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Aus den vorläufigen Erkenntnissen der derzeit im Entstehen begriffenen
Familienchronik Rommel (Teil 1, Ostalb-/Denkendorfer Linie) lässt sich über
die Jahrhunderte hinweg der Beruf des Maiers oder »Beständers« quasi als
Familienmerkmal der Rommel bis zum Ende der agrarisch geprägten Wirtschaftszeit feststellen. Die jeweils auf drei, sechs oder auch neun Jahre gepachteten Maierhöfe blieben jahrzehntelang im unternehmerischen Zugriff der
Rommel-Familie(n), häufig auch generationenübergreifend. Einige Beispiele
hierzu sind das Hofgut des Klosters Lorch in (Stuttgart-)Münster am Neckar,
der Adelbergische Tennhof bei (Fellbach-)Öffingen, die Lorchischen Landachtgüter und Einzelhöfe in (Ludwigsburg-)Oßweil, der Lorcher Maierhof
in Bissingen an der Enz, der Sturmfedersche Maierhof in Großingersheim
(ursprünglich zwei Maierhöfe: Sichlingshof und Münchhof) und der Kloster-Maierhof in Denkendorf. [2]
Dem am 9. Februar 1601 in Chur vom Domkapitel neu gewählten Churer Bischof Johann V. Flugi von Aspermont (1601-1627) stand nicht nur ein schwieriges, in persönlicher Hinsicht wiederholt leidgeprüftes Episkopat bevor, sondern der Beginn des 17. Jahrhunderts war auch eine der turbulentesten Epochen in der über 1550-jährigen Geschichte des Bistums Chur. Der Freistaat der Gemeinen Drei Bünde, welcher zum Kernterritorium des kirchlichen Sprengels zählte, lag damals im Spannungsfeld der europäischen Großmächte. Der verhängnisvolle Zankapfel „Freier Durchpass“ für französisch-venezianische oder spanisch-mailändische Truppen über die Alpen markiert den Ausgangspunkt zu einem bald offen ausbrechenden Parteienkampf in Bünden, der sich zu einem konfessionspolitischen Flächenbrand ausweiten sollte. Er stellt den Beginn der so genannten „Bündner Wirren“ dar und belastete beinahe die gesamte Regierungszeit Johanns V. Wegen der auf willkürlich zusammengerufenen Strafgerichten gefällten Schandurteile, die mitunter direkt gegen Leib und Leben des ersten tridentinischen Churer Reformbischofs gerichtet waren, musste Johann V. bis 1610 größtenteils von seinen österreichischen Bistumsteilen Vorarlberg (Stadt Feldkirch) oder Vinschgau (Schloss Fürstenburg) aus die kirchlichen Geschicke leiten. Am 4. Mai 1610 erhielt er von der Stadt Chur die Zusicherung des freien Geleits für seine Rückkehr in die Bischofsstadt, wo er — auf dem Ritt von Feldkirch her über die Luzisteig nur knapp einen Attentat entkommen — im November 1610 eintraf. In diese Zeit der Wirren fällt im Februar/März 1611 — also genau vor 400 Jahren — der Anfang der seither beinahe lückenlosen Führung der Churer „libri ordinandorum“, der Weihebücher, auch „protocolli ordinandorum“ genannt, in welchen man neben den herkömmlichen Einträgen der Kandidaten mit Zulassung zu den niederen und höheren Weihen ab dem Episkopat Johanns VI. Flugi von Aspermont (1636-1661), einem Neffen des oben Genannten, auch Einträge zu vollzogenen Kirchweihen und Investituren findet.
Die drei Bände der Edition der Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 16. Jahrhundert, die der frühere Archivar der Erzdiözese Freiburg, Dr. Franz Hundsnurscher, erarbeitet und die Dr. Dagmar Kraus im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg redigiert und mit einer profunden Einleitung, unentbehrlichen Verzeichnissen und — wie ich mich bei der Arbeit mit den Bänden überzeugen konnte — mit einem glänzenden, höchst eingehenden und wohl durchdachten Kommentar sowie einem gerade bei einem solchen Werk unerlässlichen Register versehen hat, sind nicht nur äußerlich ein opus magnum. Wenn man die geschlossene und gut zu handhabende Form der neuen Edition der Investiturprotokolle ansieht, möchte man mit Martin Luther im „Sendbrief vom Dolmetschen“ formulieren: „Lieber / nu es [...] bereit ist / kans ein yeder lesen vnd meistern / Laufft einer ytzt mit den augen durch drey vier bletter vnd stost nicht ein mal an / wird aber nicht georar welche wacken vnd klötze da gelegen sind / da er ytzt vber hin gehet / wie vber ein gehoffelt bret / da wir haben müssen schwitzen vnd vns engsten / ehe den wir solche wacken vnd klötze aus dem wege reümeten / auff das man kündte so fein daher gehen. Es ist gut pflugen / wenn der acker gereinigt ist.“ Die jetzt vorgelegten Bände schließen an die Edition der älteren Konstanzer Investiturprotokolle aus dem 15. Jahrhundert an, die der Archivar und Direktor des Badischen Generallandesarchivs in Karlsruhe, Manfred Krebs, in den Jahren von 1938 bis 1954 im „Freiburger Diözesan-Archiv“ publiziert hat und die noch 1954 zusammengefasst und als eigene umfangreiche Publikation (1047 Seiten Edition und 160 Seiten Register) vorgelegt wurden.
Das Motiv des Totentanzes in Form einer Bilderserie hat sich seit dem späten 13. Jahrhundert, ausgehend von Frankreich, nirgends so sehr verbreitet wie im deutschen Südwesten, im Elsass und in der Nordschweiz. Als Vorstufe des Motivs gilt die Legende von den drei Toten und den drei Lebenden. Eine frühe Darstellung dieser bildlichen Darstellung des „Memento mori“ besitzt die Pauluskirche in Badenweiler. Die Fresken an der nördlichen Chorwand der Kirche stammen aus der Zeit nach 1368, als sich die Grafen von Freiburg nach dem Übergang der Stadtherrschaft an Habsburg nach Badenweiler zurückzogen. Sie wurden nach dem Abriss der gotischen Vorgängerkirche aus deren Vorhalle an den jetzigen Standort versetzt. Vermutlich handelt es sich bei der Badenweiler Bilderserie um das älteste Zeugnis dieses Motivs auf deutschem Boden. Die wohl bekannteste Darstellung des eigentlichen Totentanzmotivs wurde dann um 1460 an der Friedhofsmauer des Basler Dominikanerklosters ausgeführt, vielleicht von einem Mönch des Predigerkonvents. Hans Georg Wehrens hat neben 15 Beispielen der Legende von den drei Lebenden und Toten 51 Totentanzdarstellungen im alemannischen Sprachraum nachgewiesen. Der „Freiburger Totentanz“ gehört zu den kunstgeschichtlich höchst seltenen Totentanzbilderserien aus der Rokokozeit. Er befindet sich in der Vorhalle der Michaelskapelle im Alten Friedhof der Stadt.
Für das Bistum Würzburg enthielten die so genannten „libri collationum“ Informationen über die verschiedenen Pfarrpfründen, Kaplaneibenefizien und Messstiftungen sowie deren Inhaber und Kollatoren im 16. Jahrhundert. Diese Quellen sind jedoch nicht erhalten, da sie mit großen Teilen der übrigen Bestände des Bistumsarchivs beim Bombenangriff auf die Stadt am 16. März 1945 verbrannten. Über den Aufbau und Inhalt der Verleihungsbücher geben heute im Wesentlichen — neben wenigen weiteren Studien — zwei Werke Auskunft, deren Autoren die Handschriften noch vor ihrem Verlust für ihre Arbeiten heranziehen konnten und Einzelheiten daraus überlieferten. Der frühere Würzburger Bistumsarchivar Franz Josef Bendel beschrieb in seinen Veröffentlichungen drei „libri collationum“: Einen ältesten Band (I) von ca. 1543, einen jüngeren (II) von ca. 1556 und einen weiteren (III) von ca. 1594. In größerem Umfang sind lediglich aus dem ältesten der drei „libri“ Daten erhalten, aus dem mittleren gibt es nur einen überlieferten Abschnitt, aus dem jüngeren dagegen gar keine Passagen, die sich sicher auf ihn zurückführen ließen.
Der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker sagte einmal: „Wer aber vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Gegenwart.“ In diesen Tagen, genau am 1. November 2010, dem Fest Allerheiligen, sind es 40 Jahre her, seit es die „Freiburger Domsingknaben“ gibt. So dürfen wir dieses Jubiläum als eine Art von „Erntedankfest“ dieser Institution feiern. Denn am Ende mancher Abschnitte unseres Lebens erscheint es angebracht, über wichtige Zeitfenster nachzudenken
und in Betreff auf die eingebrachte Ernte Bilanz zu ziehen, um sich für zukünftige Wachstums- und Erfolgsphasen zu rüsten. Bei dem Rückblick auf die vergangenen vierzig Jahre, um den mich der jetzige Domkapellmeister freundlich ersucht hat, kann es sich hier wohl bestenfalls um einen Überblick handeln. Einige Streiflichter sollen etwas Einblick in die Gründer- und Anfangszeit der Domsingknaben geben, die ich knapp 33 Jahre lang, vom 1. November 1970 bis zur Stabübergabe an meinen Nachfolger Boris Böhmann am 12. Januar 2003, mit viel Freude leiten durfte.
Gratilla in Gremmelsbach
(2011)
Auch die Pfarrei Gremmelsbach, heute mit der Pfarrei Nußbach Teil der Seelsorgeeinheit Triberg, kann auf eine lange, bewegte Geschichte zurückblicken. Im Mittelalter gehörte sie zur Pfarrei Schonach, die erstmals 1275 im „Liber decimationis“ erwähnt wird. Zu ihrr zählten auch Triberg und Niederwasser. Quellen, die Genaueres über Gründer und Gründungsjahr aussagen, gibt es bis dato nicht. Triberg wurde 1564 von der Mutterkirche Schonach getrennt. Nußbach und Gremmelsbach bildeten zusammen 1618 eine eigene Pfarrei, Sitz des Pfarrers war Nußbach. Seit 1683 diente die Hohnenkapelle in Nußbach zur Abkürzung des Kirchwegs für die Gremmelsbacher; der Pfarrer kam ihnen ein Stück weit entgegen. Eine Hofverordnung (Wien) erhob 1786 Gremmelsbach zur „Lokalkaplanei“. 1788 wurde Gremmelsbach rechtlich eine eigene Kaplanei, aber erst drei Jahre später zog der Lokalkaplan auf, Michael Albrecht aus Waldshut.
In Baden-Württemberg wird der Pechnelke (Lychnis viscaria L.) von Seiten des Naturschutzes starke Aufmerksamkeit entgegengebracht. Die Art steht auf der Roten Liste (BREUNIG & DEMUTH 1999, landesweit RL 3 (gefährdet), im Odenwald RL 3, sonst meist RL 2 (stark gefährdet), mit ausführlichen Erläuterungen zur Art). Sie ist im Artenschutzprogramm für besonders gefährdete Pflanzenarten, im Aktionsplan Biologische Vielfalt und im 111 Arten-Korb der Naturschutzverwaltung vertreten (www.naturschutz.landbw.de). Obwohl die Pechnelke fast landesweit verbreitet ist, bestehen nur noch am Rande des Odenwalds dichtere Vorkommen; sie muss als vom Aussterben bedroht angesehen werden. Der landesweite Bestand wird auf wenige 1.000 Individuen geschätzt, nur wenige Vorkommen befinden sich in Schutzgebieten. Alle Vorkommen der hauptsächlich in Saumgesellschaften wachsenden Art können durch Veränderungen der Habitate leicht vernichtet werden. Als wirksamste Maßnahme wird der Biotopschutz angegeben (SE YBOLD 1993).
Ehrendes Gedenken anlässlich seines 450. Todesjahres veranlasst diese Darstellung seines Lebens, seines Wirkens, seiner überzeugenden, ja gewinnenden Persönlichkeit anhand überlieferter schriftlicher Zeugnisse über ihn und von ihm. Diese ihrerseits haben 1558 auch dokumentarischen Ausdruck gefunden in den Darstellungen an den Chorwänden des Reichenauer Münsters.