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Im Almanach 2004 hatte JOACIHIM STURM für den Schwarzwald-Baar-Kreis noch unentdeckte „germanische Höhenburgen" des 4. und 5. Jahrhundert vermutet. Er verwies auf völkerwanderungszeitliche Befestigungen am Westrand des Schwarzwaldes wie etwa den Herrenberg am Rheinknie, den Zähringer Burgberg im Breisgau und die Stationen über dem Austritt des Kinzigtales in die Oberrheinebene in der Ortenau. Diese germanischen Höhensiedlungen mit Bezug auf gegenüberliegende spätrömische Kastelle am Rhe in wurden von HEIKO STEUER und MICHAEL HOEPER mit entsprechenden Plätzen wie dem Glauberg in der Wetterau, dem Reißberg in der Oberpfalz, der Gelben Bürg in der Fränkischen und dem Runden Berg in der Schwäbischen Alb kartiert. Auf diese Kartierung mit Leerstelle zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb hatte STURM sich berufen; bei den darauf aus Einzelfunden auf der Westalb und an der oberen Donau vermuteten früh-alamannischen Höhensiedlungen ist jedoch Vorsicht angezeigt.
„Die stete Sorgfalt für eifrige Handhabung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Inneren des Großherzogthums hat Uns daher bewogen, zu diesem Zwecke ein eigenes bewaffnetes militärisch organisirtes Corps unter der Benennung ,Gendarmerie-Corps‘ zu errichten. " Ein kurzes Zitat aus dem „höchsten Edikt" vom 3. Oktober 1829 über die Gründung der Gendarmerie im Großherzogtum Baden. Die Gründungsurkunde war von Ludwig von Gottes Gnaden, Großherzog von
Baden, Herzog von Zähringen, Landgraf von Nellenburg, Graf von Salem, Petershausen und Hanau etc. unterzeichnet.
Mit diesem Gesetz erfolgte die Vereinheitlichung vielfältiger polizeilicher Einrichtungen vom Main bis zum Bodensee. Bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts war der Schutz vor Rechtsbrechern und Kriegsnöten weitgehend Privatsache. Die öffentliche Ordnung und Sicherheit versuchten Gemeinden, Grundherrschaften, Bistümer, Klöster, Landvogteien und Reichsstädte u. a. m. innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches zu garantieren. Die zu diesem Zweck beauftragten und beschäftigten Hatschiere, Büttel, Gerichtsdiener, Landsknechte, Bettelvögte und Nachtwächter stellten im weitesten Sinne das dar, was wir heute unter dem Begriff Polizeivollzugsdienst kennen.
Wenn der Vorhang fällt
(2005)
Häuser erzählen Geschichte: Familiengeschichte, Alltagsgeschichte, Wirtschaftsgeschichte - all dies verbirgt sich zwischen alten Mauern und zwischen den Zeilen alter Grundbuch- und Liegenschaftsunterlagen. Die Geschichte des in Diedelsheim mehr als 200 Jahre mit „Realwirthsgerechtigkeit“, „Schildgerechtigkeit“ und „Saalwirthsgerechtigkeit“ betriebenen Gasthauses „Zum Löwen“ ist ein gutes Beispiel dafür.
Gründerjahre
(2017)
Die Geschichte der Universität Konstanz beginnt am 6. September 1959 bei einer
Bauernversammlung in der Nähe von Singen und sie beginnt mit einem Zettel. [1]
Den erhält der damalige Konstanzer Landrat vom damaligen Ministerpräsidenten Kurt Georg
Kiesinger, der auf dem Zettel eine Idee notiert hat: Ich habe vorhin (Stadtrat) den Gedankenfalls neue Universitätsgründungen notwendig werden- Konstanz für unser Land vorgeschlagen. [2]
Eine Idee ist noch keine Geburt. Für das eigentliche Geburtsdatum kommen mehrere Ereignisse in Betracht:
– Im Dezember 1963 werden mit Landtagsbeschluss die Gründungsausschüsse für die
geplanten neue Universität Konstanz und die Medizinische Hochschule Ulm berufen.
– Am 27. Februar 1964 beschließt der Landtag, in Konstanz und Ulm Hochschulen zu
errichten.
– Am 28. Februar 1964 wird Gerhard Hess zum Gründungsrektor ernannt.
– Die ersten sieben Professoren erhalten am 26. März 1966 im Konstanzer Rathaus vom
Ministerpräsidenten ihre Ernennungsurkunden. Es sind dies:
Hans Aebli, Psychologie,
Waldemar Besson, Politische Wissenschaft,
Ralf Dahrendorf, Soziologie,
Hans Robert Jauss, Romanistik,
Franz Georg Maier, Alte Geschichte,
Herbert Nesselhauf, Alte Geschichte,
Wolfgang Preisendanz, Germanistik.
Auch die ersten Studenten kommen 1966. Viel spricht also für dieses Jahr und
letztlich entscheidet sich die Universität für ihr Gründungsdatum für eine steingewordene Manifestation, die alle Zweifel, ob es je zu einer Universität Konstanz kommen
sollte, unwiderruflich beseitigt: die Grundsteinlegung auf dem Gießberg am 21. Juni
1966.
Sich mit den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts zu beschäftigen bedeutet, eine „Geschichte, die noch qualmt“, zu betrachten, wie die Historikerin Barbara Tuchman einmal den Gegenstand der jüngsten Zeitgeschichte metaphorisch umschrieben hat.
Folgt man der klassischen Definition von Hans Rothfels, so umfasst die Zeitgeschichte jene Jahrzehnte, die von einer noch lebenden Generation von Zeitzeugen bewusst miterlebt und mitgestaltet worden ist. Danach sind wohl die meisten hier Anwesenden Zeitzeugen der Kirchengeschichte der 1990er Jahre. Die kirchliche Zeitgeschichte unterscheidet sich von der übrigen Kirchengeschichtsforschung u. a. durch den Zugriff auf eine besondere Quellengattung: die Auskünfte der Zeitzeugen. Durch Interviews können Detailinformationen, atmosphärische und biographische Hintergründe sowie zeitgenössische Deutungsmuster ermittelt werden. Die Kommunikation zwischen Zeitzeugen und Historikern bietet
viele Chancen, sofern die strukturell unterschiedlichen Rollen der beiden akzeptiert werden. Der Zeitzeuge gibt innerhalb seines partikularen Erfahrungshorizonts seine subjektive Wahrnehmung von zeitgeschichtlichen Ereignissen wieder. Während der Zeitzeuge Geschichte erinnert, will der Historiker sie erforschen. Gebunden an wissenschaftliche Standards und kontrolliert von einer Fachöffentlichkeit analysiert er auf einer breiten Quellenbasis multiperspektivisch historische Ereignisse, Strukturen und Prozesse. Die neunziger Jahre sind bislang von der kirchlichen Zeitgeschichtsforschung allenfalls gestreift worden. Grund hierfür ist die zumeist 30jährige Sperrfrist für kirchliche und staatliche Akten, die für diesen Zeitraum noch nicht abgelaufen ist. Dennoch lassen sich anhand publizierter Quellen erste geschichtswissenschaftliche Streifzüge durch dieses Jahrzehnt unternehmen.
Der mittelalterliche Baubestand Villingens ist seit mehr als drei Jahrzehnten Gegenstand baugeschichtlicher Untersuchungen und durch den Verfasser in verschiedenen Beiträgen thematisiert worden. Im Vordergrund standen dabei Analysen zu Bau- und Nutzungsstrukturen der ältesten Bürgerhäuser und deren bauliche Einbindung in das städtische Siedlungsgefüge. Dabei war es von Anfang an das Bestreben, die erzielten Ergebnisse durch dendrochronologische Untersuchungen zeitlich zu schichten, um über das so gewonnene Datierungsraster von absolut datierten Bauphasen vergleichbare, aber nicht datierte Befunde bzw. Bauzustände relativ sicher einordnen zu können.
Wenn heute vom „Historischen Kaufhaus“ in Freiburg die Rede ist, werden die meisten an das
mit prächtiger Schaufassade und Ecktürmchen zum Münsterplatz stehende Gebäude denken. In seinem Innenhof und dem sogenannten Kaisersaal im ersten Obergeschoss finden
heute Konzerte und andere Veranstaltungen statt. Der älteste Kern des „Kaufhauses“ steht aber nicht am Münsterplatz, sondern an der Schusterstraße. Hier, in dem sogenannten „Hinteren“ oder „Alten Kaufhaus“, ist noch heute die
Marktaufsicht untergebracht. Während der Außensanierung dieses Bauteils im Sommer 2010
wurde der moderne Putz von den Fassaden zur Schusterstraße und zur Seitengasse (Kaufhausgässle) abgeschlagen. Darunter kamen reiche Baubefunde zutage, die ein neues Licht auf dieses
„Hintere Kaufhaus“ werfen. Weitere Aufschlüsse sind bei der Sanierung der Hoffassade zu erwarten, das Innere konnte bisher nicht untersucht werden.
Im Mittelalter wurden von Klerus, Klöstern und Bruderschaften Mitgliederlisten geführt, die als Anfänge kirchlicher Register gelten können, wenngleich sie aus verschiedenen Motiven heraus entstanden sind. Die im 14. Jahrhundert in Frankreich und Italien erstellten Taufmatrikeln sind allerdings als Beginn einer Kirchenbuchführung anzusehen. Für den deutschen Sprachraum gelten die im späten 15. Jahrhundert angelegten Taufregister von St. Theodor in Basel (1490), Annaberg in Sachsen (1498) und Augsburg (1504) als ein solcher vorreformatorischer Ansatz der Kirchenbuchführung. Ebenso bilden Memorial- und Totenbücher, die Verstorbene aufführen, eine Form von Kasualregistern, wie z. B. die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Nürnberger Totengeläutbücher (von St. Sebald 1439–1572, St. Lorenz 1454–1515). Sie beruhten jedoch auf ortskirchlichem Recht, und ein geordnetes Kirchenbuchwesen kam trotz der Versuche mehrerer Teilsynoden nicht zu Stande.
Das Gebiet des heutigen Landkreises Lindau im Nordosten des Bodensees
gehörte seit dem Jahre 15 v . Chr. zur römischen Provinz Raetia, nach deren
Teilung dann zur sogenannten Raetia secunda. Seit etwa 259/60 wurde die
römische Grenze (Limes) zurückgenommen auf eine Linie Hochrhein-Bodensee-
Argen-Iller-Donau. Das Gebiet des heutigen Landkreises Lindau kam
somit an die äußere Grenze des römischen Imperiums zu liegen.
Während im westlichen Oberschwaben und im württembergischen Bodenseehinterland
zahlreiche Siedlungsreste von der 250jährigen Herrschaft der
Römer zeugen, sind solche Zeugen einer 400jährigen römischen Anwesenheit
weiter östlich sehr spärlich.
Wenn wir unser Verhältnis zu Juden und
Jüdischer Geschichte betrachten, wird sofort an das
3. Reich und die Ermordung der Juden gedacht.
Dieser Blick bleibt notwendig. Aber daneben ist
auch ein anderer Blickwinkel nötig. Geschichte
nimmt immer nur einen Verlauf, aber es bestehen
verschiedene Möglichkeiten und wir sollten versuchen,
diese verschiedenen Möglichkeiten wahrzunehmen.
Das 3. Reich war nicht die einzige
Möglichkeit der Geschichte.
Die Sichtweise der jüdischen und nichtjüdischen
Bevölkerung Villingens zum Ende des 19. Jahrhunderts war eine andere. Die Bevölkerung lebte
nicht mit Blick auf die Katastrophe, sondern mit
Blick auf die vielfältigen Möglichkeiten des Lebens
und des Zusammenlebens.
Die Entwicklung des jüdischen Schulwesens in Baden im 19. Jahrhundert ist vor dem Hintergrund der Judenemanzipation zu sehen, die insbesondere mit den Konstitutionsedikten 1807/08 in eine neue Phase eintrat. Kernanliegen der Emanzipation war die Integration des jüdischen Bevölkerungsteils in die christliche Gesellschaft, wobei naturgemäß die Unterrichtung der Kinder eine entscheidende Rolle spielte. So wurde im 9. Konstitutionsedikt (dem eigentlichen „Judenedikt" vom 13. Januar
1809) die Schulpflicht auch für israelitische Kinder festgeschrieben. Das galt auch für Heidelsheim, bedeutete aber nicht, dass sofort eine jüdische Schule errichtet wurde. Insofern kann die genauere Betrachtung der Entwicklung eines Ortes die Schwierigkeiten und Entwicklungen des jüdischen Schulwesens in Baden aufzeigen, wobei Heidelsheim typisch für eine
Landgemeinde mit einem relativ großen jüdischen Bevölkerungsteil ist. Wesentliche Aspekte der Entwicklung im 19. Jahrhundert sollen im Folgenden angesprochen werden.
Das Kapuzinerhospiz in Bretten hat „nicht allein lokalhistorische Bedeutung". Es ist auch „beispielhaft für die kirchlich-kulturellen Zustände des gemischt-konfessionellen Kurstaates am Rhein im 18. Jahrhundert". Aus landes- wie stadtgeschichtlichen Gründen hält es Hermann Schmid für gerechtfertigt, sich mit der Entstehung der kapuzinischen Ordensniederlassung und dem Wirken der darin wohnenden Mönche zu beschäftigen.
Ideen der Aufklärung und unterschiedliche Betrachtungsweisen der Französischen Revolution führen um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert in Europa zu politischen Strömungen vor allem des Konservativismus und des Liberalismus. Auf diesen Grundlagen entstehen in den deutschen Staaten erste, unorganisierte Gesinnungsgemeinschaften. Aus den politischen Ideen erwachsen politische Bewegungen, die gewisse gemeinsame Grundüberzeugungen über die Gestaltung von Staat und Gesellschaft entwickeln. Diese Bewegungen sind - jedenfalls im Großherzogtum Baden - auf die II. Kammer des Landtags als
der politischen Institution bezogen, in der die jeweiligen führenden Persönlichkeiten ihre Anschauungen öffentlich machen können.
Am 24. Februar 1978 fällte der Kreistag auf Antrag des damaligen Landrates Dr. Nothhelfer bis auf eine Stimmenthaltung einstimmig das Todesurteil über das „Waldschloß“ auf dessen Areal das neue Landratsamt entstehen sollte und auch erbaut wurde. Bei der Entscheidung waren die Argumente der Freiburger Professoren Linde und Gabelmacher, des Stuttgarter
Architekten Weber und des Hauptkonservators Dr. Stopfel vom Amt für Denkmalschutz ausschlaggebend. Das Landesdenkmalamt vertrat den Standpunkt, daß „das Waldschloß zwar als Kulturdenkmal aus dem 19. Jahrhundert gelte,
allerdings keine besondere Bedeutung habe." Im Übrigen „sei das Waldschloß nicht für Waldshut charakteristisch.“ Keiner dieser Fachleute hatte sich die Mühe gemacht, den Architekten des Waldschloß ausfindig zu machen, im Gegenteil wurden irrige Angaben verbreitet. Der Abrißbeschluß fiel, ohne daß die Entscheidungsträger sich um den Architekten kümmerten.
Erbauer des Waldschlosses war aber niemand Geringerer als er bedeutende Schweizer Architekt Jacques Gros, der als genialer Künstler und Meister ein immenses architektonische Erbe von Japan, Sumatra, China bis Frankreich, von Südafrika, Rußland bis England hinterlassen hat.
Das bundesweite Motto des am 10. September 2017 stattgefundenen „Tag des offenen Denkmals" lautete "Macht und Pracht". Es wurden Denkmäler und Gebäude gesucht, in denen Personen oder Interessengruppen Einfluss auf das Verhalten und Denken großer Teile der Stadtbevölkerung ausgeübt haben und ausüben. Das zweifellos mächtigste Bauwerk Villingens ist seine Stadtbefestigung. Sie wurde ab 1200 errichtet und hatte eine Länge von 1.899 m, von denen noch 1.370 m vorhanden sind. Ihre Höhe beträgt 10 m und sie ist 1,7 m mächtig. Mit dieser Mauer beabsichtigte die Stadt ihre Feinde fernzuhalten. Meine Wahl fiel unter den mit Machtansprüchen ausgestatteten Bauwerken Villingens 2017 trotzdem nicht auf die Stadtmauer.
Der Vertrag zwischen Fürstenberg und Villingen von 1501/1516 - eingebunden in Pergamentfragmente
(2008)
Zwischen den Pergamentfragmenten des Stadtarchivs Villingen-Schwenningen, die Edith Boewe-Koob beschreibt, befinden sich Abschriften eines Vertrages, den das Haus Fürstenberg und die Stadt Villingen im Jahre 1501 geschlossen haben. Der
Vertrag wurde über einen längeren Zeitabschnitt zwischen den beiden Parteien ausgehandelt und wohl erstmals im Jahre 1501 als Konzept niedergeschrieben. Der endgültige Vollzug durch Besiegelung fand jedoch erst im Jahre 1516 durch Friedrich Graf zu Fürstenberg statt. Hintergrund des Vertrags waren jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Fürstenberg, das bis zum Jahre 1326 der Stadtherr von Villingen war und der Stadt Villingen über Macht und Einfluss in und um Villingen. Die aufstrebende Stadt versuchte ihren Einflussbereich auszudehnen und denjenigen ihres ehemaligen Stadtherrn zurückzudrängen. Dies gelang ihr offensichtlich auch. Im Einzelnen ging es um die Ausdehnung des Hoheitsbereichs der Stadt, um Geleit- und Zollrechte, die Verfolgung flüchtiger Eigenleute, die Zuständigkeit von Gerichten, um die gegenseitige Anerkennung von Münzen und von Gerichtsurteilen. Jagdgerechtigkeiten, Zugang zu den Märkten, Ausleihe von Henkern und die zukünftige Schlichtung von Streitigkeiten waren weitere Vertragspunkte .
Am 13. April 2002 fand im Amtssitz des südbadischen Regierungspräsidenten, im Basler-Hof in Freiburg, eine Veranstaltung statt, über die zwar im Rundfunk, aber nicht in der örtlichen Zeitung berichtet worden ist. Gut 80 persönlich geladene Personen nahmen teil, darunter Landtagsabgeordnete, Kommunalpolitiker, Landesbeamte und unter diesen allen die Autoren eines Buches, das zu diesem Anlaß präsentiert werden sollte. Das Ereignis, das da im Zusammenhang mit dem 50jährigen Landesjubiläum stattfand, war darum nicht alltäglich, weil die beiden badischen Regierungspräsidenten, Dr. von Ungern-Sternberg und Frau Hämmerte, als Gastgeber gemeinsam in Erscheinung traten. Sie hatten gemeinsam ein Geleitwort zu einem Buch geschrieben, das an diesem Tag der Öffentlichkeit übergeben wurde: ,,Die badischen Regionen am Rhein. 50 Jahre Baden in Baden-Württemberg. Eine Bilanz". Herausgegeben hat es der an der Universität Würzburg Politische Wissenschaft lehrende Professor Paul-Ludwig Weinacht; erschienen ist es im Nomos-Verlag Baden-Baden (Preis 34 Euro).
Im Schloß der Mannheimer Residenz des Kurfürsten Karl Philipp wurde vor 264 Jahren, am 21. Oktober 1737, eine Verordnung unterzeichnet, die von Historikern noch immer nicht hinreichend verarbeitet worden ist. In dem Dekret, in dessen
handschriftlicher Primärfassung seine umgehende Verbreitung in den damaligen Hauptstädten Mannheim, Heidelberg und Frankenthal sowie in weiteren Oberämtern gefordert wird, verbietet der Kurfürst unter Androhung der Amtsenthebung
jedem im eigenen Zivil- oder Militärdienst stehenden Manne die Zugehörigkeit zur Freimaurerei.
Frauen in Bruchsal
(2002)
Frauengeschichte ist ein Teil jeder Stadtgeschichte. Sie wird in erster Linie entwickelt an Berichten, Tagebüchern und privaten Briefen. Deren Nachteil ist, dass sie privat sind; ihre Verfasserinnen stehen nicht immer für einen Verband oder Verein. Dies kann aber auch von Vorteil sein, denn in den Briefen etc. finden wir Quellen, die nicht von Nebenabsichten getrübt sind. Frauenarbeit hat es schon immer gegeben, in erster Linie im Familienverband: in der eigenen Familie als mithelfendes Familienmitglied oder in der fremden Familie als Dienstmädchen, Zugehfrau, Waschfrau. Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts finden wir Frauen als Arbeitskräfte-Reservoir für die aufsteigende Industrie. Erster und Zweiter Weltkrieg veränderten die Frauenerwerbstätigkeit. Was wäre nicht zuletzt auch und gerade die Bruchsaler Industrie ohne Frauenarbeit?