Larven. Vor allem Kohl- und Blaumeise bevorzugten Schmetterlingslarven, aber auch bei Teichrohrsänger und Trauerschnäpper war der Anteil der nicht flugfähigen Tiere (Raupen, Spinnen, Blattläuse) vergleichsweise hoch. Unter den Diptera wurden größere Exemplare bevorzugt (z.B. Tipulidae, Syrphidae). Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass der Anteil der Culicidae am Beutespektrum der untersuchten auenbewohnenden Vogelarten sehr gering ist und auch bei einem höheren Stechmückenaufkommen kaum ansteigen würde. Somit kann die Reduzierung der Stechmückenzahl durch die Bekämpfung mit B.t.i. keinen nachteiligen Einfluss auf die Ernährung dieser Vögel haben.
Die Entomologische Arbeitsgemeinschaft unter dem Dach des Naturwissenschaftlichen Vereins Karlsruhe e.V. bietet zwei Veranstaltungsreihen an. Für die Entomologen im Raum Karlsruhe organisiert Realschulrektor i. R. K. Voigt den Entomologentreff, der monatlich einmal, in der Regel am letzten Mittwoch eines Monats, im Max-Auerbach-Saal des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe zusammenkommt. Daneben gibt es landesweite Veranstaltungen der Entomologischen Arbeitsgemeinschaft, für die R. Trusch verantwortlich zeichnet.
Günter Ebert
(2003)
Am 25. März 2003 erhielt Günter Ebert, Gründer und langjähriger Leiter der Entomologischen Arbeitsgemeinschaft im Naturwissenschaftlichen Verein Karlsruhe, auf der Tagung der Deutschen Gesellschaft für allgemeine und angewandte Entomologie (DGaaE) an der Martin-Luther-Universität Halle die Fabricius-Medaille. Es ist dies die höchste Auszeichnung, die
die DGaaE für herausragende Leistungen in der entomologischen Grundlagenforschung in unregelmäßigen Abständen verleiht. Mit ihr wird zugleich die jahrzehntelange Schmetterlingsforschung am Karlsruher Naturkundemuseum gewürdigt.
Im letzten Jahrzehnt haben besonders weitreichende politische, wirtschaftliche und soziale Veränderungen stattgefunden, die zu einer neuen Bedeutung der Regionen in Europa geführt haben Die Nachbarschaftspolitik des Landes
Baden-Württemberg ist deshalb nicht von ungefähr Grundlage seiner Europapolitik. Die Aufnahme dieses Zieles in die Präambel der Landesverfassung bringt dies in besonderer Weise zum Ausdruck. Der Regierungsbezirk Südbaden grenzt am
Oberrhein an die französische Region Alsace mit ihren beiden Departements Haut-Rhin und Bas-Rhin, am Hochrhein an die Schweizer Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Zürich, Schaffhausen und Thurgau. Die Grenze zur Schweiz ist zugleich Außengrenze der EU. Die meisten Landkreise im Regierungsbezirk, der 2.1 Mio. Einwohner zählt, sind Grenzlandkreise. Deshalb hat die Landesregierung speziell den Regierungspräsidenten von Freiburg mit der regionalen Gesamtkoordination dieses vielfältigen Politikfeldes beauftragt.
Als Ergänzung zu den Ausführungen zur Strafrechtspflege und zum Strafvollzugsbau im September-Heft 2002 der Badischen Heimat sei hier noch ein Nachtrag eingebracht. Im Zuge der Reformbestrebungen im badischen Justizwesen Mitte des 19. Jahrhunderts wird Hübsch während der Zeit der Erbauung des Bruchsaler Zuchthauses mit Entwürfen zu weiteren Bauten des Strafvollzuges betraut. Im Herbst 1837 ersucht das Innenministerium Hübsch, in einer Kommission zur Ausarbeitung von Modellplänen für Gefängnisse mitzuwirken, um zu gleichwertigen Gefängnisbauten im ganzen Land zu gelangen. Im Juni 1838 legt Hübsch die gewünschten Entwürfe vor, die endgültige Fertigstellung und Lithographierung der Musterpläne verzögert sich jedoch bis zum Frühjahr 18402. Diese Pläne bestehen aus je zwei Grundrissen, zwei Frontansichten und einem gemeinsamen Schnitt für ein grösseres und ein kleineres Amtsgefängnis, dazu entwirft Hübsch noch eine Art Kleingefängnis in Grundrissen und Ansicht.