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Die Orangerie in Munzingen
(2018)
Über den Architekten der zum Munzinger Schloss gehörenden, um 1750 erbauten Orangerie ist nichts bekannt. Als Baumeister des »Pflanzenhauses« kommt zwar der Basler Architekt Johann Jakob Fechter in Betracht, der zur gleichen Zeit das Schloss im Rokokostil umgestaltete. Allerdings zeigt die Munzinger Orangerie keine Ähnlichkeit mit den von Fechter konzipierten Orangerien in Basel und Ebnet (das dortige »Pomeranzenhaus« ist bereits im 19. Jahrhundert wieder abgerissen worden), wahrscheinlich ist sie nicht von Fechter entworfen worden.
Die im Stadtarchiv Freiburg vorhandenen Inventarien geben über den Pflanzenbestand der damaligen Orangerie Aufschluss, in der Hauptsache handelte es sich, wie der Name sagt, um
Zitruspflanzen. Die Nutzung des Baus zur Überwinterung der Exoten wurde bis zur Jahrhundertwende 1900 beibehalten. Danach dauerte es über 80 Jahre, bis das zwischenzeitlich
unter Denkmalschutz gestellte Gebäude verkauft und unter Wahrung der orangerietypischen Fassade zu einem Wohnhaus umgebaut wurde. Die Orangerie Munzingen ist das stattlichste, aus dem 18. Jahrhundert stammende Beispiel dieses Bautypus im südlichen Baden, sie weist bereits klassizistische Züge auf.
Dieser Beitrag bezieht seine Grundlagen aus unterschiedlichen Quellen. Die hier vorgestellte Zusammenfassung wurde im Jahr 2012 und später mit verschiedenen Schwerpunkten den Gaiberger Bürgern präsentiert. Sie war Grundlage eines neuen
Bandes zur Ortsgeschichte, eines großformatigen Kalenders, bis hin zu einem Theaterstück das mit fünf Zeitakten von mehr als 80 Darstellern im Ortszentrum aufgeführt wurde.
Der Glaube an verborgene Kräfte und an das übersinnliche war in der Frühen Neuzeit ab 1500 in Mitteleuropa weit verbreitet und regte die Phantasie der gesamten Bevölkerung an. Einen Zauberer- und Hexenglauben gab es schon in der Antike und im Mittelalter, doch gegen Verdächtige kam es nur vereinzelt zu Prozessen oder gar zu Hinrichtungen. Erst als der Dominikaner und Inquisitor Heinrich Kramer sein Traktat ,Hexenhammer' 1486 veröffentlicht, ein Werk, das Hexenverfolgungen auf der Grundlage der Hexenbulle (1484) von Papst lnnozenz VIII. legitimiert, ist die Grundlage für eine systematische Hexenjagd bereitet.
Nikolaus von Kues und Heidelberg – es gibt verschiedene Gründe, die genannte
Beziehung zum Thema eines Vortrags zu machen. Sie gedenken heute – vielleicht
stellvertretend für die ganze Universität – eines Ereignisses, das damals
gewiss mehr noch als heute von großer Bedeutung für einen jungen Menschen
war, von Bedeutung sicher auch für eine so junge Universität wie die Heidelberger,
die sich im Wettstreit mit konkurrierenden Universitäten, hier besonders
mit der nur zwei Jahre jüngeren Kölner Universität zu behaupten hatte. Da ging
es um jeden Studenten, und so war wohl auch die Einschreibung des noch ganz
unbekannten 14- oder vielleicht auch schon 15-jährigen Nikolaus Krebs aus Kues
an der Mosel hochwillkommen. In der 62 Immatrikulationen verzeichnenden
Liste zum Studienhalbjahr 1415/16 steht an 59. Stelle: Nycolaus Cancer de
Coeße. Der Vermerk clericus Treuerensis dyocesis weist den jungen Studenten
als Kleriker der Diözese Trier aus. Er war Akolout, besaß also den obersten
der vier unteren Weihegrade, die den drei höheren, zum Priesteramt führenden
Weihestufen vorausgingen.
Von hier und heute geht eine neue Epoche der Weltgeschichte aus. So will Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) eigenem Bekunden zufolge am Abend des 20. September 1792 gegenüber preußischen Offizieren das als Kanonade von Valmy in die Geschichte eingegangene Artilleriegefecht kommentiert haben, das die entscheidende Wende im Verlauf des Ersten Koalitionskriegs mit sich brachte, die von Generalfeldmarschall Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig-Wolfenbüttel (1735-1806) geführte preußische Armee zum Rückzug zwang und zugleich den Vormarsch unter dem Kommando des Divisionsgenerals Adam Philippe de Custine (1740-1793) stehender französischer Revolutionstruppen bis an den Rhein ermöglichte. Ohne dabei auf nennenswerten Widerstand zu stoßen, besetzten diese am 30. September Speyer, am 4. Oktober Worms, am 21. Oktober Mainz und am 23. Oktober schließlich Frankfurt am Main.
Der/die Kirchendiener/in hat für das Läuten nach der bestehenden Läuteordnung zu sorgen (Nur für den Notfall, falls die Läuteknaben durch irgendwelche Umstände ausfallen). So lautet § 3 Nr. 3 der Dienstanweisung für den damaligen Kirchendiener, die der Evangelische Kirchengemeinderat in Neuenburg/Baden am 15. Juli 1966 erlassen und unterschrieben hat. Vor gut fünfzig Jahren wurde in Neuenburg also noch von Hand geläutet. Nur im Notfall, wie der maschinenschriftlich eingefügte Klammerzusatz zur formularmäßigen Dienstanweisung bemerkt, musste der Kirchendiener einspringen. Im Regelfall fiel das Handläuten den „Läuteknaben“ zu. Wer das ist, wird in der Dienstanweisung als bekannt vorausgesetzt. Der Begriff erläutert sich im Grunde von selbst: eine Gruppe junger Menschen, die den Läutedienst ehrenamtlich, vielleicht auch gegen ein Taschengeld, übernahmen. Man könnte sie als Hilfskräfte ansprechen oder von einer Läutegruppe sprechen. Heute wird das Handläuten im Kirchturm mancherorts als Event angeboten: Es ist ein beeindruckendes Erlebnis, die Glocken eigenhändig zum Schwingen und Klingen zu bringen. Auch dies ist ein besonderer Teil unseres Gottesdienstes. Das Handläuten ist in der Regel samstags um 18:00 Uhr möglich. So annonciert die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Herrenhausen-Leinhausen in Hannover per Internet ihr Mitmach-Angebot.
Mennoniten im Kraichgau
(2018)
Am 22. April 2017 fand auf Einladung des Mennonitischen Geschichtsvereins und des Heimatvereins Kraichgau die Tagung "Schweizer Brüder in fremder Heimat -Mennoniten im Kraichgau" im Sinsheimer Gemeindehaus statt. Die mit etwa einhundert Personen, die auch aus den USA angereist waren, gut besuchte Veranstaltung stand unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Astrid von Schlachta und Diether Götz Lichdi sowie der organisatorischen Leitung von Hartmut Glück. Die Tagung spannte den Bogen von der Lokalgeschichte zur allgemeinen Geschichte, von den Herkunftsgesellschaften in der Schweiz über die Einwanderung in den Kraichgau im 17. Jahrhundert und die Weiterwanderungen in Süddeutschland und den USA, bis zu den inneren Konflikten der Einwanderer und deren politischen
Anpassungsbemühungen im Dritten Reich.
Bei Berufen in der Vergangenheit kann man an vieles denken, an Stadt- und Tor-Knechte, an Zapfenwirte und Wein-Kontrolleure, an Ziegelherren oder auch an Schwarz-(Brot)-Bäcker. Dass es in Villingen jedoch mal Berufsfischer gab, wie den
Mathias Riegger, das hätte selbst der gebürtige Villinger mit Historien-Ambitionen nicht gedacht. Fischer Riegger kam nun aber nicht seiner aufrichtigen berufsständischen Haltung wegen in die Annalen, vielmehr wurde er 1683 „eingetürmt” und wenige Tage später noch mit einer sehr hohen Geldstrafe von 50 Gulden belegt.
Am 22.8.1818, vor 200 Jahren, unterschrieb Großherzog Karl die badische Verfassungsurkunde.
Es war ein Werk des aufgeklärten Absolutismus, das das monarchische Prinzip herausstellte.
Trotzdem war die badische Bevölkerung durch die Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer
an der staatlichen Willensbildung beteiligt, denn die Zweite Kammer der badischen
Ständeversammlung gewährte den Bürgern indirekte Kompetenzen bei der Gesetzgebung, der
Steuerbewilligung und der Budgetprüfung. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte wurden die
Rechte der Badener erweitert, aber die Staatsform blieb weiterhin eine Monarchie, in der der
Großherzog die Macht auf sich vereinigte. Erst 1919 nach dem ersten Weltkrieg und einer Revolution
bekam das Land Baden mit der Verfassung vom 21. März 1919 eine neue Staatsform,
die der Demokratie. Und alle Bürger Badens hatten nun die gleichen Rechte und Pflichten,
egal ob Männer oder Frauen, Arme oder Reiche, Christen oder Juden.