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Im Stadtarchiv Bräunlingen hat sich ein von seinem Verfasser selbst als „Kriegs-Protokoll“ überschriebenes Konvolut erhalten, aus dem sich Details über die
Truppenbewegungen in der Region und über die von der Stadt Bräunlingen zu
tragenden Kriegslasten sowie einige private Begebenheiten aus dem Leben des
Oberschultheißen entnehmen lassen.
Am 2. Oktober 1688 erfolgte die erste Eintragung, am 17. Juli 1702 die letzte. Somit umfasst dieses Kriegstagebuch die Zeit des Pfälzischen Erbfolgekrieges
von 1688 bis 1697 sowie die Anfänge des Spanischen Erbfolgekrieges ab 1701.
Nach einer Darstellung der politischen Hintergründe der kriegerischen Auseinandersetzung zu Ende des 17. Jahrhunderts beschreibt der folgende Beitrag das
Amt des Bräunlinger Schultheißen, die Lebensumstände des Johann Konrad
Gumpp und die Kriegsereignisse in und um Bräunlingen, soweit sie aus seinem
Tagebuch hervorgehen.
Heinz G. Huber hat 1990 in „Ortenauer Lebensläufe“ und zuvor schon in mehreren Beiträgen in der Acher-Rench-Zeitung
(3.8., 8.8., 11.8.1989) die Geschichte dieser einzigartigen jüdischen Institution bereits geschildert. Dabei ist er vor allem auf
deren Gründer und Initiator Siegfried Schnurmann (geb. 1907 in Offenburg, gest. in Freiburg, begraben auf dem dortigen Jüdischen Friedhof) eingegangen, der ihm über das damalige Zustandekommen noch persönlich berichtet hatte.
Schon in der Zeit der Staufer waren jüdische Gemeinden in Deutschland weit verbreitet. Im Jahre 1346 erlaubte Kaiser Ludwig, Heinrich von Fleckenstein, die Niederlassung von vier Juden in Beinheim (GLA Gayling A 57). Nach der Pest um 1348 suchte man einen Schuldigen für das große Unglück. Die Juden, als Brunnenvergifter verdächtigt, wurden im Reich verfolgt, vertrieben, getötet oder mußten zum christlichen Glauben wechseln. Um 1382 wurde dem Markgrafen von Baden vom Kaiser Wenzel das Recht eingeräumt, in seinem Land Juden aufzunehmen und Schutzgeld zu erheben. Damit begann eine Einwanderung von Juden, die die Gelegenheit zum Handel mit allerlei Waren erhielten. Ab 1401 ist die Ansiedlung von
Schutzjuden auf badischem Gebiet nachweisbar.
Im Gebiet des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg lassen sich jüdische Ansiedlungen schon im 13. Jahrhundert nachweisen. In den folgenden Jahrhunderten kam es aber immer wieder zu Verfolgungen und Vertreibungen, oft ausgelöst durch völlig unhaltbare Beschuldigungen, die Juden seien Hostienschänder, Ritualmörder und Brunnenvergifter. Zunehmend wurden sie in ihren Rechten beschränkt und aus dem Wirtschaftsleben verdrängt. Die christlichen Handwerker schlossen sich in Zünften zusammen und verweigerten Juden die Aufnahme, die Zunftzugehörigkeit war aber Voraussetzung für die Ausübung eines Handwerks. Landbesitz und der Besuch einer Universität waren Angehörigen der israelitischen Religionsgemeinschaft verboten. Zum Lebensunterhalt blieben nur Geldverleih und Handel. Im 15. und 16. Jahrhundert wurden die Juden dann aus Städten und Herrschaften ausgewiesen. Im Herzogtum Württemberg war diese »Ausschließung« in der Regimentsordnung von 1498 festgelegt worden und blieb mehr als dreihundert Jahre gültig. Ausnahmen bildeten jüdische Geldgeber, die als Hoffaktoren im Dienste des Herzogs standen. Sie durften wie der bekannte Joseph Süß Oppenheimer in den Residenzstädten Stuttgart und Ludwigsburg wohnen.
Der Aufstieg der Kahns zu einer großbürgerlichen Familie erfolgte ziemlich genau in zeitlicher Parallelität zur politischen und gesellschaftlichen Emanzipation der Juden im badischen Staat zu Beginn und in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Bis dahin
besaßen die Juden lediglich den Status von Schutzbürgern, die als geduldete Untertanen der Willkür ihres Schutzherrn auf Gedeih und Verderb ausgeliefert waren. Da ihnen der Erwerb von Grundbesitz und die Betätigung in der Landwirtschaft sowie
in den meisten handwerklichen Berufen in aller Regel untersagt war, mussten sie - abgesehen von einer kleinen, städtischen Oberschicht, die zu Wohlstand gekommen war - ihr Dasein mit armseligem Schacherhandel bestreiten. Alleine die bedauernswerten Umstände, unter denen der Großteil der jüdischen Bevölkerung lebte und litt, zwangen zu politischem Handeln.
Die Johanniter von Heimbach
(2016)
Völlig vom Erdboden verschwunden – dieses Schicksal widerfuhr mancher
geistlichen Einrichtung am Oberrhein, trotz jahrhundertelangen Wirkens, trotz nicht geringer Bedeutung innerhalb ihres Ordens, auch über die Region hinaus. Einer dieser extremen Fälle ist das Johanniterhaus Heimbach in der Südpfalz. Wer sich an eine moderne Pfalzkarte oder ein Ortsverzeichnis setzt, wird den Namen Heimbach (und seine Variante Haimbach) vergeblich suchen. Der Platz am Rande der Gemarkung von Zeiskam, an der Grenze der Kreise Germersheim und Südliche Weinstraße, liegt heute im wahrsten Wortsinn auf der grünen Wiese. Manche Fehlzuweisung, manches Missverständnis ist dadurch entstanden.
Natürlich stellt sich oft die Frage, was denn
die Gründe für die Einwanderung fremder
Menschen in andere für sie unbekannte Länder
gewesen sein mögen. Dies ist zum einen eine
wirtschaftliche Frage, denn es sind in der
Mehrzahl gebildete Kaufleute und Handwerker,
die in der Mitte des 17. Jahrhunderts nach
Baden strömten. Nach dem Dreißigjährigen
Krieg war die Bevölkerung der Markgrafschaft
Baden-Baden auf ein Drittel des Vorkriegsstandes
zusammengeschrumpft.
Im Ettenheimer Ortsteil Altdorf, Schmieheimer Straße Nr. 7, findet sich ein Gebäude, das auf seinem Türsturz die Zahl 1806 trägt. Einheimische, die an der Ortsgeschichte interessiert sind, wissen, dass dieses Haus eine geraume Zeit die Israelitische Schule beherbergt hat. Das 200-jährige Jubiläum des ortsbildprägenden Hauses soll hier zum Anlass genommen werden, der Geschichte der Israelitischen Schule nachzugehen. Neben der Berücksichtigung ortsbedingter Besonderheiten soll auf jene gesetzlichen Regelungen hingewiesen werden, die auch die Verhältnisse an anderen Israelitischen Schulen im Großherzogtum Baden prägten. Zu Grund gelegt werden Archivalien, die sich bis 1996 im Generallandesarchiv Karlsruhe und seither im Staatsarchiv Freiburg befinden. Altdorf gehörte in der Zeit des Großherzogtums Baden zum Bezirksamt Ettenheim. Entsprechend finden sich in den Unterlagen dieser Behörde einschlägige Dokumente zum gewählten Thema. In der Zeit der Weimarer Republik kam Altdorf zum Landratsamt Lahr. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Staatsarchivs Freiburg sei an dieser Stelle für die Unterstützung dieser Arbeit freundlich gedankt.
In seinem Buch über die Geschichte1 Lichtenaus hat Ludwig Lauppe auch
einen instruktiven Beitrag über die Geschichte der dortigen Israeliten geleistet (S. 187- 193). Für unser Thema ist besonders die Behandlung des
18. Jahrhunderts von besonderem Wert, o dass wir des en Kenntnis in dieser Arbeit voraussetzen können.
Im Jahre 1803 wurde im Rahmen des Reichsdeputationshauptschlusses
die Grafschaft Hanau-Lichtenberg und somit auch Lichtenau der Markgrafschaft Baden angegliedert. Bedingt durch die Zugehörigkeit des späteren Großherzogtums Baden zum Rheinbund und der Angleichung des badischen Rechts an das französische wurde auch die staatsrechtliche Stellung der Israeliten verbessert.
Dem am 9. Februar 1601 in Chur vom Domkapitel neu gewählten Churer Bischof Johann V. Flugi von Aspermont (1601-1627) stand nicht nur ein schwieriges, in persönlicher Hinsicht wiederholt leidgeprüftes Episkopat bevor, sondern der Beginn des 17. Jahrhunderts war auch eine der turbulentesten Epochen in der über 1550-jährigen Geschichte des Bistums Chur. Der Freistaat der Gemeinen Drei Bünde, welcher zum Kernterritorium des kirchlichen Sprengels zählte, lag damals im Spannungsfeld der europäischen Großmächte. Der verhängnisvolle Zankapfel „Freier Durchpass“ für französisch-venezianische oder spanisch-mailändische Truppen über die Alpen markiert den Ausgangspunkt zu einem bald offen ausbrechenden Parteienkampf in Bünden, der sich zu einem konfessionspolitischen Flächenbrand ausweiten sollte. Er stellt den Beginn der so genannten „Bündner Wirren“ dar und belastete beinahe die gesamte Regierungszeit Johanns V. Wegen der auf willkürlich zusammengerufenen Strafgerichten gefällten Schandurteile, die mitunter direkt gegen Leib und Leben des ersten tridentinischen Churer Reformbischofs gerichtet waren, musste Johann V. bis 1610 größtenteils von seinen österreichischen Bistumsteilen Vorarlberg (Stadt Feldkirch) oder Vinschgau (Schloss Fürstenburg) aus die kirchlichen Geschicke leiten. Am 4. Mai 1610 erhielt er von der Stadt Chur die Zusicherung des freien Geleits für seine Rückkehr in die Bischofsstadt, wo er — auf dem Ritt von Feldkirch her über die Luzisteig nur knapp einen Attentat entkommen — im November 1610 eintraf. In diese Zeit der Wirren fällt im Februar/März 1611 — also genau vor 400 Jahren — der Anfang der seither beinahe lückenlosen Führung der Churer „libri ordinandorum“, der Weihebücher, auch „protocolli ordinandorum“ genannt, in welchen man neben den herkömmlichen Einträgen der Kandidaten mit Zulassung zu den niederen und höheren Weihen ab dem Episkopat Johanns VI. Flugi von Aspermont (1636-1661), einem Neffen des oben Genannten, auch Einträge zu vollzogenen Kirchweihen und Investituren findet.