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Zu den methodischen Prämissen der Anfänge einer geschichtlichen Landeskunde
gehörte es, eine „innige Zusammenarbeit aller geschichtlich gerichteten Fächer"
herbeizuführen. Archäologie und Kunstgeschichte, Kirchen- und Wirtschaftsgeschichte,
Rechtsgeschichte und historische Sprachwissenschaft waren aufgerufen,
der Idee einer „geschichtlichen Landeskunde als gemeinsamer Plattform" als interdisziplinärem erkenntnisorganisierendem Prinzip allen Eigengesetzlichkeiten
zum Trotz zum Erfolg zu verhelfen. Der hat sich denn auch
seither in reichem Maße eingestellt, und gerade die einschlägigen Disziplinen
der Germanistik, (historische) Dialektgeographie und Ortsnamenforschung,
haben in den letzten Jahrzehnten - wesentlich mitbestimmt durch die Arbeiten
des Jubilars - für den alemannischen Bereich die landeskundliche Forschung
durch Erschließung neuen Materials und Verfeinerung der Methoden tatkräftig
gefördert. Mochte man es für einen Zufall oder allenfalls für ein Symptom des
damaligen problem- oder geistesgeschichtlich orientierten Zustandes der Literaturgeschichte
halten, daß bei der Aufzählung der angesprochenen „geschichtlich
gerichteten Fächer" in Hermann Aubins frühem programmatischem Aufsatz
die Literaturgeschichte fehlte, so gibt es doch zu Bedenken Anlaß, daß
sich dies in den nachfolgenden Arbeiten (mit Ausnahme der kritischen Erwähnung von Josef Nadlers Werk) kaum geändert hat und daß man noch ein
Vierteljahrhundert später in der Neubestimmung von „Sinn und Aufgaben
geschichtlicher Landeskunde" durch Karl Lechner den Beitrag der Literaturgeschichte
oder auch nur das Verlangen nach ihrer Teilhabe vergeblich sucht.
Unter all den Räumen und ,geschichtlichen Landschaften', die die verschiedenen
Disziplinen bis dahin entwickelt hatten, von der ökonomischen Landschaft bis
hin zur Sakrallandschaft, von den Hauslandschaften zu den Mundartlandschaften,
vermißt man literaturwissenschaftlich bestimmte Landschaften, wenn
man von der ,Volksliedlandschaft' absieht.
Bleibt sie also ohne fundamentum in re, die als Wort nicht so ungeläufige
Literaturlandschaft? Ist sie die Substantialisierung eines bloßen Begriffes?
Die Ortenau. - 56 (1976)
(1976)
Die Ortenau. - 57 (1977)
(1977)
Die Klöster der Ortenau
(1978)
Neben der Aufgabe, Fremdes dem eigenen Volk nahezubringen, es ihm vertraut
und liebenswert zu machen, hat Hugo von Hofmannsthal das Verjüngen und
Erneuern der eigenen Sprache als eine der wichtigsten Bestimmungen des Übersetzers
erkannt. Übersetzen nicht nur als ein Übertragen, sondern als ein Anregen,
Stimulieren zu Eigenem, - eine Funktion, die wohl für kaum einen Sprach- und
Literaturbereich von so gravierender Bedeutung gewesen ist wie für den der slavischen
Völker. Hier besonders ist die Orientierung am fremden Vorbild eine der
Quellen eigener schöpferischer Leistung gewesen. Dies gilt auch für die neuere russische
Literatur, deren Entstehung und Konstituierung ohne die Tätigkeit bedeutender
Übersetzer nicht zu denken ist. [...]
Als einer seiner bedeutendsten Repräsentanten
hat der Dichter und Übersetzer Vasilij Andreevic Zukovxkij zu gelten,
dessen Übersetzungen die russische Literatur zu Beginn des 19. Jahrhunderts
wesentlich bereichert haben[...]
Obwohl sich Zukovskij, wie seine Übersetzungen zeigen, über einen recht langen
Zeitraum hinweg mit Hebel beschäftigt hat, fehlen Belege dafür, wann und auf
welche Weise er mit dessen Werk bekannt geworden ist. Mehrere Möglichkeiten
sind zu berücksichtigen: So ist es sehr wahrscheinlich, daß ihm die Dichtungen
Hebels während eines von 1815 -1817 währenden Aufenthaltes in Dorpat nahegebracht
worden sind. Zukovskij hat dort viel bei aus Süddeutschland stammenden
Familien verkehrt und könnte durch diese auf die Allemannischen Gedichte aufmerksam
gemacht worden sein.
Die Ortenau. - 59 (1979)
(1979)
Solo für Harry Sparnaay
(1979)
Die Adelhauser Urbare stammen aus dem Oberrheingebiet, aus dem bemerkenswert
viele Urbare erhalten sind. Anders als die Germanisten haben die Historiker
noch kaum mit der systematischen Aufarbeitung und Auswertung der umfangreichen
und vielseitigen Urbarbestände des südwestdeutschen Sprachraumes begonnen.
Die meisten mittelalterlichen Grundherrschaften hatten Grundbesitz an einer Vielzahl
von Orten. Sollte solcher Streubesitz vor Entfremdung geschützt werden, so
bot sich die Anlage von Güterverzeichnissen an. Da zahlreiche Orte in mehreren
Urbaren erwähnt werden, wäre es reizvoll, bei der Auswertung oberrheinischer
Urbare von den einzelnen Orten auszugehen: Mehrere Urbare werden danach
befragt, welche Besitztümer, welche darauf ruhenden Rechte und Pflichten an
einem Ort bestanden. Eine derartige, vom einzelnen Ort auf die Region sich aus weitende Untersuchung könnte vielleicht sogar quantitative Daten zur Bevölkerungsgeschichte
liefern. Derartige Analysen stoßen sonst für das Mittelalter infolge
der ungünstigen Quellenlage auf kaum zu überwindende Schwierigkeiten.
Trotz der angedeuteten Vorteile einer auf wenige Orte beschränkten Untersuchung
der Urbare verschiedener Grundherrschaften, sollen in diesem Beitrag zwei
Urbare als ganze in den Mittelpunkt gestellt werden.
Die Ortenau. - 60 (1980)
(1980)
"Zu interpretieren"
(1980)
Klangstück
(1980)