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Geköpft, gehängt, verbrannt und ertränkt wurde in früheren Zeiten auch in der
Reichsstadt und Republik St. Gallen. Dabei war die Justiz in Stift und Stadt St. Gallen
vergleichsweise human. So kann beispielsweise in der Stadt nicht von Hexenwahn gesprochen werden. Während der schlimmsten »Hexen- und Teufelszeit« im 17. Jahrhundert fanden hier rund 30 eigentliche Zauberei- und Hexenprozesse statt; in »nur« 13 Fällen wurde die Todesstrafe verhängt. Zwischen 1465 und 1595 wurden in St. Gallen etwa
zehn Männer und vor allem Frauen durch Ertränken hingerichtet – eine Todesstrafe, die
in der Regel bei Kindesmord vollzogen wurde.
Bei vielen Völkern war der Kindesmord »ein vielgebrauchtes und wahrscheinlich
notwendiges Mittel, um einem unerwünschten Wachsen der Volkszahl oder einer relativen Überbevölkerung zu Zeiten plötzlich einbrechender Hungersnot« vorzubeugen. [1]
Die
Lex Frisionum, das Gesetz der Friesen, gestand der Mutter noch das Recht zu, »ihre Kinder gleich nach der Geburt zu töten«. Später konnte dann nur noch der Vater »die Tötung
eines neugeborenen Kindes« verfügen. [2]
Das Chräsrecht
(2003)
Als während des 13. und 14. Jahrhunderts das Kloster St. Gallen an Bedeutung
einbüsste, herunterkam und verarmte, war es gezwungen, unter anderem seine
Einkünfte aus Gaiserwald zu verpfänden. Damals erwarben Bürger der Stadt
St. Gallen, die durch das Leinwandgewerbe und den Fernhandel reich geworden
waren, eine Liegenschaft nach der andern. Unter dem Titel »neuere Dienst- und
Edelleute« schrieb Ildefons von Arx, es seien nach der Reformation »an die Stelle
des nach und nach hinwelkenden Adels« andere Geschlechter getreten, die zum
Teil seine Zwinge, Lehen, Schlösser und Stellen einnahmen. Für Stift und Stadt
St. Gallen waren die Wälder in der Umgebung aus wirtschaftlichen Gründen wichtig. Es ist deshalb verständlich, dass die Stadt St. Gallen, die über kein Um- oder
Hinterland verfügte, schon früh in ihrer näheren Umgebung - besonders auch in
Gaiserwald - Wälder erwarb.
Jacob Burckhardt am Bodensee
(2005)
Der bedeutendste Schweizer Historiker des 19. Jahrhunderts, der Basler Jacob
Burckhardt (1818-1897), verfasste ein Werk über »Die Zeit Konstantins des Grossen«, den
»Cicerone« und ein Buch über »Die Kultur der Renaissance in Italien«; unser Jahrhundert
kennt ihn als den Verfasser der »Weltgeschichdichen Betrachtungen«.
Burckhardts Biograph Werner Kaegi schrieb: »Es war ein besonderer Augenblick
in seinem Leben, als er sich entschloß, den Text auszuarbeiten, den er in der Folgezeit
dreimal als Vorlesung gehalten und dann wieder fallen gelassen hat. Erst nach seinem
Tode sollte das Werk, zu dem er jetzt die Feder ansetzte, den Weg über die Welt hin antreten. [...] Burckhardt war inzwischen fünfzigjährig geworden. Er muß das Gefühl gehabt
haben, es sei jetzt an der Zeit, die bisherige Weltentwicklung, wie er sie als Gelehrter
kannte, zusammen mit den Dingen, die er selbst erlebt hatte, als Ganzes zu überschauen
und darüber vor den Studenten zu sprechen. Er tat es im Winter 1868/69 vor 3° Zuhörern in einer einstündigen Vorlesung, die er angekündigt hatte: Über das Studium der
Geschichte« Diese Vorlesung gab Jakob Oeri 1905 als »Weltgeschichtliche Betrachtungen« heraus.
Beim »Urkundenbuch der Abtei Sanct Gallen« handelt es sich um eines jener wenigen historischen Werke aus St. Gallen, die weltbekannt sind. Seine zwischen 1863 und
1955 erschienenen sechs Bände mit zusammen rund 5 200 Seiten enthalten Dokumente
aus der Zeit von um 700 bis 1463. Leider ist es betreffend der Anzahl der Urkunden nicht
so vollständig, wie es für die historische Forschung wünschbar wäre. Es wurden nämlich
seinerzeit vor allem jene Urkunden aufgenommen, die in St. Gallen lagen, die St. Gallen, besonders das Kloster, erhalten hatte. Die meisten in St. Gallen ausgestellten und
in den ganzen alemannischen Raum vergebenen Urkunden fehlen. Aber nicht nur diese
Urkunden, sondern zahlreiche andere, für die Geschichte von Stadt und Kanton St. Gallen sowie die engere und weitere Umgebung (Nachbarkantone, Vorarlberg, Süddeutschland usw.) bedeutende Stücke wurden nicht veröffentlicht, was ja dem Titel des Werks
entsprach.
Wer war Graf Bertold, der im Jahre 999 von Kaiser Otto III. das Marktrecht für Villingen erhielt?
(1999)
Graf Bertold oder „Bezelin von Villingen" — ein Ahnherr der Zähringer: Was können wir über die Person und die Identität
des Grafen Bertold sagen, der im Jahre 999 von Kaiser Otto III. ein Marktprivileg für Villingen erlangte? Es ist nicht viel, was in dieser Hinsicht als gesichert gelten kann, und weil wir den in der
Urkunde begünstigten Bertold als historische Persönlichkeit nicht recht zu fassen und einzuordnen vermögen, gelang es bisher auch kaum, die Verbindungen des Grafen mit Villingen zu
beschreiben oder gar zu erklären, warum er das Privileg ausgerechnet für diesen Ort auf der Baar erhalten hat.
Im 1758 eröffneten Schlosstheater feiert der Bühnenvorhang von Innocente Colomba
den strahlenden Gott Apoll auf einer Wolke im Reigen der Musen. Es ist eine
Allegorie auf den kunstsinnigen Herrscher, der den Ludwigsburger Hof in der Mitte
des 18. Jahrhunderts zu einem der glänzendsten in Europa machte und Künstler wie
Niccolò Jommelli oder den Ballett-Compositeur Jean-Jacques Noverre, wie auch berühmte Sänger und Tänzer – insbesondere junge Tänzerinnen, wie die Anekdoten
um des Herzogs blaue Schuhe zu erzählen wissen – unter seiner strahlenden, geldraubenden Schirmherrschaft versammelte. Man könnte das Bild auch anders deuten:
Melpomene, die singende Muse der Tragödie, Terpsichore, die Tanzende, Thalia, die
festliche Muse der Komödie, Euterpe, die Lyrische, Erato, die Amouröse, Polyhymnia
und Kalliope, die Musen der Dichtung und Philosophie, als vielgestaltige Inspiration
des schöpferischen Genies von Niccolò Jommelli, das während seiner Jahre am
württembergischen Hof zur höchsten Vollendung gelangte und ihn zu einem »Solitär
am Musenhof des Herzogs Carl Eugen« machte.
Edith Picht-Axenfeld wird mit dem Reinhold-Schneider Preis ausgezeichnet: zum zweiten Mal innerhalb der letzten Jahre geht dieser Preis an eine bedeutende Frau, deren Lebenswerk die Interpretation von Kunst ist. Wurde 1995 Swetlana Geier für ihre Übersetzungsarbeit aus dem Russischen geehrt, so feiern wir heute eine Dolmetscherin der Musik - und es mag erlaubt sein, zu Beginn dieser Lobrede etwas ausführlicher über die Kunst der Übersetzung nachzudenken.
Städtepartnerschaften kamen kurz nach dem Zweiten Weltkrieg in Mode; sie entsprangen zunächst dem Streben nach deutsch-französischer Versöhnung und nach Verwirklichung der Europäischen Union auf Basisebene. Fünfzig Jahre später bestehen nahezu 2000 Freundschaftsverträge zwischen deutschen und französischen Städten. Sie bezeugen den
Willen, Europa auf den Austausch und die Verständigung der Völker zu begründen. Im übrigen sind die Städtepartnerschaften
in vollem Aufschwung begriffen: Erst kürzlich wurden im Elsaß zehn weitere Städtepartnerschaften zwischen elsässischen Kommunen und Nachbarstädten Baden-Württembergs initiiert.
In der vorliegenden Arbeit wird der Versuch unternommen, an Hand von umfangreichem Präparatematerial einige Fragen zur Biogeographie, Taxonomie, Phylogenie und Ökologie der Plectiden zu klären. Die Gattung Plectus sensu lato, wie sie hier verstanden wird, umfaßt die Gattungen Plectus, Ceratoplectus und Chiloplectus sensu ANDRASSY 1984 sowie die Familie Wilsonematidae sensu GANGULY & KHAN, 1986. Letztere wird in dieser Arbeit aus Platzgründen nicht detailliert abgehandelt, so daß der Schwerpunkt der Arbeit auf den Gattungen Plectus, Ceratoplectus und Chiloplectus sensu ANDRASSY liegt. Hierzu wurden Tiere aus Neuaufsammlungen aus aller Welt sowie aus Sammlungen verschiedener Museen und Institute untersucht, die aus mehr als 70 Ländern bzw. größeren Inseln stammten. Die Arten der Gattung Plectus sensu lato (ohne Wilsonematidae sensu GANGULY & KHAN) sind weltweit anzutreffen. Es zeigt sich jedoch, daß sie in den Tropen nur spärlich vertreten sind, ihre Artenzahl in Richtung der gemäßigten und nördlichen Breiten zunimmt, wo sie in der Regel auch in höheren Individuendichten auftreten. Marine Arten sind unbekannt, es werden nur Land und Süßwasserbiotope besiedelt (abgesehen von einem einzigen Individuum, das im Brackwasserboden gefunden wurde). Bei terrestrischen Habitaten werden "natürliche Biotope" wie Wälder gegenüber Kulturboden wie Wiesen und Feldern bevorzugt. Es werden im folgenden Perioplectus labiosus (Sanwal, 1968) sowie 56 Arten der Gattung Plectus sensu lato beschrieben. Von diesen 56 Arten sind 15 neu. Mit einer einzigen Ausnahme ( Plectus (Ceratoplectus) lenis (ANDRASSY, 1985)) lagen mir von allen anderen Arten Präparate vor, so daß diese alle nach einheitlichem Standard dokumentiert und beschrieben werden konnten, was auch eine Vergleichbarkeit der Arten ermöglicht. Bei jeder Art wird zudem die Anzahl der untersuchten Tiere, die Anzahl der Fundorte sowie, falls verfügbar, auch weitere Information zu den Fundorten angegeben, bei größerer Anzahl von Fundorten in Form von Tabellen. Die Arten können mit Hilfe eines Schlüssels voneinander getrennt werden. Dieser Schlüssel ist den Artbeschreibungen vorangestellt. Um Mißverständnisse auszuräumen, werden einige wichtige, auch bei der Bestimmmung relevante Merkmale, in einem besonderen Abschnitt definiert. Eine Untersuchung der Verwandtschaftsverhältnisse ergibt, daß ein Großteil der bisherigen Gattungen und Familien nicht aufrecht erhalten werden kann, da ihre Definition jeder phylogenetischen Grundlage entbehrt. Auf Grund der natürlichen Verwandtschaftsverhältnisse ergibt sich folgendes: Die Plectoidea enthalten zwei Familien, einerseits die Anaplectidae n. fam. mit den beiden Gattungen Perioplectus Sanwal in GERLACH & RIEMANN, 1973 und Anaplectus DE CONINCK & SCHUURMANS-STEKHOVEN, 1933, andererseits die Plectidae ÖRLEY, 1880 mit den beiden Gattungen Chiloplectus ANDRASSY, 1984 und Plectus BASTIAN, 1865. Innerhalb der Gattung Plectus lassen sich verschiedene Artengruppen unterscheiden, eine davon umfaßt die bisherige Gattung Ceratoplectus ein schließlich der Wilsonematidae. Für diese läßt sich somit der Gattungs- bzw. der Familienrang nicht aufrechterhalten, sondern sie müssen in die Gattung Plectus eingegliedert werden. Dies wird ausführlich an Hand der Verteilung holapomorpher Merkmale auf die Gruppen begründet und die daraus folgen den nomenklatorisch notwendigen Änderungen werden dargestellt.
Johann Georg Schultheiß
(2020)
Johann Georg Schultheiß (1809–1872), ein in seiner Heimatstadt St. Georgen im
Schwarzwald wegen seines vielfältigen öffentlichen Wirkens bis heute bekannter
Bürger, dessen Name in einer Straßenbezeichnung verewigt ist, gehörte in den
1830er Jahren als Student zu den nicht wenigen „Individuen, welche sich politischer Umtriebe“ hingaben. Deshalb geriet er gemeinsam mit anderen, heute ungleich bekannteren Opfern der damaligen „Demagogenverfolgung“ wie Georg
Büchner oder Philipp Jakob Siebenpfeiffer, mit denen zusammen er auf einer
Fahndungsliste der Zentralbehörde für politische Untersuchungen in Frankfurt
a. M. stand, ins Visier der Obrigkeit und erfuhr strafrechtliche Verfolgung, Exil
und polizeiliche Überwachung, wie sich aus archivalischem Material in den
Beständen des Generallandesarchivs Karlsruhe (GLA) und des Staatsarchivs
Freiburg (StAF) rekonstruiert lässt.