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In dieser Arbeit wird die Verbreitung und Ökologie der
Kleinarten der Eleocharis palustris-Gruppe im westlichen Bodenseegebiet untersucht. Insgesamt wurden
drei verschiedene Arten gefunden, die sich in ihrer
Häufigkeit und Einnischung deutlich unterscheiden.
Eleocharis uniglumis war die am weitesten verbreitete
Art und war am häufigsten in den Rieden am Ufer des
Bodensees. Sie kam vor allem in Steifseggenrieden
(Caricetum elatae), in Pfeifengraswiesen (Molinietum
caeruleae), in Kopfbinsenrieden (Phmulo-Schoenetum
ferruginei) und nur selten in Feuchtgrünland vor. Die
Abundanz von Eleocharis uniglumis war am höchsten
an Störstellen, die durch Tritt oder Mähmaschinen erzeugt wurden. Eleocharis austriaca wurde nur an vier
Orten an Tümpeln oder Bächen gefunden. An einem
Fundort jedoch kamen Zwischenformen vor, die Eleocharis mamillata ähnelten. Eleocharis vulgaris wurde
nur einmal gefunden am Ufer eines kleinen Teiches.
Eine lateinische Beschreibung der Ortenau und ihrer Flüsse aus dem Jahr 1531 von Jakobus Ottelinus
(2005)
1886 erschien in Leipzig der Briefwechsel des gelehrten Humanjsten Beatu Rhenanus. In dieser Briefsammlung befindet sich ein mehrseitiger lateinischer Brief eines gewissen Ottelinus Laranus an Beatus Rhenanus vom Jahr 1531. ,,Laranus" verweist auf den Wohnsitz des Schreibers, nämlich auf Lahr. Über diesen Ottelinus ist nur wenig bekannt. Die offizielle Lahrer Stadtgeschichte meint, er sei Pfarrer in der Stadt gewesen, setzt aber ein Fragezeichen hinter diese Bemerkung. Mehr über ihn fand Uwe Schellinger heraus: am 7.2.1527 hatte Ottelinus an den Reformator Martin Bucer in Straßburg geschrieben und über die Aktivitäten der im Lahrer Raum tätigen Wiedertäufer berichtet. Er tat dies mü den übelsten Schimpfwörtern - eines Humanistenschülers eigentlich nicht würdig. Denn das soll er einmal gewesen sein: ein Schüler des berühmten Beatus Rhenanus drüben an der Lateinschule in Schlettstadt.
Am 9. Februar 1959 wurde der Justitiar und vormalige Präsident des Katholischen Oberstiftungsrates Dr. Wilhelm Ehret von Generalvikar Dr. Ernst Föhre beauftragt, „eine Darstellung auszuarbeiten über die Rechte und Pflichten an der Bischöflichen Kathedrale und die diesbezüglichen Zuständigkeiten des Herrn Erzbischofs, des Domkapitels, des Dompfarrers, der Domfabrik, des Stiftungsrates, der Fonde, der Stadt Freiburg, des Münsterbauvereins und möglicherweise noch andere“ — in der Tat ein weit gefaßter Auftrag, dessen Ergebnis dazu dienen sollte, „hier eine klare Regelung und Neuordnung herbeizuführen.“ Dr. Föhr wurde nach geraumer Zeit ungeduldig und erinnerte am 24. August 1959 an die Fertigung des Gutachtens. Ehret verwies auf die Schwierigkeit: es sei ein so vielfältiges Sachgebiet, „daß es erschöpfend nur von einem Universitätsprofessor, dem ein wissenschaftlicher Mitarbeiterstab (kanonistisches oder rechtshistorisches Seminar) zur Verfügung steht, ausgearbeitet werden könnte.“ Die Hohe Behörde mache sich offensichtlich keine zutreffende Vorstellung vom Umfang des erforderlichen Aktenstudiums für eine so allgemein gestellte Aufgabe. Es handele sich nicht um eine routinemäßige Arbeit. Außerdem müßten für die einzelnen Sachgebiete die Akten erst mühsam zusammengesucht werden.
Wichtige Materialien seien bislang nicht beigebracht worden. Vor allem fehlten ihm als Gutachter die Akten über die Verhandlungen zwischen der Stadt Freiburg und dem erzbischöflichen Ordinariat. Am 15. Oktober lieferte Dr. Ehret
das erbetene Gutachten über den Dienstweg innerhalb des Hauses ab — unter Rückgabe von 25 Aktenbänden. Anlaß und Hintergrund für dieses Gutachten, über die Rechtsverhältnisse am Münster als Kathedralkirche, waren die Auseinandersetzung und der schwelende Streit über die im Gang befindliche Beschaffung eines neuen Münstergeläutes. Wir verschränken in der Darstellung das unten publizierte Ehret'sche Gutachten mit dem Vorgang der Glockenbeschaffung.
In der Todesanzeige der Schüler und Freunde des Verstorbenen ist als Motto ein Zitat von Augustinus (Conf. IX, 10) gewählt worden, das aus dem Abschiedsgespräch mit der Mutter Monnica genommen ist: die Nähe zum Ewigen, als der Tag nahte, da sie aus diesem Leben scheiden sollte. Mutter und Sohn standen in Ostia am Tiber allein, gelehnt ans Fenster, von wo man in den inneren Garten des Hauses sah. „Et dum loquimur et inhiamus illi, attingimus eam toto ictu cordis — Und da wir also davon sprachen und danach verlangten, berührten wir das Ewige leise und wie mit einem vollen Schlag des Herzens“. Eine bewegende, ja erschütternde Metapher. Auf diese Weise ist das Wesen von Karl Suso Frank im Zentrum erfaßt und seine Gründung in den großartigen Texten der Kirchenväter und den Quellen der alten Kirchengeschichte, die er über Jahrzehnte gelehrt und erschlossen hat. Denn sein besonderes wissenschaftliches Interesse galt der Erforschung der Ursprünge der christlichen Askese und der Geschichte des Mönchtums. Dieses Wissen hat er in zwei wichtigen Werken versammelt:„Grundzüge des christlichen Mönchtums“ und „Lehrbuch der Geschichte der Alten Kirche“ — in viele Sprachen übersetzt. Geborgen in einer großen Familie war er mit sieben Geschwistern aufgewachsen in der Bescheidenheit und Einfachheit der Eltern, die als Korbmacher das Brot verdienten.
Von Brüssel nach Bregenz
(2005)
Das Ereignis war den regionalen Tageszeitungen keine Meldung wert: Am 22.
Dezember 2000 trat die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene und zuvor
vom Vermittlungsausschuss überarbeitete »Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen
der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik« (WRRJL 2000) in Kraft - ein Meilenstein in der
Geschichte des Gewässerschutzes in Europa. Im Unterschied zu den meisten anderen
europäischen Regelungen im Wassersektor richtet sie sich nicht nur an einen kleinen
Kreis von Betroffenen und Experten, sondern verlangt die Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit in die nationale und regionale Umsetzung. So wird die Richtlinie auch
unser Verhältnis zum Wasser als lebensnotwendiger Ressource, als Produktionsfaktor,
Energieträger, Erholungskulisse und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere neu definieren
Zum Schuljahr 1938/39 hat ein Lehrer des
Durlacher Gymnasiums ein selbst verfaßtes
und in Loseblattform gedrucktes Geschichtsbuch
für seine Klasse vorgelegt und im Unterricht
benutzt. In einem Aktenordner gesammelt,
ist dieses Werk erhalten geblieben
und beweist eine beachtliche Distanz des Autors
zum Geschichtsbild der Nationalsozialisten,
dessen Beachtung von den Schulbehörden
damals zur Pflicht gemacht wurde. Der
Lehrer – es handelte sich um den Stellvertretenden
Direktor Professor Rudolf Imgraben
– hat mit seinem Vorgehen freiheitliche
Gesinnung und Unabhängigkeit des Denkens
bewiesen.
Einhergehend mit der ständig zunehmenden Technisierung und Industrialisierung während der letzten etwa hundertfünfzig Jahre haben viele Städte. Gemeinden und Gebäude ihr Gesicht oftmals sehr wesentlich verändert. Im Schwarzwald wurden - primär bedingt durch die sich kontinuierlich verschlechternde finanzielle Situation in der Landwirtschaft, deren Ende noch nicht
abzusehen ist - viele altehrwürdige Bauernhöfe aufgegeben, zweckentfremdet oder dem endgültigen Verfall überlassen. Nicht selten fielen noch erhaltenswerte historische Schwarzwaldhäuser einer entstellenden „Modernisierung" zum Opfer. Da diese alten landschaftstypischen Häuser wertvolle Kulturdenkmale sind oder waren, ist eine solche Entwicklung aus vielerlei Gründen sehr bedauerlich.
Die Bundesfestung Rastatt
(2005)
Zu Beginn der 1840er Jahre gab es mit
Mainz, Luxemburg und Landau drei Festungen
des Deutschen Bundes. Die Bundesfestungen
waren die einzigen militärischen Einrichtungen,
die direkt der Militärhoheit des Deutschen
Bundes unterstanden. Durch die Rheinkrise
von 1840 veranlasst, beschloss der Deutsche
Bund die Schaffung zweier zusätzlicher Bundesfestungen
in Rastatt und Ulm. Germersheim
war als weitere Bundesfestung vorgesehen,
wurde aber unter bayerischer Oberhoheit
gebaut, wenngleich mit Bundeshilfe.
Ein Hauch von Endzeitstimmung lag über
dem letzten Jahrzehnt Rastatts als Residenzstadt
der Markgrafen von Baden-Baden unter
Markgraf August Georg und seiner Gemahlin
Maria Viktoria von Aremberg, deren Ehe
kinderlos geblieben war. Glanzvolle Feste
wurden gefeiert in dem Bewusstsein, keine
Leibeserben zu haben, für die es sich zu sparen
lohnte, die Vereinigung mit der evangelischen
Markgrafschaft Baden-Durlach nach dem Erbvertrag
vom 28. Januar 1765 nur noch eine
Frage der Zeit.
„Nun sind wir hier angelangt. Baden ist ein
wahres Paradies der Schönheit. Die gestrige
Eisenbahnfahrt war allerdings furchtbar; die
Hitze war schon des Morgens, als wir abfuhren,
sehr groß, steigerte sich aber noch …. In
Karlsruhe wurde für eine Stunde Aufenthalt
gemacht, und die Königin besuchte die Großherzogin
Mutter. Das Schloss, in dem sie
wohnt, ist sehr schön und wundervoll eingerichtet
… Um 8 Uhr ging es weiter nach
Baden, wo wir nach 9 Uhr anlangten und wo
auf dem Bahnhof großer Empfang war. Dann
fuhren wir nach dem Haus Messmer, in dem
die Königin immer wohnt. Dicht vor demselben
liegt das Konversationshaus und die
Promenade; der Blick aus den Fenstern auf die
Berge ist bezaubernd.“ Das schrieb 1862 Adele
Gräfin zu Dohna[1] in Briefen an ihre Mutter,
gesammelt in einem umfänglichen Band, den
das Generallandesarchiv Karlsruhe 1995 mit
anderen Akten, den sogenannten Augusta-
Koffern, aus markgräflichem Besitz erworben
hat.[2]