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Bereits im 18. Jahrhundert gab es Freimaurer im mittelbadischen Raum. Der „Musikbaron“ Freiherr Franz Friedrich Sigmund August Böcklin von Böcklinsau war bereits 1783 in Wien in eine Loge aufgenommen worden, ein Spross einer bekannten Lahrer Bürgerfamilie wurde 1805 in die (deutschsprachige) „Pilger Loge“ in London aufgenommen. Die Verbindungen untereinander waren aber sehr locker, zumal die Freimaurerei in Baden (im Gegensatz z. B. zu Preußen) in den Jahren 1813 bis 1845/46 verboten war. Am 18. Oktober 1868 war es dann aber soweit: Die Freimaurerloge „Allvater zum freien Gedanken“ in Lahr wurde gegründet. In ihr fanden sich Brüder zusammen, die das „freimaurerische Licht“ meist in Freiburg, manchmal aber auch in Straßburg, Mühlhausen oder Marseille empfangen hatten. Die Freiburger Loge „Zur Edlen Aussicht“, gegründet 1784 mit einem Patent der Großloge von Österreich (Freiburg und der Breisgau gehörten damals zu Vorderösterreich), wurde zur Mutterloge der Lahrer Bruderschaft.
In verschiedenem Grün leuchten die Blätter der Buchen, Eichen und Linden. Vögel zwitschern und ein Specht klopft mit seinem schnellen „Tock-tock“ an einem Baumstamm. Vom Waldrand aus kann man den Blick schweifen lassen über - jetzt im Spätsommer - abgeerntete Getreidefelder und blühende Wiesen. Der Ort strahlt Ruhe aus. Wer weiß, dass dieser Wald beim Ottenweier Hof schon vor Jahrhunderten ein spiritueller Ort war, spürt diese Ruhe umso mehr. Die Geschichte des Täuferwaldes war mit ein Grund, warum sich die Gemeinde Neuried dafür entschied, hier einen Bestattungswald einzurichten. Seinen Namen hat er von den Täufern, einer evangelischen Religionsgemeinschaft, die im Zuge der Reformation entstanden ist. Schon vor über 250 Jahren nutzten sie den Wald für Gottesdienste und Taufen. Zwei runde Sandsteintische sind heute noch Zeugnisse dieser Vergangenheit. Einer der Tische steht neben einer Senke im Boden, die sich bei Regen mit Wasser füllt. Sie könnte in jenen Zeiten den Täufern als Taufbecken gedient haben. Die Gemeinde Neuried führt den Bestattungswald innerhalb des Eigenbetriebs Forst. Revierförster Gunter Hepfer erhält beim Betrieb des Bestattungswaldes Unterstützung von der Friedhofsverwaltung der Gemeinde und von Tom Jacob, ebenfalls gelernter Förster, der derzeit eine Zusatzausbildung zum Seelsorger und Trauerredner im evangelischen Kirchenbezirk Emmendingen absolviert. Jacob hilft dem Revierförster auch bei den angebotenen monatlichen Führungen durch den Bestattungswald. Bei einer dieser Führungen erwähnte Jacob, dass er früher einmal das Glück gehabt habe, für zwei Jahre im Ottenweier Hof zu wohnen. So sei er mit der Geschichte der Täufer in Berührung gekommen und habe begonnen, nachzuforschen.
In den „Archives départementales du Bas-Rhin“ in Straßburg fand ich eine Akte (1 G 144/49) mit Angaben über den Brand des Ettenheimer Spitals am 9. Dezember 1617, die für die Geschichte Ettenheims wertvoll ist, denn über die Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg haben sich nur wenige schriftliche Zeugnisse zu unserer Stadtgeschichte erhalten. Die Akten der damals zuständigen fürstbischöflichen Landesregierung gelangten während der Französischen Revolution vom Regierungssitz Zabern (Saverne) zum Teil nach Straßburg. Sie wurden bis heute hinsichtlich der Stadt Ettenheim noch nicht vollständig erforscht beziehungsweise ausgewertet. Dies hat verschiedene Gründe: unter anderem der dazu notwendige Zeit- und Kostenaufwand, aber auch die schlechte Lesbarkeit mancher Schriftstücke. Soweit ich bisher erkennen konnte, sind manche Vorgänge nur bruchstückhaft, das heißt unvollständig überliefert, sodass es nicht möglich ist, sich „ein genaues Bild“ zu machen. Bei der Korrespondenz zwischen der Zaberner Regierung und den Ettenheimer Dienststellen fehlen oft die Akten der Ettenheimer Seite. Ausnahmen sind einzelne Schreiben, die später in das Generallandesarchiv Karlsruhe gelangt sind. So blieben im Einzelfall nur schlecht lesbare Briefentwürfe der Zaberner Regierungsbeamten übrig. Im Straßburger Archiv befinden sich auch umfangreiche Protokollbücher der Zaberner Regierung, die unsererseits noch nicht ausgewertet wurden. Ein Register dazu habe ich nicht gesehen, ist aber verzeichnet. Viele Inhalte haben vermutlich keinerlei Beziehung zu Ettenheim. Man muss auch damit rechnen, dass Schriften verloren gingen oder vernichtet wurden. Große Entdeckungen sind wohl nicht zu erwarten. Die Ettenheim betreffenden Akten aus dem 17. und 18. Jahrhundert sind, soweit ich sie nutzen konnte, fast sämtlich in deutscher Schrift verfasst.
Majestätisch steht es da am Anfang der Hauptstraße, das Pfarrhaus. Manche halten es für ein ehemaliges Schlösschen, für andere ist es ein ganz normales Haus, eben das Pfarrhaus. Je älter dieses Haus wird, umso älter der Mythos. Um es vorweg zu nehmen, es handelt sich nicht um ein ehemaliges Schlösschen. Das Haus war schon immer ein Pfarrhaus. Es ist nun schon über 250 Jahre her, als der Ort Wittenweier ein neues Pfarrhaus benötigte. Er benötigte es, da das alte durch den damals noch unbändigen Rheinstrom bedroht war. Dieser wechselte im Laufe der Zeit immer wieder seine Laufrichtung. Zuletzt zielte er direkt auf die Häuser des alten Ortes. Man versuchte - zumeist vergeblich - auf mancherlei Art, das Ufer zu schützen, etwa durch Holzwellen (Faschinen). Der ganze Ort war in Gefahr, vom Rhein weggerissen zu werden. Und so begann man Mitte des 18. Jahrhunderts mit der Verlegung der Häuser auf sicheren Boden. Das war unmittelbar neben dem alten Ort in östlicher Richtung. Diese „Wanderung“ des Dorfes war schon für die Zeitgenossen auffällig.
Z'dritt odr manchmal au z'viert - denno isch's eweng eng wore - sinn si uff dem griäne Bänkli am Eck g'hockt. Alli hänn si Mandlschirtz anghet, unn jeder het e klei wenig anderscht üsgsehne wie de ander. Morgens hett als d'Nochberi üsm Fenschdr gluegt unn het ä scheener Dag gwunsche: im Nachdhemm, mitm Haarnetz uffm Kopf unn noch ohni Zähn. D' andr Nochberi het als Deppich klopft im Hof un bi Gwiddr het si bi gschlossene Fenschderläde vorere gweihde Kerz s' Vadder Unser beddet.
Landesgartenschau 2018
(2019)
„Heidelbergs Verbundenheit mit der Saar“ – so titelte das Heidelberger Volksblatt am 7. Januar 1935. Anlass war die feierliche Enthüllung eines „Saarmahnmals“ an der Südwestecke des Rathauses am Vortag durch Oberbürgermeister Carl Neinhaus. Das „Saar-Bekenntnis“ der Stadt Heidelberg erfolgte nur wenige Tage vor dem 13. Januar, an dem die Saarländer in einer Volksabstimmung für die Eingliederung des 1920 geschaffenen Saargebiets in das „Dritte Reich“ stimmten. Das Saargebiet und sein zukünftiges Schicksal waren zu diesem Zeitpunkt in der deutschen Öffentlichkeit gleichsam allgegenwärtig. Dies war nicht zuletzt auf eine intensive prodeutsche Propaganda verschiedener Protagonisten zurückzuführen. Versuche, durch Kommunikation und diverse Methoden der Öffentlichkeitsarbeit das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen dem Saargebiet und dem Deutschen Reich zu fördern, wurden aber nicht nur im direkten Vorfeld der Abstimmung von 1935, sondern bereits unmittelbar seit Schaffung des Saargebiets durch den Versailler Friedensvertrag unternommen. Zielgruppe dieser Propaganda waren dabei nicht nur die Saarländer selbst, sondern auch die Bevölkerung im unbesetzten Deutschland, die
über die Verhältnisse an der Saar „aufgeklärt“ und zum Einsatz für die Rückgliederung des Saargebiets mobilisiert werden sollte.
Dass Heidelberg die Idealstadt und ein bedeutender Ursprung der deutschen Romantik gewesen ist, weiß man. Hölderlin und Eichendorff besangen die Schönheit der ehemaligen kurfürstlichen Residenz als harmonische Einheit von Stadt und Land oder von Geist und Natur und begriffen sie als Vorschein jener Synthese des Entgegengesetzten, die frühromantische Spekulation als Absolutidentisches zum Grund
alles Seienden erklärt hatte. Daneben sammelten Brentano und Arnim im Sinne einer nationalen Selbstvergewisserung Volkslieder – oder das, was sie dafür hielten, – und eine angehende historische Mythenforschung um Görres und Creuzer setzte nicht länger auf Griechenland, sondern auf die germanische Überlieferung, die bereits Herder in den Fokus gerückt hatte. Zweckfrei war jedoch der Zug ins Nationale
oder Vaterländische ebenso wenig wie die romantische Harmonietrunkenheit. In ihrer Wendung gegen die vermeintlich einseitige aufklärerische Rationalität suchte sie eine „Neue Mythologie“ aus Sinnlichkeit und Vernunft zu etablieren, die nicht nur die Dichtung, sondern auch die deutschen Lande aus unschöpferischer, mechanistischer Erstarrung herausführen und eine neue nationale Gemeinschaft stiften sollte.
Auf dem 3. Kreuzzug wurde 1190 im Heiligen Land vor Akkon die Bruderschaft vom „Hospital St. Mariens der Deutschen zu Jerusalem“ gegründet und bereits 1198 zum Ritterorden erhoben. Über Schenkungen, Stiftungen, Kauf und Tausch wuchs ihr Besitz nicht nur im Mittelmeerraum, sondern auch im römisch-deutschen Reich rasch an. Bereits im 13. Jahrhundert bildete sich eine Verwaltungsstruktur aus, die sich mit ihren Provinzen an der Administration der älteren Orden der Johanniter (um 1080) und der Templer (1120) orientierte. Für Ritter und Priester übernahm man die Templerregel, für die Armen- und Krankenpflege jene der Johanniter. Weltliche Personen konnten als Familiare oder Pfründner aufgenommen werden. Als unterste Verwaltungsebene richtete der Orden sogenannte Kommenden ein, regionale Ordenshäuser, die von einem Komtur geleitet wurden, dem ein Konvent von 12 Mitgliedern assistierte. Die Kommenden wurden in sogenannten Balleien, den Provinzen, räumlich zusammengefasst. Der Komtur hatte die Ordensdisziplin zu überwachen, er beaufsichtigte die Seelsorge, die Krankenpflege, den Waffendienst und nicht zuletzt die Vermögensverwaltung. Jährlich hatte er dem Provinzkapitel Rechenschaft abzulegen. Seine Amtszeit erstreckte sich auf ein Jahr, wurde aber in der Regel verlängert. Bei großen Ordenshäusern unterstützten ihn weitere Amtspersonen.
Ende 1918: Kriegsende, Revolution. Friedrich Ebert übernimmt die Regierungsgeschäfte und bildet den Rat der Volksbeauftragten, bestehend aus je drei Vertretern der SPD und der USPD. Der Rat konstituiert sich am 12. November 1918 und verkündet das aktive und passive Wahlrecht für Frauen. Mit der Einführung des Frauenstimmrechts „ist aber nicht der Vorhang über dem ‚Stück mit dem guten Schluß‘ gefallen, es hat vielmehr ein neuer Akt des Dramas begonnen. […] Klafft nicht zwischen Gesetz und Ausführung ein bedenklicher Abgrund?“, so kritisch urteilte Camilla Jellinek bereits 1919. Ihrer Einschätzung würden auch heute noch viele Frauen uneingeschränkt zustimmen.
Die Wiedereröffnung der Universitäten nach dem Zweiten Weltkrieg war ein zentraler Bestandteil des demokratischen Neubeginns in Deutschland. In Heidelberg bildete sich zeitnah nach dem Einmarsch der amerikanischen Truppen der sogenannte Dreizehnerausschuss aus „unbelasteten“ Professoren, der die Wiedereröffnung der Universität maßgeblich vorantrieb. Ihm gehörte auch der Historiker Fritz (Friedrich
Wilhelm) Ernst (1905–1963) an. In der Forschung wurde sein Einsatz für die Universität hervorgehoben. Auch die Nachrufe auf Ernst loben seine „Leistungen für das Wiedererstehen und Wiedererstarken unserer geliebten Ruperto-Carola nach dem Zweiten Weltkrieg, der er seine ganze Kraft und zum guten Teil die Substanz seiner zarten sensiblen Nerven geopfert hat“, so beispielsweise Karl Engisch in einer Gedenkrede. Bei der Wiedereröffnung des Historischen Seminars und bei der Besetzung der historischen Lehrstühle hatte Ernst als einzig verbliebener Ordinarius entscheidenden Einfluss. Im Folgenden soll untersucht werden, welche Institutionen und welche Kriterien auf die Personalentscheidungen nach 1945 einwirkten – so bei der Wiedereingliederung der Historiker Willy Andreas (1884–1967) sowie Walther
Peter Fuchs (1905–1997) in den Lehrkörper der Universität. Dabei sind die Rolle der betroffenen Wissenschaftler im NS-Regime und der Ablauf der Entnazifizierungsverfahren in den Blick zu nehmen. Welche Institutionen – US-Militärverwaltung, Universitätsorgane, Kultusbehörde – setzten jeweils ihre Vorstellungen durch? Waren die Personalentscheidungen durch sachlich fundierte Auswahlkriterien oder auch durch persönliche Sympathien bzw. Animositäten bestimmt?
Betrunkene Studenten schwärmen in der Nacht lautstark durch die Gassen der Heidelberger Altstadt und erregen so den Ärger, wenn nicht gar den heftigen Zorn manchen Einwohners, der sich schlaflos in seinem Bett von einer Seite zur anderen dreht und dabei stille Flüche gegen die Rücksichtslosigkeit der Jugend ausstößt. Während draußen auf der Straße ein neues Lied angestimmt wird, grübelt der um seine Nachtruhe betrogene Bürger, wie er sich wehren kann und ob nicht ein Brief an den Oberbürgermeister fällig ist, damit eine solche Ruhestörung zukünftig durch strengere Sperrzeiten gar nicht erst entsteht. Oder zumindest durch häufigere polizeiliche Patrouillen auf der Unteren Straße zügig unterbunden wird … Diese Situation benötigt keine Jahresangabe, denn das wiederkehrende Auftauchen von Konflikten um die Nachtruhe dürfte in Heidelberg als eine historische Konstante in der gemeinsamen Geschichte von Stadt und Universität gelten. Und doch ändern sich die Zeiten, so dass der Historiker an einem gleichbleibenden Thema zeigen kann, wie unterschiedlich die Menschen am selben Ort ihr Zusammenleben organisierten, und nach welchen geschriebenen und ungeschriebenen Regeln sie ihr
Verhalten ausrichteten – auch wenn es bei der nächtlichen Ruhestörung eher um ein amüsantes als um ein politisch bedeutsames Thema zu gehen scheint, zumindest aus der Perspektive des Nicht-Betroffenen. So widmet sich dieser Aufsatz dem Ziel, mehr über das Verhältnis von Universität und Stadt, von Studenten und Bürgern in der Zeitspanne zwischen 1775 und 1805 herauszufinden. Warum ausgerechnet diese Jahreszahlen? Nun, sie könnten auch etwas anders lauten, auf ein genaues Datum kommt es dabei nicht an, und doch findet in diesen dreißig Jahren ein schleichender Wandel statt, in dessen Folge sich die Stellung der Studenten im öffentlichen Raum Heidelbergs verändert. Stadt und Universität, die bekanntlich auch gerne miteinander stritten und streiten, kooperierten schließlich in erstaunlicher Eintracht, um für mehr Disziplin unter den jungen Männern zu sorgen, die damals am Neckar nicht lautstark feiern, sondern fleißig studieren sollten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Mitglieder des Heidelberger Geschichtsvereins, gerne bin ich der Einladung gefolgt, als amtierender Vorsitzender des wohl ältesten bestehenden historischen Vereins der Kurpfalz über eben solche Vereine und ihre gegenwärtigen Aufgaben zu sprechen. Die historischen Vereine sind im Wesentlichen ein Kind des 19. Jahrhunderts. Die Romantik hatte stärker das Interesse an der Geschichte des eigenen Volkes geweckt und sich vor allem dem deutschen Mittelalter zugewandt, nachdem im 18. Jahrhundert – ausgelöst durch den Deutschen Johann Joachim Winckelmann – das Interesse an archäologischen Funden, freilich nicht so sehr der Heimat, neu belebt worden war.
Bewegte Zeiten
(2019)
„Vor 15 Jahren war das Bunsen-Gymnasium noch ein mehr geschlossenes Gebilde als heute. Das Wort ,geschlossen‘ trug damals noch einen positiven Akzent. Es bedeutete Einheit der Teile von einer Mitte her, die nicht nur gegeben, sondern auch aufzubauen war. Es bedeutete weiter Zugehörigkeit zu einem in seinem Grund nicht bezweifelten gemeinschaftlichen Unternehmen, ja, es bedeutete auch Loyalität, nicht nur der beamteten Lehrer, sondern auch der meisten Schüler.“ In seinen „Reflexionen“ nach dem freiwilligen Rückzug vom Amt des Schulleiters
beließ es Josef Schwarz (geb. 1914; Schulleiter 1. August 1956 bis 31. Juli 1970) aber nicht bei diesem eher verklärenden Rückblick. Er analysierte auch die Veränderungen des Schullebens seit Mitte der 1960er Jahre: „Schule in Verschiedenheit“, „Schule in Offenheit“, „Schule in Bewegung“ – Entwicklungen, in denen er eine Chance für die Zukunft sah.
Otto Ehrlich (1909–1971) schloss sein Medizinstudium in Heidelberg im Dezember 1936 mit dem Staatsexamen ab. Bald darauf reichte er seine Dissertation ein und bestand die Doktorprüfung, doch der Erhalt des „Diploms“ war zu diesem Zeitpunkt keine Selbstverständlichkeit mehr. Ehrlich musste vielfältige Anstrengungen unternehmen und bürokratische Hürden überwinden, „um das Doktordiplom zu erhalten, da dies für mich für meine Auswanderung von lebenswichtiger Bedeutung ist“. Seine Bemühungen spiegeln sich in umfangreicher Korrespondenz und führten letztlich zum Ziel. Exemplarisch zeigen die von uns bearbeiteten Dokumente die sich verstärkenden Einschränkungen für jüdische Promovierende, die detaillierte bürokratische Regulierung und die verschiedenen Stellen, die mit dem Anliegen zu befassen waren – diese reichten von der Ebene der Universität mit Dekanat und Rektorat über das Badische Ministerium für Kultus und Unterricht in Karlsruhe bis zum Reichserziehungsministerium. Bürokratische Spielräume auf lokaler Ebene scheint es aufgrund
der direkten Kontrolle durch das Reichsministerium im Einzelfall kaum gegeben zu haben. Dennoch stellt sich die Frage nach der Umsetzung der Vorgaben an der Heidelberger Medizinischen Fakultät. Welchen Einfluss hatten die beteiligten Ministerien und die verschiedenen Ebenen der Universitätsverwaltung? Handelten sie streng nach Vorschrift? Versuchten sie, eigene Handlungsimpulse umzusetzen, entweder
um den Betroffenen zu helfen oder um die Aushändigung des Doktordiploms zu verhindern? Wir gehen den genannten Fragen an zwei Beispielen nach. Zunächst stellen wir kurz die Entwicklung der Gesetzeslage dar, um dann die „Fallgeschichten“ von Otto Ehrlich und Lore Hirsch einordnen zu können.
Der nachfolgende Text basiert auf den Ergebnissen eines Seminars, das im Wintersemester 2017/18 im Fach Geschichte an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg durchgeführt wurde und das sich inhaltlich mit der Studienzeit von Ludwig Marum, in seinen Studienjahren in Heidelberg Mitglied der jüdischen Studentenverbindung Badenia, beschäftigte. Grundlage waren unveröffentlichte Akten des Universitätsarchivs Heidelberg, Ziel eine öffentliche Präsentation zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, an dem die in der PH gezeigte Ausstellung zum Lebensweg Marums „warum marum“ eröffnet wurde. Ein Besuch im Universitätsarchiv mit einer Einführung in die Bestände und die Archivarbeit sowie die Besichtigung des Studentenkarzers waren Teil des Seminars. Die Transkription der Quellen, ihre quellenkritische Auswertung und die historische Einordnung erfolgten in gemeinsamer Arbeit und in ausführlichen Diskussionen durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars. Diese Diskussionen, die Texte der Präsentation vom 29. Januar 2018 und die Überlegungen in den Hausarbeiten, die Studierende zu thematischen Einzelaspekten verfertigten, flossen in die nachfolgende Darstellung ein. Einzelne
Aspekte wurden durch die Seminarleiterin vertieft.
1902 wurden in der Heidelberger Peterskirche auf den östlichen Stirnwänden der beiden Seitenschiffe zwei monumentale Leinwandgemälde von Hans Thoma den neugotischen Spitzbögen eingepasst. Das rechte (südliche) zeigt die Begegnung des auferstandenen Jesus mit Maria Magdalena. Im nördlichen Seitenschiff ist eine Szene aus dem Leben des Kirchenpatrons Petrus dargestellt: Bei nächtlichem Sturm auf dem See Genezareth droht Petrus im Wasser zu versinken, da kommt ihm Jesus auf den Wellen entgegen.
Tatort Heidelberg
(2019)
Auf der Grundlage einer Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 wurden reichsweit Sondergerichte gebildet, deren Zuständigkeit sich zunächst auf Delikte erstreckte, die nach zwei Notverordnungen strafbar wurden, mit denen die Nationalsozialisten
zum Zwecke ihrer Machtübernahme den Rechtsstaat aushöhlten: die sogenannte Reichstagsbrandverordnung („zum Schutz von Volk und Staat“) vom 28. Februar und die Verordnung „zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung“ vom 21. März 1933. Letztere kriminalisierte unter anderem Aussagen, die „das Wohl des Reiches oder eines Landes oder der Reichsregierung
oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbänden“ schwer schädigten. Damit wurde den Justizbehörden quasi eine Generalvollmacht erteilt, dissentierende politische Meinungsäußerungen, auch wenn sie nicht öffentlich vorgebracht wurden, zu unterdrücken. Für die Sondergerichte, deren Zuständigkeiten später noch erheblich ausgedehnt wurden, zum Beispiel auf Vergehen nach der Verordnung „gegen Volksschädlinge“ vom 5. September 1939, wurde die Strafprozessordnung in mehreren Punkten aufgeweicht, um ihre Verfahren zu beschleunigen: Mündliche Verhandlungen über den Haftbefehl fanden ebenso wenig statt wie gerichtliche Voruntersuchungen, die Ladungsfristen konnten auf 24 Stunden herabgesetzt werden, Vernehmungsergebnisse mussten in die Hauptverhandlungsprotokolle nicht aufgenommen werden, und gegen Entscheidungen der Sondergerichte waren Rechtsmittel nicht zulässig.