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Das Ende der Fürstbistümer, Abteien und Klöster durch den Reichsdeputationshauptschluß (RDH) vom 25. Februar 1803, der Untergang aller geistlichen Reichsstände und die Einziehung des Kirchenvermögens durch den Staat, ist eingebettet in einen geistesgeschichtlichen Prozeß zu sehen, der das Denken über das Verhältnis von Staat und Kirche im 18. Jahrhundert wandelte. Die Säkularisation, der Verlust der Landeshoheit und die Enteignung des Vermögens der geistlichen Stände, setzte die grundlegende Veränderung des Rechts- und Reichsbewußtseins ebenso voraus, wie die fortschreitende Profanierung der Staatsidee. Nur auf diesem Hintergrund läßt sich erklären, daß sich die größeren und mittleren Reichsstände ohne jede Hemmung auf die geistlichen Mitstände stürzten und sich deren Hoheitsrechte und Eigentum aneigneten. Die in keinem Verhältnis zur Größe der Neuerwerbungen stehenden territorialen Verluste auf dem linken Rheinufer legitimierten dabei diesen Länderraub vor dem eigenen Gewissen, falls dies sich bei der einmaligen Möglichkeit dieser territorialen Expansion überhaupt noch regte. Die Aufhebung der zahlreichen Klöster und Abteien schien vor dem Gewissen auch deshalb gerechtfertigt, weil man die Menschheit damit von Institutionen befreite, die angeblich nutzlos und schädlich waren und ein Überbleibsel des finsteren Mittelalters darstellten.
Die Entwicklung des jüdischen Schulwesens in Baden im 19. Jahrhundert ist vor dem Hintergrund der Judenemanzipation zu sehen, die insbesondere mit den Konstitutionsedikten 1807/08 in eine neue Phase eintrat. Kernanliegen der Emanzipation war die Integration des jüdischen Bevölkerungsteils in die christliche Gesellschaft, wobei naturgemäß die Unterrichtung der Kinder eine entscheidende Rolle spielte. So wurde im 9. Konstitutionsedikt (dem eigentlichen „Judenedikt" vom 13. Januar
1809) die Schulpflicht auch für israelitische Kinder festgeschrieben. Das galt auch für Heidelsheim, bedeutete aber nicht, dass sofort eine jüdische Schule errichtet wurde. Insofern kann die genauere Betrachtung der Entwicklung eines Ortes die Schwierigkeiten und Entwicklungen des jüdischen Schulwesens in Baden aufzeigen, wobei Heidelsheim typisch für eine
Landgemeinde mit einem relativ großen jüdischen Bevölkerungsteil ist. Wesentliche Aspekte der Entwicklung im 19. Jahrhundert sollen im Folgenden angesprochen werden.
Das Rezeptbuch des Hartmann Hartmanni blieb in zwei Abschriften erhalten. Das Original des Arzneibuches wurde bisher nicht gefunden. Beide Handschriften werden unter den Signaturen Codex Palatinus Germanicus 277 (CPG) und CPG 221 in der Universitätsbibliothek Heidelberg aufbewahrt. Ursprünglich wohl Bestandteil der Privatbibliothek der Kurfürsten im Heidelberger Schloss, ereilte sie im Frühjahr 1623 das Schicksal aller Heidelberger Bibliotheken: Sie wurde als Kriegsbeute in den Vatikan gebracht
Im Jahr 1401 zeichnet der Notar Conrad Kruß auf Befehl des Speyrer Bischofs Raban v. Helmstatt (amtierend 1396-1438) alle Zinse auf, die der Speyrer Kirche im Bruhrain zustanden. Erfasst werden die Amter Bruchsal, Grambach, Kislau, Rotenberg und Udenheim (das spätere Philippsburg). Dieses Zinsbuch hat sich im Generallandesarchiv Karlsruhe unter der Signatur G LA 67 /290 erhalten. Es ist eine einzigartige Quelle zur Geschichte der einzelnen Ortschaften - sind doch
minutiös alle zinspflichtigen Einwohner und viele Gewann-Namen überliefert. Deshalb ist es besonders zu begrüßen, dass Hubert Kamuf in dem vorhergehenden Artikel die Mühlhausen betreffenden Teile in einer Transkription vorgelegt hat. Aus
dem Wunsch nach einer Wertung über die Ortsgeschichte hinaus entstand diese Kurzpublikation. Der Referent setzt sich schon seit längerer Zeit intensiv mit den Burgen, Wüstungen und Adelsgeschlechtern der Region auseinander. Die beiden
Arbeiten ergänzen sich und sind aufeinander abgestimmt.
»...do wird ich, Ulrich Sárry, sekler der statt ze sant Gallen, und han ingenomen und us geben, altz her nach geschriben stât.« Diese Worte stehen am Anfang des St. Galler Säckelamtsbuches von 1419. Geschrieben hat sie der neue Säckelmeister Ulrich Särri, der am 11. Januar 1419 sein erstes städtisches Amt antrat. Säckelamtsrechnungen sind spannende Quellen: Sie geben uns in knappen Worten Einblick in den Alltag der städtischen Verwaltung. Wie also wurden die städtischen Aufträge organisiert und entlöhnt? Und welche soziale Stellung besaßen die Personen, die diese Aufträge ausführten? Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, solchen wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Fragen am Beispiel der Stadt St. Gallen nachzugehen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Ausgaben im Säckelamtsbuch von 1419. Es waren die ersten städtischen Abrechnungen nach dem verheerenden Stadtbrand von 1418, dessen Flammen wohl auch die Säckelamtsbücher der Jahre 1408 bis 1418 zum Opfer fielen.
Nur noch wenigen ist heute wohl bekannt, dass sich auf dem Kniebis das
„Führerhauptquartier Tannenberg" befand, das, wenn auch nur wenige
Tage, Hitler als Standquartier diente. Mit dem Bau der Anlage war im Zuge der Vorbereitungen des Westfeldzuges am 1. Oktober 1939 begonnen
worden. Die Anlage, welche zwei Bunker und eine Baracke umfasste, lag
an der Schwarzwaldhochstraße, rund einen Kilometer entfernt vom Gasthaus „Alexanderschanze", am Rand einer hochmoorartigen Lichtung. Die
Gesamtanlage war von Stacheldrahthindernissen umgeben, um unkontrollierten Zugang zu verhindern. Geheimhaltung wurde in jeder Beziehung
als wichtig angesehen, kritisierten die „Geheimen Lageberichte aus dem
Reich" des SD doch bereits im November 1940, dass in Gaststätten und
Verkehrsmitteln zu offen über wahrgenommene Truppenbewegungen diskutiert werde.
Denkmale in Bruchsal
(2002)
Denkmale in Bruchsal - bei diesem Thema ist man schnell verleitet, sich das „alte Bruchsal" vor der Kriegszerstörung herbeizuwünschen. Damals muss es doch viel mehr Denkmale gegeben haben ... So kann es jedenfalls demjenigen erscheinen, der den Kunstdenkmälerband von Hans Rott aufschlägt, in dem Bruchsals bedeutendste Bauten vom Mittelalter bis in die Barockzeit dargestellt sind. Viele dieser Bauten existieren nicht mehr, selbst die entsprechenden Straßen sind manchmal verschwunden. Dass es um Denkmale in Bruchsal trotzdem nicht so schlimm steht, soll dieser Beitrag aufzeigen.
Die Polen, deren Staat nach den drei Teilungen zwischen Russland, Preußen und Österreich am Ende des 18. Jahrhunderts seine Unabhängigkeit verlor, haben diese Tatsache niemals akzeptiert und versuchten, sowohl mit diplomatischen als auch
militärischen Mitteln politische Souveränität wiederzugewinnen. Zu der nationalen Freiheit sollte sie zuerst Tadeusz Kosciuszko führen, dann Napoleon. Auf dem Wiener Kongress 1815, mit dem die Restaurationszeit in Europa einsetzte, wurde auch das Königreich Polen restauriert, diesmal unter der königlichen Obhut des Zaren und der Verfassung. Das erweckte manche Hoffnungen auf Erlangung des Selbstbestimmungsrechts. Diese erwiesen sich jedoch als illusorisch. Das eigenartige Gebilde, die konstitutionelle Monarchie mit dem alleinherrschenden Zaren-König an der Spitze, stürzte ein. Die absolutistische Regierungspraxis des Zarenreiches, zu deren Mitteln nicht selten das Spitzelsystem der Geheimpolizei und Missachtung der
Verfassung gehörten, ließ sich mit dem Streben der Polen nach ihren in der Verfassung garantierten Rechten und mit der wiederbelebten Idee der völligen Unabhängigkeit von Russland nicht vereinbaren.
Die Wandgemälde des Freskenzyklus' sind der bemerkenswerteste und
wertvollste Teil der barocken Ausstattung des ursprünglich mittelalterlichen Befestigungsturms [1] im Prälatengruten der ehemaligen Benediktinerabtei Gengenbach, heute im Besitz der katholischen Kirchengemeinde. Ihre Einzigartigkeit besteht darin, dass sie keine Wanddekorationen darstellen, sondern Gemälde als eigenständige Bildwerke, die ihrerseits wiederum
von einem Dekorationssystem umrahmt sind. In ihrer Art sind sie keine
übliche Wandmalerei im kirchlichen Sinne, so z. B. Gemälde einer Altarnische oder einer Heiligen- bzw. Kreuzwegdarstellung, aber auch keine
heraldische oder allegorische Wandmalerei, z. B. eine Wappen- oder Kartuschenmalerei. Vergleichbar sind sie dagegen mit Wandbildern, wie man sie
in manchen Palästen und Villen Italiens findet, mit landschaftlicher Darstellung von Natur, Architektur und menschlichen Gestalten, vedutenartig
in Überschau mit relativ kleinen Figuren und im Hochformat ausgeführt.[2]
Gegenüber den häufig anzutreffenden Wandgestaltungen mit Vertäfelungen, Tapeten- oder Stoffbespannungen und aufgehängten Leinwandbildern
besitzen sie eine ganz eigene Qualität. Ihr Vorhandensein zeugt vom kulturellen Niveau und der Weitläufigkeit des Bauherrn.
"Geschichte ist das, was ein Zeitalter am anderen interessiert". Dieser Satz wird Jacob Burckhardt (1818-1897), dem bekannten Schweizer Historiker, zugeschrieben. Er ist in mehrfacher Weise Kern- und Angelpunkt der Geschichtsdidaktik: zum einen ist klar, dass es dort, wo kein Interesse (im ursprünglichen lateinischen Sinn von inter esse), keine Fragestellung auf Schülerseite besteht, um den Lernerfolg schlecht bestellt ist. Zum anderen muss in einem propädeutischen, wissenschaftlich ausgerichteten Geschichtsunterricht deutlich werden, dass Geschichte nichts Vorgegebenes, sondern Rekonstruktion der Vergangenheit mit Hilfe von Quellen und wissenschaftlicher Quellenkritik ist. Geschieht dies nicht, so werden die Aufträge von Schulgesetz, Bildungs- und Lehrplänen nicht erfüllt. Zum Idealbild des mündigen Bürgers kann die Beschäftigung mit Geschichte beitragen, indem sie dazu verhilft, die gegenwärtige Welt besser zu verstehen, in der gegenwärtigen Welt reflektiert handeln zu können, an den Quellen und durch Quellenkritik bestimmte Fähigkeiten wie z. B. Kritikfähigkeit und analytisches Denken zu erwerben sowie die persönliche und gesellschaftliche Identitätsbestimmung und die Werte, die ihr zugrunde liegen, besser zu verstehen.