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Baden-Württemberg ist geprägt von einer 520 Kilometer langen Binnen- und EU-Außengrenze zu seinen Nachbarländern Frankreich und der Schweiz. 479 Kilometer davon liegen im Regierungsbezirk Freiburg. Bereits 1986 hat der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg die Einrichtung eines Grenzlandreferates beim Regierungspräsidium Freiburg beschlossen, um
die von der Landesregierung beabsichtigte Grenzlandarbeit zu intensivieren, zu koordinieren und die Nachbarschaftspolitik an Oberrhein und Bodensee mitzugestalten. Die Stabsstelle ist unmittelbar der Regierungspräsidentin zugeordnet und unterstützt oder vertritt sie in ihrer Funktion als Mitglied zahlreicher grenzüberschreitender Gremien.
Im Januar 2014 trat in Frankreich das Gesetz zur Neuordnung der Territorialverwaltung und Stärkung der großen Städte (Métropoles) in Kraft . Am 17. Dezember 2014 verabschiedete die französische Nationalversammlung eine einschneidende Gebietsreform. Die Zahl der Regionen wurde zum Jahreswechsel von 22 auf 13 zurückgeführt. Im Lichte der Europäisierung werden die neuen Gebietskörperschaften die kritische Größe erreichen und gleichzeitig mit mehr Kompetenzen und Mitteln ausgestattet. Staatspräsident François Hollande sieht darin weitere
wichtige Schritte auf der Reformagenda zur Modernisierung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit seines Landes, vor allem aber einen Beitrag zum Sparkurs der französischen Regierung.
Das Bühler Friedenskreuz
(2003)
Dem dunklen Saum der Schwarzwaldberge entlang erstrecken sich weithin das saftige Grün sonnenseitiger Rebenhänge, vielfältige Obstkulturen und das wohlgeordnete und gepflegte Braun und Gelb fruchtbarer Ackerfluren: Die goldene Au. Ein wohltuendes Bild der Fruchtbarkeit, des Wohlstandes, des Friedens vor der reizvollen Silhouette unserer schönen Heimatstadt
Bühl. Hoch ragt, wenn man von Süden auf die Stadt zukommt, die elegante Spitze des neugotischen Filigrans der Stadtkirche und das spätgotische Meisterwerk des Rathauses. Bald daneben erscheinen am Horizont der feine Turm der Klosterkirche und dann vor den dunklen Bergeshängen, in barocker Schönheit sich harmonisch in die Landschaft einfügend, die Kirche von Kappelwindeck.
Anlässlich des Jubiläums zum 1.300-jährigen Bestehen des Benediktinerklosters auf der Reichenau digitalisiert die Badische Landesbibliothek die ca. 240 Titel umfassende Inkunabelsammlung aus der ehemaligen Klosterbibliothek und erschließt diese in maschinenlesbarer Form. Ermöglicht wird dieses Projekt, das nicht nur von hoher landesgeschichtlicher Bedeutung ist, sondern mit einem Umfang von ca. 70.000 Seiten auch quantitativ neue Maßstäbe hinsichtlich der computergestützten Volltexterkennung von Wiegendrucken setzt, durch die Förderung der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg. Es ist angesiedelt in den Abteilungen Regionalia und Sammlungen.
Transkriptionsrichtlinien "Digitalisierung und Volltexterkennung der ehemals Reichenauer Inkunabeln"
(2024)
Im Rahmen des Projektes „Digitalisierung und Volltexterkennung der ehemals Reichenauer Inkunabeln“ digitalisierte die Badische Landesbibliothek die 243 Titel umfassende Inkunabelsammlung aus der ehemaligen Bibliothek des Klosters Reichenau und erschloss diese mit Hilfe des Texterkennungssystems Transkribus. Die Digitalisate und Volltexte sind über die Digitalen Sammlungen der Badischen Landesbibliothek verfügbar. Nachfolgende Transkriptionsrichtlinien wurden innerhalb des Projektes für die computergestützte Transkription von Inkunabeln und Frühdrucken definiert. Insbesondere liegen sie dem
Trainingsmaterial der auf der Transkribus-Plattform veröffentlichten Texterkennungsmodelle „Latin Incunabula (Reichenau)“ (Modell-ID 61337), „Latin/German Bilingual Incunabula (Reichenau)“ (Modell-ID 61316) und „German Incunabula (Reichenau)“ (Modell-ID 61285) zu Grunde. Das Projekt wurde von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg gefördert.
An dem nachfolgenden Artikel haben Harald Brünner, Michael Dienst, Reiner
Eckmann, Manuel Fiebrich, Wolfgang Fiedler, Friederike Gabel, Markus Grabher, Klaus
Heck, Mike Herrmann, Harald Jacoby, Josef Kiechle, Gerhard Knötzsch, Ingo Kramer,
Achim Lehmann, Wilfried Löderbusch, Oliver Miler, Mathis Müller, Joggi Rieder, Bettina
Sättele, Karsten Schäfer, Bertrand Schmidt, Gregor Schmitz, Bernd Schürenberg, Stefan
Stoll, Jürgen Trautner, Pia Wilhelm und Uwe Winkler mitgearbeitet.
Die Ufer vieler mitteleuropäischer Seen sind heute einem erheblichen menschlichen
Nutzungsdruck durch Siedlung, Verkehr, Tourismus, Seespiegelmanipulationen, Uferverbau und Schadstoffemissionen aus der Landwirtschaft, den Kommunen und der Industrie ausgesetzt.
Der Bodensee macht hier keine Ausnahme.
In diesem Beitrag wird der aktuelle Zustand der Bodensee-Uferregion aller drei Anliegerstaaten
beschrieben, wobei auch die Entwicklung der letzten Jahrzehnte nachgezeichnet
wird, die zum derzeitigen Ergebnis geführt hat. Ein besonderes Gewicht erhalten dabei die
umweltpolitischen Diskussionen und Entscheidungen sowie die normativen Vorgaben im
baden-württembergische Ufergebiet. Insgesamt werden 18 uferrelevante Themenbereiche
untersucht.
Kennzeichnend für den Bodensee mit einer Fläche von 529,1 km2 und einer Uferlänge
von 289,2 km ist die große Vielgestaltigkeit seiner natürlichen Uferstrecken, wie sie sich seit
Ende der würmzeitlichen Vorlandvereisung herausgebildet haben. Seeufer und ihre Ökosysteme
sind dynamische Gebilde, deren formende Kräfte und Prozesse verstanden sein müssen,
um Eingriffe des Menschen angemessen einschätzen, und durch Renaturierungsmaßnahmen
abmildern oder rückgängig machen zu können.
Der menschliche Nutzungsdruck wird anhand der sehr hohen Bevölkerungsdichte in
den Uferrandgemeinden deutlich, die mit durchschnittlich 585 Pers. km² um ein Mehrfaches
höher liegt als in den Hinterlandgemeinden bzw. in den zugehörigen Bundesländern und
Kantonen. In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Bevölkerungszunahme gegenüber dem
150-jährigen Durchschnittswert noch einmal beschleunigt. Eine ähnliche Entwicklung hat
auch die Flächennutzung genommen. Das Gebiet der Uferrandgemeinden besteht zu 18,2%
aus Gebäude- und Verkehrsflächen, Ihr Anteil ist damit um rund die Hälfte höher als in den
Hinterlandgemeinden. Die Umwidmung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Gebäude- und
Verkehrflächen ist in den vergangenen Jahren gerade in den Ufergemeinden unvermindert weitergegangen. Die Wasserlinie des deutschen Obersee-Ufer ist zu rd. 47% >mäßig< bis >sehr stark< verbaut, wobei der Verbauungsgrad im Beobachtungszeitraum nicht oder nur unwesentlich
abgenommen hat. Der Übernachtungs- und der Tagestourismus, der am deutschen
Ufer auf mehr als 22 Mio Pers. x Tage geschätzt wird, konzentriert sich ebenfalls im
Uferbereich, wo er - ebenso wie die einheimische Bevölkerung - auf eine dichte Erholungsinfrastruktur
von rd. 97 Häfen- und Steganlagen, 42 Campingplätzen, 73 Strandbäder und
eine Flotte von 73 Fahrgastschiffen stößt. Während die Zahl der erfaßten Liegeplätze seit einigen
Jahren stagniert, nahm die Zahl der registrierten Wasserfahrzeuge zu und liegt derzeit
bei etwa 58.130 Einheiten, davon knapp 99 % Vergnügungsfahrzeuge.
Konkrete Vorstellungen zur Begrenzung der Siedlungsverdichtung und Wassersportnutzung
im Uferbereich und zum Schutz und zur Entwicklung naturnah erhalten gebliebener
Bodenseeufer gehen bis weit in die 1960er Jahre zurück. Sie manifestieren sich beispielsweise
in den »Grundsätzen zum Schutz der Flachwasserzone«, in verschiedenen Bodensee-Leitbildern
und in den Bodensee-Uferplänen der beiden deutschen Regionalverbände. Während zunächst
die Bedeutung der Flachwasserzone vorwiegend in ihrer »Selbstreinigungsfunktion«
gesehen wurde, stehen in der heutigen Diskussion ökosystemare und Artenschutz-Aspekte
stärker im Vordergrund. Anhand von 15 Themenbereichen wird untersucht, wie sich die Konzepte
bei der Unterbindung baulicher Großprojekte im Uferbereich, der Ausweisung von
Naturschutzgebieten, der Begrenzung der Boots- und Liegeplatzzahlen, im Bodendenkmalschutz,
für die Entwicklung der Unterwasserpflanzen-, Strandrasen und Röhrichtvegetation
sowie der Wasservogelbestände ausgewirkt haben. Darüberhinaus werden die Einflüsse auf
grenzüberschreitende Planungsansätze, für die derzeitigen Vorstellungen zur Renaturierung
verbauter Ufer, auf die einschlägige Rechtsprechung in Baden-Württemberg und Bayern sowie
auf die Arbeit der privaten Naturschutzverbände und die Öffentlichkeitsarbeit untersucht.
Dass auch der globale Klimawandel Auswirkungen auf Ökologie und Nutzung der Uferzone
hat, zeigt die Analyse der Bodensee-Wasserstände zwischen 1817 und 2003, wobei das Extremhochwasser
von 1999 mit einer statistischen Jährlichkeit von 4000 Jahren und das Extremniedrigwasser
von 2003 mit einer Jährlichkeit von ungefähr 600 Jahren tiefgreifende Störungen
der Uferbiozönose mit sich gebracht haben.
Der Beitrag endet mit einer kritischen Betrachtung der Entwicklung des Bodensee-
Ufers in den letzten beiden Jahrzehnten und mit einem Ausblick auf das was zukünftig
wünschenswert erscheint. Hier bieten die europäischen Gesetzgebungen der FFH-Richtlinie
und der Wasserrahmenrichtlinie sowie die lokalen Agenda-Prozesse neue Leitideen der Nachhaltigkeit,
des integrativen Umweltschutzes, der Kooperation und der Öffentlichkeitsbeteiligung
an, die auch für das Bodensee-Ufer konkretisiert und umgesetzt werden können.
Von Brüssel nach Bregenz
(2005)
Das Ereignis war den regionalen Tageszeitungen keine Meldung wert: Am 22.
Dezember 2000 trat die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene und zuvor
vom Vermittlungsausschuss überarbeitete »Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen
der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik« (WRRJL 2000) in Kraft - ein Meilenstein in der
Geschichte des Gewässerschutzes in Europa. Im Unterschied zu den meisten anderen
europäischen Regelungen im Wassersektor richtet sie sich nicht nur an einen kleinen
Kreis von Betroffenen und Experten, sondern verlangt die Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit in die nationale und regionale Umsetzung. So wird die Richtlinie auch
unser Verhältnis zum Wasser als lebensnotwendiger Ressource, als Produktionsfaktor,
Energieträger, Erholungskulisse und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere neu definieren
Nutzung des Bodenseeufers
(2009)
Viele naturnahe Ökosysteme der mitteleuropäischen Natur- und Kulturlandschaft
sind durch Übernutzung mehr oder weniger stark degradiert. Dazu zählen auch Seen
und ihre Ufer, die gerade im zirkumalpinen Raum und in urbanen Ballungsgebieten einem erheblichen Nutzungsdruck u. a. durch Erholungsverkehr, insbesondere durch eine
Vielzahl von Wassersport-Tätigkeiten unterliegen. Vor diesem Hintergrund besteht die
Notwendigkeit, degradierte Lebensräume zu renaturieren,
mit der begründeten Annahme, dass naturnahe Lebensräume in der Lage sind, die Bedürfnisse künftiger Generationen besser zu erfüllen als degradierte
Das Weltklima unterliegt zeitgenössisch einem durchgreifenden Wandel, wie er
in dieser Geschwindigkeit und in diesem Ausmaß seit mindestens tausend Jahren nicht
festgestellt werden konnte. Im vergangenen Jahrhundert stieg die mittlere Temperatur der Erde um etwa 0,7 °C an und sie dürfte
in den nächsten Jahrzehnten mit einer Rate von o,2°C/10 Jahre weiter steigen. Eine wesentliche Ursache wird in der globalen Zunahme von Treibhausgasen, vornehmlich des Kohlendioxids (C0 2) gesehen, dessen Konzentrationen von rd. 280
ppm (vorindustrieller Referenzwert um 1750) auf nunmehr 380 ppm gestiegen ist. Verantwortlich hierfür sind vor allem menschliche Aktivitäten, z. B. die Verbrennung fossiler
Energieträger, die Abholzung der Wälder und der Landnutzungswandel (IPCC 2001).
Der Beitrag stellt die Vegetationsentwicklung im Wollmatinger Ried seit den Extremereignissen von 1999 und 2003 unter störungsökologischen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten dar. Der Bodensee ist der einzige große Voralpensee, dessen Ausflussschwelle noch nicht verändert und der noch nicht staureguliert ist. Das charakteristische Störungsregime (episodische Extremhochwasser- und Extremniedrigwasserphasen) ist ein wesentlicher Faktor für den Erhalt der biologischen Vielfalt (genetische Vielfalt, Artenvielfalt, Habitatvielfalt) im unteren Eulitoral (ca. 0,5 m unterhalb bis 0,2 m oberhalb der Mittelwasserlinie). Dabei spielen (i) die Dominanzschwächung des Schilfs (Phragmites australis) durch Hochwasser und (ii) die nachhaltige Besiedlung vorübergehend landfest gewordener Uferstreifen während einer Niedrigwasserphase eine wichtige Rolle. Zukünftig, im Zeichen des regionalen Klimawandels, dürfte die Vegetationsdynamik in der Grenzzone weitgehend durch (i) den langfristigen Seespiegeltrend (Absinken der Sommerwasserstände mit ca. 5 mm/Jahr) und (ii) ein stationäres Störungsregime (Frequenz, Stärke, Dauer) aus hydrologischen Extremereignissen bestimmt werden.
Am Bodensee sind derzeit etwa 2677 Boote, d.h. rd. 12 % des Bestandes in 44 Bojenfeldern und an 33 Einzelbojengruppen untergebracht (IGKB, 2003). Im Gegensatz zu
Häfen und Steganlagen sind Bojenfelder kostengünstig und einfach zu installieren, da
sie pro Liegeplatz nur aus einem Ankerstein, einer schweren Ankerkette und der Boje bestehen, an der das Boot befestigt ist. Bei schwankendem Wasserstand und wechselndem Windangriff ist die Ankerkette normalerweise nicht straff gespannt sondern schleift je
nach Stärke und Richtung der angreifenden Kräfte über den Boden. Dabei bildet sich eine
kreisförmige Störungszone (Schwoikreis), innerhalb derer die Unterwasserpflanzenvegetation weitgehend vernichtet und die Sedimentoberfläche freigelegt wird.
Ein Ereignis, das sich wie kaum ein anderes in
die Geschichte der Klosterschulen St. Ursula einprägte, geschah vor 60 Jahren. Damals versuchten die braunen Machthaber die in der Bevölkerung hoch geschätzte kirchliche Lehranstalt
durch Verbot auszulöschen. Diesen Vorgang
rückte die Schulleitung im November 2000 in
den Blickpunkt. Die Situation im Jahre 1940 beschreibt Schulleiter Dr. Josef Oswald in einem
Bericht, der im Schulbrief 1/2000 erschienen ist.
Die Sorgen und Probleme der Privatschulen, besonders die in kirchlicher Trägerschaft, im Dritten Reich, hat Dr. Oswald in einer größeren Abhandlung unter dem Titel „Ende und Neubeginn“ bereits im Katalog zur Ausstellung „Ein
Haus mit Villinger Geschichte“ beschrieben.
Die Gemeinde Nordrach mit ihren etwa 2000 Einwohnern erstreckt sich in einem langen, verzweigten Tal. Die Bauernhöfe
liegen teilweise weit entfernt vom Dorfkern an den Berghängen. Drei bis vier Kilometer von der Dorfmitte in östlicher
Richtung liegt der Stollengrundhof. Der Weg zu ihm führt steil hoch durch den Wald. Zur Zeit des Nationalsozialismus lebte
auf dem Stollengrundhof die Bauerfamilie Birk. Georg Birk, der Bauer, starb 1938 an Multipler Sklerose. Seine Frau Franziska
Birk, geb. Pfundstein, und er hatten fünf Kinder, einen Sohn und vier Töchter.
Das Besondere an Arnolds Kunst zu der damaligen Zeit: Er thematisiert den Kriegsalltag und seine Bilder haben außergewöhnliche Entstehungsgeschichten, oft unter dramatischen Umständen. Der Maler hat sie nicht im geschützten Atelier
ohne störenden Betrieb und Lärm gemalt, auch nicht auf der Staffelei inmitten einer Landschaft mit reizvollen, idyllischen
Motiven wie die damaligen Plain-air-Maler. Die Bilder sind vielmehr mitten im Kriegsgeschehen des Ersten Weltkriegs
entstanden, im Schützengraben, im Stollen, auf dem Beobachtungsstand. Die Arbeiten haben einen doppelten Wert: Sie zeigen den Schrecken des Kriegs und seiner Folgen und sie sind zugleich authentische historische Erinnerungsstücke des Ersten Weltkriegs.
Hermann Eris Busse
(2007)
Am 15. August 1947 starb Hermann Eris Busse, der langjährige Geschäftsführer und Schriftleiter der Badischen Heimat. Seiner
Bedeutung für die Geschichte des Landesvereins und seiner Persönlichkeit sind sich in Baden nur noch wenige bewusst. Sein 60. Todesjahr soll daher Anlass sein, an das Leben und Werk Hermann Eris Busses zu erinnern und es kritisch zu beleuchten.
Der Sommer 1947 versank in einer großen Dürre. Ein erheblicher Teil der ersehnten Ernte ging verloren. Nach dem schrecklichen Hungerwinter 1946 auf 1947 trieb die Ernährungslage einer weiteren Katastrophe entgegen. Als Erzbischof Gröber am 1. April 1947 sein 75. Lebensjahr vollendete — keine Jubelfeier, sondern nur in kleinen Kreis—, war er von der Zuspitzung der allgemeinen Notlage sehr bedrückt, von den Folgen des verlorenen Krieges, vom Auseinanderreißen seiner Diözese in zwei Besatzungszonen, die eine hinreichende Kommunikation erheblich erschwerte. Freiburg, die Bischofsstadt, blieb gezeichnet vom furchtbaren Bombenangriff des 27. November 1944, der Wiederaufbau konnte nur ganz zaghaft beginnen. Das erzbischöfliche Palais am Münsterplatz, Gröbers Wohnsitz, war zunächst verschont geblieben, stand freilich inmitten brennender Häuser. Dem Funkenflug und den aus dem Brandschutt züngelnden Flammen suchte Dr. Bernhard Welte, Gröbers Sekretär und Hausgenosse seit 1934, noch bis in die Nacht zum 29. November mit einigen beherzten Buben zu wehren, in Eimern Wasser heran schleppend, hilflos und bald erschöpft, frierend in der aufziehenden Kälte, unzureichend gekleidet und mit schlechtem Schuhwerk, das unter den Brandbedingungen litt. Es war alles vergeblich, spätestens, als die Wasserzufuhr versagte. Da war nichts mehr zu retten. Das Palais geriet, ausgehend von den Nebengebäuden in der Schusterstraße, voll in Brand. Dr. Welte und die hilfsbereiten Buben mußten sich in Sicherheit bringen.
"Beati pauperes"
(2003)
Ich bewahre eine prägende Erinnerung an Prälat Alois Eckert, der von 1916 bis 1952 den Aufbau, die Ausgestaltung und die Schwerpunktbildung des Freiburger Diözesancaritasverbandes maßgeblich getragen hat. Mit diesem Andenken will ich beginnen: Im Frühsommer 1947, in einer Zeit wahrhaftigen Umbruchs nach der schlimmen Katastrophe des 2. Weltkriegs, in äußerster materieller Not, im Elend der Vertreibung, der Heimatlosigkeit vieler Menschen, die nach neuer Bleibe suchten, in einer Zeit des Neuanfangs, erlebte ich den damaligen Vorsitzenden des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg, ohne freilich die geringste Ahnung von seiner Funktion zu haben oder gar von der Existenz dieser Caritas-Organisation zu besitzen: Im Juni 1947 feierte der Rektor des erzbischöflichen Gymnasialkonvikts in Tauberbischofsheim, dessen Alumne ich war, das silberne Priester-Jubiläum. Aus diesem Anlass war sein Pülfringer Landsmann Alois Eckert, ehemaliger Absolvent des Tauberbischofsheimer Gymnasiums und ebenfalls Alumne des Gymnasialkonvikts, aus dem für uns so fernen und durch die Zoneneinteilung noch mehr entlegenen Freiburg gekommen, um die Festpredigt zu halten — plenis in coloribus als Domkapitular hatte er sein Thema unter Gertrud von Le Forts „Hymnen an die Kirche“ gestellt — eine mich, damals fünfzehnjährig, zutiefst ergreifende Predigt.
Am 9. Februar 1959 wurde der Justitiar und vormalige Präsident des Katholischen Oberstiftungsrates Dr. Wilhelm Ehret von Generalvikar Dr. Ernst Föhre beauftragt, „eine Darstellung auszuarbeiten über die Rechte und Pflichten an der Bischöflichen Kathedrale und die diesbezüglichen Zuständigkeiten des Herrn Erzbischofs, des Domkapitels, des Dompfarrers, der Domfabrik, des Stiftungsrates, der Fonde, der Stadt Freiburg, des Münsterbauvereins und möglicherweise noch andere“ — in der Tat ein weit gefaßter Auftrag, dessen Ergebnis dazu dienen sollte, „hier eine klare Regelung und Neuordnung herbeizuführen.“ Dr. Föhr wurde nach geraumer Zeit ungeduldig und erinnerte am 24. August 1959 an die Fertigung des Gutachtens. Ehret verwies auf die Schwierigkeit: es sei ein so vielfältiges Sachgebiet, „daß es erschöpfend nur von einem Universitätsprofessor, dem ein wissenschaftlicher Mitarbeiterstab (kanonistisches oder rechtshistorisches Seminar) zur Verfügung steht, ausgearbeitet werden könnte.“ Die Hohe Behörde mache sich offensichtlich keine zutreffende Vorstellung vom Umfang des erforderlichen Aktenstudiums für eine so allgemein gestellte Aufgabe. Es handele sich nicht um eine routinemäßige Arbeit. Außerdem müßten für die einzelnen Sachgebiete die Akten erst mühsam zusammengesucht werden.
Wichtige Materialien seien bislang nicht beigebracht worden. Vor allem fehlten ihm als Gutachter die Akten über die Verhandlungen zwischen der Stadt Freiburg und dem erzbischöflichen Ordinariat. Am 15. Oktober lieferte Dr. Ehret
das erbetene Gutachten über den Dienstweg innerhalb des Hauses ab — unter Rückgabe von 25 Aktenbänden. Anlaß und Hintergrund für dieses Gutachten, über die Rechtsverhältnisse am Münster als Kathedralkirche, waren die Auseinandersetzung und der schwelende Streit über die im Gang befindliche Beschaffung eines neuen Münstergeläutes. Wir verschränken in der Darstellung das unten publizierte Ehret'sche Gutachten mit dem Vorgang der Glockenbeschaffung.
Freiburger Diözesan-Archiv
(2015)
Im Bericht über das Vereinsjahr 1933 hatte der Chronist, der hoch angesehene Professor Joseph Sauer, auf die radikale Umgestaltung der politischen Führung Deutschlands hingewiesen. Der Protektor des KGV, Erzbischof Gröber, vertraue der neuen Regierung. Man könne zuversichtlich sein, weil sie die Gesundheit und Reinhaltung unseres Volkes garantiere und die Kulturwerte der Heimat und der deutschen Vergangenheit pflege. „Auf dem Boden dieses Programmes werden wir unmittelbar und aktiv Mitarbeiter sein können.“ Dies war eine klare kirchenpolitische Linie seit dem überraschenden Schwenk Gröbers Ende März 1933 hin zu der neuen nationalen Regierung. Dies musste auch für den KGV Konsequenzen haben: der Stadtarchivar von Konstanz und zugleich Schriftleiter des FDA, Pfarrer Dr. Josef Clauß, ein Elsässer, verlor aus politischen Gründen seinen Archivarposten und legte konsequenterweise 1934 sein Amt als Schriftleiter des FDA nieder – ein typisches Bauernopfer, wird man sagen können – zugunsten von Pfarrer Dr. Hermann Ginter, der dann in den schwierigen Folgejahren sich behaupten musste, durch die Kriegs- und Nachkriegszeit.