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Seit den Veröffentlichungen von Caroline Klausing (Die Bekennende Kirche in Baden. Machtverhältnisse und innerkirchliche Führungskonflikte 1933–1945, Stuttgart 2014) und Rolf-Ulrich Kunze („Möge Gott unserer Kirche helfen!“ Theologiepolitik, Kirchenkampf und Auseinandersetzung mit dem NS-Regime. Die Evangelische Landeskirche Badens 1933–1945, Stuttgart 2015) reißt die Diskussion um die Geschichtsschreibung der Evangelischen Kirche in Baden in der Zeit des Nationalsozialismus nicht ab. Beide Beiträge können als quellenbasierte Ausführung der von Klaus Scholder 1973 aufgestellten These eines „badischen Sonderwegs“ zwischen „intakter“ und „zerstörter“ Landeskirche verstanden werden.
Klausing und Kunze argumentieren, in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur seien Badische Bekenntnisgemeinschaft und Kirchenleitung trotz vieler Konflikte nicht zu trennen; es könne nicht von einer oppositionellen im Gegensatz zu
einer regierenden Kirchenleitung gesprochen werden. Auch die Stellung innerhalb der Reichskirche (mit Ein- und Austritt im Sommer bzw. Herbst 1934) zeige, dass Baden eher zu den intakten als zu den zerstörten Landeskirchen gerechnet werden müsse. In der sich anschließenden lebhaften Forschungsdebatte wurde die Notwendigkeit erkannt, die badischen Entwicklungen mit anderen (evangelischen) Kirchen im Südwesten zu vergleichen. Einen ersten länderübergreifenden Vergleich versuchte die Oberrheinische Sozietät unter der Leitung von Johannes Ehmann am 18. Oktober 2018 in Heidelberg. Neben Rolf-Ulrich Kunze und Caroline Klausing konnte Christoph Picker für einen länderübergreifenden Blick gewonnen werden: er stellte die Entwicklung der Pfälzischen Landeskirche im Nationalsozialismus vor. Die Diskussion
in der sehr gut besuchten Sozietät zeigte Konsens, Diskussionen und Forschungsanliegen der Kirchengeschichtsschreibung auf.
Dass Mensch und Natur in einem engen Verhältnis zueinander stehen und menschliches Wohlergehen entscheidend von natürlichen Lebensgrundlagen abhängt, ist eine ebenso einfache wie
unbestreitbare Einsicht. Der Versuch einer näheren Bestimmung der Zusammenhänge wirft jedoch komplexe Fragen auf, deren Beantwortung alles andere als trivial ist. Bereits die Frage,
was unter menschlicher Lebensqualität zu verstehen ist, beschäftigt Philosophen, Schriftsteller
und Politiker seit Menschengedenken, wie beispielsweise Aristoteles mit seinen Überlegungen
zur Glückseligkeit (eudaimonia) als Kennzeichen und Ziel eines guten, gelingenden Lebens. Der
konkrete Begriff „Lebensqualität“ bzw. „quality of life“ wurde allerdings erst wesentlich später
geprägt: 1924 verwendete ihn Arthur Pigou in seinem Buch „The Economics of Welfare“, um
nicht-ökonomische von ökonomischer Wohlfahrt abzugrenzen. Ab Ende der 1960er Jahre erlebte das Konzept Lebensqualität einen großen Aufschwung, begleitet vom Glauben an die Möglichkeiten der Politik zur aktiven Gestaltung der Gesellschaft und zur Verbesserung der menschlichen Lebensverhältnisse. Als Beleg hierfür mag die wichtige Rolle, die Lebensqualität in Willy
Brandts Wahlkampfprogramm und Regierungserklärung spielte, dienen.
In der kleinen verpfändeten ehemals Freien Reichsstadt Waibstadt im Fürstbistum Speyer beobachtete der Schultheiß Salomon Meckesheimer seit Jahren mit zunehmender Sorge die Regierungstätigkeit seines Landesvaters Bischof Eberhard
von Dienheim (1581-1610). Er konnte nicht ahnen, was die kritischen Geschichtsschreiber des 20. und 21. Jahrhunderts nach 400 Jahren über seinen Fürstbischof schreiben würden. Er kannte
nur das, was er selbst erlebte und in Erfahrung brachte, weil er gewöhnt war, über seinen Waibstadter Tellerrand hinauszublicken.
Egal, von welcher Seite man sich dem strittigen Thema nähert, soviel ist sicher: Grund zu Frust und Zorn haben die Windmüller unserer Tage nicht mehr. Es fehlt ihnen an nichts. Seit Inkrafttreten des Stromeinspeisungsgesetzes im Jahr 1990, spätestens mit der baurechtlichen Privilegierung von Windkraftanlagen im Jahr 1997, wachsen Windräder wie Spargel aus dem Boden; anfangs noch mit bescheidenen, dann mit zusehends gigantischen Ausmaßen, mit Gesamthöhen, die leicht das Freiburger Münster in den Schatten stellen, mit Rotoren, die bis zu fußballplatzgroße Flächen überstreichen.
Der 12. Oktober 1944 war ein sonniger Herbsttag und gleichzeitig der Tag,
an dem sich viele Leute aus unserem
Ort schweren Herzens entschlossen,
unser geliebtes Tscheb zu verlassen.
Überall herrschte Ratlosigkeit wegen
des Vormarsches der russischen Armee. Wir Mädchen (Anna 13 Jahre,
Veronika 10 Jahre) waren zwar auch
von der großen Unruhe erfasst worden,
konnten jedoch die Sorgen und die
Trauer unserer Mutter Anna Stefan und
unserer Großeltern Theresia und Johann Zindl nicht nachvollziehen. Die Situation überstieg unser kindliches Vorstellungsvermögen, sodass wir das
ganze Ausmaß der von den Erwachsenen zu treffenden Entscheidungen gar
nicht erfassen konnten.
Sein Name klingt ziemlich altertümlich, sein
Aussehen ist es nicht: der schnittige Teil des
„Gutleuthaus“ in der Villinger Gerwigstraße 6 ist
erst zweieinhalb Jahre alt (Abb. 1), und der Rest als
umfangreich sanierter Nachkriegsbau des einstigen
„Maison de France“ auch nur ein paar Jahrzehnte
älter. Das, was im Villinger Gutleuthaus aktuell
getan wird, ist als Handlung aber durchaus als uralt
zu bezeichnen: Der Caritasverband für den
Schwarzwald-Baar-Kreis mit seinen inzwischen
350 haupt- und noch einmal so vielen ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat dort
seinen zentralen Sitz und er versucht, sogar schriftlich
definiert in seinem Leitbild, als katholischer
Wohlfahrtsverband das umzusetzen, was ein wohltätiger
Nazarener vor 2.000 Jahren mit Herz und
Hand predigte und konkret vorlebte.
Wie behält man den Überblick über das kirchliche Recht? Woher weiß man verlässlich, welche Normen gelten und welche nicht mehr anzuwenden sind? Heute suchen wir schnelle Antwort auf diese Fragen per Mausklick auf www.kirchenrechtbaden.de. Dort wird sogar das außer Kraft getretene Kirchenrecht archiviert. Rechtssammlungen – ob in digitaler oder in gedruckter Form – sind also das Mittel der Wahl. Sie ergänzen das amtliche Bekanntmachungsorgan, das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Landeskirche (GVBl.). Rechtssammlungen zum kirchlichen Recht unserer Landeskirche (vor und nach der Union von 1821) gibt es bereits seit dem frühen 19. Jahrhundert. Nach einer
Darstellung des badisch-lutherischen Kirchenrechts durch P. L. Roman von 1806, unternahm es Jakob Heinrich Rieger, evangelischer Pfarrer zu Willstätt, eine „Sammlung von Gesetzen und Verordnungen über das evangelisch-protestantische Kirchen-, Schul-, Ehe- und Armenwesen im Großherzogthume Baden von 1806-1835“ herauszugeben. Riegers Werk „schließt sich an Roman’s oben erwähnte Schrift der Zeit nach an. Inhaltlich ging Rieger anders vor. Er gab die Normen im Wortlaut wieder, während Roman das Kirchenrecht seiner Zeit unter Angabe von Quellen darstellte, also quasi ein Lehrbuch verfasste. Im Bemühen um Aktualität seiner Sammlung ließ ihr Rieger weitere Bände folgen. So entstanden bis 1863 insgesamt zehn Bände, zuletzt herausgegeben von K. L. Schmidt.
Der 2. Weltkrieg war mit dem Waffenstillstand vom 8. Mai 1945 offiziell zuende gegangen. Die Alliierten hielten das frühere "Großdeutsche Reich" besetzt. Die Regierungsgewalt übernahmen deren Oberbefehlshaber in den Besatzungszonen; in der französischen Zone des alten Landes Baden und im späteren Land Württemberg-Hohenzollern war das der französische General Koenig. Der Berliner "Vier Mächte-Erklärung" folgend, wurden im Juni 1945 der alliierte Kontrollrat gebildet und deutsche Verwaltungsbehörden eingesetzt. Bis September 1945 wurde für Baden bestimmt, dass die Besatzungsgrenzen auch Verwaltungsgrenzen sind; damit sah sich das Land in zwei Teile zerschnitten. Die französische Militärregierung nahm ihren Sitz in Freiburg, und dort entstand auch die (süd)badische zivile Landesverwaltung mit Ministerien nach französischem Muster. Leo Wohleb, ehemals Lehrer am Donaueschinger Gymnasium und Bruder des uns bereits bekannten J .L. Wohleb. wurde im Dezember 1946 von den Franzosen als Staatspräsident eingesetzt und 1947 parlamentarisch bestätigt. Schon im März 1946 war ein Obergericht gebildet und Karl Siegfried Bader, inzwischen Universitätsprofessor, zum Generalstaatsanwalt berufen worden (WEINACHT & SAUER 1979: 207 ff).
Eine der ältesten Museumsgründungen in Baden-Württemberg, das traditionsreiche und renommierte Rosgartenmuseum in Konstanz, kann sich nach fast fünfjähriger Sanierungs- und Modernisierungsphase wieder dem Publikum präsentieren. Die langersehnte Wiedereröffnung am 26. September 2003 trifft fast auf den Tag genau das historische Eröffnungsdatum des 24. September 1871. Vor rund 132 Jahren fand die historische Einweihung der prähistorisch sowie kunst- und kulturgeschichtlich geprägten Sammlung, darunter Pfahlbaufunde der Jungstein- und Bronzezeit, städtische Antiquitäten, Waffen, Stempel, Münzen, Siegel, die Chronik des Konstanzer Konzils von Ulrich Richental statt, die durch den Konstanzer Apotheker, Naturwissenschaftler und Ratsherrn Ludwig Leiner (1830-1901) zusammengetragen wurde. Als Ausstellungsraum stellte ihm die Stadt Konstanz das ehemalige Zunfthaus der Metzger, Krämer, Apotheker und Seiler zur Verfügung, das um 1454 aus dem älteren Gebäude „Zum Rosgarten" und dem jüngeren Haus „Zum schwarzen Widder" entstanden war.