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Die badischen Hofprediger haben sich nicht in das Bewusstsein einer interessierten kirchengeschichtlichen Öffentlichkeit eingeprägt als Träger eines Amtes, dessen Funktion sich einem heutigen Betrachter nicht sofort erschließt. Dabei war das Amt des Hofpredigers eines der vornehmsten unter den Theologen der Markgrafschaft und des Großherzogtums Baden, das von einer Anzahl hoch bedeutender Persönlichkeiten ausgeübt wurde, die, wenn auch eher in einem anderen Zusammenhang, einen hohen Bekanntheitsgrad über die Residenz hinaus erlangt haben. Ich erinnere nur an den
Prälaten Karl Wilhelm Doll oder den Prälaten und Kirchenpräsidenten Albert Helbing. Die Beschäftigung mit den Hofpredigern erschien wohl lange Zeit nicht opportun zu sein. Doch der Boom der Residenzen- und Elitenforschung in den letzten Jahren hat selbstverständlich auch die Hofprediger wieder in den Blick der Forschung gerückt. In einer Projektbeschreibung der Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel „Obrigkeitskritik und Fürstenberatung. Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568–1714“ heißt es: „Protestantische Hofprediger der Frühen Neuzeit
agierten in einem Schnittfeld zwischen höfischer Seelsorge, gelehrten theologischen Diskursen, institutioneller Herrschaftsgestaltung, Politikberatung und persönlichem Glauben. Sie bildeten zweifellos eine besonders einflussreiche Gruppe im Spektrum frühneuzeitlicher Eliten, deren nähere Erforschung das Verständnis für die politische
Kultur, die Ausbildung der modernen Staatlichkeit und die Entwicklung von Kirche und Theologie zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert vertieft.“
Laut einer Umfrage des Magazins Chrismon im Frühjahr 2003 waren unter den Top-Ten-Kirchenliedern drei von Paul Gerhardt, nämlich Du meine Seele, singe sowie Befiehl du deine Wege und Ich singe dir mit Herz und Mund.
Mit 289 Strophen ist Paul Gerhardt im Evangelischen Gesangbuch [XXII] vertreten und ist damit „Spitzenreiter“. 26 Lieder (ca. 5%) sind im Stammteil zu finden, vier zusätzlich in den Regionalteilen. Von diesen sind im Regionalteil für Baden, Elsass und Lothringen (und ebenso für die Pfalz) zwei und eine Vertonung des Ich singe dir mit Herz und Mund als Kanon enthalten. Am Oberrhein haben wir von allen Ausgaben den höchsten Anteil an Gerhardt-Liedern (insgesamt ca. 4%). Somit wird heute in Deutschland und weiteren deutschsprachigen Gebieten ca. ein Viertel des gerhardtschen Liedwerkes rezipiert.
Die heutige Literarische Gesellschaft e. V. wurde am 13. September 1924 im Heidelberger Gasthaus "Zum Ritter" unter dem Namen "Deutscher Scheffelbund e. V." gegründet. Zur Gründungsfeier hatte Eck Freiherr von Reischach-Scheffel, der Ehemann von Scheffels Enkelin Margaretha von Reischach-Scheffel, geladen. Zum Vorsitzenden wählte man den renommierten Heidelberger Germanisten und Universitätsprofessor Friedrich Panzer. In seiner Satzung machte es sich der Scheffelbund zum Ziel, ein deutsches Scheffelmuseum und Archiv einzurichten, ein Jahrbuch herauszugeben sowie die Hohentwiel-Festspiele ideell und möglichst auch materiell zu unterstützen und bei denen junge, aufstrebende Talente die Aufführung ihrer Werke realisieren konnten.
Kennzeichnend für die Markgrafen von Baden erscheint während des gesamten
Mittelalters eine prekäre Zwischenposition am unteren Rand des Fürstenranges.
Diese Problematik bestimmte maßgeblich die Herrschaft sbildung und die Handlungsspielräume
der im Grenzbereich zwischen fürstlichem und nichtfürstlichem
Hochadel angesiedelten Familie. Überblickt man ihre Geschichte von der Formierung
des Geschlechts im 12. Jahrhundert über die Phase der Erbteilungen des
14. Jahrhunderts bis ins 15. Jahrhundert einschließlich der Herrschaft Markgraf
Christophs I., so erreichten die Badener gegen Ende des Beobachtungszeitraums
– im engen Anschluss an das Königtum – zwar schließlich einen Höhepunkt ihrer
Macht, doch blieb ihre fürstliche Rangstellung letztlich stets prekär. Es ergibt
sich somit ein ausgesprochen dynamisches Bild des Auf und Ab einer Familie im
beständigen Kampf um die Wahrung ihrer fürstlichen Rangstellung.
Mit der Wahl seines ersten Ministerpräsidenten Reinhold Maier (FDP/DVP) an der Spitze einer kleinen Koalition mit SPD und GB/BHE
wurde das Land Baden-Württemberg am 25. April 1952 gegründet. Seither sind diesem ersten Regierungschef des noch immer jüngsten
deutschen Bundeslandes acht Männer – bis auf den gegenwärtigen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann alle aus der CDU – im
Amt gefolgt. Von den somit neun Herren der Stuttgarter Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des baden-württembergischen Ministerpräsidenten, kam nur ein einziger – Hans Karl Filbinger – aus Baden, derweil die übrigen acht aus dem württembergischen Landesteil stammten.
Über die Grundlinien der Entwicklung der deutschen Tagespresse zwischen
1933 und 1945 besteht seit langem Klarheit: Das breit entfaltete, pluralistische Zeitungswesen der Weimarer Republik wurde von den Nationalsozialisten in mehreren Wellen drastisch beschnitten und inhaltlich in ein enges Korsett gezwängt. Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs existierte nur noch ein Bruchteil der Blätter, die es 1932 gegeben hatte – und fast alle davon waren in der Hand der NSDAP. Von „Zeitungen“ war dabei eigentlich kaum noch zu reden. Es handelte
sich nur noch um eine Art Flugblätter mit Durchhaltepropaganda.
Die politischen und wirtschaftlichen Ereignisse der Republik Baden in der Zeit der Weimarer Republik
(2016)
Das demokratische Land Baden zwischen den zwei Weltkriegen existierte nicht lange, von 1919–1933. In dieser Zeit erlebte Baden mehr Tiefen als Höhen. Die Tiefen waren die schlechte Nachkriegsentwicklung seit 1918, das Krisenjahr 1923, die Weltwirtschaftskrise von 1929 und
die sich anschließende Auflösung der badischen Demokratie ab 1933. Die erstarkte Konjunktur seit 1924 war ein Höhepunkt in der Entwicklung Badens nach dem Ersten Weltkrieg, als die Zahl der verschiedenen Industriegebiete zu- und die Arbeitslosigkeit abnahm. Nach dem
Zweiten Weltkrieg ist das Land Baden nach anfänglichen Schwierigkeiten, ob es sich mit Württemberg zu einem Bundesland zusammenschließen sollte, mit Württemberg vereinigt ein wirtschaftlich starkes und zuverlässiges demokratisches Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland geworden.
Mit dem Erscheinen des sechsten und zugleich Registerbandes der Quellenedition „Die Evangelische Landeskirche in Baden im ,Dritten Reich‘“ im Jahr 2005 wurde eines der großen editorischen Langzeitprojekte der deutschen kirchlichen Zeitgeschichte abgeschlossen. Anders als bei der Dokumentation des württembergischen Kirchenkampfes durch Gerhard Schäfer – für sich genommen eine geradezu singuläre Dokumentationsleistung – steht bei dem im Auftrag des Evangelischen Oberkirchenrats Karlsruhe in Kooperation mit dem Verein für Kirchengeschichte in der Evang. Landeskirche in Baden zustande gekommenen Editionsprojekt nicht die „Kirchenkampf“-Geschichte im engeren Sinn im Vordergrund. Das Karlsruher Projekt hat sich, wie bereits das Geleitwort von Landesbischof Dr. Klaus Engelhardt zum ersten, 1991 erschienenen Band zeigt, die Kontextualisierung der Auseinandersetzung zwischen Landeskirche und NS-Regime in der Kirchen- und Allgemeingeschichte des 20. Jahrhunderts zum Ziel gesetzt.
Die Rheinbrücke in Breisach
(2020)
Am 22. Oktober 2020 jährt sich zum 80. Mal die Deportation von 6.504 Deutschen jüdischer Herkunft in das französische Internierungslager Gurs am Fuß der französischen Pyrenäen. Im kollektiven Gedächtnis Südwestdeutschlands ist das Lager Gurs dadurch zentral mit den Opfern der sogenannten „Oktoberdeportation“ verbunden. Die Vorbereitung der „Judenaktion in Baden und in der Pfalz“ erfolgte von langer Hand und lieferte eine Art Masterplan für künftige Vertreibungen der Juden aus Deutschland.
Der vorliegende „Bestand Bauer“ ist kein Privat-Nachlass, sondern eine Sammlung kirchenamtlicher Dokumente, welche der Geheime Kirchenrat Prof. Dr. Johannes Bauer aus offiziellen Aktenbeständen gesammelt hatte. Mit einen Umfang von etwa
0,5 lfde. Metern mit 34 Verzeichnungseinheiten (künftig: VE) erstreckt er sich über einen Zeitraum von 1683 bis 1882.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Dokumente dieser Sammlung im Blick auf ihre Herkunft unterschiedlichen Verwaltungsbereichen bzw. Institutionen zuzuordnen sind: 1. Dekanat Boxberg 2. Dekanat Sinsheim mit Korrespondenz in Sachen Leininger Kirchenrat (vgl. VE 19) 3. Dekanat Mosbach 4. Dekanat Neckargemünd 5. Kurpfälzisch-reformierter Kirchenrat Heidelberg 6. Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe 7. Ministerium des Innern, Evangelische Kirchensektion
In den verschiedenen Korrespondenzen findet sich Schriftverkehr mit dem Fürstlich Leiningschen reformierten Kirchenrat (vgl. VE 19), den südlich gelegenen Dekanaten Emmendingen, Mahlberg, Lahr, Kork, Bischofsheim und Hornberg (VE 27/5ae), den Inspektionen des ehemals linksrheinischen Gebietes der Kurpfalz, Neustadt an der Weinstraße (vgl. VE 17 und 23) und der nördlich gelegenen Inspektionen in Wertheim (VE 29) und Mildenberg (VE 15), den Dekanaten Adelsheim, Bischofsheim, Bretten, Gochsheim, Heidelberg, Mannheim, Oberheidelberg und Unterheidelberg (VE 26) sowie den Großherzögen von Baden (VE 6/9/26 u. 27) und den Kurfürsten von der Pfalz (VE 23).
Die Säkularisation der Klöster und Bischofsresidenzen brachte den badischen Staat in den Besitz nicht nur der Gebäude und Ländereien, sondern auch des gesamten beweglichen Ausstattungsguts, von Möbeln und Hausrat bis zu den Kirchenschätzen. Aus den Konventsgebäuden, die ihre Nutzung verloren, wurde das Mobiliar ausgeräumt und verwertet. Gleiches galt für die Klosterkirchen, soweit sie nicht als Gemeindepfarrkirchen eine neue Funktion erhielten. Vor Ort verblieb nur dasjenige, was für den Gottesdienst und, sofern es eine solche gab, für die Wallfahrt benötigt wurde.
In der Öffentlichkeit werden die beiden Begriffe »Badisch« und »Schwäbisch« oft gegenübergestellt, doch führt dies zu einem falschen Bild, da »Schwäbisch« ein sprachlicher, »Badisch« dagegen ein politischer Begriff ist. Es gibt keine einheitliche badische Mundart, sondern nur Mundarten in Baden. Und diese sind extrem unterschiedlich, denn das Unterostfränkische in der äußersten Nordostecke und das Hochalemannische in der Südwestecke Badens haben nur noch wenige sprachliche Gemeinsamkeiten.
Hier sind die starken Wurzeln deiner Kraft.
Friedrich Schiller, Wilhelm Tell (II,1)
Am 15. Oktober 1958 – also vor 50 Jahren –
ist Johannes R. Becher in Berlin gestorben. Er
war Kulturminister der damaligen DDR, Präsident
der Deutschen Akademie der Künste,
Ehrenbürger, Ehrendoktor, Ehrensenator,
hatte den Leninpreis und gleich zweimal den
Nationalpreis Erster Klasse erhalten; Grund
genug, ihn und sein Werk in der damaligen
BRD zu ignorieren. Ja, sein Werk; denn vor
allem war Becher ein Dichter.
Mit schrillen, grellen Gedichten im
expressionistischen Stil hatte er früh begonnen,
und in der Lyrik zeichnete er sich weiterhin
aus, auch wenn er sich gelegentlich im
epischen und dramatischen Genre versuchte.
Sein Werk ging aus Widrigkeiten aller Art hervor
und zog ihm weitere zu: zwei Prozesse
wegen literarischen Hochverrats, schließlich
die Emigration, aus der er in eben jene DDR
zurückkehrte, deren Hymne er dann auch
dichtete: „Auferstanden aus Ruinen …“ (Sie
trug ihm, zusammen mit dem Komponisten
Hanns Eisler, den zweiten Nationalpreis ein.)
Die badische Markgrafschaft war einer der großen Gewinner, begünstigt von der politischen Konstellation vor 200 Jahren, der mit der Ausbeute aus Säkularisation und Mediatisierung in der Folge der Französischen Revolution zu einem 900 000 Einwohner zählenden Territorium (also verfünffacht) von 14 000 qkm (bislang knapp 4000) anwuchs und sich als Kurfürstentum feiern lassen durfte, ab 1806 gar als Großherzogtum anerkannt wurde. Die mit der „großen Revolution" und mit dem „Phänomen Napoleon" verbundenen Auseinandersetzungen führten in ganz Europa zu dramatischen Umwälzungen, Einschnitten, Neuordnungen - alles in der Regie Frankreichs und auf Kosten des „Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation", dessen Oberhaupt letztlich, auf ein Ultimatum Napoleons, des neuen Kaisers, hin, am 6. August 1806 die römisch-deutsche Kaiserwürde niederlegte und damit das Ende des ,,Reichs" dokumentierte.
Am 25. Februar 1803 verabschiedete ein Ausschuß des Reichstags zu Regensburg, eine sogenannte Reichsdeputation, einen Beschluß, der die Auflagen von vorangegangenen internationalen Friedensverträgen in Reichsrecht umsetzen sollte. Die Folge war eine völlige Umgestaltung des Alten Reiches. Obwohl auch weltliche Reichsstände betroffen waren, nämlich die rechtsrheinische Kurpfalz und die allermeisten Reichsstädte, ist mit dem Reichsdeputationshauptschluß in der historischen
Erinnerung vor allem der Begriff der Säkularisation verbunden. In der Tat stellte die große Säkularisation von 1802/03 für den Süden Deutschlands gewiß das einschneidendste und folgenreichste Ereignis des allgemeinen Umbruchs jener Jahre dar. Man könnte sogar sagen, sie habe das, was am Alten Reich nach den Erschütterungen der Reformation und des Dreißigjährigen Krieges noch mittelalterlich geblieben war, endgültig und noch dazu radikal beseitigt. Obwohl sie beileibe kein Einzelfall in der europäischen Geschichte war, blieb es ihr vorbehalten, als die Säkularisation schlechthin ins öffentliche Bewußtsein einzugehen. Dabei ist das Urteil über sie je nach weltanschaulicher Orientierung oder konfessioneller Gebundenheit durchaus gespalten; denn der Horizont an historischen Erklärungsmöglichkeiten der jetzt Lebenden reicht noch in jene Zeit zurück. Um die gravierenden Wirkungen verstehen und besser in den Gesamtzusammenhang einordnen zu
können, fragt man am besten nach den Ursachen der Verläufe, die zur Säkularisation geführt haben, wobei aber auch die individuelle Verantwortung der damals politisch Handelnden nicht ausgeblendet werden sollte.
»Die Universitätsbibliothek Freiburg hat sich angesichts ihres Alleinbesitzes an
den über 150 Jahrgängen der Freiburger Zeitung aufgerufen gesehen, der
Geschichtswissenschaft den Zugang zu dieser elementaren und ergiebigen
Quelle, die zudem auf das Engste mit Stadt und Region, aber auch Universität
verbunden ist, zu erleichtern und durch die Digitalisierung der Freiburger Zeitung den weltweiten Zugriff über das Internet zu ermöglichen. So soll nicht nur
der entfernt wohnende Historiker, sondern auch der hier ansässige Lokalforscher, über das Internet in den Artikeln, amtlichen Bekanntmachungen,
Annoncen und sonstigen Beiträgen der Freiburger Zeitung recherchieren.« [1]
Die evangelische Markgrafschaft Baden-Durlach umfasste 1770 rechtsrheinisch eine Fläche von ca. 30 badischen Quadratmeilen, was etwa 2.400 Quadratkilometern entsprach. Zur selben Zeit kam die katholische Markgrafschaft Baden-Baden rechtsrheinisch auf knapp 22 Quadratmeilen oder 1.700 Quadratkilometern. Der größte Landkreis
Baden-Württembergs umfasst über 1.800 Quadratkilometer und der Schwarzwald-Baar-Kreis mehr als 1.000 Quadratkilometer. Oder anders ausgedrückt: Die beiden badischen Markgrafschaften waren flächenmäßig mit heutigen Landkreisen vergleichbar.
Hundertster Heftjahrgang im hundertundelften Vereinsjahr gebieten einen Blick zurück und einen Blick in die Zukunft. Da bereits zum 85. Jahrgang im Jahre 2005 von mir ein Aufsatz erschienen ist (BH 1/2005), beschränke ich mich auf die Jahre 2009 bis 2018, in denen sich nach dem Jubiläum 2009 bestimmte charakteristische Strukturmerkmale der Zeitschrift herausgebildet haben. Obwohl die Heimatvereine im Allgemeinen über die Klage des derzeitigen Zustandes hinaus wenig gewillt sind, eine mögliche Zukunft konkret in den Blick zu nehmen, sei ein Versuch gewagt. Eine Weiterentwicklung der Zeitschrift sehe ich in dem Arbeitsfeld »Lebensraum Oberrhein«(l’espace de vie et d’ action).
Die Zivilkommissare von 1849 in der Baar – Repräsentanten der Revolutionsregierung in Baden vor Ort
(2001)
Die Zivilkommissare waren ab Repräsentanten und Vertrauensmänner der Revolutionsregierung zwischen Mitte Mai bis Ende Juni 1849 in allen Bezirksämtern Badens vertreten. Sie sollten dafür sorgen, dass die Staatsbeamten die Verordnungen und Gesetze aus Karlsruhe in ihren Amtsbezirken durchführten. Zu den zentralen Aufgabenfeldern zählten einerseits die Kontrolle der zivilen Bürokratie, andererseits der Aufbau der Volkswehren in den Gemeinden. Ihre Arbeit diente dem Zweck, die republikanischen Errungenschaften im Land zu konsolidieren. Die Politik der demokratischen Erneuerung sollte mit ihrer Hilfe über Karlsruhe hinaus bis in die untere Ebene der Staatsverwaltung transportiert werden. Zivilkommissare sollten somit die Revolution in Baden vor Ort umsetzen.
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 war ein außerordentliches Interesse des Staates an den Kirchenbüchern entstanden. Deren Auswertung hatte das fatale Ziel, die „Rassezugehörigkeit der Volksgenossen“ über Abstammungsnachweise festzustellen, damit „sich die Volksgemeinschaft im nationalsozialistischen Staat konstituieren konnte.“ Kein Vierteljahr nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 7. April 1933 das so genannte Berufsbeamtengesetz erlassen, das von den Staatsbediensteten den Nachweis der „arischen“ Herkunft verlangte. Mit
diesem Gesetz wurde es ermöglicht, jüdische und politische unliebsame Beamte in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. In den Folgejahren wurden zahlreiche Durchführungsbestimmungen erlassen, die auch Richter, Lehrer, Hochschullehrer und Notare als Beamte im Sinne dieses Gesetzes benannten und schließlich auch Angestellte und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, aber auch der Reichsbank und Reichsbahn einbezogen. Der Nachweis der „arischen“ Herkunft wurde durch beglaubigte Abschriften christlicher Taufen und Trauungen von Eltern und Großeltern aus den Kirchenbüchern erbracht und in einem „Ahnenpass“ eingetragen (s. Abb. 1 bis 3). War ein solcher Nachweis nicht zu erbringen oder belegte der Kirchenbuchauszug Informationen über die Taufe eines Juden, so war die „Nichtdeutschblütigkeit“ ermittelt. Die
„Rassezugehörigkeit“ wurde also durch die Konfession der Vorfahren nachgewiesen – ausschlaggebend war demnach nicht, ob es sich um „bekennende“ Juden handelt, sondern ob sich unter den Vorfahren auch Konvertiten befinden.