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Die erste urkundliche Erwähnung von Schwetzingen findet sich im Lorscher Codex aus dem Jahr 766. Seit 1350 besitzen die pfälzischen Wittelsbacher Rechte an der Wasserburg von Schwetzingen, die zuvor einem einheimischen Adelsgeschlecht gehörte. Im 15. Jahrhundert wird der Besitz durch stetigen Zukauf von Land ausgebaut, 1472 wird zum ersten Mal ein Garten erwähnt. Die Wasserburg Schwetzingen wurde von den Kurfürsten von der Pfalz als Jagdaufenthalt genutzt, um im
benachbarten Hardtwald zu jagen. Im Dreißigjährigen Krieg wurden Dorf und Burg Schwetzingen erheblich zerstört, nur die Außenmauern blieben stehen. Kurfürst Karl Ludwig (reg. 1648-1680) baute die Gebäude zu einem respektablen Wasserschloss aus, um darin seine morganatische zweite Gemahlin, Luise von Degenfeld, logieren zu können. Seine Tochter Elisabeth Charlotte, die berühmte Liselotte von der Pfalz und spätere Ehefrau von Philipp von Orleans, verbrachte in Schwetzingen einen Teil ihrer Kindheit und gedenkt dieser in ihren Briefen. Wegen des Erbes der Liselotte brach der Pfälzisch-Orleansche Erbfolgekrieg aus, zu dessen Beginn 1689 Schwetzingen erneut zerstört wurde. Unter dem katholischen Kurfürsten Johann Wilhelm von Pfalz-Neuburg (reg. 1690-1716), der wegen der Zerstörungen in der Pfalz in Düsseldorf im Herzogtum Jülich-Berg residierte, wurde das Schloß Schwetzingen wieder aufgebaut. Der Baumeister Adam Breunig errichtete das Schloß zwischen 1699-1715 als eine zeitgemäße Dreiflügelanlage. Aus dieser Zeit stammen auch die Wappenpfeiler am Eingang des Schloßhofes mit dem Wappen von Johann Wilhelm und seiner zweiten Ehefrau Anna Maria Louisa de Medici. Erst der Bruder und Nachfolger, Kurfürst Carl Philipp (reg. 1716-1742), bezog das Schwetzinger Schloß 1720 und ließ einen bescheidenen Barockgarten anlegen. Dieser erstreckte sich bis in die Höhe des Arionbassins und wurde von einem monumentalen Orangeriegebäude als Querriegel abgeschlossen. Den glanzvollen Höhepunkt als kurpfälzische
Sommerresidenz erlebte Schwetzingen erst unter dem kunstsinnigen Kurfürsten Carl Theodor.
Es brauchte einige Jahrzehnte, und langwierige Planungen waren notwendig, bis sie endlich in Karlsruhe zueinander fanden: badische Residenz und badisches Archiv. Zunächst war es gar nicht sicher, ob sich die Gründung von Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach (1679–1738) im Hardtwald tatsächlich als dauerhafter Mittelpunkt der Markgrafschaft durchsetzen
würde. Erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts waren die Weichen zugunsten von Karlsruhe und somit gegen Durlach gestellt. Zu dieser Zeit konnte das badische, d. h. das fürstliche Archiv der Markgrafen von Baden bereits auf eine lange Tradition zurückblicken. Man verwahrte seit dem Hochmittelalter seine wichtigsten Dokumente sorgfältig; 1388 finden wir erstmals das markgräfliche Archiv explizit in den Quellen genannt. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts waren Urkunden und Akten nach einem Brand aus Durlach nach Basel geflüchtet worden. Das Oberrheingebiet – in jenen Jahrzehnten regelmäßig Aufmarschgebiet gegnerischer Truppen – erschien zu unsicher. Basel als neutrale Stadt der Eidgenossenschaft
bot eine Alternative: Der Markgräfler Hof, das repräsentative badische Stadtpalais, wurde zur stattlichen Nebenresidenz mit Archiv und Kanzlei ausgebaut. Der »juristische Staatsschatz« aus Urkunden und Akten war die Rüstkammer, mit der die Herrschaft gegen fremde Ansprüche verteidigt werden konnte. Ihn galt es zu hüten – wenn nötig sogar im Ausland.
Am 19. September 2016 hätte der 1891 in Ettenheim geborene Mundartdichter, Grafiker und Ehrenbürger Fritz Broßmer seinen 125. Geburtstag feiern können. Mit einem von ihm 1951 gestalteten Gautschbrief, einer kunstvoll von Hand geschriebenen Urkunde zum Abschluss der Ausbildung eines Schriftsetzer- oder Buchdruckerlehrlings, soll nicht nur an das grafische Können des Ettenheimers, sondern auch an den alten Druckerbrauch des Gautschens in Ettenheim erinnert werden. Schon in der 1872 gegründeten Druckerei von F. X. Leibold, dem Begründer der Ettenheimer Zeitung, wurde dieser Brauch in Ettenheim praktiziert. Davon zeugt ein Foto, das in der Foto- und Postkartenausstellung des Historischen Vereins im Jahre 1983 zu sehen war.
Eine der ältesten Gastwirtschaften im
Kraichgau ist zweifellos das Gasthaus
„Zum Löwen“ in Richen. In einer Urkunde
aus dem Jahre 1456 verlieh Pfalzgraf Otto
I. von Pfalz-Mosbach dem Wirt Jörg Maurer
seine Herberge in Richen „mit Hofrait,
Scheuer, Stallung und Zubehör zu einem
rechten Erbe“ gegen einen jährlichen Erbzins von 5 römischen Gulden, der ihm und
seinen Erben am St. Martinstag zu entrichten sei. Mit seiner Einsetzung als Wirt
musste sich Jörg Maurer verpflichten, dass
er und seine Erben „beides, Häuser mit
Scheuer, Stallung, Hofraite mit allen Begriffen zu ewigen Zeiten in gutem Wesen und
Bau halten und jederzeit gerüstet sein sollten mit Wein, Hafer, Kost und jeglichem
Gesinde und anderem, dass die Gäste versehen werden und bestehen mögen“. Ferner war es ihm und seinen Erben untersagt,
das Anwesen aufzuteilen oder Teile zu veräußern. Als Gegenleistung gewährte Pfalzgraf Otto I. „als besondere Gnade“, Jörg
Maurer, seine Erben und Nachkommen als
Inhaber der Herberge von der Bede und
dem Frondienst zu befreien und mit Bau- und Brennholz aus den dem Dorf Richen
gehörenden Wäldern zu versorgen. Für
den Fall, dass einmal Jörg Maurer oder
seine Erben die vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können, behielt sich
Pfalzgraf Otto I. das Recht vor, seine Heberge in Richen neu zu verleihen.
Vorab sind Einschränkungen zu formulieren, die auch im Titel bereits anklingen. Den nachfolgenden Ausführungen liegt die Durchsicht von etwa 700 Scherben zu Grunde. Nach den Angaben von M. Delor in einem Vortrag vom 6. Juni des Jahres 1997 (M. Delor, Auswertung der Funde und Befunde der Burg Bretten. Eine salische Burganlage 1030 bis 1330) muß es aber, einer groben Schätzung seiner Diagramme nach, etwa die zehnfache Menge gegeben haben. Selbst wenn es sich bei den „fehlenden“ mehreren Tausend Fragmenten hauptsächlich um unverzierte Wand- und um Bodenscherben gehandelt haben dürfte, ist ihre Kenntnis zur endgültigen Einordnung des Fundortes „Burgwäldchen“ unerlässlich. Es ist nämlich gut
möglich, das sich unter ihnen noch aussagekräftige Scherben von importierten Fremdwaren oder nicht erkannte Bruchstücke von anscheinend nicht vorhandenen Gefäßformen verbergen. Weiter unten wird auch bei den Metallfunden nochmals die Rede sein von einer erheblichen Diskrepanz zwischen den mir vorliegenden und 1997 von R. Delor erwähnten bzw. fallweise
sogar abgebildeten Objekten.
Die Feier der religiösen Feste ist in der Regel im Verlauf des Kirchenjahrs im jährlichen Rhythmus innerhalb der Kirchen erlebbar. Der öffentliche Raum, die Straßen und Plätze der Dörfer und Städte sind der Schauplatz des Fronleichnamsfestes in seiner unübersehbaren Gestalt der Fronleichnamsprozession.
Das war mindestens 1200 Jahre in der Kirchengeschichte nicht so. Am Anfang des 13. Jahrhunderts pflegten religiöse Frauenkreise in Brabant, Flandern und in der Wallonie besondere neue Formen der eucharistischen Frömmigkeit. Juliana von Lüttich, gestorben 1258, schaute in einer Vision die helle Mondscheibe mit einem dunklen Fleck am Rand. Die Deutung, die ihr dafür eingegeben wurde, war: Der Kirche fehlt ein Fest zur
besonderen Verehrung der Eucharistie: Ein solches Fest ordnete Bischof Robert von Lüttich 1246 für seine Diözese an
Das Freiherrlich von Gemmingen'sche Archiv von Burg Hornberg über dem Neckar und seine Urkunden
(2018)
Zu den großen Geheimnissen von Burgen und Schlössern gehörten, ihrer Natur gemäß, jahrhundertelang die dort verwahrten Archive. Während ungezählter Generationen sammelten sich darin Urkunden, Amtsbücher, Akten und Korrespondenzen, die im Zuge des Erwerbs und der Wahrnehmung vielfältiger Besitz- und Herrschaftsrechte zusammengekommen und – wertvoller als bares Geld – für
die Ausübung legitimer Herrschaft sowie für die künftige Erwirtschaftung finanzieller Erträge und damit für die Bewahrung des herrschaftlichen Status' unentbehrlich waren. Aufgrund der Langlebigkeit mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Rechts- und Verfassungsstrukturen behielten diese Dokumente oft über viele Jahrhunderte ihren Wert, blieben ein von einem König des Mittelalters verliehenes Privileg oder ein von einem Fürsten erteiltes Lehen grundsätzlich geltendes Recht bis zum Ende des Alten Reiches und mitunter sogar noch darüber hinaus; desgleichen
verloren Schuldverschreibungen, solang die darin vereinbarten Zahlungen nicht geleistet waren, ihren Wert nicht. Entsprechend restriktiv handhabte man verständlicherweise von jeher und überall den Zugang zu den mit großer Sorgfalt gesicherten Archivgewölben. Nur der jeweilige Herr oder allenfalls seine vereidigten Amtleute hatten dort Zutritt, nicht hingegen die nachgeborenen Angehörigen der herrschaftlichen Familie und schon gar nicht neugierige Historiker.
,,Die heutige deutsche Reichsregierung könnte sich an dem Senat von Harmersbach, dessen Oberhaupt ein Metzger und dessen Mitglieder Bauern waren, ein Muster nehmen." So lautete der Kommentar zu einer von Reichsvogt und Altern Rat erlassenen„ zeitgemäßen Bekanntmachung, die der Pfarrer auch von der Kanzel verlesen soll". Man ahnt schon, aus wessen Feder der Kommentar stammt: Heinrich Hansjakob schrieb ihn in seiner 1891 erschienenen Erzählung „Der letzte Reichsvogt". Er schildert darin die Geschichte des Hansjörg Bruder, der, von Beruf Metzger, 1771 Wirt der „Stube" in Oberharmersbach wurde. Hansjakob nennt sie „das politische Zentrum", ,,das Kasino der Reichsbauernschaft vom Harmersbachtal". Hier konnte der Mann hinterm Schanktisch offensichtlich erfolgreich mitmischen, sodass er 1776 vom Zwölferrat als Kandidat für das Amt des Reichsvogtes aufgestellt wurde, allerdings unter der Bedingung, dass er im Falle seiner Wahl abe der stuben sein sollte. Ein Teil der Gemeinde hatte sich für einen Gegenkandidaten stark gemacht. Die Entscheidung musste der Abt von Gengenbach treffen. Er sprach sich für den Hansjörg Bruder aus. Der neu ernannte Reichsvogt erwirkte beim Rat sogar einen weiteren Fünfjahresvertrag als Stubenwirt. Unter seinem Dach tagte, wie gewohnt, das Vogtsgericht, während der Abt an seinem üblichen Gerichtstag den offenen Platz vor der Kirche bevorzugte.
Das Freiburger Studienseminar und die Gymnasiallehrerausbildung in Baden-Württemberg (Teil 2)
(2005)
Nach dem militärischen Zusammenbruch Deutschlands übernahm die französische Armee die Staatsgewalt im Südwesten des untergegangenen Reiches. In Freiburg, nunmehr Hauptstadt des Lande Baden (Pays de Bade), das zusammen mit Südwürttemberg-Hohenzollern und Rheinland-Pfalz die französische Besatzungszone bildete, residierte die Délégation Supérieure pour le Gouvernement Militaire de Bade. Sie unterstand wiederum dem Gouvernement Militaire de la Zone Francaise d'Occupation in Baden-Baden mit General Koenig als Oberbefehlshaber.
Die Kunst zu lehren ist eine große und schwere Kunst. Sie ist nicht das Werk der bloßen Natur oder des Zufalls, sie ist das Resultat mehrjähriger Übung und Erfahrung, die jedoch immer besondere natürliche Anlagen voraussetzt. Friedrich Gedike, der diese Sätze 1790 schrieb, wusste, wovon er sprach: Als Direktor des Friedrichswerderschen Gymnasiums zu Berlin hatte
er 1787 auf Geheiß des Preußischen Unterrichtsministeriums mit dem Aufbau eines Seminariums begonnen, das in einem vierjährigen Kursus Universitätsabsolventen zu Lehrern ausbilden sollte. Gedikes Schöpfung wurde zum Urbild der heutigen Seminare für die Kandidaten des höheren Lehramtes. Sie gehört zu jenen Reformen vor der Reform, mit denen Preußen
sein Bildungswesen seit dem Ende des 18. Jahrhunderts schrittweise und aus dem Geist der Aufklärung heraus erneuert hat.