Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (5330) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (5265)
- Englisch (61)
- Französisch (4)
Gehört zur Bibliographie
- nein (5330)
Schlagworte
- Geschichte (353)
- Karlsruhe (212)
- Baden (211)
- Biografie (178)
- Freiburg im Breisgau (169)
- Villingen im Schwarzwald (152)
- Villingen-Schwenningen-Villingen (125)
- Oberrheinisches Tiefland (121)
- Nationalsozialismus (115)
- Offenburg (86)
Die Geschichte der Gründung des Klosters Mariental in Steinheim an der Murr ist
schon mehrfach thematisiert worden. Zu der von Berthold von Blankenstein und
seiner Gattin Elisabeth durchgeführten frommen Stiftung sind gleich mehrere
urkundliche Zeugnisse überliefert und doch wurde in der Literatur eine »eigentliche Gründungsurkunde« vermisst. In der Tat ist in einem Teil der einschlägigen
Dokumente von der geplanten, in anderen von der bereits vollzogenen Klostergründung die Rede. Gewissermaßen an der Schnittstelle zwischen beiden Gruppen steht jene, heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrte Urkunde, in der
die Stifter Berthold und Elisabeth von Blankenstein eine Reihe von Verfügungen
bezüglich ihrer Stiftung treffen. Einerseits wird in dem Stück eine bereits gegründete Kirche der Nonnen (ecclesiam sanctimonialium, quam ... fundavimus) erwähnt, andererseits wird deutlich, dass Kloster und Klausur noch nicht eingerichtet sind. Bestimmungen hinsichtlich der Klostervogtei, einem im Wortsinn grundlegenden Element der Klosterverfassung, sind ebenfalls hier zu finden. Dies lässt
vermuten, dass unsere undatierte Urkunde zwischen der von Bischof Heinrich
von Speyer am 31. Dezember 1254 ausgestellten Genehmigung für die Klostergründung und Klosterausstattung5 und der am 18. November 1255 vom Propst
von Beutelsbach auf Weisung des Papstes vollzogenen Inkorporation der Steinheimer Pfarrkirche mit allem Zubehör in das Kloster Mariental einzuordnen ist. Da
die Forschung heute bei Gründungsvorgängen allgemein von einem »gestreckten
Verlauf« ausgeht, dürfen wir das von Berthold und Elisabeth von Blankenstein
ausgestellte Dokument, in dem sich der Stifterwille manifestiert, durchaus als
»Gründungsurkunde« des Klosters Mariemal in Steinheim betrachten. Bemerkenswert ist, dass eine Bestimmung der Klostergründer mindestens drei Jahrhunderte überdauert hat: In der 1577 von der württembergischen Klosterhofmeisterei
aufgenommenen Beschreibung der Baulichkeiten im Klosterbezirk findet sich eine
Vorschrift hinsichtlich der Benutzung der Klostermühle in genau der Form, wie
sie 1255 festgelegt wurde.
»Warhafftige und Erschröckliche Geschicht ...« Mit diesen Worten beginnt ein
kleiner, achtseitiger Druck in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart. [1]
Er handelt von einer Familientragödie, die sich am 12. Januar 1590 in
Lauffen am Neckar in der Familie des Conrad Hermann zutrug. Der Lauffener Bürger Wendel Rösch hat sie in Gedichtform gebracht und bereits am
1. Februar desselben Jahres veröffentlicht.
Three Cheers for the Prince and the Princess! Mit diesen Worten forderte am 15. März 1894 Colonel Henry Bradley Roberts die bei der Grundsteinlegung für die neue englische Kirche in Freiburg versammelte Festgemeinde zu Hochrufen auf den anwesenden Erbgroßherzog von Baden und seine Gemahlin auf. Zuvor hatte die Erbgroßherzogin den zur Einsetzung bereitliegenden Grundstein mittels einer silbernen Maurerkelle mit Mörtel bestrichen, während ihr Ehemann, der spätere Großherzog Friedrich II., in – wie wohl vermerkt wurde – makellosem Englisch die Worte sprach: In the faith of Jesus Christ we lay this stone, in the name of God the Father, God the Son and God the Holy Ghost. Die Stadt Freiburg wurde bei diesem Event durch Bürgermeister Thoma repräsentiert.
Ein privates Unternehmen, die "Actiengesellschaft für Bahn-Bau und Betrieb", baute im Jahr 1900 die bis 1973 betriebene elektrische Straßenbahn zwischen Wiesloch und Heidelberg und machte damit der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahn Konkurrenz. Reger Ausflugsverkehr am Wochenende und umfangreicher Gütertransport machten den Betrieb dieser Straßenbahn zu einem lukrativen Geschäft . Bereits im Jahre 1905 wurde die "Elektrische Straßenbahn" von der Stadt Heidelberg erworben und an die Heidelberger Straßen- und Bergbahn weiterverpachtet.
Zwischen 1995 und 2010 untersuchte der pensionierte Realschullehrer und
Schulamtsdirektor Fritz Franz aus Freudenstadt die Nachkommen eines 1488
im Lagerbuch des Klosters Alpirsbach zum ersten Mal erwähnten Hanns
Frantz aus Unterehlenbogen. [2]
Fritz Franz nahm an, dass alle Franz aus Unterehlenbogen, welche auch in verschiedenen Lagerbüchern des 16. Jahrhunderts
erwähnt werden, von diesem Hanns Frantz abstammen. Da die Kirchenbücher (KB) der Pfarrei Alpirsbach, zu der Unterehlenbogen damals (wie auch
heute noch) gehörte, erst 1607 durchgängig einsetzen, kann diese Annahme
weder bestätigt noch widerlegt werden. Dagegen hat Fritz Franz zweifelsfrei
festgestellt, dass die über die Jahrhunderte hinweg in Rötenbach (KB Alpirsbach), Marschalkenzimmern, Lombach, Vierundzwanzig Höfe (KB Dornhan)
und Wittendorf wohnhaften Franz von den Unterehlenbogener Franz abstammen. Einzelne Personen verließen ihre engere Heimat und begründeten
andernorts neue »Franz-Linien«. Zu ihnen gehört Friedrich Franz, der 1893 in
ein katholisches Gebiet im Großherzogtum Baden zog und dabei nicht nur
eine Landes-, sondern auch eine Konfessionsgrenze überschritt.
Manfred Boschs siebzigster Geburtstag am 16.10.2017 ist für die Badische Heimat Anlass, an seine Herausgeber- und Redaktionstätigkeit der »alten Allmende« zu erinnern. Die Zeitschrift war der »literarische Ausdruck eines neu erwachten Selbstbewusstseins der Provinz« (2/2008). Ausgangspunkt war das Lokale und Regionale, fand aber sein Korrektiv in einem »europäischen Horizont« (R. Böhme), erstreckte sich das Alemannische doch auf fünf Nationen.
Es mag kein so ungewöhnliches Gelehrtenschicksal gewesen sein, das dem vor 200 Jahren in Mannheim geborenen Naturwissenschaftler Karl Friedrich Schimper beschieden war, aber schon fast exemplarisch für einen genial begabten Menschen seines Schlages, dessen Herkunft und Zurückhaltung dem Begründer der damals neuen botanischen Morphologie die glänzende akademische Laufbahn versagte. Auch sein um 18 Monate jüngerer Bruder Georg Wilhelm, der sich sein botanisches Wissen als Autodidakt erwarb und dann als Forschungsreisender und als Statthalter des Königs von Tigre in Adua/Abessinien die praktische Seite seiner Begabung auslebte, hat der Wissenschaft nur im Verborgenen gedient.
Wie schwierig ist es doch beides zu sein, deutsch und französisch. Dies zu verstehen und zu akzeptieren, damit kann man sich schwertun. Albert Schweitzer war von der festen Absicht und einem tiefgehenden Verlangen beseelt, den Zwiespalt zwischen den beiden Nationen und den beiden Kulturwelten zu überwinden und zu überbrücken. Sein humanitäres Engagement in
Lambarene gilt es auch in dieser Perspektive zu sehen. Als deutscher Staatsbürger entschied er sich bewusst dafür, sein Lebenswerk in Gabun, einer französischen Kolonie, ins Werk zu setzen. Der folgende Beitrag versucht einige Aspekte dieser besonderen Zweierbeziehung, dieser Doppelkultur nachzuzeichnen, die letztendlich Ausdruck einer zutiefst humanitär geprägten Herzens- und Weltoffenheit war.
In der Schweiz lebten 1914 etwa 220.000 Deutsche, etwas weniger als heute, 1918
waren es 70.000 weniger, 1945 waren es noch 65.000, heute sind es 280.000. Die Schweiz
vor 1914 war durch ein Netz von Niederlassungsabkommen gegenüber Ausländern freizügiger als die heutige Schweiz der bilateralen Verträge. Diese Deutschen ergriffen 1914
Partei, wollten nicht abseits stehen. Bereits am 2. August rief das Deutsche Generalkonsulat in Zürich alle gedienten und beurlaubten Militärpersonen auf, möglichst rasch
nach Deutschland auszureisen und sich dort beim nächsten Bezirkskommando zu
melden.
„Um mich herum haben alle geweint, aber ich nicht, ich habe mich nur gefreut!“
Noch heute
lacht Agnes Hauser vor Freude, wenn sie von ihrer Abreise in die Schweiz erzählt. 1954 verließ sie ihr Elternhaus in Südbaden, um als Hausangestellte in Basel ihr Glück zu machen, wie
es zeitgenössisch hieß. Der sprichwörtliche Rat „Mädchen, geh in die Schweiz und mach dein
Glück!“ fand um 1900 Eingang in die Alltagssprache.
Er bezieht sich auf (süd-)deutsche Frauen
wie Agnes Hauser, die in die Schweiz gingen, um dort als ‚Dienstmädchen‘ zu arbeiten. Allein
die Tatsache, dass sich die Migration deutscher Frauen in schweizerische Haushalte in einer Redewendung verdichtet hat, lässt darauf schließen, dass es nicht nur einzelne Frauen waren, die an
dieser Migrationsbewegung teilnahmen. In der Tat stammte vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis
weit in die 1960er Jahre hinein ein Großteil der Hausangestellten in der Schweiz ursprünglich aus
Deutschland oder Österreich. 1930 kamen etwa 29 Prozent der insgesamt 110.600 Hausangestellten aus dem Ausland, 1960 waren von den 81.600 Hausangestellten sogar 36 Prozent Ausländerinnen. Der Anteil der Deutschen und Österreicherinnen an den ausländischen Hausangestellten
betrug 1930 über 80 Prozent. 1960 hatte sich ihr Anteil zwar verringert, lag jedoch immer noch
bei 56 Prozent.
Abgesehen von den Kriegsjahren kamen im Untersuchungszeitraum jährlich
etwa 30.000 Deutsche und Österreicherinnen als ‚Dienstmädchen‘ in die Schweiz.
Am Abend des 27. März 1872 versammelten sich in der Weinhandlung Spener (später Schrempp, Fasanengasse 4) in Straßburg 22 (reichsdeutsche) Freimaurerbrüder, welche das Schicksal als zivile oder militärische Beamte nach der Rückeroberung des Elsass und damit auch Straßburgs durch deutsche Truppen zusammengebracht hatte. Ihr Ziel war es, ein freimaurerisches Kränzchen zu gründen in der Stadt, welche bereits der Freimaurerbruder Friedrich der Große im Jahre 1740 inkognito aufgesucht hatte. Und in welcher die Freimaurerei, hier in ihren französischen Ursprüngen, eine sehr alte und reiche Tradition, aber auch lebendige Gegenwart hat.
Deutsche Anklage 1946
(2000)
Am 20. November 1945, ein halbes Jahr nach der militärischen Niederschlagung des »Dritten Reiches«, trat in Nürnberg ein Internationaler Militärgerichtshof zusammen, um über die gegen Hermann Göring, Rudolf Heß und zweiundzwanzig weitere führende Repräsentanten des Hitler-Regimes erhobene Anklage zu befinden. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, Verbrechen gegen den Frieden begangen zu haben, indem sie sich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen beteiligten; zweitens wurden sie als Kriegsverbrecher beschuldigt; drittens wurde ihnen zur Last gelegt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, indem sie an der Ermordung, Ausrottung, Verschleppung und Versklavung der Zivilbevölkerung der überfallenen Länder beteiligt waren und an der Verfolgung von Menschen aus politischen, rassischen und religiösen Gründen. In über vierhundert öffentlichen Sitzungen wurden Zeugen gehört, Beweismittel ausgebreitet, wurden die Angeklagten vernommen, so dass sich ein klares und zugleich relativ differenziertes Bild von der Mitschuld und Mitverantwortung der Angeklagten an den ungeheuerlichen Verbrechen des NS-Regimes ergab.
Das »humanitäre Wirken« der neutralen Schweiz begann schon wenige Wochen
nach dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Am 24. September 1914 nahm das zivile
»Schweizerische Bureau für die Heimschaffung internierter Zivilpersonen« seine Tätigkeit
auf. »Zunächst vereinzelt oder in kleineren Gruppen trafen die Zivilinternierten an
der Schweizergrenze ein, die Deutschen und Österreicher aus Frankreich in Genf, die
Franzosen aus Österreich in Rorschach und aus Deutschland in Singen-Schaffhausen.«3
Bis Mitte März 1915 wurden über 20’000 »vom Feind bisher zurückgehaltene Franzosen,
Deutsche, Österreicher und Ungarn durch die Schweiz in ihre Heimat« zurücktransportiert.
Für die nach Westen vorrückenden deutschen Armeen bildete die belgische und
französische Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten eine Gefahr. Sie war ihnen
u. a. wegen Ernährungsschwierigkeiten lästig; diese Menschen mussten abgeschoben,
evakuiert werden. Ihren Transport organisierten militärische Dienste der Schweiz. Bis
Kriegsende wurden rund 500’000 evakuierte Personen durch die Schweiz transportiert. Zur Hilfe für die Zivilbevölkerung kamen Heimtransporte von französischem und
deutschem Sanitätspersonal sowie Hilfsmassnahmen für Kriegsgefangene und Kriegsverletzte.
»Schnell wie die Rhône, breit wie die Loire, eingebettet wie die Maas, verwinkelt wie die Seine, historisch wie der Tiber, königlich wie die Donau, geheimnisvoll wie der Nil, mit Gold bestückt wie ein Fluss Amerikas, von Legenden und Fabelwesen umwoben wie ein Fluss in Asien: le Rhin, der Rhein«, schreibt Victor Hugo. Der Franzose reiste in den Jahren 1838 und 1839 von Koblenz nach Schaffhausen: »Les Français écrivent Coblentz par politesse pour les Allemands, les Allemands écrivent
Coblence par ménagement pour les Français.«
Nach dem Kriege war die Bäderstadt Baden-Baden zum Verwaltungssitz für die französischen Besatzungstruppen erhoben worden. Von nun an lebten unzählige Franzosen und Deutsche auf recht engem Raum nebeneinander, so dass sich mannigfache persönliche Kontakte anbahnten. Dies führte dazu, dass im Frühjahr 1956 die Deutsch-Französische Gesellschaft gegründet wurde. Sie bietet bis heute eine Plattform für zahllose freundschaftliche Begegnungen. Und jetzt konnte der Verein sein 60-jähriges Bestehen feiern. Da der Verfasser, damals junger Gerichtsreferendar, die Anfänge miterlebt und mitgestaltet hatte, wurde er vom Vorstand gebeten, Rückschau zu halten. Hier der Wortlaut seines Vortrages.
Die vielseitigen Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland, die Zusammenarbeit innerhalb der EU, Urlaubsreisen und Ausflüge ins Nachbarland, Schüler- und Jugendbegegnungen, all dies ist erfreulicherweise ganz selbstverständlich geworden.Die Anfang 2020 ausgebrochene Corona-Pandemie hat jedoch gezeigt, dass gar nichts selbstverständlich ist. Treffen mit französischen Freunden? Unmöglich. Ein Ausflug zum elsässischen Weihnachtsmarkt? Undenkbar. Grenzübertritt? Wenn überhaupt, dann mit negativem Testergebnis plus Quarantäne. Auch die Regierungen haben Zeit gebraucht bis zu der Erkenntnis, dass diese Herausforderung nur gemeinsam bewältigt werden kann.
Umso mehr freut man sich nun, im Sommer 2021, darauf, dank Impfungen bald alle Freundschaften wieder persönlich pflegen zu können. Am Beispiel der Deutsch-Französischen Gesellschaft soll gezeigt werden, wie bürgerschaftliches Engagement vor Ort in jahrzehntelanger ehrenamtlicher Arbeit deutsch-französische Kontakte aufgebaut hat, beginnend in einer Zeit, in der
dies noch nicht selbstverständlich war.
Am 15. April 1945 zogen die französischen Streitkräfte in Offenburg ein. Die furchtbare Zeit des Nationalsozialismus war zu
Ende. Und damit dies so bleibe, wurden Soldaten hier stationiert in Kasernen und Wohnungen. Diese militärische Präsenz
der zuletzt 2000 Berufssoldaten und Wehrpflichtigen dauerte bis zum endgültigen Abzug aus Offenburg im Jahr 1992. Verständlich, dass anfangs auf beiden Seiten überwiegend Misstrauen herrschte und Vorsicht geboten schien. Doch nach und nach besserte sich das deutsch-französische Verhältnis, und es gab schließlich gute freundschaftliche Kontakte miteinander. Das bezog sich nicht nur auf die offizielle, sondern auch auf die zwischenmenschliche Ebene, auf die Beziehungen der französischen Soldaten zur weiblichen deutschen Bevölkerung. Auch enge Verbindungen entstanden daraus.
In den Morgenstunden des 13. Juli 1943 wurde ein junger Soldat der deutschen Wehrmacht zu einem Steinbruch nahe der ukrainischen Stadt Melitopol am Asowschen Meer geführt. Dem Mann stand seine Hinrichtung bevor. Ein Feldkriegsgericht
hatte ihn wegen „Fahnenflucht im Wiederholungsfall" zum Tode verurteilt. Mehr als vier Jahrzehnte später berichtete ein Augenzeuge über die nun folgenden Minuten: ,,Zur Verkündigung des Urteils mußte der Hinrichtungszug auf ein Kommando
stramm stehen und das Gewehr präsentieren und die Offiziere mußten grüßen. Eine Fahne war, glaube ich, auch dabei. Dann verlas der Schreiber-Unteroffizier mit lauter Stimme feierlich das Urteil: ,Im Namen des Volkes! Der Soldat Hermann Keller wird wegen Fahnenflucht im Wiederholungsfall und Feigheit vor dem Feind zum Tode verurteilt!"