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Das ältere deutsche Rechtsdenken begreift sich als vollkommene und unabänderliche
Ordnung. Geschriebene Gesetze wie die Spiegel des Mittelalters
sind keine Rechtsschöpfungen, sondern Rechtsdarstellungen. Gleichgültig ist
daher auch die Urheberschaft, allein entscheidend sind Rechtskunde und
Autorität. Das Recht gründet in einer einheitlichen und überkommenen Überzeugung
der Gemeinschaft, vor allem ihrer Vertreter, der Schöffen und Urteiler.
Rechtsprechung war daher lediglich Rechtsfindung im Wortsinne.
Die Stadt Neuenburg am Rhein, in dem äußersten Südwesten des heutigen Landkreises „Freiburg/Hochschwarzwald“ gelegen, besitzt keinen einzigen steinernen Überrest mehr, der von ihrer mittelalterlichen Geschichte Zeugnis ablegt. Ihre
strategisch günstige Lage an einem Übergang über den Oberrhein war einerseits Anlass für den Herzog Berthold IV. von Zähringen, dort ein novum castrum errichten zu lassen, das urkundlich erstmals 1185 greifbar wird, andererseits war die strategisch exponierte Lage der Grund für die völlige Zerstörung der Stadt nicht erst 1940 und 1945, vielmehr bereits während des Spanischen Erbfolgekrieges am Beginn des 18. Jahrhunderts und des Dreißigjährigen Krieges von 1618 bis 1648. Doch ging das Mittelalter, das traditionell mit dem Aufkommendes Buchdruckes um 1450, der Entdeckung Amerikas 1492 und der Glaubensspaltung 1517 abgegrenzt wird, für Neuenburg 1496 zu Ende, als ein Rheinhochwasser das lockere Hochufer unterspülte und weitere bis 1525 etwa ein Drittel der darauf errichteten Altstadt hinwegschwemmten. Rat-, Salz- und Schulhaus als wichtige Orte der Bürgergemeinde mitsamt der westlichen Stadtmauer und der dort gelegenen Häuser verschwanden völlig und die Stadtpfarrkirche, als geistlicher Mittelpunkt der Stadt auch Liebfrauenmünster genannt, nahm so schweren Schaden, dass 1527 die Kirche der Franziskaner zu der offiziellen Pfarrkirche umgewidmet werden musste. Nur noch der hochaufragende Turm des gotischen Liebfrauenmünsters erinnerte bis in das 17. Jahrhundert hinein an die große Katastrophe, die aber nicht die letzte bleiben sollte.
Rechtsprechung zu Stollhofen
(2012)
Das einzige, was bei optimistischer Betrachtungsweise bruchstückhaft von einer Vernissagerede hängen bleibt, ist die Vita des Künstlers. Diese habe ich in den letzten Tagen mit meinem Pkw erfahren. Endlos die Kurven, endlich das weit abgelegene Happingen, der Wohnsitz der Künstlerin. Obwohl Happingen zu meiner Pfarrei gehört, war ich noch nie dort gewesen. Offenbar keine Trunkenheitsfahrt, kein Diebstahl, kein Mietstreit, kein Augenschein. Haus Nr. 12, aber wo? Schließlich bin ich nach dem Ohr und einer Staubwolke gelaufen und habe das steinreiche Atelier der Bildhauerin gefunden. Ein vierfüßiges gestängtes Gebilde en plein air hinter dem Wohn- und Bauernhaus mit einem Zeltdach, zum Schutz gegen Sonne und Regen. Unkompliziert und herzlich der Empfang. Eine Bank, zwei Stühle und ein Tisch, alles aus Holz; eine Kanne mit heißem Wasser, Pulverkaffee und Zucker; Milch gab es an diesem Tag nicht. Rasch der Einstieg ins Gespräch, als kenne man sich seit Jahren. Die Preisgekrönte ist Schwäbin. Wie unser Herr Landrat. Das muß nicht unbedingt ein Nachteil sein. Eine Schwäbin, allerdings not dyed in the wool, nicht in der Wolle gefärbt. Gleichwohl läßt sie nichts auf die Schwaben kommen. Es sei ein altes Kulturvolk, das uns allerdings mit der Kehrwoche plage.
Doris Ebert war von 1986 bis 1994 Mitglied
des Beirats im Heimatverein
Kraichgau. Von 1994 bis heute bekleidete
sie das Amt eines der drei stellvertretenden
Vorsitzenden und war in dieser
Funktion insbesondere für den nordöstlichen
Teil des Kraichgaus zuständig.
Seit 1991 leistete sie als Mitglied des Redaktionsstabs
bei der Herausgabe des
alle zwei Jahre erscheinenden Kraichgau-
Jahrbuchs, der Sonderveröffentlichungen
und der Kleinen Reihe eine
umfangreiche Arbeit. Seit 2001 leitet sie
den Redaktionsstab mit großer Umsicht.