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Die Strafpraxis spiegelt das Selbstverständnis einer Gesellschaft und ihrer
Organe. Der Wissenschaft ist dabei die Rolle zugeteilt, an die staatliche
Reaktion zeitentsprechende rationale Maßstäbe anzulegen. Je mehr die Vernunft
als Schrittmacher der Geschichte angesehen wird, desto größer ist das
Bedürfnis nach gelehrter Auskunft. Ein weites Feld wissenschaftlicher Einflußnahme
hat sich dem Juristen eröffnet, seitdem die Constitutio Criminalis
Carolina von 1532 den „Rat der Rechtsverständigen" institutionalisierte und
so eine Wissenslücke zwischen Laienrichter und Gelehrtenrecht zu schließen
versuchte.
"Kunst im Carré. Förderankäufe des Regierungspräsidiums Freiburg. Eine Auswahl zum 60jährigen Landesjubiläum" – unter diesem Titel wurde im Oktober und November 2012 ein Einblick in den Teil der Kunstförderung durch Kunstankäufe des Landes Baden-Württemberg gewährt, den das Regierungspräsidium Freiburg zu verantworten hat. Es war eine Rückschau auf ziemlich genau 60 Jahre, und es war zugleich eine Premiere.
Der Obertitel meines Vortrags – „Zeitgeschichte in Lebensbildern“ – ist nicht meine Erfindung. Er stammt vielmehr von einer
wertvollen, mittlerweile auf elf Bände angewachsenen Publikationsreihe, herausgegeben von Jürgen Aretz, Rudolf Morsey und Anton Rauscher. Sie hat noch einen Untertitel: „Aus dem deutschen Katholizismus des neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts“. Dieser Untertitel trifft auch für den Gegenstand des heutigen Vortrags zu, betrifft allerdings nur eine Perspektive. Die Hauptperspektive ist, da wir es mit Juristen zu tun haben, der Bereich des Rechts, und zwar seiner Wissenschaft sowohl als auch seiner Praxis. Nicht unwichtig ist aber noch ein dritter Aspekt: Karl Siegfried Bader und Julius Federer sind badische Juristen, um genau zu sein: sie sind alemannisch-badische Juristen. Als fränkischer Badener lege ich Wert auf diese Spezifizierung.
Zeiträume
(1996)