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Archiv und Bibliothek dürfen sich über wertvolle Neuzugänge freuen, von denen einige hier kurz angezeigt sein sollen: Seltener Lutherdruck Ein brieff / D.Mart.Luth. / Von seinem / Buch der Winckel / messen, an einen / guten freund. / Wittenberg / M. D. XXXIIII, Die bei Hans Lufft zu Wittenberg im Jahre 1534 gedruckte Lutherschrift wurde der Landeskirchlichen Bibliothek von der Evang. Kapellengemeinde in Heidelberg überlassen. Wie der Druck in das Pfarramt der Gemeinde kam, ist unbekannt. Ein alter Bibliotheksstempel verweist auf die Herkunft aus einer aufgelösten Hochschulbibliothek (Bibl. Acad. Land.) hin. Das vorliegende Exemplar gehört zur zweiten von Lufft in Wittenberg 1534 publizierten und völlig neu gesetzten Ausgabe der gleichen Schrift. Das Impressum enthält den Druckfehler „Gedruck zu Wittenberg“; dieser Fehler wurde in einem Nachdruck aus dem gleichen Jahr korrigiert. Die bei Josef Benzing / Helmut Claus, Lutherbibliographie. Verzeichnis der gedruckten Schriften Martin Luthers bis zu dessen Tod, Bd. II, Baden-Baden
1994 unter der Nummer 3093, Variante B1 verzeichnete Druck ist identisch mit der Ausgabe VD16 L 4178. Der SWB
weist derzeit nur die Ausgaben VD16 L 4177 (Wittenberg 1534) und nach VD16 L 4176 (Nürnberg 1534) nach.
Der Bayerische Verbundkatalog differenziert bei der Ausgabe B (Benzing 3093) leider nicht zwischen den beiden
Varianten, so dass unklar ist, ob unsere Ausgabe dort erfasst ist.
Zeitgeschichte ist das, was wir nach landläufigem Verständnis selbst miterleben, umfasst damit also den Zeitraum von etwa zwei Generationen. Übertragen auf die Periodisierung der Geschichte würde dies bedeuten, dass wir erst ab dem Zeitraum
von etwa 1945 an auch von „kirchlicher Zeitgeschichte“ sprechen dürften. In einem erheblichen Maße kann die Erforschung der jüngsten Zeitgeschichte, also die selbst miterlebte, durch die geltenden Sperrfristen, in aller Regel 30 Jahre nach „Schließen“ einer Akte, behindert werden. Hier müssen oft ergänzende oder alternative Quellen zu den amtlichen Akten erschlossen werden, etwa die Berichterstattung in den Medien oder Unterlagen aus dem persönlichen Bereich.
Heinrich Riehm (1927–2020)
(2020)
Am 3. Februar 2020 verstarb Heinrich Riehm in Heidelberg in seinem 93. Lebensjahr. Mit ihm verliert die Landeskirche einen herausragenden Liturgiker und Hymnologen, einen einfühlsamen Pfarrer und zugewandten Lehrer, der bis ins hohe Alter mit stets wachem Interesse die neuen Entwicklungen in Hymnologie und Liturgik begleitete. In der internationalen ökumenischen Community der Hymnologen genoss Riehm ein hohes Ansehen und hat die Akzeptanz des ökumenischen Liedgutes nicht nur in Deutschland maßgeblich mit befördert. Am 22. August 1927 wurde Heinrich Riehm in dem Schifferort Haßmersheim am Neckar in eine Pfarrfamilie hinein geboren. Sein Vater Friedrich Otto Riehm (Meersburg 1891–1978 Karlsruhe), Spross einer Familie, die bereits seit mehreren Generationen den Pfarrberuf gewählt hatte, war selbst Pfarrer in Sulzfeld und wurde 1933 nach Ispringen bei Pforzheim versetzt, ehe er 1948 in Hoffenheim seine letzte Wirkungsstätte fand. Als Pfarrer in Ispringen war Otto Riehm als Mitglied der Bekennenden Kirche ein aktiver Unterstützer der sog. Pfarrhauskette, in der über die Landesgrenzen nach Württemberg hinweg verfolgte und mit dem Leben bedrohte jüdische Menschen versteckt und versorgt wurden. Auch in Ispringen wurde eine jüdische Familie, das Ehepaar Max und Ines Krakauer, 1944 für zwei Wochen im Pfarrhaus versteckt.
Die Geschichte einer Kirchen- oder Pfarrgemeinde lässt sich zuverlässig nur mit Hilfe der schriftlichen Überlieferung schreiben, die im Wesentlichen auf den in einem Pfarrarchiv vorhandenen Akten, Amtsbüchern und Urkunden beruht. Pfarrchroniken, die in vielen Landeskirchen verpflichtend waren bzw. sind, oder persönliche Berichte der Pfarrer sind in Baden eher selten anzutreffen, können aber Teil der pfarramtlichen Überlieferung sein. Auch Printerzeugnisse der Gemeinde wie das Gemeindeblatt sind Teil der amtlichen Überlieferung. Zu den Pfarramtsakten können privatrechtliche Unterlagen von kirchlichen Vereinen, etwa dem Kirchenchor oder dem Diakonieverein, hinzutreten; auf sie hat das Pfarramt nur bedingt einen Zugriff, denn es bedarf der unmittelbaren Entscheidung der rechtlichen Vertreter der Vereine, ob diese Unterlagen zur Verwahrung an ein Pfarrarchiv übergeben werden. In den letzten Jahrzehnten wurden gern auch sog. Zeitzeugen zu Vorgängen in der Gemeinde befragt. So wertvoll Zeitzeugenberichte – wenn sie überhaupt schriftlich fixiert wurden – sein können, so bedürfen sie doch immer der Verifzierung anhand der „amtlichen“ Überlieferung. Für Nachlässe aus privater Hand ist ein Pfarrarchiv in der Regel nicht der geeignete Ort; diese oder auch Predigtsammlungen sollten an ein zentrales Archiv, für den Bereich der badischen Landeskirche ist dies das Landeskirchliche Archiv, gegeben werden.
1821 fanden sich die Reformierte und die Lutherische Kirche im Großherzogtum Baden zu einer Kirchenunion zusammen. Infolge der Gleichberechtigung von Confessio Augustana, Luthers Kleinem Katechismus und Heidelberger Katechismus
spricht man von der einzigen Bekenntnisunion in Deutschland. Erst fünfzehn Jahre später, 1836, wurden ein neues Gesangbuch und eine neue Agende eingeführt; da kommen Fragen auf: Wie konnte man unter diesen Voraussetzungen Gottesdienst feiern? – Oder blieb doch alles beim Alten? – Warum kam es nicht früher zu einer einheitlichen Regelung des Gottesdienstes? – War man sich doch nicht so einig, wie es schien? – Hatten sich zwar ausgeklügelte Formulierungen gefunden – der Passus zur Abendmahlsfrage in der Unionsurkunde ist wirklich genial – und schaffte man es dann nicht, die Theorie in die Praxis umzusetzen? Noch heute kann man in der Badischen Landeskirche erleben, dass Menschen, sogar aus der Pfarrerschaft, aufgrund ihrer konfessionell geprägten Herkunft – so begründeten sie es zumindest – nicht an einem Gottesdienst teilnehmen zu können glauben! Es war ein Gottesdienst, in dem Psalmen nach Art der klassischen Psalmodie gesungen wurden. Das sei lutherisch; wer aus der reformierten Tradition komme, könne an solch einem Gottesdienst nicht teilnehmen. – Sollten die Konfessionsunterschiede nach mehr als 180 Jahren immer noch nicht überwunden sein? Sollte das
konfessionelle Erbe immer noch von einer Teilnahme am Gottesdienst abhalten? Was war, was ist das für eine unierte Kirche, fragte ich mich. Dass Mentalitäten hartnäckig sein können, ist mir bewusst. Aber: Hätte es unter solchen Voraussetzungen, wie eben im Beispiel geschildert, überhaupt zu einer Union kommen können? Oder gab es seitdem Gegenbewegungen, die sich nicht auf konfessionelle Unterschiede vor der Union, sondern auf „andere“ Einflüsse zurückführen lassen?
Am 1. Advent 1930 trat die neue Agende, das „Kirchenbuch für die Vereinigte evangelisch-protestantische Landeskirche Badens“, in Kraft. Bis dahin war offiziell die Agende von 1877 gültig. Dieser lange Zeitraum ihrer Verwendung war keineswegs vorgesehen und tatsächlich wurde die Benutzung der 1877er Agende schon lange nicht mehr praktiziert. Schon 1909 hatte die Generalsynode den Wunsch ausgesprochen, es möge die Agende [vom Jahre 1877] einer Revision in der Weise unterzogen werden, daß sie in ihrem Inhalt nach den jetzt vorhandenen kultischen Bedürfnissen erweitert und ergänzt und in ihrer Form dem liturgischen Geschmack und Takt unserer Zeit entsprechend überarbeitet werde. Vorgesehen war eine grundlegende Überarbeitung der Agende, ein Ergebnis wurde wegen des Arbeitsaufwandes nicht vor der nächsten Generalsynode, die erst für 1914 einberufen wurde, erwartet. Anstelle des verstorbenen Heinrich Bassermann übernahm Johannes Bauer, Universitätsprofessor und Direktor des praktisch-theologischen Seminars in Heidelberg, der dem kirchlichen Liberalismus zuzuordnen ist, schließlich diese Aufgabe, die er im Einvernehmen mit dem Oberkirchenrat ausführte.
Laut einer Umfrage des Magazins Chrismon im Frühjahr 2003 waren unter den Top-Ten-Kirchenliedern drei von Paul Gerhardt, nämlich Du meine Seele, singe sowie Befiehl du deine Wege und Ich singe dir mit Herz und Mund.
Mit 289 Strophen ist Paul Gerhardt im Evangelischen Gesangbuch [XXII] vertreten und ist damit „Spitzenreiter“. 26 Lieder (ca. 5%) sind im Stammteil zu finden, vier zusätzlich in den Regionalteilen. Von diesen sind im Regionalteil für Baden, Elsass und Lothringen (und ebenso für die Pfalz) zwei und eine Vertonung des Ich singe dir mit Herz und Mund als Kanon enthalten. Am Oberrhein haben wir von allen Ausgaben den höchsten Anteil an Gerhardt-Liedern (insgesamt ca. 4%). Somit wird heute in Deutschland und weiteren deutschsprachigen Gebieten ca. ein Viertel des gerhardtschen Liedwerkes rezipiert.
Nur vereinzelt sind autobiographische Quellen einfacher, nicht zu den Oberschichten gehörenden Menschen aus früheren Jahrhunderten überliefert. Historisch arbeitende Disziplinen wie Volkskunde und Geschichtswissenschaft begannen sich
erst in den letzten Jahrzehnten für diese Schriften zu interessieren und erschlossen
dadurch für die Forschung neue Zugänge zur Vergangenheit.
Aus dem Hegau wurden bislang nur wenige entsprechende Zeugnisse veröffentlicht. Am bekanntesten aufgrund des Inhaltes und der Darstellungskraft ist der
unter dem Titel »Aus vergangenen Tagen. Erlebnisse eines Höhgaubewohners in
der Franzosenzeit 1795-1815. Aus dem Tagebuch des ehemaligen Bärenwirts
und Vogtes Ferdinand Müller in Welschingen« 1893/94 erst im »Höhgauer Erzähler« und 1894 in Engen als Sonderdruck herausgegebene Bericht. Die für die
Zeitung bearbeiteten, an einigen Stellen gekürzten, an anderen erweiterten und
mit Fehldeutungen versehenen Aufzeichnungen behandeln die Zeit um 1800, als
das revolutionäre Frankreich und das konservative Österreich im Hegau miteinander um die Macht in Europa rangen. Sie sind nur ein Teil der »Lebensgeschichte«
Ferdinant Müllers. Das Original galt lange als verschollen und wurde 2001 zum
ersten Mal vollständig veröffentlicht.
Poesie und Zensur
(2006)
Mitte des 19. Jahrhunderts wurde das Großherzogtum Baden in seinen Grundfesten erschüttert. Im Vormärz politisierten sich weite Teile der Bevölkerung, um schließlich
in der Revolution von 1848/49 die alte Staatsordnung umzustürzen. Diese Entwicklungen führten zu einer vorher nicht gekannten Intensivierung der Berichterstattung in der
Presse und einer wachsenden Nutzung der Literatur für politische Zwecke - trotz der im
Vor- wie im Nachmärz herrschenden Zensur.
Beliebt waren u. a. politische Gedichte und Lieder, welche in großer Zahl erschienen und als wirksame Propagandainstrumente dienten. Mit ihnen konnten Autoren Teile
der Bevölkerung erreichen, welche durch umfangreiche Abhandlungen und Traktate nicht
zu politisieren waren. Entsprechend scharf ging die obrigkeitliche Zensur im Vormärz
gegen ungenehme Dichter und ihre Werke vor, die systematisch unterdrückt wurden. In
den Jahrzehnten nach der Revolution dominierten die autoritären Regime des Großherzogtums Baden, des deutschen Kaiserreiches und schließlich der nationalsozialistischen
Diktatur, unter denen die republikanische politische Lyrik als Teil der demokratischen
Traditionen Deutschlands negiert und verdrängt wurde.
Der Schweizerkrieg, wie er von Seiten der Deutschen, oder der Schwabenkrieg,
wie er von Seiten der Schweizer genannt wird, war eine blutige Auseinandersetzung zwischen König Maximilian sowie Adels-, Fürsten- und Städtebünden einerseits und der Eidgenossenschaft mit ihren Verbündeten andererseits. Die erste
Jahreshälfte 1499 war von Kämpfen entlang der heutigen Nord- und Ostgrenze
der Schweiz bestimmt. Die Schweizer siegten in vielen kleinen Scharmützeln und
vor allem in den entscheidenden Schlachten an der Calven im Mai und von Dörnach im Juli. Dennoch dauerte es noch einige Monate, bis im September 1499 in
Basel offiziell Frieden geschlossen wurde. Durch diesen Vertrag schied die Eidgenossenschaft faktisch aus dem Reich aus2.
Der Verlauf des Krieges an seinen verschiedenen Schauplätzen war komplex
und ist schwer durchschaubar, deshalb fehlt es bis heute an einer gültigen Gesamtdarstellung. Das weitgespannte Kriegsgebiet zerfiel 1499 in mehrere Regionen, in
denen Aktion und Reaktion unmittelbar aufeinander folgten, während strategische, regionsübergreifende Pläne immer wieder im Ansatz steckenblieben oder
scheiterten. Am Westufer des Bodensees und am Oberrhein gab es einerseits die
Kriegsregion Hegau und östlicher Klettgau sowie den Bereich Konstanz-Reichenau/Thurgau. Die Schweizer waren im Thurgau überwiegend defensiv eingestellt
und versuchten, durch ihr Militärlager im Schwaderloh Konstanz und die von
dort aus operierenden Truppen des Schwäbischen Bundes zu neutralisieren. Dagegen agierten die Eidgenossen im Hegau und Klettgau offensiv bei der Verteidigung des zugewandten Ortes Schaffhausen und seiner Umgebung, während sich
die Hegauer Adligen auf verschiedene kleinere Einfälle in das Schweizer Gebiet
beschränken mussten.