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Bei der Deutschen Feldpost im Zweiten Weltkrieg unterscheidet man zwischen militärischen Feldpost-Sendungen, die von
Wehrmachtsdienststellen abgesandt wurden und den Abdruck des Briefstempels oder Dienstsiegels auf der Außenseite trugen, und den Privatsendungen der Wehrmachtsangehörigen als Absender oder Empfänger, die in persönlichen Angelegenheiten verschickt wurden. Die Feldpost war uneingeschränkt ein Teil der Wehrmacht. Die postfachliche Aufsicht oblag dem Reichspostministerium in Berlin. Zugelassen waren gewöhnliche Postkarten und Briefsendungen bis 250 g, Päckchen bis 1 kg, Post- und Zahlungsanweisungen ins Feld und vom Felde, Zeitungen und Telegramme. Der Heeresfeldpostmeister im OKH ließ gelegentlich Sondermarken für (Luft-)Feldpostbriefe und Feldpostpäckchen herausbringen.
Fremde Heimat
(2016)
Vor 70 Jahren hatten Millionen Deutsche ihre Heimat verloren
und hofften auf eine Herberge im zerstörten Nachkriegsdeutschland. Städte und Dörfer haben unter großem Einsatz
die riesige Herausforderung gemeistert. Etwa 240 Personen aus
den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Grenze und aus Ost- und
Südosteuropa sind in Steinach mittellos angekommen. Eine
große Zahl konnte sich hier einrichten und Wurzeln schlagen.
Andere sind weitergezogen. Einige waren bereit über Erlebtes
und Überliefertes zu sprechen. Die Neubürger von damals
haben auf vielfältige Weise das dörfliche Leben wieder mit aufgebaut, mit gestaltet und auch bereichert. Sie waren in der
neuen Heimat angekommen. Mit diesem Aufsatz soll an die
Flüchtlinge und Vertriebenen von damals erinnert werden.
Unberücksichtigt bleiben die Schrecken und Leiden derjenigen, die beim Einfall der Roten Armee als Jugendliche für Jahre
zur Zwangsarbeit nach Russland verschleppt worden waren. Es
hätte den Betroffenen unnötige Qualen bereitet. Es fehlen
auch die Schicksale der Menschen, die die sowjetisch besetzte
Zone verlassen mussten und die Geschichten der Russlanddeutschen, was den Rahmen dieser Arbeit gesprengt hätte
Das Judengrab von Steinach
(2017)
Wie kommt die Ruhestätte eines Juden auf einen christlichen Friedhof? Steinach war in seiner langen Geschichte nie Heimstätte von Angehörigen mosaischen Glaubens. Außerdem bestatteten die Juden ihre Toten traditionsgemäß auf Sammelfriedhöfen außerhalb christlicher Siedlungen. Nachforschungen im Archiv der Gemeinde bestätigten die Existenz eines Juden: Nikolaus Klein, 22 Jahre, geboren in Bukarest, gestorben in einem Transportzug am 5. März 1945. Handschriftlich hat
jemand nach Ende des Krieges die wenigen Angaben in die Lageskizze der Ehrengräber eingetragen. Vom Internationalen
Suchdienst in Bad Arolsen liegt eine Bestätigung vor. Damit konnte zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass Nikolaus Klein
nicht zu den Häftlingen der drei Haslacher Außenlager des KZs Natzwiller-Struthof im Elsass gehörte. Zeitzeugenberichte untermauerten das Ganze zusätzlich. Seinen Weg in die Vernichtung nachzuzeichnen, gestaltete sich indessen viel schwieriger.
Mit dem hellen, reinen Klang begleitete diese kleine Glocke auf der Friedhofskapelle St. Michael in Sasbach schon mehrere Generationen auf ihrem letzten Weg. Der Totengräber läutete dabei mit dem Glockenseil nach einem exakten Rhythmus, damit ein gleichmäßiges volles Geläut erklang. Bei der Renovierung der Kapelle 1969/70 bekam die Glocke einen elektrischen Antrieb. Im Türbogen der Kapelle ist die Jahreszahl 1515 eingemeißelt. Einige ältere Bürger von Sasbach haben eine besondere Verbindung und Erinnerung an diese kleine Glocke. In längst vergangenen Zeiten läutete diese kleine Glocke an der Kapelle zur heiligsten Dreifaltigkeit in der Wallfahrt, auf dem Hochfeld nördlich von Sasbach, so die mündliche Überlieferung. Viele Pilger baten hier um Hilfe in ihrer Not.
Seit dem 1. September 1939 ist Krieg. Der Angriff der deutschen Wehrmacht auf Polen ist in vollem Gange. England und Frankreich erklären daraufhin Deutschland am 3. September 1939 den Krieg.
Zu den Familien mit wehrfähigen Männern flatterten Einberufungsbefehle. Die Grundnahrungsmittel wurden rationiert, Brot, Fleisch, Butter,
Zucker gab es nur auf Lebensmittelkarten zu kaufen. Dem „Normalverbraucher" stand die geringste Kalorienmenge zu. Schuhe und Kleidung
waren nur auf Bezugscheine erhältlich. Die Einheitsseife und Tabak gab es
auf Zuteilung zu kaufen.
Aus Anlass des 100. Jahrestages des Inkrafttretens der Reichsjustizgesetzgebung regte der Karlsruher Bankdirektor Heinz Schröder (1919-1994) im Jahre 1979 an, eine Ausstellung in Karlsruhe zu veranstalten, die insbesondere dem Nichtjuristen in der Residenz des Rechts zeigen sollte, auf welchen geschichtlichen Grundlagen die heutigen Bundesgerichte beruhen. Dr. Hildebert Kirchner, langjähriger Direktor der Bibliothek des Bundesgerichtshofes, konzipierte hierauf die Ausstellung »Recht und Justiz in Deutschland ab 1806«, die von der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V. ausgerichtet wurde und auf reges Interesse gestoßen ist.
Im Jahre 1911, das die Verfassung für Elsass-Lothringen mit sich brachte, jährte sich zum 40. Mal die Kaiserproklamation von Versailles, die am preußischen Krönungstag, dem 18. Januar stattfand und den preußischen König Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser erklärte. Um die Bedeutung der Landesverfassung vom 31. Mai 1911 für das damalige Reichsland Elsass-Lothringen hinreichend zu erfassen, bedarf es eines geschichtlichen Rückblicks, zunächst auf die Entscheidung nach dem Deutsch-Französischen Krieg die damaligen französischen Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin einschließlich der Großregion Metz (heutiges Departement Moselle) in das neugeschaffene Deutsche Reich einzugliedern, aber auch auf die Zeit davor.
Am Anfang war der Bundesgerichtshof, so kann chronologisch die Geschichte der Residenz des Rechts eingeleitet werden
– rangmäßig steht freilich das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan und oberster Gerichtshof an der Spitze. Am
2. Oktober 1950, einem Montag, nahm der Bundesgerichtshof seine Tätigkeit im Erbgroßherzoglichen Palais in der Karlsruher Innenstadt auf. Am darauf folgenden Sonntag, dem 8. Oktober 1950, fand die feierliche Eröffnung des Gerichtshofs statt.
Bundespräsident Theodor Heuss betonte in seiner Ansprache, dass die Autonomie der Rechtsfindung und der Rechtsentscheidung aus dem Einwirkungsvermögen der Besatzungsmächte vollends ausgeklammert werde und auch bleibe. Bundesjustizminister Thomas Dehler vereidigte Hermann Weinkauff als neuen Präsidenten und Carlo Wiechmann als Oberbundesanwalt.
Am 9. November 1918 gab Reichskanzler
Prinz Max von Baden [1867–1929] ohne eine
formelle Erklärung von Kaiser Wilhelm II.
[1859–1941] abzuwarten dessen Abdankung
bekannt. Zugleich übertrug er die Regierungsgeschäfte
auf den Reichstagsabgeordneten
Friedrich Ebert [1871–1925]. Am selben Tag
rief Philipp Scheidemann [1865–1939] vom
Berliner Reichstag die Deutsche Republik aus.
Einen Tag später, einem Sonntag, wurde eine
provisorische Landesregierung in Karlsruhe
unter dem Mannheimer Sozialdemokraten Anton
Geiß [1858–1944] gebildet. Die Ausarbeitung
einer neuen Landesverfassung nahm die
vorläufige badische Landesregierung zügig in
Angriff. Sie entschied sich, einen vorläufigen
Entwurf nicht selbst zu erstellen, sondern dies
einer Arbeitsgruppe zu überlassen. Die abschließende
Ausarbeitung der neuen Verfassung
sollte durch eine verfassungsgebende
badische Nationalversammlung erfolgen, deren
Wahl am 22. November 1918 angeordnet
und auf den 5. Januar 1919 festgesetzt wurde.
In der Öffentlichkeit wird vielfach die Ansicht vertreten, Juristen hätten sich nur ganz vereinzelt gegen das NS-Regime widersetzt. Dieser Eindruck ist nicht nur bezogen auf den aktiven Widerstand unzutreffend, sondern auch für den wesentlich breiteren Bereich der Widersetzlichkeit, der Opposition und Verweigerung im Alltag. Hier hat die zeitgeschichtliche Forschung die Kenntnis über die Einzelheiten widerständigen Verhaltens in letzter Zeit erheblich erweitert. Für den südwestdeutschen Bereich ist dies im wesentlichen der zur Universität Karlsruhe gehörenden Forschungsstelle Widerstand gegen den Nationalsozialismus im deutschen Südwesten zu verdanken. Sie hat sich im Rahmen des vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg geförderten Projekts „Justizgeschichte Badens und Württembergs, 1919–1953“ bereits
wiederholt mit dem Wirken badischer Juristen während der NS-Diktatur befasst.