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In 2Mose 20,8 heißt es: Gedenke des Sabbattages, dass du ihn heiligest. Unter Kaiser Konstantin löste der Sonntag den Sabbat als arbeitsfreien Ruhetag ab (321 n.Chr.). Im Mittelalter galt der sonntägliche Gottesdienst als Kirchengebot. Heute ist der Sonntag verfassungsmäßig geschützt. Die einschlägige Bestimmung lautet: Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. Es handelt sich um Art. 139 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919, der sog. Weimarer Reichsverfassung. Diese Vorschrift ist gemäß Art. 140 GG – neben anderen Artikeln der Weimarer Reichsverfassung, den sog. Weimarern Kirchenartikeln – Teil des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geworden. Sowohl der Gedanke der Sabbatruhe, der Unterbrechung der Arbeit, als auch derjenige des Gottesdienstes wird aufgenommen, auch wenn nicht von „Gottesdienst“, sondern von „seelischer Erhebung“ die Rede ist. Bei der Einbringung hob der Berichterstatter, der Abgeordnete Mausbach von der Zentrumspartei, hervor, die Vorschrift schütze die öffentliche Sitte und die christliche Tradition und Religionsausübung. Die großen geschichtlichen Bestandteile der Kultusausübung enthielten aber auch wertvolle Freiheitsrechte für die Einzelnen, und gerade diese Seite der Sonntagsruhe, die Schonung der Freiheit und der sozialen Gleichwertigkeit aller Klassen, sei darin angesprochen.
Im Januar 1918 sah Friedrich von Duhn, Direktor des Archäologischen Instituts an der Universität Heidelberg, seine Chance, die institutseigene Sammlung um Gipsabgüsse des seinerzeit in der Forschung heftig diskutierten gewaltigste[n]
Siegesdenkmal[s] Roms gegen den Norden zu bereichern: des sog. Tropaeum Traiani von Adamklissi in der rumänischen Dobrudscha. Der nördliche Teil der Dobrudscha unterstand zu diesem Zeitpunkt dem deutschen Oberkommando unter Generalfeldmarschall August von Mackensen. In Anbetracht der militärischen Besetzung durch das Deutsche Reich und mit Hilfe des vor Ort stationierten Hauptmanns Harald Hofmann, selbst ausgebildeter Archäologe, würden sich die Abformungen mit militärischen Hilfskräften leicht bewerkstelligen lassen, so von Duhn. Die Zeit sei günstig, solange die Deutschen noch in Rumänien und der Dobrudscha militärisch die Herren seien; die herzustellenden Abgussformen könnten außerdem für einen gewinnbringenden Verkauf von Abgüssen an andere Museen und Universitätssammlungen genutzt werden. Es wäre doch eine schöne Sache für uns, würde dem badischen Staat Ehre machen und die Wissenschaft sehr fördern, schrieb er im Januar 1918 an das Ministerium des Kultus und Unterrichts in Karlsruhe.
Wendelin Beyschlag
(2003)
Von dem gewaltigen Dom in Köln aus erreicht man nach zehn Minuten in westlicher Richtung die Kirche St. Gereon. Die ältesten Teile des Gotteshauses stammen aus dem 12. Jahrhundert, also aus der Romanik. Im Altarraum der Kirche mit dem sehenswerten Dekagon steht auf der linken Seite vor dem Nordturm das reizvolle Sakramentshäuschen, das als Zeitpunkt
seiner Erstellung die Jahreszahl 1608 trägt.
Ludwig Christof Meffle
(2002)
Vor der Kapelle auf dem Adelberg in Bretten-Neibsheim steht ein Hochkreuz aus dem Jahre 1885. Auf beiden Seitenfronten des Sockels hat sich der Handwerker verewigt: ,,Ludwig Meffle, Stein- und Bildhauer in Bretten". Das war der Anlass, nach
weiteren Arbeiten dieses Steinbearbeiters zu suchen. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit in Baden im Jahre 1862 wurden die Zünfte aufgelöst. Für die Gründung eines Gewerbebetriebes war keine Meisterprüfung mehr nötig und wohl auch nicht möglich, da die privatrechtlichen Innungen in Großstädten erst um 1885 gegründet wurden. Ludwig Meffle hat sich in Rechnungen und Zeitungsanzeigen nie als Meister bezeichnet.
Die Zunftordnungen aus dem Mittelalter (der größte Teil stammt wohl aus dieser Zeit) wurden seit dem 18. Jahrhundert langsam ausgehöhlt. Eine Ursache war der Beginn der Industrialisierung, die durch die Zunftverfassung behindert wurde. Die
Hofhandwerker waren dagegen keiner Zunftordnung unterworfen und konnten auch für Privatkunden arbeiten. Im deutschsprachigen Raum wurden seit dem Anfang des 19. Jahrhunderts die Zünfte aufgehoben und die Wirtschaft weitgehend der freien Entfaltung überlassen. Außer den Handwerkern waren auch andere Selbstständige in Zünften organisiert, wie zum Beispiel die Krämer (Händler).
Vor der Kapelle auf dem Adelberg in Bretten-Neibsheim steht ein Hochkreuz aus dem Jahre 1885. Auf beiden Seitenfronten des Sockels hat sich der Handwerker verewigt: „Ludwig Meffle, Stein- und Bildhauer in Bretten“. Das war der Anlass, nach weiteren Arbeiten dieses Steinbearbeiters zu suchen. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit in Baden im Jahre 1862 wurden die Zünfte aufgelöst. Für die Gründung eines Gewerbebetriebes war keine Meisterprüfung mehr nötig und wohl auch nicht möglich, da die privatrechtlichen Innungen in Großstädten erst um 1885 gegründet wurden. Ludwig Meffle hat sich in Rechnungen und Zeitungsanzeigen nie als Meister bezeichnet. Der von der Großherzoglichen Landesgewerbehalle
eingerichtete Ausschuss zur Veranstaltung von Lehrlingsprüfungen veröffentlichte 1883 eine Lehrlingsprüfungsordnung, die jedoch nur eine Empfehlung darstellte. Steinhauer hatten nach dem 1. Lehrjahr einen Würfel von einem Fuß aus Sand- oder Kalkstein zu behauen. Ein Stück Säulenschaft von 70 cm Länge und 25 cm Durchmesser musste nach dem 2. Lehrjahr aus Sandstein behauen werden. Nach dem 3. Lehrjahr war eine Zeichnung einer runden Wendeltreppe anzufertigen und eine Stufe aus Gips oder Sandstein in 1/10 natürlicher Größe herzustellen.
Drei Miniaturen für Orgel
(1997)
Vocalis
(2011)
"Skulptur"
(1984)