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Die Schweiz bietet auf kleinem Raum eine beachtliche Anzahl verschiedener sogenannter
Hauslandschaften mit jeweils eigenständiger Geschichte und verschiedenen Bauformen. Natürliche Voraussetzungen und kulturelle Eigenheiten prägten diese Hauslandschaften. Sie lassen
sich großräumig in das Schweizer Mittelland, die Voralpen und Alpennordseite, die alpinen
Südtäler, die Westschweiz sowie den Jurabogen gliedern. Die Hausforschung zeigt, dass im
ländlichen Hausbau bis in die frühe Neuzeit vorwiegend in Holz gebaut worden ist. Darauf
folgte in den meisten ländlichen Regionen der Schweiz eine Verlagerung zum Steinbau. Wenigsten drei Phasen der Agrarmodernisierungen haben die Landwirtschaft in der Schweiz nachhaltig verändert und damit auch die dazugehörenden Bauten.
Das ältere deutsche Rechtsdenken begreift sich als vollkommene und unabänderliche
Ordnung. Geschriebene Gesetze wie die Spiegel des Mittelalters
sind keine Rechtsschöpfungen, sondern Rechtsdarstellungen. Gleichgültig ist
daher auch die Urheberschaft, allein entscheidend sind Rechtskunde und
Autorität. Das Recht gründet in einer einheitlichen und überkommenen Überzeugung
der Gemeinschaft, vor allem ihrer Vertreter, der Schöffen und Urteiler.
Rechtsprechung war daher lediglich Rechtsfindung im Wortsinne.
Auf der Suche nach Belegen für Kunstwerke, die stilistisch bestimmten Meistern
zuzuschreiben waren, stieß ich - nicht ohne Grund - wiederholt auf Verwandtschaftsbeziehungen
dieser Künstler. Daß solche verwandtschaftlichen
oder persönlichen Verbindungen in manchen Fällen zu Aufträgen geführt hatten,
legte ich bereits vor einigen Jahren am Beispiel der Breisgauer Barockbildhauer
Johann Baptist Sellinger, Johann Christian Wentzinger und
Joseph Hör dar. Ich erkannte und unterstrich dabei den Wert gründlicher
familienkundlicher Kenntnisse besonders in Fällen, in denen für Kunstwerke
weder durch Signaturen noch durch schriftliche Belege die Urheberschaft der
Künstler zu sichern gewesen war; denn neben der Stilkritik hatte die Genealogie
zusätzliche Begründungen für die Zuschreibung der Arbeiten geliefert.
Der Investiturstreit fand gerade in Schwaben seinen Ausdruck in offenem
Kampf. Die süddeutschen Fürsten und mit ihnen der Großteil des übrigen
Adels standen an der Spitze oder auf der Seite der Opposition gegen Heinrich
IV. Neben dem antiköniglich gesinnten Adel fanden die gregorianischen Kräfte
ihre Hauptstütze in einer wachsenden Zahl neu entstehender Klöster.[...]In diesen Rahmen muß auch die Stiftung des Klosters Alpirsbach im Schwarzwald
gestellt werden, das zu den von Berthold von Zwiefalten genannten Klöstern
gehört.
Die Strafpraxis spiegelt das Selbstverständnis einer Gesellschaft und ihrer
Organe. Der Wissenschaft ist dabei die Rolle zugeteilt, an die staatliche
Reaktion zeitentsprechende rationale Maßstäbe anzulegen. Je mehr die Vernunft
als Schrittmacher der Geschichte angesehen wird, desto größer ist das
Bedürfnis nach gelehrter Auskunft. Ein weites Feld wissenschaftlicher Einflußnahme
hat sich dem Juristen eröffnet, seitdem die Constitutio Criminalis
Carolina von 1532 den „Rat der Rechtsverständigen" institutionalisierte und
so eine Wissenslücke zwischen Laienrichter und Gelehrtenrecht zu schließen
versuchte.
Der Arlberg, oder genauer gesagt, die Landesgrenze zwischen Tirol und
Vorarlberg, gilt in der Mundartforschung als eine der schärfsten Sprachscheiden
innerhalb des Oberdeutschen, dem Alemannischen im Westen und
dem Bairischen im Osten. Dies trifft zweifellos auch heute noch zu, wenn man
H. Pauls Prinzip zugrundelegt: ,,Das eigentlich charakteristische Moment in
der dialektischen Gliederung eines zusammenhängenden Gebietes bleiben
immer die Lautverhältnisse" (Prinzipien der Sprachgeschichte § 30). Daß hier
zwei verschiedene phonologische Systeme aufeinandertreffen, ist durch die
Ergänzungsaufnahmen für den „Vorarlberger Sprachatlas" offenkundig geworden, obwohl die Verhältnisse doch differenzierter sind als bisher angenommen
wurde.
Bevor man detaillierter über den aristokratischen Wohnsitz von Batilly-en-Gâtinais, „Les Pierrières“ spricht, sollte man auf die Definition von Wohnsitzen der gallischen Aristokratie eingehen. Herkömmlicherweise werden diese Anwesen als Landsitze der Oberschicht in der gallischen Gesellschaft bezeichnet, die Caesar im „Gallischen Krieg“ equites nannte.
Diese unterscheiden sich von der Mehrheit der ländlichen Wohnsitze aus der Eisenzeit – wir
kennen heute mehrere Hundert – durch die reichhaltigen Befunde und die Größe der architektonischen Strukturen. So wurden auf der Ausgrabung „La Croix du Buis“ in Arnac-la-Poste
(Haute-Vienne)3 mehr als 800 Amphoren gefunden. Das Hauptgebäude war in mediterraner
Technik gebaut, in Lehmfachwerk und mit ziegelgedecktem Dach. In Natteries bei Puy-Saint-Bonne, nicht weit von Cholet (Maine-et-Loire), oder in Grands Champs in Coulon (Deux-Sèvres) ist die Größe der Umfassungsgräben mit einer Breite von 7 und 8 m, bei einer Tiefe
von mehr als 3 m, beachtlich. Erwähnenswert ist auch das Beispiel von Camp de Saint Symphorien in Paule (Côtes d’Armor). Der bescheidene Bauernhof aus dem 5. Jahrhundert v. Chr.
entwickelte sich zu einer regelrechten Festung im 3. Jahrhundert und zuletzt, zu Beginn des
1. Jahrhunderts v. Chr., zu einer befestigten Siedlung mit nahezu 30 ha Grundfläche.
Vor 37 Jahren schrieb der Göttinger Wirtschafts- und Sozialhistoriker Wilhelm Abel die folgenden Sätze: „Es zeigt sich, dass auch die Geschichte des Abendlandes auf weite Strecken hin
eine Geschichte der Not, des Hungers und des Elends war. Das ist in unser Geschichtsbewusstsein noch kaum eingedrungen. [...] Zwar darf feudale Willkür nicht übersehen werden, doch
mehr noch, wenn auch vielleicht verflochten mit ihr, zogen die natürlichen Ressourcen der Versorgung mit Nahrungsmitteln Schranken. Freilich gilt dies nur für die ‚Armen‘. Doch sehr viele
waren arm in einem Zeitalter, da schon in guten Jahren nicht selten mehr als die Hälfte der Einkommen für Lebensmittel gebraucht wurde und in Notjahren die Preise der wichtigsten Brotfrucht auf das Doppelte, Dreifache und noch höher stiegen.“
Die neuere Forschung zu den süddeutschen Mundarten zeigt also, dass der jeweilige Ortsdialekt
nicht das einzige sprachliche Register ist, das deren Sprechern zur Verfügung steht. Zwischen
Grundmundart und dem „richtigen“ Schriftdeutsch nutzen die Franken, Alemannen und Schwaben
in Nord-Baden-Württemberg eine Vielzahl von sprachlichen Stufen, unter denen sie je nach
Gesprächspartner, -ort und -situation variieren können. Die Kommunikationsreichweite hat sich
in den letzten Jahrzehnten stark vergrößert – man spricht nicht mehr nur mit den Leuten aus
dem Heimatort, sondern findet sich immer öfter unter Ausnutzung der eigenen sprachlichen Variantenvielfalt
auch mit „Auswärtigen“ Dialektsprechern im Dialog oder mit solchen, die lediglich
einen leicht von der Standardsprache abweichenden Akzent besitzen.
Die bisher vorhandenen kleinräumigen Unterschiede innerhalb der Mundartgebiete und zwischen
den einzelnen Dialektregionen in Nord-Baden-Württemberg mögen dadurch verschwimmen.
Ein immer wieder befürchtetes Aussterben des Dialekts ist dennoch nicht zu erwarten.
„Kleinräumige sprachliche Gebrauchsmuster“ werden zwar immer mehr in den Hintergrund gedrängt
und zugunsten solcher Formen aufgegeben, „die eine regionale oder überregionale Verbreitung
aufweisen“.26 Innerhalb dieser größeren geografischen Räume bleiben sicherlich auch
in näherer Zukunft dialektale Merkmale im Bereich der Lautung, der Grammatik und des Wortschatzes
erhalten.
Tarodunum/Zarten
(1973)
Es gehört zu den ebenso reizvollen wie schwierigen Aufgaben der Geschichtswissenschaft,
Licht in jene säcularen Vorgänge zu bringen, welche
den Übergang von der Spätantike zum Mittelalter bewirkten. Die Spärlichkeit
der schriftlichen Zeugnisse steht im Kontrast zur Virulenz der Hypothesenbildung.
Zwei Hauptthesen beherrschen - in vielfacher Abwandlung - auch
heute noch die Diskussion.
Einmal die aus humanistischer Tradition stammende Dekadenztheorie, die
dann einmündete in die sogenannte Katastrophentheorie, d.h. in die
Lehre vom Untergang der Antike in der germanischen Völkerwanderung.
Demgegenüber bemühte sich Alfons D o p s c h durch minutiöse Einzeluntersuchungen,
vorwiegend im Bereich der Wirtschafts- und Sozialgeschichte,
um Erweis einer kontinuierlichen Entwicklung. (Kontinuitätstheorie).