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Als im Februar 2015 die Villingerin Inge Haase zum Thema „Gestaltung der Ringanlagen – früher und heute”, zu Springbrunnen, Fasanenteich und der Bepflanzung des früheren Stadtgrabens um 1900 den Namen ihres Ur-Großvaters las, des
ersten Villinger Stadtgärtners Karl Nüßle (geboren 1865), meldete sich die frühere Erzieherin mit großer Freude, denn: „Karl Nüßle war mein Ur-Großvater, dem ich in meiner frühesten Kindheit noch oft auf dem Schoß gesessen bin.” Und weil eben dieser Nüßle eigentlich als derjenige galt, der das „erste städtische Gartenamt” leitete, das es im heutigen Sinne noch gar nicht gab, und Inge Haase in der Fotoschachtel kramte und bestes Bildmaterial hervor zog, wird das über Jahrzehnte bis heute beeindruckende Werk von Karl Nüßle ein wenig intensiver betrachtet.
Der Museumspaß wurde ein Jahr alt. Dieser Geburtstag ist der Anlaß, den Paß unseren Lesern vorzustellen und eine Bilanz seines bisherigen Ergehens zu versuchen, denn immerhin stellt der Museumspaß ein einmaliges Angebot mit grenzüberschreitendem Charakter dar. Der Oberrheinische Museums-Paß umfaßt die Museen in Deutschland von Worms bis Weil a. Rh., in Frankreich das Elsaß, in der Schweiz die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land und Jura. Er kostet für 1 Erwachsenen DM 88,- (ermäßigt DM 74,-), für 2 Erwachsene DM 148,- 5 Kinder (eigene oder andere) unter 16 Jahren haben freien Eintritt. Man kann mit dem Paß ein Jahr lang so oft man will die annähernd 150 Museen besuchen, auch die großen Dauer- und Sonderausstellungen sind frei. Mit dem Museumspaß kann man also das breite Angebot kultureller Institutionen nutzen, Kunstmuseen, kulturhistorische Museen, Naturkunde-, Technik-, Verkehrs-, Freilicht- und Heimatmuseen, Schlösser,
Klöster, Burgen, Gärten, zahlreiche Spezialmuseen, wie z. B. das Öko-Museum im Elsaß, besuchen.
Der Staat des Großherzogtums Baden erlebte nach den Jahren der Repression und der militärischen Besetzung durch Preußen infolge der gescheiterten Revolution von 1848 eine politische und wirtschaftliche Phase der Liberalisierung und Öffnung auf allen gesellschaftlichen Feldern. Besonders die Jahre von 1860 bis 1866 standen im Zeichen der Politik einer neuen Ära. In
seiner Osterproklamation vom 7. April 1860 kündigte Großherzog Friedrich ein Reformprogramm an. Fünf neue Gesetze regelten das Verhältnis von Staat und Kirche. Ein neu errichtetes Handelsministerium arbeitete ein Gewerbegesetz aus, und die
badische Regierung verabschiedete 1864 eine Verwaltungsreform. Weitere Reformen brachten eine neue vorbildliche Gerichtsverfassung, die Einrichtung eines Verwaltungsgerichtshofs, ein Gleichberechtigungsgesetz für die jüdische Bevölkerung sowie die Aufhebung des Zunftzwangs. Es wurde der Weg freigemacht für einen allgemeinen, vor allem aber auch wirtschaftlichen Aufschwung. Eine große Rolle spielten dabei die neuen Gewerbevereine und ihre Vorschußkassen.
Ein wichtiges Ergebnis der Napoleonischen Zeit war die völlige Neu- und Umgestaltung der politischen Verhältnisse in
Deutschland. Mit dem Frieden von Luneville 1801 war Frankreich in den Besitz aller linksrheinischen deutschen Gebiete
gekommen. Einige deutsche Fürstenhäuser sollten als Günstlinge Napoleons – zu ihnen zählte der Markgraf von Baden – für den Verlust dieser Gebiete entschädigt werden und zwar durch die 1803 beschlossene Inbesitznahme geistlicher Herrschaften (Säkularisation), freier Reichsstädte und der Besitzungen der Reichsritterschaften. 1805 fielen der Markgrafschaft Baden auch noch die vorderösterreichischen Gebiete, also die Ortenau und der Breisgau, zu. Damit hatten die Bewohner des Gerichtsbezirkes Achern in der Person des Markgrafen Carl Friedrich von Baden, der sich ab 1806 auch Großherzog nennen durfte, ihren neuen Landesherrn. In Offenburg fand die offizielle Huldigung der Bevölkerung statt, auch aus Achern war eine Deputation angereist und leistete den Treueeid.
Einer der ältesten Verein Villingens feierte 2008 sein 150jähriges Bestehen: Die Kolpingsfamilie, die bei ihrer Gründung noch Katholischer Gesellenverein hieß. Das war Anlass ein zünftiges Jubiläumsfest zu feiern. Das ging am 13. und 14. September in sehr harmonischer Weise über die Bühne. Höhepunkte des Jubiläums war der Festgottesdienst im Münster mit Altdekan Kurt Müller als Hauptzelebrant und Festprediger und ein Festakt im Münsterzentrum bei dem der langjährige Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Erwin Teufel, eine beeindruckende Festrede hielt. Erwin Teufel ist selbst seit Jahrzehnten Kolpingmitglied, er hält seit seiner ersten Kandidatur für den Landtag Baden-Württemberg eine enge Verbindung zu den Villinger Kolpingsbrüdern und Kolpingschwestern. Das Jubiläum ist Anlass, einen Blick in die Geschichte des Vereins zu werfen und den
Gründer des großen internationalen Sozialwerkes, Adolph Kolping, in den Blickpunkt zu rücken.
Wenn der Kreistag des Ortenaukreises im Herbst 2015 wieder zu einer Sitzung zusammenkommen wird, kann er sein Jubiläum feiern: Vor 150 Jahren trat in Offenburg zum ersten Mal eine Kreisversammlung mit gewählten Vertretern aus den mittelbadischen Gemeinden zusammen. Es war zugleich die Geburtsstunde der heutigen Kreisselbstverwaltung, die sich aus
bescheidenen Anfängen heraus zu einem wichtigen Träger übergemeindlicher Aufgaben entwickelte. Das Jubiläum ist ein
willkommener Anlass, die Entstehung und wechselvolle Geschichte der Offenburger Kreisversammlung Revue passieren zu lassen.
Lassen Sie mich mein Grußwort mit zwei kurzen Zitaten aus einer römischen Verlautbarung beginnen: „Durch die angemessene Nutzung aller von den kirchlichen Gemeinschaften hervorgebrachten Kulturgüter ist es möglich, den Dialog der Christen mit der heutigen Welt weiterzuführen und auszubauen.“ So heißt es in einem Schreiben, das die „Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche“ am 2. Februar 1997 an alle Diözesanbischöfe gerichtet hat. An anderer Stelle im gleichen Text lesen wir: „Die in den Archiven enthaltene Dokumentation ist ein Erbe, das erhalten wird, um weitergegeben und genutzt zu werden.“ Eigentlich bezieht sich die Päpstliche Kulturgutkommission in diesem Schreiben auf die Archive als Institutionen, also auf Bistums-, Dekanats- oder Pfarrarchive. Doch der Auftrag, das Erbe zu erhalten, es zu nutzen und weiterzugeben, scheint mir ebenso gut auch für gedruckte „Archive“ zu passen und zu gelten – so wie eben unser „Freiburger Diözesan-Archiv“, und natürlich gilt es auch für diejenigen, die es produzieren und publizieren, also für den „Kirchengeschichtlichen Verein“ und seine Mitglieder.
Mit dem 15. April 2011 besteht das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden seit genau 150 Jahren. Das Gründungsdatum, der 15. April 1861, beruht nicht auf einem Zufall. Es geht zurück auf die staatskirchenrechtlichen Veränderungen im Großherzogtum Baden im Jahr 1860, die eine deutliche und in die Gegenwart weisende Zäsur in der badischen Kirchengeschichte markieren. Nicht erst das Jahr 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung, sondern bereits das Jahr 1860 brachte nämlich die „grundsätzliche Beendigung des Staatskirchentums“ im damaligen Großherzogtum Baden. Entsprechende Forderungen waren in Baden zwar schon 1848/49 erhoben worden. Wirklichkeit wurde die Beendigung des Staatskirchentums mit dem badischen Gesetz vom 9. Oktober 1860 die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend, kurz Kirchengesetz oder Korporationengesetz genannt. Es garantierte den Kirchen grundsätzlich die Selbstbestimmung.
Die heutige evangelische Friedenskirche in Kehl ist ursprünglich aJs Simultankirche für die evangelische und die katholische Kirchengemeinde
gebaut worden. 1847 fand die Grundsteinlegung statt, 1851 konnte der erste Gottesdienst in dem neu erbauten Gotteshaus gehalten werden. Im Juli
200 l wurde sein 150-jähriges Jubiläum gefeiert.
Die Geschichte dieser Kirche beginnt allerdings schon vor mehr als 200
Jahren und steht in engem Zusammenhang mit der Kehler Stadtgeschichte
und der Geschichte Badens. Das entscheidende Ereignis, das den Bau der
Simultankirche notwendig machte, war die Beschießung der Kehler Zitadelle durch französische Artillerie im September 1793, bei der auch die
Kirchen der Katholiken und Protestanten zerstört wurden.
Inzwischen, seit 1914, hat die katholische Kirchengemeinde ein eigenes
Gotteshaus, die Kirche St. Johannes Nepomuk, und die ehemalige Simultankirche im Zentrum der Stadt, die heutige Friedenskirche, befindet sich
im Besitz der evangelischen Gemeinde. Wie kam es nun zu der Einrichtung des Simultaneums in Kehl und welches waren die Gründe für seine
Auflösung? Vor welchem geschichtlichen Hintergrund spielte sich diese
Phase der Kehler Stadt- und Kirchengeschichte ab?
Bereits im 18. Jahrhundert gab es Freimaurer im mittelbadischen Raum. Der „Musikbaron“ Freiherr Franz Friedrich Sigmund August Böcklin von Böcklinsau war bereits 1783 in Wien in eine Loge aufgenommen worden, ein Spross einer bekannten Lahrer Bürgerfamilie wurde 1805 in die (deutschsprachige) „Pilger Loge“ in London aufgenommen. Die Verbindungen untereinander waren aber sehr locker, zumal die Freimaurerei in Baden (im Gegensatz z. B. zu Preußen) in den Jahren 1813 bis 1845/46 verboten war. Am 18. Oktober 1868 war es dann aber soweit: Die Freimaurerloge „Allvater zum freien Gedanken“ in Lahr wurde gegründet. In ihr fanden sich Brüder zusammen, die das „freimaurerische Licht“ meist in Freiburg, manchmal aber auch in Straßburg, Mühlhausen oder Marseille empfangen hatten. Die Freiburger Loge „Zur Edlen Aussicht“, gegründet 1784 mit einem Patent der Großloge von Österreich (Freiburg und der Breisgau gehörten damals zu Vorderösterreich), wurde zur Mutterloge der Lahrer Bruderschaft.