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Der Karlsruher Schlossplatz
(2007)
In den Sohlen brennt es, brennt es: vor zum Schloßplatz! Da ist
seine stille Schönheit, seine Liberalität und humane Einfachheit; seine
bescheidene Größe, die wie im Gleichnis dennoch alle gemütliche
Weite besitzt. Ihr könnet nicht wissen was dieser Schloßplatz für mich
ist! Die Sonntagvormittage von zehn Jahren gutgläubiger Jugend
liegen mir drin; Parademusik, Schloßwache, Hofkutschen; Schulkameraden,
Tennisfreundinnen, Tanzstundendamen; Theaterzettel mit
dem Namen Felix Mottl, mit Fidelio, Wagner, den Trojanern (wo hört
man sie noch?); Hofopernsänger und Schauspieler, alle ein wenig
geheimnisvoll mit dem Rest Schwarz unter den Augen und den abgeschminkten,
großporigen, ein wenig weichen Wangen; „Herr Wassermann“,
der Karlsruher Possart, Mephisto, Nathan, Marinelli, Wurm
und Nickelmann; die Sängerinnen, ach, die Sängerinnen, [...].
Die evangelische Stadtkirche in Karlsruhe wurde im Zweiten Weltkrieg bei einem Bombenangriff stark zerstört und musste nach Kriegsende wieder aufgebaut werden. Auch ihr Geläut wurde neu konzipiert, und es wurden neue Glocken gegossen. Jedes Mal, wenn diese Glocken läuten, erinnern sie auch an Wilhelm Rumpf (1900–1964), der von 1934 bis 1964 Orgel- und Glockensachverständiger der badischen Landeskirche war. Mit der Schlagtonmelodie as – c' – es' – f' – as' vermachte Wilhelm Rumpf der evangelischen Stadtkirche den Anfang des kirchentonalen ‚Te deum laudamus’. Nach dem Krieg arbeitete er landesweit am Aufbau der zerstörten Geläute und Orgeln. In Karlsruhe hatte Rumpf von 1917 bis 1920 das Lehrerseminar besucht und zunächst als Volksschullehrer seine Karriere begonnen. Neben seiner Tätigkeit als Musiklehrer am Fichtegymnasium war er seit 1930 Organist an der Christuskirche, 1932 übernahm er den Bachverein, den er über dreißig Jahre lang leitete. Im Jahr 1933 wurde er zum Kirchenmusikdirektor ernannt. Er wechselte als Organist an die Stadtkirche und wirkte, als diese im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde, vorübergehend bis 1959 auch an der Markuskirche.
Im Jahresband 1997 der ORTENAU (Seite 199-220) wurden in Text und Bild Funde aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts vorgestellt, welche die „Archäologie-AG des Grimmelshausen-Gymnasiums" seit dem Jahre 1992 im tiefsten Gewölbekeller des Hauses Kanzler am Rande der südlichen Stadtmauer der Offenburger Innenstadt geborgen hatte. Der Verfasser hatte die fast fünf Jahre umfassenden stadtarchäologischen Aktivitäten „von der Grube zur Vitrine" und ihre Ergebnisse dargestellt, die dann im folgenden Sommer der Öffentlichkeit in einer großangelegten Ausstellung im Schalterraum der Volksbank Offenburg präsentiert werden konnten. Herr M. Yupanqui Werner, M.A., ergänzte die Darstellung durch eine exakte wissenschaftliche Beschreibung und Datierung des umfangreichen Fundmaterials, insbesondere der Keramik und der gefundenen Gläser. Was hat sich inzwischen im Kanzlerkeller getan? Daß hier eine Fortsetzungsgeschichte geschrieben werden mußte, wie der Untertitel verrät, liegt zweifellos an der hochkomplexen Baugeschichte dieses vielstöckigen Gewölbekellers, der uns immer wieder mit neuen Geheimnissen überrascht und damit als stadtgeschichtlich engagierte Arbeitsgemeinschaft zu neuen Nachforschungen herausgefordert hat.
Die folgende Geschichte spielte sich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts im Raum Freistett ab. Es ging dabei um Holz, Geld und Recht und liefert den Stoff zu einem spannenden Historiendrama. Im Mittelpunkt steht der neureiche, skrupellose, aber geniale Kaufmann Georg Daniel Kückh mit seiner wohlhabenden Gattin Anna Barbara, geb. Saltzmann. Ausgestattet mit der satten Mitgift Anna Barbaras kauft der reiche Kückh um 1730 halb Freistett auf. Das genügt ihm nicht. Er kauft einem Baron einen Wald ab und lockt drei adelige Herren mit einem tollkühnen Plan. Er will aus Holz bares Geld zu machen, die Wälder der Region abholzen und das Holz über einen Kanal in die von ihm neu gegründete Stadt Neufreistett schaffen. Die drei adeligen Landesherrn sind der französische Bischof Kardinal von Rohan, der badische Markgraf Ludwig Georg von Baden und der Erbprinz Ludwig von Hessen-Darmstadt. Ungefragte Opfer sind die Dorfbewohner der Umgebung. Die einfachen Bauern, Handwerker und Tagelöhner reagieren auf die Pläne verständlicherweise erbost, werden grob und greifen zur Gewalt. Schließlich springt die gütige Kaiserin Maria Theresia dem getäuschten Volke bei und lässt den Kanal wieder zuschütten. Die Geschichte endet mit einem unerwarteten Happy End. Nicht genug! Der verhasste Bösewicht Kückh springt verzweifelt in die Fluten des Rhein. Welch ein tragikomisches Ende! Und ein dichtender Freistetter hält das Ganze für die nachfolgenden Generationen lyrisch fest. Was lernen wir daraus? Es gibt sie also doch, die Gerechtigkeit, die das gute Volk vor bösen Schurken in Schutz nimmt. Soweit im Zeitraffer die Überlieferung der Vorgänge um den Kaufmann Kückh und seinen Kanal.
Die Evangelische Landekirche in Baden hat seit 1821 den Bekenntnistand einer sog. Bekenntnisunion. Vor allem von lutherischer Seite hat es seit jeher starke Vorbehalte gegen die Unionsbildungen gegeben. Bereits im 19. Jahrhundert hat das zur Separation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden von der Landeskirche geführt. Aber auch innerhalb der Landeskirche gab es heftige Auseinandersetzungen über das Verhältnis von Lehr- und Kircheneinheit in der Union und die Frage, welche Bedeutung der Anerkennung bestimmter Bekenntnisschriften in der Kirchenverfassung theologisch und rechtlich zukommt. Dieser Streit wurde zuletzt mit Vehemenz im Zusammenhang mit der Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in öffentlicher Synodaldebatte ausgetragen. In der Diskussion
über den Vorspruch zur neuen Grundordnung der Landeskirche von 1958 war vor allem der Wortlaut von Abs. 4 hoch kontrovers, der damals in der heute noch gültigen Fassung wie folgt festgelegt worden ist: Sie anerkennt, gebunden an die Unionsurkunde von 1821 und ihre gesetzliche Erläuterung von 1855, namentlich und ausdrücklich das Augsburger Bekenntnis als das gemeinsame Grundbekenntnis der Kirchen der Reformation, sowie den kleinen Katechismus Luthers und den Heidelberger Katechismus nebeneinander, abgesehen von denjenigen Katechismusstücken, die zur Sakramentsauffassung der Unionsurkunde in Widerspruch stehen.
„Allerheiligen ist das Nationalparktor vor der Haustür“, titelte 2016 die Acher-Rench-Zeitung. Bei der Diskussion um die Ausweisung des „Nationalparks Schwarzwald“ hatte der damalige Landwirtschaftsminister Alexander Bonde betont, dass Allerheiligen mit den Wasserfällen „eine der spektakulärsten touristischen Attraktionen“ sei. Das Tor am Eingang der Wasserfälle markiert heute auch ein Portal des Nationalparks. Das Naturdenkmal der sieben Büttenschrofenfälle fehlt in keinem Reise- und Naturführer und lockt vor allem im Sommer unzählige Wanderer, Ausflügler und Schwarzwaldtouristen an. Im Jahr 1988 wurden 250 000 Besucher gezählt, die die Wasserfälle durchwanderten. Aus heutiger Sicht erscheint es daher kaum fassbar, dass vor rund 70 Jahren diese über 83 m in die Tiefe stürzenden Fälle zur Disposition gestellt wurden.
Wenn wir von Baden und Württemberg sprechen,
so haben wir meist die beiden Länder vor Augen,
wie sie sich im 19. und 20. Jahrhundert darstellten:
Das schlanke Baden, das sich den Rhein entlang
vom Bodensee bis an den Main erstreckte und
das etwas massigere Württemberg, das von Oberschwaben bis zum Taubergrund reichte. Diese beiden Länder haben denselben Vater: Napoleon.
Nach seinen Siegen über das habsburgisch geführte
Deutsche Reich ging er daran, Deutschland nach
seinen Bedürfnissen umzugestalten. Die Beseitigung des territorialen Flickenteppichs im deutschen Südwesten erwies sich als sehr dauerhaft. Die
Markgrafschaft Baden vervierfachte ihr Territorium und wurde zum Großherzogtum Baden. Das
Herzogtum Württemberg verdoppelte seine Fläche
und wurde zum Königreich. Die von den beiden Fürstenhäusern neu dazu erworbenen Gebiete
waren oft keineswegs glücklich über ihre neue
Zugehörigkeit.
Der Kaiser vor Meersburg
(2005)
Ich uni ze ainem affen werden, als ich ze Merspurg wart. Diese Worte legte Mitte der
1340er Jahre ein anonym er Dichter Ludwig dem Bayern in den Mund und spielte damit
auf die Niederlage des kaiserlichen Heers bei der Belagerung Meersburgs an. Der Wittelsbacher, der nach einer Doppelwahl Albrecht von Hohenberg den Konstanzer Bischofsstuhl verschaffen wollte, hatte im Sommer 1334 drei Monate lang erfolglos die
Stadt berannt, in die sich Anhänger des Gegenkandidaten Albrechts zurückgezogen
hatten. Der längste Aufenthalt des Kaisers im Südwesten des Reichs brachte ihm am Ende nur Spott ein.
Die Forschung zu Ludwig dem Bayern hat diese Belagerung seit Carl Müller im
Jahr 1879, der noch einen Satz dazu verlor, in ihren Darstellungen nicht einmal mehr
erwähnt, auch die Standardwerke zur südwestdeutschen Landesgeschichte gehen nicht
auf diese Ereignisse ein. Die Regionalforschung glaubte, ohne sich eigens mit der
Belagerung zu beschäftigen, bislang im m er den Schilderungen der Chroniken, sie differenzierte nicht zwischen den Überlieferungssträngen und vermischte diese kritiklos.
Dabei kann gerade dieses Ereignis und dessen Wahrnehmung durch die Zeitgenossen
in der Frage nach dem politischen Handlungsspielraum des Wittelsbachers erhellend
wirken.
Der jüdische Friedhof am Schlettstadter Giessen, der Mackenheimer Judengarten, der 1682 von den Ettenheimer Juden im
Schmieheimer Gewann Steinhalden angelegte Begräbnisplatz und der jüdische Friedhof auf dem Kuppenheimer Mergelberg
gehören zu den weit außerhalb ihrer Wohnorte gelegenen Nekropolen der beiderseits des Oberrheins ansässigen Juden. Die um der ungestörten Totenruhe willen gesuchte Abgeschiedenheit dieser nach und nach erweiterten und zum Teil bis heute von
mehreren jüdischen Gemeinden gemeinsam benutzten Begräbnisplätze folgt einer rituellen Vorschrift, die der Schreiber der
zweitausend Jahre alten Tempelrolle vom Toten Meer wie folgt formuliert hat: „Du sollst nicht handeln wie die anderen Völker: überall begraben sie ihre Toten, und sie begraben sie sogar in den Häusern. Du aber sollst entfernte Stätten in eurem Lande aussuchen, an denen ihr die Toten begrabt; zwischen vier Städten soll ein Platz ausgesucht werden, wo die Toten begraben werden.“
Freiburg i. Br. hat als Sitz von Buchdruckereien und Verlagen eine lange und bewegte Geschichte. Bis in die Gegenwart, man denke an Namen wie Herder oder Rombach, genießt
Freiburg als Druck- und Verlagsort im deutschen Sprachraum große Bekanntheit. Wenigen ist
dagegen die Tatsache geläufig, dass in Freiburg in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
ein jüdischer Drucker, Israel Sifroni (auch Zifroni), mindestens sechs Bücher in hebräischer
und jiddischer Sprache veröffentlicht hat. Alle diese Bücher sind in hebräischen Lettern gedruckt, auch die jiddischen, da das Jiddische - obwohl eine auf dem Deutschen fußende Sprache - traditionell mit hebräischen Buchstaben geschrieben wird. Dass ein jüdischer Drucker
im 16. Jahrhundert in Freiburg wirkte, ist besonders bemerkenswert, weil nach den historischen Darstellungen Juden die Niederlassung in den habsburgisch-vorderösterreichischen
Gebieten in dieser Zeit allgemein untersagt war. Der folgende Beitrag soll nun - soweit es
die spärlichen Quellen erlauben - das Leben und Werk Israel Sifronis nachzeichnen, wobei
vor allem sein Wirken im Breisgau und die von ihm gedruckten Werke im Mittelpunkt
stehen sollen.