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Mehrjährige Erhebungen zu Vorkommen und Ausbreitung invasiver Basidiomyceten sind selten. Der Mittelmeer-Feuerschwamm Fomitiporia mediterranea M. Fischer, ein Weißfäule-Erreger, gilt als einer der Verursacher der sog. Esca-Krankheit der Weinrebe, die sich seit etwa 20 Jahren rasch in Mitteleuropa ausbreitet. Die Art bildet perennierende resupinate Fruchtkörper an Weinreben (Vitis vinifera), vor allem an Totstöcken. Die vorliegende Darstellung beschreibt einige
Aspekte zu Vorkommen und Ausbreitung von F. mediterranea vor allem im Südwesten Deutschlands. Eine Versuchsfläche mit etwa 1.600 Rebstöcken im Bereich Kaiserstuhl wurde in den Jahren 2002-2007 auf das Vorkommen von Fruchtkörpern sowie mit F. mediterranea assoziierter Weißfäule beobachtet. Innerhalb dieses Zeitraumes hatte sich die Anzahl der Fruchtkörper sehr deutlich von 8 auf 55 erhöht; die Fruchtkörper sind dabei zufällig über die Anlage verteilt. Eine Teilrodung der Fläche ergab, dass von 366 untersuchten Stöcken alle mit F. mediterranea infiziert waren. Kreuzungstests heterokaryotischer Mycelien isoliert aus dem Bereich von Fruchtkörpern zeigten eine ausgeprägte genetische Diversität, wodurch eine Ausbreitung des Pilzes über luftverbreitete Sporen – und nicht von Stock zu Stock – nahe gelegt wird. Der Schwerpunkt des Auftretens von F. mediterranea liegt im Mittelmeerraum. Innerhalb Deutschlands finden sich Fruchtkörper am häufigsten im Südwesten; sie werden seltener oder fehlen ganz nach Norden und Osten. Mycelnachweise sind dagegen deutlich häufiger und liegen inzwischen für fast alle Weinbauregionen Deutschlands vor. Der Pilz erreicht in Deutschland seine nördliche Verbreitungsgrenze, bedingt auch durch das fast ausschließliche Vorkommen an Vitis vinifera.
Die Freiherren von Schauenburg sind in Staufen nicht unbekannt: An der Fassade des Rathauses ist ihr Wappen angebracht, und man kann der Aufschrift entnehmen, dass die Stadt von 1627 bis 1722, also beinahe 100 Jahre lang, unter ihrer Herrschaft stand. Allerdings zeigt sich nicht auf den er ten Blick, wie sie ihre Herrschaft ausgeübt und welche nachhaltigeren Spuren sie in der Stadt und im Stadtbild hinterlassen haben. Auch in der Ortsliteratur und in den Akten und Urkunden des Stadtarchivs Staufen lassen sich nur wenige direkte Zeugnisse schauenburgischer Präsenz in Staufen finden. Selbst in dem großen Urkundenbestand der Freiherren von Schauenburg, der in den letzten Jahren erschlossen worden ist, sind nur ganz wenige Stücke vorhanden, die die Art und Weise schauenburgischer Herrschaftsausübung in Staufen dokumentieren könnten.
Vier Frauen spielen im Leben des Reformators Philipp Melanchthon (1497–1560) eine besondere Rolle: Mutter Barbara, geborene Reuter (1477 – 1529), die ihn die Frömmigkeit lehrte; Caritas Pirckheimer (1467 – 1532), Äbtissin des Nürnberger Clarissenkonvents, die sich standhaft der Reformation verweigerte; Frau Katharina (1497 – 1557), deren anfangs unwilliger Ehegatte und am Ende betrübter Witwer er gewesen ist; und Tochter Anna (1523 – 1547), die nach kinderreicher, aber unglücklicher Ehe mit 24 Jahren verstarb. Aus der Betrachtung der vier Frauenschicksale ergibt sich zugleich ein Weg durch entscheidende Stationen der Biographie Melanchthons.
Am 4. April 1556 machte Kurfürst Ottheinrich, soeben mit dem Ableben seines Vorgängers und Onkels Kurfürst Friedrich II. in die pfälzische Kurwürde eingerückt, durch einen zu Alzey gezeichneten Erlass die Reformation lutherischer Prägung für
die Kurpfalz verbindlich. Wenig später, am 1. Juni desselben Jahres, schloss sich die Markgrafschaft Baden-Pforzheim, die spätere Markgrafschaft Baden-Durlach, durch einen entsprechenden Erlass von Markgraf Karl II. an. Damit war die reformatorische Entwicklung im deutschen Südwesten gewissermaßen vervollständigt und zu einem ersten vorläufigen Abschluss gebracht. Grundlage reformatorischer Maßnahmen in beiden Territorien war die von dem Stuttgarter Propst Johannes Brenz erarbeitete württembergische Kirchenordnung des Jahres 1553, die Herzog Christoph im Jahr
1555 mit einer Anzahl weiterer reformatorischer Gesetzestexte für den Gebrauch seines kurfürstlichen Nachbarn, des damals noch regierenden Kurfürsten Friedrich II. von der Pfalz, hatte zusammenstellen lassen, ein Corpus, das den Kern der späteren
Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 bildet.
Symbol und Konfession
(2017)
Symbol und Konfession. Es legt sich nahe, den Wörtern auf den Grund zu gehen – ad fontes. Die Maxime der Humanisten ist kein Mythologem auf Vergangenheit. Sie zielt auf Gegenwart. Sie nimmt das Gegebene als Gewordenes wahr. Wer es unternimmt, das Gegebene auf seine Quellen zu befragen, hat ihm das Prädikat der Unhinterfragbarkeit schon entzogen. Die Reformation hat hinterfragt: den Zustand der Kirche, die herrschende Lehre, die kirchliche Hierarchie, die gegebenen Machtverhältnisse. Das nahm vor 500 Jahren seinen Anfang. Ad fontes.
Religionsverantwortung
(2013)
Mit dem Stichwort Religionsverantwortung übersetze ich denjenigen Begriff und Sachverhalt, den Philipp Melanchthon zum Ausgangpunkt einer reformatorischen Verhältnisbestimmung von Religion und Obrigkeit gewählt hat. Dabei stellt sich
zunächst ein grammatisches Problem: Geht es bei der Religionsverantwortung um die Verantwortung, die der Religion selber zukommt, die sie zu übernehmen und wahrzunehmen hätte? Und wenn ja, dann aber wofür? Für das Heil? Für Sitte und Moral? Für Werte und Normen? Für die Welt? Für die gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftliche, kulturellen Verhältnisse, in welchen wir leben? Oder ist unter Religionsverantwortung eher diejenige Verantwortung zu verstehen, welche – aber von wem? – für Bestand, Entfaltung und Ausübung von Religion überhaupt erst zu übernehmen ist? Und wenn aber wiederum dies letztere sollte gemeint sein: Wer hat dann diese Verantwortung zu übernehmen? Ist es die Gemeinschaft der
Religiösen, also das, was im Staatskirchenrecht die Religionsgesellschaft heißt? Sie ganz allein und sie ganz für sich, ohne jeden Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterstützung und Wirksamkeit – das französische, das laizistische Modell, Religion und Kirche als Vereins- oder Privatangelegenheit? Oder liegt diese Verantwortung bei den Gläubigen selber, bei jedem Einzelnen unter ihnen, so dass der Fromme selber, sie oder er, jeweils für die Religion, für ihren Bestand und ihre Ausübung in Pflicht zu nehmen ist – Herzensreligion, Herzenskirche, das privatistisch-pietistische Modell?
Verbum Dei manet in aeternum
(2015)
Predigt und theologische Lehre ereignen sich nicht im luftleeren Raum. Sie sind Deutung und Orientierung konkreten Ergehens im Licht des Wortes Gottes. Wenn Sie heute freundlicherweise der Einladung zu einem Gespräch zum Thema Wort Gottes, Kirche und Konfession im Licht der Barmer Theologischen Erklärung gefolgt sind, wissend, dass dieses Gespräch durch mein mit dem 1. November 2008 wirksam gewordenes Ausscheiden aus dem aktiven Kirchendienst veranlasst ist, so möchte ich einstimmungsweise jetzt zunächst bedeuten, dass ich im Folgenden keinen abgerundeten theologischen Vortrag anbieten werde. Ich möchte vielmehr versuchen, das, was Predigt und Lehre, Gemeindeleben und kirchliches Handeln in dieser Zeit, die ich gelegentlich mitverantwortlich begleiten durfte, manchmal subkutan und eher
verborgen, manchmal aber auch ganz offenkundig geprägt hat, gewissermaßen atmosphärisch spürbar zu machen.
Gespräch heißt auf lateinisch sermo. „Sermo“, so hat der für meine Arbeit und mein Selbstverständnis als Pfarrer wichtigste Lehrer, der Heidelberger Dogmatiker Peter Brunner, an bestimmter Stelle ausgeführt, „bedeutet eigentlich ein ruhiges,
gelassenes Gespräch über einen bestimmten Gegenstand, auch eine einfache Rede im Gesprächston.“ Also möchte ich Ihnen heute einen Sermon halten, eine Ansprache und einfache Rede im Gesprächston, eine Nachdenklichkeit über die Farbe der Zeit.
Eine Fasnet, die schon Jahrhunderte alt ist, der
Verein aber erst 125 Jahre besteht. Warum diese
Divergenz?
Es ist nachgewiesen, dass die Villinger Fasnet bis
ins Jahr 1494 zurückreicht. Damals hielt am 13.
Februar Franziskanerpater Johannes Pauli vor den
Nonnen des Bickenklosters eine Predigt, die niedergeschrieben ist und somit auch der Nachwelt
erhalten blieb. Darin taucht zum ersten Mal für
Villingen das Wort Fasnet auf und das gleich mehrfach! Diese Originalaufzeichnungen befinden sich
heute in der Berliner Staatsbibliothek.
Diese Abhandlung soll nur einen groben Überblick vermitteln. In unzähligen Orten sind alte Fasnachtsgruppen vorhanden und viele neu entstanden. Es würde diesen Rahmen sprengen, auf alle einzugehen. In den vergangenen Jahren hat sich die Deutung der Fasnet und deren geschichtlichen Hintergrundes total verändert, die Wissenschaftler und Volkskundler haben unsere bisherigen und seit rund 100 Jahren herrschenden Meinungen in den Bereich der Fabel verwiesen. Worum ging es und
wie sah die bisherige Deutung aus: Man unterstellte im gesamten schwäbisch-alemannischen Raum, dass die Fasnacht nicht nur historische Wurzeln hat, sondern auch heidnische. Im wesentlichen war hier von der Beschwörung der Naturgeister und der Naturgewalten die Rede, wobei diese hauptsächlich in der Vertreibung des Winters bestand.
Die württembergische Landesvermessung (1818-1848) schuf ein das gesamte Königreich erfassendes Liegenschaftskataster mit einem Verzeichnis sämtlicher Flurstücke und einem großmaßstäblichen Flurkartenwerk im Maßstab 1: 2500. Auf der Grundlage dieses 15 572 Flurkarten umfassenden Kartenwerks sollte die Oberflächengestalt des Landes topographisch aufgenommen werden. Es wurden zwei bedeutende kartographische Werke geschaffen: der »Topographische Atlas des Königreichs Württemberg« im Maßstab 1: 50 000 und als thematische Ergänzung dazu im selben Maßstab der »Geognostische Atlas von Württemberg«. Einer der sieben für die Aufnahmen der Blätter des Topographischen Atlasses verantwortlichen Topographen war Heinrich Bach. Bach hat anschließend an den Aufnahmen für die geologischen Atlasblätter selbst mitgewirkt und darüber hinaus diese Arbeiten wissenschaftlich und organisatorisch begleitet. Ferner hat er dank seines zeichnerischen Talentes viele Ansichten von Dorfkirchen geschaffen. Im nachfolgenden Beitrag sollen seine Arbeiten und Leistungen zur Landesbeschreibung näher vorgestellt werden.
Johann Jacob Heber (1666-1724) - ein Feldmesser und Kartograf im Bodenseeraum und in Oberschwaben
(2001)
Im 18. Jahrhundert war in den Territorien Südwestdeutschlands die Durchführung einer Steuerreform ein sehr wichtiges Thema. Beschwerden der Untertanen
über Steuerungerechtigkeiten veranlassten die Regierungen dieser großen und kleinen Staaten, eine solche Reform durchzuführen. Da die Steuer in erster Linie aus
dem landwirtschaftlichen Ertrag ermittelt wurde, war die Vermessung der landwirtschaftlichen Grundflächen eine unerlässliche Voraussetzung für eine gerechte
Besteuerung. Durch die sogenannten Renovationsvermessungen erfolgten die Ermittlung der nutzbaren Flächen und die Darstellung der Vermessungsergebnisse in
Verzeichnissen und in großmaßstäbigen Flurkarten. Allerdings fielen die Ergebnisse dieser Vermessungen sehr verschieden aus. Vielfach blieben die Reformprojekte unvollendet. Neben diesen Vermessungsarbeiten für ein Steuerkataster waren
natürlich auch Vermessungen für topografische Landesaufnahmen und im Laufe
des 18. Jahrhunderts in vermehrtem Umfang auch für Vereinödungen, eine frühe
Vorstufe der heutigen Flurneuordnung, durchzuführen. Für diese umfangreichen
und vielgestaltigen Aufgaben wurden zahlreiche Feldmesser benötigt. Ein durch
große Leistung und fachliches Können herausragender Vertreter dieses Berufsstandes war der Feldmesser und Kartograf Johann Jacob Heber.
In der großen Landesausstellung »Das Konstanzer Konzil 1414–1418« war im
Sommer 2014 im Konstanzer Konzilgebäude auch eine handgezeichnete Bodensee-Karte
zu sehen. Diese Karte ist weithin unbekannt. Selbst in der umfassenden Monographie
»Der Bodensee in alten Kartendarstellungen« von Arthur Dürst und Ugo Bonaconsa aus
dem Jahr 1975 wird sie nicht erwähnt. Die Karte war im Besitz der Benediktinerabtei St.
Blasien im Schwarzwald. Wie sie von Konstanz nach St. Blasien gelangt ist, ist nicht bekannt. Nach Aufhebung des Klosters bei der Säkularisation 1806 wanderten die Mönche
nach St. Paul im Lavanttal in Kärnten aus, wo ihnen das dortige Benediktinerstift zur
Verfügung gestellt wurde. Im dortigen Graphischen Kabinett wird die Karte bis heute
aufbewahrt.
Bei der Deutschen Feldpost im Zweiten Weltkrieg unterscheidet man zwischen militärischen Feldpost-Sendungen, die von
Wehrmachtsdienststellen abgesandt wurden und den Abdruck des Briefstempels oder Dienstsiegels auf der Außenseite trugen, und den Privatsendungen der Wehrmachtsangehörigen als Absender oder Empfänger, die in persönlichen Angelegenheiten verschickt wurden. Die Feldpost war uneingeschränkt ein Teil der Wehrmacht. Die postfachliche Aufsicht oblag dem Reichspostministerium in Berlin. Zugelassen waren gewöhnliche Postkarten und Briefsendungen bis 250 g, Päckchen bis 1 kg, Post- und Zahlungsanweisungen ins Feld und vom Felde, Zeitungen und Telegramme. Der Heeresfeldpostmeister im OKH ließ gelegentlich Sondermarken für (Luft-)Feldpostbriefe und Feldpostpäckchen herausbringen.
Fremde Heimat
(2016)
Vor 70 Jahren hatten Millionen Deutsche ihre Heimat verloren
und hofften auf eine Herberge im zerstörten Nachkriegsdeutschland. Städte und Dörfer haben unter großem Einsatz
die riesige Herausforderung gemeistert. Etwa 240 Personen aus
den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Grenze und aus Ost- und
Südosteuropa sind in Steinach mittellos angekommen. Eine
große Zahl konnte sich hier einrichten und Wurzeln schlagen.
Andere sind weitergezogen. Einige waren bereit über Erlebtes
und Überliefertes zu sprechen. Die Neubürger von damals
haben auf vielfältige Weise das dörfliche Leben wieder mit aufgebaut, mit gestaltet und auch bereichert. Sie waren in der
neuen Heimat angekommen. Mit diesem Aufsatz soll an die
Flüchtlinge und Vertriebenen von damals erinnert werden.
Unberücksichtigt bleiben die Schrecken und Leiden derjenigen, die beim Einfall der Roten Armee als Jugendliche für Jahre
zur Zwangsarbeit nach Russland verschleppt worden waren. Es
hätte den Betroffenen unnötige Qualen bereitet. Es fehlen
auch die Schicksale der Menschen, die die sowjetisch besetzte
Zone verlassen mussten und die Geschichten der Russlanddeutschen, was den Rahmen dieser Arbeit gesprengt hätte
Das Judengrab von Steinach
(2017)
Wie kommt die Ruhestätte eines Juden auf einen christlichen Friedhof? Steinach war in seiner langen Geschichte nie Heimstätte von Angehörigen mosaischen Glaubens. Außerdem bestatteten die Juden ihre Toten traditionsgemäß auf Sammelfriedhöfen außerhalb christlicher Siedlungen. Nachforschungen im Archiv der Gemeinde bestätigten die Existenz eines Juden: Nikolaus Klein, 22 Jahre, geboren in Bukarest, gestorben in einem Transportzug am 5. März 1945. Handschriftlich hat
jemand nach Ende des Krieges die wenigen Angaben in die Lageskizze der Ehrengräber eingetragen. Vom Internationalen
Suchdienst in Bad Arolsen liegt eine Bestätigung vor. Damit konnte zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass Nikolaus Klein
nicht zu den Häftlingen der drei Haslacher Außenlager des KZs Natzwiller-Struthof im Elsass gehörte. Zeitzeugenberichte untermauerten das Ganze zusätzlich. Seinen Weg in die Vernichtung nachzuzeichnen, gestaltete sich indessen viel schwieriger.
Mit dem hellen, reinen Klang begleitete diese kleine Glocke auf der Friedhofskapelle St. Michael in Sasbach schon mehrere Generationen auf ihrem letzten Weg. Der Totengräber läutete dabei mit dem Glockenseil nach einem exakten Rhythmus, damit ein gleichmäßiges volles Geläut erklang. Bei der Renovierung der Kapelle 1969/70 bekam die Glocke einen elektrischen Antrieb. Im Türbogen der Kapelle ist die Jahreszahl 1515 eingemeißelt. Einige ältere Bürger von Sasbach haben eine besondere Verbindung und Erinnerung an diese kleine Glocke. In längst vergangenen Zeiten läutete diese kleine Glocke an der Kapelle zur heiligsten Dreifaltigkeit in der Wallfahrt, auf dem Hochfeld nördlich von Sasbach, so die mündliche Überlieferung. Viele Pilger baten hier um Hilfe in ihrer Not.
Seit dem 1. September 1939 ist Krieg. Der Angriff der deutschen Wehrmacht auf Polen ist in vollem Gange. England und Frankreich erklären daraufhin Deutschland am 3. September 1939 den Krieg.
Zu den Familien mit wehrfähigen Männern flatterten Einberufungsbefehle. Die Grundnahrungsmittel wurden rationiert, Brot, Fleisch, Butter,
Zucker gab es nur auf Lebensmittelkarten zu kaufen. Dem „Normalverbraucher" stand die geringste Kalorienmenge zu. Schuhe und Kleidung
waren nur auf Bezugscheine erhältlich. Die Einheitsseife und Tabak gab es
auf Zuteilung zu kaufen.
Aus Anlass des 100. Jahrestages des Inkrafttretens der Reichsjustizgesetzgebung regte der Karlsruher Bankdirektor Heinz Schröder (1919-1994) im Jahre 1979 an, eine Ausstellung in Karlsruhe zu veranstalten, die insbesondere dem Nichtjuristen in der Residenz des Rechts zeigen sollte, auf welchen geschichtlichen Grundlagen die heutigen Bundesgerichte beruhen. Dr. Hildebert Kirchner, langjähriger Direktor der Bibliothek des Bundesgerichtshofes, konzipierte hierauf die Ausstellung »Recht und Justiz in Deutschland ab 1806«, die von der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V. ausgerichtet wurde und auf reges Interesse gestoßen ist.
Im Jahre 1911, das die Verfassung für Elsass-Lothringen mit sich brachte, jährte sich zum 40. Mal die Kaiserproklamation von Versailles, die am preußischen Krönungstag, dem 18. Januar stattfand und den preußischen König Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser erklärte. Um die Bedeutung der Landesverfassung vom 31. Mai 1911 für das damalige Reichsland Elsass-Lothringen hinreichend zu erfassen, bedarf es eines geschichtlichen Rückblicks, zunächst auf die Entscheidung nach dem Deutsch-Französischen Krieg die damaligen französischen Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin einschließlich der Großregion Metz (heutiges Departement Moselle) in das neugeschaffene Deutsche Reich einzugliedern, aber auch auf die Zeit davor.
Am Anfang war der Bundesgerichtshof, so kann chronologisch die Geschichte der Residenz des Rechts eingeleitet werden
– rangmäßig steht freilich das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan und oberster Gerichtshof an der Spitze. Am
2. Oktober 1950, einem Montag, nahm der Bundesgerichtshof seine Tätigkeit im Erbgroßherzoglichen Palais in der Karlsruher Innenstadt auf. Am darauf folgenden Sonntag, dem 8. Oktober 1950, fand die feierliche Eröffnung des Gerichtshofs statt.
Bundespräsident Theodor Heuss betonte in seiner Ansprache, dass die Autonomie der Rechtsfindung und der Rechtsentscheidung aus dem Einwirkungsvermögen der Besatzungsmächte vollends ausgeklammert werde und auch bleibe. Bundesjustizminister Thomas Dehler vereidigte Hermann Weinkauff als neuen Präsidenten und Carlo Wiechmann als Oberbundesanwalt.