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Am 4. April 1556 machte Kurfürst Ottheinrich, soeben mit dem Ableben seines Vorgängers und Onkels Kurfürst Friedrich II. in die pfälzische Kurwürde eingerückt, durch einen zu Alzey gezeichneten Erlass die Reformation lutherischer Prägung für
die Kurpfalz verbindlich. Wenig später, am 1. Juni desselben Jahres, schloss sich die Markgrafschaft Baden-Pforzheim, die spätere Markgrafschaft Baden-Durlach, durch einen entsprechenden Erlass von Markgraf Karl II. an. Damit war die reformatorische Entwicklung im deutschen Südwesten gewissermaßen vervollständigt und zu einem ersten vorläufigen Abschluss gebracht. Grundlage reformatorischer Maßnahmen in beiden Territorien war die von dem Stuttgarter Propst Johannes Brenz erarbeitete württembergische Kirchenordnung des Jahres 1553, die Herzog Christoph im Jahr
1555 mit einer Anzahl weiterer reformatorischer Gesetzestexte für den Gebrauch seines kurfürstlichen Nachbarn, des damals noch regierenden Kurfürsten Friedrich II. von der Pfalz, hatte zusammenstellen lassen, ein Corpus, das den Kern der späteren
Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 bildet.
Persönliche Initiativen
(2003)
Unter den persönlichen Unternehmungen, kirchliches Kunstgut zusammenzutragen und zu bewahren, ragen Eigeninitiativen einzelner Geistlicher immer wieder heraus. Ob in Übernahme einer neuen Pfarrei, eines Lehramtes oder auch als Domkapitular treten die Theologen aktiv als Sammler oder Vermittler der eingezogenen, beiseite geschobenen, weggegebenen oder verkauften Werke ein. Sie haben das Schicksal von so manchem Kunst- und kirchlichen Gebrauchsgegenstand wesentlich mitbestimmt. Starken Auftrieb erhielten kaufkräftige und sachkundige Kunst- und Antiquitätenhändler, die wiederum von ebensolchen Interessenten konsultiert wurden. Die Händler kauften auf den öffentlichen Versteigerungen, die in nahezu jedem aufgehobenen Kloster von badischen Beamten organisiert worden sind, oder streiften durchs Land, um entbehrliches Kirchengut zu erwerben. Über den Kunsthandel gelangte kirchliches Gut zunächst zunehmend in private Sammlungen, später in die neubegründeten Museen. Was an den einzelnen Orten von Privatpersonen geborgen oder „gerettet" werden konnte, ist selten schriftlich fassbar.
"Wir haben in der Revolution mit den Dynastien restlos aufgeräumt, aber die Grenzpfähle haben wir stehen lassen. Das ist zweifellos eine Unterlassungssünde der Revolution …" Mit diesen Worten forderte der Mannheimer Reichstagsabgeordnete Oskar Geck im Jahr 1920 eine Zusammenlegung der Länder Baden und Württemberg und gehörte damit zu den Initiatoren einer schon in der Weimarer Zeit überaus rege geführten Diskussion über die territoriale Gestaltung des deutschen Südwesten. Der Vortrag beleuchtet zunächst die politische Entwicklung in Baden in den Jahren 1918/19 und zeigt auf, weshalb es erst im Gefolge der Revolution zur Diskussion über eine Territorialreform kam. In einem zweiten Teil werden diese Diskussion, ihre Protagonisten und die Argumente Für und Wider einer Südweststaatsgründung in den 1920er Jahren erörtert.
Neuanfang nach 1945?
(2019)
In der deutschen Nachkriegsgeschichte spielte immer wieder die Frage eine Rolle: Wie konnte es dazu kommen, dass ehemalige überzeugte Nationalsozialisten nach dem Kriegsende 1945 in Politik und Regierung bald ihre Tätigkeit in herausgehobener Position fortsetzen konnten? Zwei der bekanntesten Beispiele waren Hans Globke und Hans Filbinger. Globke, Jurist und hoher Regierungsbeamter im Dritten Reich, war unter Bundeskanzler Adenauer ein einflussreicher Politiker; bei der Entnazifizierung 1947 aufgrund unwahrer persönlicher Angaben als „unbelastet“ eingestuft, wurden seine – auch judenfeindlichen ‒ Verstrickungen in das NS-Regime erst spät, zu spät, öffentlich bekannt. Filbinger, als NSDAP-Mitglied vielfach aktiver Marinerichter im Dritten Reich, einschließlich der Verhängung von politischen Todesurteilen, war nach 1945 dann CDU-Politiker und baden-württembergischer Ministerpräsident, der erst 1978 zurücktreten musste, als seine Vergangenheit bekannt geworden war („Filbinger-Affäre“). Zwei andere Beispiele: Das „Rosenberg-Projekt“ des Bundesjustizministeriums untersuchte personelle und sachliche Kontinuitäten nach der NS-Zeit. Daran schließt sich jetzt eine institutseigene Studie „Die Bundesanwaltschaft und die NS-Zeit“ an.
Als Ergänzung zu den Ausführungen zur Strafrechtspflege und zum Strafvollzugsbau im September-Heft 2002 der Badischen Heimat sei hier noch ein Nachtrag eingebracht. Im Zuge der Reformbestrebungen im badischen Justizwesen Mitte des 19. Jahrhunderts wird Hübsch während der Zeit der Erbauung des Bruchsaler Zuchthauses mit Entwürfen zu weiteren Bauten des Strafvollzuges betraut. Im Herbst 1837 ersucht das Innenministerium Hübsch, in einer Kommission zur Ausarbeitung von Modellplänen für Gefängnisse mitzuwirken, um zu gleichwertigen Gefängnisbauten im ganzen Land zu gelangen. Im Juni 1838 legt Hübsch die gewünschten Entwürfe vor, die endgültige Fertigstellung und Lithographierung der Musterpläne verzögert sich jedoch bis zum Frühjahr 18402. Diese Pläne bestehen aus je zwei Grundrissen, zwei Frontansichten und einem gemeinsamen Schnitt für ein grösseres und ein kleineres Amtsgefängnis, dazu entwirft Hübsch noch eine Art Kleingefängnis in Grundrissen und Ansicht.
Die erste protestantische Generalsynode im Großherzogtum Baden fand 15 Jahre nach dessen Etablierung statt. Sie tagte vom 2. bis zum 26. Juli 1821 in Karlsruhe unter der Präsidentschaft des Staatsministers Carl Christian Freiherr von Berckheim, der in Lörrach ein Schüler des jungen Theologen Johann Peter Hebel gewesen war. Großherzog Ludwig (I.) hatte sie einberufen lassen mit dem erklärten Ziel, die beiden – im neuen Großherzogtum vorfindlichen – sogenannten protestantischen Religionsparteien – die „lutherische“ und die „reformierte“: jene mit ihren Schwerpunkten vor allem im markgräflichen Alt-Baden(-Durlach), in den Ritterschaften des Kraichgaus und in der Grafschaft Wertheim; diese mit ihrem Schwerpunkt in der Kurpfalz – zu vereinigen zu einer „Union“: zu einer „Vereinigten evangelisch-protestantischen Kirche im Großherzogtum Baden“. Deshalb sprechen wir von der „Unionssynode 1821“. Diese Generalsynode hatte sich viel vorgenommen – und sie hat viel erreicht; sehr viel – in gut drei Wochen. Was sie vor allem erreicht hat, war eben die „Union“ als solche: die wirkliche Vereinigung der beiden evangelischen Kirchen im Land, und das nicht zuletzt in einer Frage, über die alle Menschen zu allen Zeiten gerne streiten: übers Geld!
1. "Bunte Bilder von Baden"
Die Frage nach dem, was badisch ist, ist ein durchgehendes Motiv der Ausstellung. Schon im Eingangsbereich wird der Besucher eingeladen, die "eigene Vorstellung" von Baden "beim Gang durch die Ausstellung mitzunehmen".
2. Mit einer Frage durch die ganze badischen Geschichte
Eine Antwort auf die Frage nach Baden und der badischen Identität ist schon beantwortet, bevor der Besucher die Ausstellung überhaupt betritt. Die Antwort steckt in der Verkleidung des Eingangsbereichs durch die 18 Meter hohe Kuckucksuhr von Stefan Strumbel. Wir denken die Antwort könnte lauten: Wir können alles. Auch uns selber auf den Arm
nehmen. So schrieb denn auch der Direktor des Landesmuseums, Strumbels Kunst "passe wunderbar in den Kontext des 900-jährigen Jubiläums von Baden" (BLM aktuell).
Meist völlig unbekannt, in manchen Fällen durchaus auch mit kritischem Fragezeichen zu versehen, sind die Wechselbeziehungen zwischen Staat, Politik und Freimaurerei in Baden. Markgraf Karl Friedrich von Baden (1782-1811), der später (1806) erste Großherzog von Baden, wurde während seines Besuches in London im Jahre 1746 in den Bruderbund der Freimaurer aufgenommen. Er, der zugleich Ehrenmitglied der Loge „Karl zur Eintracht" in Mannheim war, anerkannte die
Freimaurerei zwar nie offiziell - wie dies z.B. Friedrich der Große in Preußen getan hatte-, war als Herrscher jedoch ein sehr aufgeklärter Absolutist. Während seiner Regierungszeit von 73 Jahren war er ein sehr fortschrittlicher Landesvater, der
sowohl die Folter (1767) als auch die Leibeigenschaft (1783) abschaffte. Unter seiner Herrschaft wurde das neue, badische
Landrecht, entworfen und entwickelt durch Johann Nikolaus Friedrich Brauer und den Grundzügen des Code Napoleon
folgend, geschaffen und in Kraft gesetzt.
Wer immer sich mit "badischer Geschichte" befasst, der wird für sich selbst und für seine Leser klären müssen, welchen Raum er zu beschreiben gedenkt. Zahlreiche Autoren haben
diese Aufgabe auf recht verschiedene Weise gelöst. Vor allem waren es historische Jubiläen, die den Anlass dafür boten, sich mit "Baden" zu beschäftigen, so wie dies in den Jahren 2002 und 2006 der Fall war, als man der 200. Wiederkehr der Schaffung des Kurfürstentums und des Großherzogtums Baden gedachte – wie übrigens auch des Nachbarlandes Württemberg, das wie Baden zum Kurstaat und danach zum Königreich erhoben wurde. Zum ersten Großherzog wurde der
bisherige Markgraf Karl Friedrich von Baden, dessen 200. Todestag im Jahr 2011 wiederum den Anlass zu einem Jubiläum bot, das den Gründer des modernen Baden feierte. Diese Daten markieren denn auch den tiefgreifendsten Einschnitt, den es in der neuzeitlichen Geschichte des deutschen Südwestens und auf der Landkarte der deutschen Länder gegeben hat. Erst seit diesem Zeitpunkt gibt es das
Land Baden in jenen von nun an festliegenden Grenzen, die alle politischen Veränderungen bis zum 2. Weltkrieg überdauert haben,
Viele Fragen tun sich auf, sobald man auf diese Überschrift stößt: „Lieder badischer Liedermacher im 20. Jahrhundert“
– Welche Art von Liedern fällt unter diese Rubrik? – Wer ist Badener? Wer nicht? – Was ist ein Liedermacher? – Wer alles gehört zum 20. Jahrhundert? Welche Art Lied? – Da es sich ja hier um eine Tagung zu Gesangbuch und Kirchenlied handelt, erübrigt sich wohl meine erste Frage. Kirchenlieder sind gemeint. Gemeindelieder sind gemeint. Lieder sind gemeint, die in einem Gesangbuch stehen oder stehen könnten. Wer ist Badener? – Ob ein Mensch in Baden geboren ist oder seine Wirkungsstätte hat, ob er in Baden seinen Ruhestand verbracht hat oder gestorben ist – hier möchte ich gern großzügig sein. Ich selbst bin in Westfalen geboren und aufgewachsen, trotzdem fühle ich mich seit langem in der Kurpfalz zu Hause und bin also auch – irgendwie – Badener. Was ist ein Liedermacher? – Wer fällt Ihnen da ein? Zunächst doch wohl eher die
Sänger von Protestsongs, die mit der Gitarre auf der Kleinkunstbühne ihre Lieder vortragen. Reinhard Mey, Wolf Biermann, Hans Dieter Hüsch, Hannes Wader, Konstantin Wecker u.s.w. Obwohl „Über den Wolken“ von Reinhard Mey bei Trauungen
von Flugbegleitern sicher gut passen würde, wüsste ich nicht, dass ein Lied dieser Sänger schon im Gesangbuch gelandet wäre. Natürlich gibt es auch kirchliche Protestsongs und kirchliche Wanderbarden mit Gitarre. Bei meinen Ausführungen möchte ich mich aber beschränken auf Menschen, deren Dichtungen oder deren Weisen Eingang ins Gesangbuch gefunden haben.
Liberale Frömmigkeit
(2008)
Am 11. und 12. Januar 2008 fand im „Haus der Kirche“ in Bad Herrenalb die Tagung „Liberale Frömmigkeit. Zur Geschichte der süddeutschen Protestantenvereine im 19. Jahrhundert“ statt. Die Tagung wurde vom Verein für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden und dem Verein für pfälzische Kirchengeschichte unter den Vorsitzenden Johannes Ehmann (Karlsruhe) und Klaus Bümlein (Speyer) gemeinsam organisiert und vorbereitet. Da es in der Geschichte des sogenannten „liberalen Südwesten“ im 19. Jahrhundert zahlreiche Parallelen und Querverbindungen gab, lag eine gemeinsame Untersuchung Badens und der Pfalz thematisch nahe, der in drei Hauptvorträgen und sechs Kurzreferaten nachgegangen wurde. Die Tagung beschäftigte sich mit grundlegenden Fragen zum kirchlichen Liberalismus im 19. Jahrhundert, von denen ausgehend die Protestantenvereine und deren liberale Epiphänomene untersucht wurden. Schließlich sollten neben der primär historischen Fragestellung der Tagung auch die Auswirkungen des kirchlichen Liberalismus bis in die heutige Zeit thematisiert werden.
Der Augsburger Religionsfrieden fiel sowohl in der Kurpfalz als auch in Baden in eine konfessionelle Übergangssituation: Beide Territorien durchliefen seit Jahrzehnten eine Phase der Vorreformation mit spontaner Konfessionsveränderung auf der Gemeindeebene. In der Kurpfalz wie in Baden-Pforzheim ging die Entwicklung 1556, das heißt in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Religionsfrieden, in eine offene, obrigkeitlich gelenkte Reformation über. Von daher drängt sich ein Vergleich auf, und die Frage liegt nahe, ob die Reformationen in den beiden Nachbarterritorien nur in einem chronologischen oder auch in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Religionsfrieden standen.
Mit Blick auf das Jahrhundertgedenken zum Beginn des Ersten Weltkriegs hat die Badische
Landesbibliothek bereits im Jahr 2013 hundert zeitgenössische Bücher und Broschüren aus den
Jahren 1914‐1918 digitalisiert. Sie stammen aus badischen Verlagen oder beziehen sich auf das
Kriegsgeschehen in Baden. Seither hat sich die Titelzahl aufgrund von Benutzeraufträgen noch
erhöht. Die digitalisierten Titel sind zu finden unter: http://digital.blb‐karlsruhe.de.
Das Spektrum der Digitalisate reicht von amtlichen Denkschriften zu wirtschaftlichen Maßnahmen während des Kriegs oder zur Invaliden‐ und Hinterbliebenenfürsorge über Kriegspropagan‐
da, Kriegstagebücher, Kriegslyrik und Kriegspredigten bis hin zur Darstellung der Kriegserlebnis‐
se von Badenern an der Front und in Gefangenschaft. Ebenfalls dabei: das mit Hunderten von
Fotos ausgestattete Gedenkbuch der Stadt Pforzheim mit den Ehrentafeln der Kriegsopfer aus den
Jahren 1915‐1920 und das Ehrenbuch der Stadt Karlsruhe für ihre 5510 im Krieg gefallenen
Bürger aus dem Jahr 1930. Oder eine alphabetische Zusammenstellung der höchstzulässigen
Lebensmittelpreise in Karlsruhe nach dem Stand vom 15. Mai 1916. Eine kleine Auswahl der
digitalisierten Titel soll hier vorgestellt werden.
Kleider machen Leute
(2019)
Als der Maler Rudolf Gleichauf (1826–1896) vor nun 150 Jahren – genauer am 15. Dezember
1869 – für die Fertigstellung von fünf Aquarellen mit Kostümdarstellungen aus St. Georgen eine
letzte Abschlagszahlung des festgesetzten Honorars von 2.300 Gulden aus der badischen Staatskasse erhielt, endete ein Projekt besonderer Art.
Denn über neun Jahre hinweg hatte Gleichauf auf dem Gebiet des damaligen Großherzogtums Baden ‚Trachten‘
als spezifische Kleidungsformen des ländlichen Raums erforscht und dokumentiert. In mehreren Reisen durchstreifte er dazu in großherzoglichem Auftrag das Staatsgebiet und fertigte zwischen 1861 und 1869 insgesamt 39 Aquarelle sowie eine darauf bezogene
105-seitige handschriftliche Beschreibung des Aussehens und der Kosten von 13 unterschiedlichen Kostümen an, die „Beschreibung Badischer Landestrachten“. Entgegen der ursprünglichen
Planung wurden nur wenige Motive als Lithografie reproduziert und der zugehörige Text blieb
bis heute unveröffentlicht.
Aus Anlass seines eigenen 100-jährigen Jubiläums legt das Badische Landesmuseum Karlsruhe, in dessen Besitz sich Aquarelle und Autograf heute befinden, 2019 eine kommentierte Edition dieses Werkes vor, dessen Zugang im Jahr 1869 zugleich den Auftakt einer eigenständigen
volkskundlichen Sammlung bildete.
Zeitgeschichte ist das, was wir nach landläufigem Verständnis selbst miterleben, umfasst damit also den Zeitraum von etwa zwei Generationen. Übertragen auf die Periodisierung der Geschichte würde dies bedeuten, dass wir erst ab dem Zeitraum
von etwa 1945 an auch von „kirchlicher Zeitgeschichte“ sprechen dürften. In einem erheblichen Maße kann die Erforschung der jüngsten Zeitgeschichte, also die selbst miterlebte, durch die geltenden Sperrfristen, in aller Regel 30 Jahre nach „Schließen“ einer Akte, behindert werden. Hier müssen oft ergänzende oder alternative Quellen zu den amtlichen Akten erschlossen werden, etwa die Berichterstattung in den Medien oder Unterlagen aus dem persönlichen Bereich.
Abgesehen von kirchenmusikalischen Beiträgen im Umfeld des Hofes oder in bürgerlichen Kreisen der größeren Städte wies die kirchenmusikalische Praxis zur Zeit der Union 1821 mit Blick auf das Orgelspiel und den Gemeindegesang große Defizite auf, die auch das neue Unionsgesangbuch von 1836 nicht auffangen konnte. Das änderte sich erst, als 1880 im Zusammenhang mit der Herausgabe eines neuen Gesangbuchs (1883) ein Kirchenchorverband gegründet wurde, der nicht nur den Gemeindegesang befördern sollte, sondern eine Vielzahl von Kirchenchören überall im Lande hervorbrachte und mit geeigneter Chorliteratur versorgte. Zur gleichen Zeit entstanden auch die Posaunenchöre, die zu einem besonderen Markenzeichen der Kirchenmusik in Baden avancierten. Zur Verbesserung des Orgelspiels wurden Fortbildungsveranstaltungen organisiert, die zur Keimzelle einer Professionalisierung im Bereich der Kirchenmusik wurden. 1919 wurde mit Hermann Meinrad Poppen der erste Landeskirchenmusikdirektor in Baden bestellt, dessen Bemühungen es u. a. zu verdanken ist, dass 1931 in Heidelberg das Kirchenmusikalische Institut (heute Hochschule für Kirchenmusik) gegründet werden konnte. Seit den 1950er Jahren hatte Baden durch bekannte Vertreter des Neuen Geustlichen Liedes wie Martin Gotthard Schneider und Rolf Schweizer maßgeblichen Anteil an der Etablierung des neuen Liedguts in den Gottesdiensten der Gemeinde und im Evangelischen Gesangbuch von 1993.
Kind und Spiegel seiner Zeit
(2015)
1925 ließ Dr.-Ing. Emil Gutmann im Verlag der Konkordia A. G. Bühl ein „Deutsches Lesebuch für Gewerbeschulen" erscheinen, eine „Probe-Ausgabe", so das Titelblatt, ein Buch von 322 Seiten, mithin einen stattlichen Band. Der Herausgeber betrat Neuland und nahm damit ein Wagnis auf sich. Gutmann war sich mit seinen beiden von ihm genannten Mitarbeitern, August und Karl Zimmermann, der Schwierigkeiten wohl bewusst. Denn an badischen Gewerbeschulen gab es bisher keinen systematischen Deutschunterricht. Sorgfältig auszuwählen waren die Themen, die einen Lehrling angehen konnten, erst recht die Auswahl einschlägiger Lesestücke. Man konnte ja nicht ohne Weiteres voraussetzen, dass technisch interessierte und technikbegeisterte junge Menschen an Literatur ein sonderliches Gefallen hätten. Es dürfte auch nie vorgekommen sein, dass ein Lehrling die Gesellenprüfung wegen mangelnder literarischer Kenntnisse nicht bestand.
Karlsruhe - Baden - Europa
(2000)
Am 7. Oktober 1825, also vor gerade 175 Jahren, wurde in Karlsruhe eine „polytechnische Schule“ errichtet, die älteste TH Deutschlands, durch Großherzog Ludwig gegründet. Es war die Geburtsstunde einer erstaunlichen Entwicklung, eines erfolgreichen und großartigen Beispiels menschlicher Leistungskraft auf technisch-naturwissenschaftlichem Feld, zu der wir
nur herzlich gratulieren können. Wir freuen uns, daß wir gerade heute an diesem stolzen badischen Jubiläumstag in Karlsruhe sind. In unserem Baden-Kalender war dieses historische Datum schon lange angestrichen.
Johann Peter Hebel war schon im Jahre 1801 mit einem größeren katechetischen Projekt befaßt, nachdem er von Geheimrat Nikolaus Friedrich Brauer den Auftrag erhalten hatte, den Katechismus Johann Gottfried Herders für den Schulgebrauch in
Baden zu bearbeiten. Zu einer Publikation dieser Bearbeitung, die in Hebels Nachlass bedauerlicherweise nicht überliefert ist, kam es allerdings nicht. Dass sich Hebel der ihm übertragenen Aufgabe nur widerwillig stellte und er der Herderschen Vorlage
sehr kritisch gegenüberstand, ist ersichtlich aus einem Brief an seinen Freund Friedrich Wilhelm Hitzig vom 14. April 1801
Johann Heinrich Jung-Stilling gehörte zu den erfolgreichsten deutschsprachigen Literaten seiner Zeit. Seine Werke hatten auch in denjenigen Landschaften des deutschen Südwestens, die Anfang des 19. Jh. zum Großherzogtum Baden zusammengefügt wurden, eine breite Leserschaft. Jung-Stilling war in Baden nicht nur literarisch wirksam. Er war dort gegen Ende seines Lebens auch wohnhaft und nahm persönlich Einfluss auf kirchliche Zusammenhänge. In zwei Abschnitten wird im Folgenden der
Einfluss Jung-Stillings in Baden nachgezeichnet. Zunächst wird Jung-Stillings Wirken zu Lebzeiten in Baden betrachtet. In einem zweiten Abschnitt geht es um die Frage, wie die Bedeutung Jung-Stillings für die Badische Erweckungsbewegung ab
den 1820er Jahren zu bewerten ist.
Interniert in Kislau
(2019)
Weder die deutsche Öffentlichkeit noch die Geschichtswissenschaft beschäftigte sich nach Ende des „Dritten Reiches“ mit dem Schicksal der Menschen, die im Nationalsozialismus als „Asoziale“ verfolgt wurden. Noch weniger bekannt ist, dass sich deren Stigmatisierung und Ausgrenzung nicht auf die Zeit zwischen 1933 und 1945 begrenzte, sondern bereits im Kaiserreich praktiziert wurde und auch in der Bundesrepublik weiter anhielt. Die Betroffenen – insbesondere Menschen ohne festen Wohnsitz – waren noch Jahrzehnte nach Kriegsende mit Ressentiments und Kriminalitätszuschreibungen konfrontiert. Da sie nicht als Opfer „rassischer Verfolgung“ anerkannt wurden, hatten sie keine Ansprüche auf finanzielle Entschädigung für das erlebte Leid. Die Forschung lenkte ihren Blick erstmals und auch nur vereinzelt in den 1980er-Jahren auf das Schicksal der als „asozial“ Stigmatisierten. Dies geschah im Zuge der generellen Entdeckung sogenannter „vergessener Opfer“, die sich nach Kriegsende nicht in Opferverbänden zusammengeschlossen hatten und daher kaum öffentlich wahrgenommen wurden. Mittlerweile sind viele der „vergessenen Opfer“ anerkannt worden, wie die Homosexuellen, Sinti und Roma, Zwangssterilisierte oder sowjetische Zwangsarbeiter, allerdings fehlen bis heute die „Asozialen“. Als „asozial“ abgestempelte Personen wurden in nationalsozialistische Konzentrationslager eingewiesen – meist versehen mit dem schwarzen oder grünen Winkel – und dort zu Tausenden ermordet, aber auch in reichsweit existierenden Arbeitshäusern interniert. Darunter befand sich ein badisches Arbeitshaus, das auf dem Gelände des Schlosses Kislau bei Mingolsheim (heute Bad Schönborn) untergebracht war.
Die Geschichte des badischen Landesverbands der Deutschnationalen Volkpartei (DNVP) ist ein Desiderat der südwestdeutschen Landesforschung, obwohl die Partei eine nicht unwesentliche Rolle bei der Erosion der badischen Demokratie spielte. In Baden repräsentierte die DNVP bis zu den Landtagswahlen 1929, bei denen die rechtsextremistische NSDAP insbesondere den Deutschnationalen Stimmen abschöpfen konnte und mit sechs Abgeordneten in das Karlsruher Ständehaus einzog, alleine die rechte, ja rechtsradikale sowie deutlich antisemitisch eingefärbte Opposition, zumal sie anders als im Reich niemals an der Regierungsverantwortung beteiligt war. Gemäßigte rechte Elemente, die nicht in fundamentaler Opposition zum Weimarer Staat standen, wurden in Baden bis Mitte der 1920er Jahre ausgeschieden; so verteidigte der erste Landesvorsitzende Adelbert Düringer nach der Ermordung Walther Rathenaus die Verabschiedung des
Republikschutzgesetzes, woraufhin er aus der DNVP gedrängt wurde. In der Folgezeit betrieb die badische DNVP eine radikale Obstruktionspolitik gegen das „System Weimar“ und verteidigte alle rechtsradikalen Aktivitäten und Kampagnen. 1924 forderte sie im Landtag die Aufhebung des infolge des gescheiterten Hitler-Putsches erlassenen Verbots der NSDAP. Nach den Landtagswahlen im Oktober 1929 betrieben die badischen Deutschnationalen im Landtag unter ihrem Wortführer Paul Schmitthenner einen deutlichen Annäherungskurs an die NSDAP und unterstützten deren Anträge sowie provozierende Einlassungen. Der vorliegende Aufsatz ist ein Destillat der an der Universität Heidelberg vorgelegten und von Frank Engehausen sowie Eike Wolgast betreuten Masterarbeit und kann lediglich, nicht zuletzt aufgrund der schwierigen Quellenlage, neben der Gründungsphase vor allem auf die Jahre nach 1929 detailliert eingehen.
Die finanziellen Leistungen des Staates an die Kirchen stehen immer wieder in der Kritik der Öffentlichkeit, weil die Ursachen und Voraussetzungen für die Zuweisung sog. Staatsleistungen an die Kirchen häufig nicht bekannt sind. Zu unterscheiden sind dabei einerseits „Staatsleistungen“, die der Staat der Kirche für bestimmte vertraglich vereinbarte Leistungen zugesteht, die andernfalls vom Staat erbracht werden müssten, die aber die Kirchen übernommen haben, etwa im Bereich der Schulen, der Diakonie etc. Andererseits beziehen sich „Staatsleistungen“ auf Ansprüche der Kirchen, die sich aufgrund der Inkamerierung oder Säkularisation von Kirchengut seit der Reformation ergeben haben, die also gewissermaßen als Entschädigungsleistung für vom Staat entfremdetes Kirchengut zu verstehen sind. Über diese historisch begründeten Staatsleistungen kursieren in der evangelischen Kirche auch in Fachkreisen zum Teil unrichtige Vorstellungen, so etwa wenn diese Leistungen einseitig aus der „Säkularisation“ der Jahre 1802/03 hergeleitet werden, die die evangelische Kirche vermögensrechtlich nur in geringem Maße betraf. Für die evangelischen Kirchen muss man hierbei vielmehr vor allem auf die Säkularisationen der Reformationszeit zurückblicken und auch die „verdeckten“ Säkularisationen durch politische Entscheidungen in der Mitte des 19. Jahrhunderts mit berücksichtigen.
Historia ecclesiae badensis
(2017)
Die hier vorgestellte Skizze und der folgende Aufbau einer geplanten Darstellung einer badisch-evangelischen Kirchengeschichte beleuchten ein Projekt, das – so Gott will und wir leben – meine akademische Lehrtätigkeit begleiten und bestimmen soll. Ein Teil davon ist bereits in Vorlesungen an der Universität Heidelberg oder auch auch in der Oberrheinischen Sozietät an der Theologischen Fakultät vorgestellt worden. In diesem ersten Überblick, der vor allem methodische Grundentscheidungen veranschaulichen soll, sind alle Hinweise auf Literatur weggelassen worden. Gerne und dankbar nehme ich evtl. Hinweise auf bisher vernachlässigte Aspekte und Perspektiven zur Kenntnis.
Hin und Her
(2014)
Noch am „Collegium Germanium et Hungaricum" in Rom, ja dort erst recht, dachte Conrad Gröber, der nachmalige Erzbischof von Freiburg, gern an die Heimat zurück; so etwa an die Ferien, die er bei seinem Onkel, dem Pfarrer von Wieden im Schwarzwald, verbracht hatte. Die Tage vergingen mit Lesen, Schreiben, Nichtstun wie im Flug; ja wie in einem Traum, aus
dem ihn der Schlag der Turmuhr weckte, der ihn an seine Pflichten erinnerte. ,,Also auf! Und schnurstracks im Galopp
über Stock und Stein in die Tiefe, wo der Pfarrhund, der ,Ami', mich schon erwartet und an meinen Knien hinaufspringt. Da
stehen auch schon die beiden Brüder Walleser, Söhne des wackeren Waldhüters, vor der Türe, denen ich ,Stunden' im Latein als Stellvertreter meines Onkels zu geben habe. Es sind zwei kräftige, tüchtige, klare Schwarzwälder, die diesen Herbst
bei den Kapuzinern im Elsass eintreten wollen. Baden hat ja bis zur Stunde nicht den Großmut, den Ordensleuten, Söhnen
deutscher Stämme und Erde, eine bescheidene Niederlassung zu gestatten." Also gingen die beiden Brüder schließlich nach
Königshofen und von dort nach Sigolsheim und wurden Kapuziner, der ältere sogar noch Bischof erst in der Südsee, dann in
China. Ihre vier Schwestern traten bei den „Schwestern vom Allerheiligsten Heiland" in Oberbronn, also ebenfalls im Elsass, ein.
Fort mir der 5. Kolonne! Raus mit den deutschen Nazis" hieß es Anfang Juni 1945 auf öffentlichen Kundgebungen der Schweizer Sozialdemokraten und Kommunisten (PdA) in Arbon und Kreuzlingen. Massiv wurden die Thurgauer Behörden wegen ihrer Langsamkeit bei der Ausweisung deutscher Nationalsozialisten kritisiert. Das Thurgauer Kantonsparlament forderte die Kantonsregierung auf, streng durchzugreifen. Es befasste sich zudem mit der Forderung, wie man deutsche Wehrmachtssoldaten, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten, an der Rückkehr in die Schweiz hindern könnte. In den Ausweisungen sah man hier wie auch in der übrigen Schweiz die Chance, das heikle Thema „Nationalsozialismus und Schweiz" rasch zu bewältigen und abzuschließen. Bestraft wurden auch aktive Schweizer Nationalsozialisten, die sich für den Anschluss der Schweiz an Deutschland ausgesprochen hatten. Wenn sie sich nach Deutschland abgesetzt hatten, wurden sie ausgebürgert.
1862 beauftragte Großherzog Friedrich I. den Historiker an der Universität Heidelberg Georg Gottfried Gervinus, ein Gutachten für „die Neugestaltung des Gesamtunterrichtswesens im Großherzogtum Baden“ zu erstellen. Unter anderem findet man dort die Klage, daß unter den Erstsemestern viele den Anforderungen der Hochschulen nicht genügen. Der Übergang von Gymnasien zur Universität sei in Deutschland „durchgehend ein ganz unvermittelter; man geht von der Hauszucht zur Ungebundenheit, von der allgemein menschlichen Ausbildung zum besonderen Fachstudium in
plötzlichen Sprüngen über, zur Wahl des Berufs meist durch zufällige Einflüsse getrieben, am wenigsten durch eigene Einsichten in die verschiedenen Berufs- und Wissenszweige orientiert“, wobei dem Gutachter Gervinus angelsächsische Strukturen in vielem vorbildlich erschienen. Darüber hinaus gäbe es Spannungen zwischen dem bürgerlichen Bildungsideal des Humanismus und den „Utilitaristen“, die „dem technischen Fortschritt und finanziellen Gewinn anhingen“. Darum müsse man mit einer realistischen Abteilung an Gymnasien „dem staunenswerten Aufschwung der Naturwissenschaften“ Rechnung tragen. Diese Denkschrift, für Friedrichs Cabinetts-Chef ein „wahrer Hochgenuß“, berührte demnach Probleme, die über Jahrzehnte hinweg bis heute aktuell sind: mangelnde wissenschaftliche Vorbereitung der Abiturienten und unzureichender Umfang der Naturwissenschaften im Lehrplan.
Im Jahr 2001 hat der Verein für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden einen Sammelband mit dem Titel Reformierte Spuren in Baden veröffentlicht. Dieser Band widmet sich vor allem dem Versuch Markgraf Ernst Friedrichs,
1599 ein reformiertes Bekenntnis in der lutherischen Markgrafschaft Baden-Durlach einzuführen. Zwei Beiträge gehen auf die Frage ein, ob es auch heute noch reformierte Spuren in der Evangelischen Landeskirche in Baden gibt. Johannes Calvin wird in
diesem Band nur selten erwähnt. Er scheint weder im 16. Jahrhundert noch im 20. Jahrhundert eine nennenswerte Rolle in Baden gespielt zu haben.
Im Mittelalter wurden von Klerus, Klöstern und Bruderschaften Mitgliederlisten geführt, die als Anfänge kirchlicher Register gelten können, wenngleich sie aus verschiedenen Motiven heraus entstanden sind. Die im 14. Jahrhundert in Frankreich und Italien erstellten Taufmatrikeln sind allerdings als Beginn einer Kirchenbuchführung anzusehen. Für den deutschen Sprachraum gelten die im späten 15. Jahrhundert angelegten Taufregister von St. Theodor in Basel (1490), Annaberg in Sachsen (1498) und Augsburg (1504) als ein solcher vorreformatorischer Ansatz der Kirchenbuchführung. Ebenso bilden Memorial- und Totenbücher, die Verstorbene aufführen, eine Form von Kasualregistern, wie z. B. die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Nürnberger Totengeläutbücher (von St. Sebald 1439–1572, St. Lorenz 1454–1515). Sie beruhten jedoch auf ortskirchlichem Recht, und ein geordnetes Kirchenbuchwesen kam trotz der Versuche mehrerer Teilsynoden nicht zu Stande.
Dass Baden heute noch ein Bollwerk der Demokratie und Republik ist und, dass die deutsche und die badische Republik in Baden fest verankert ist – sah der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Ludwig Marum im Sommer 1924 als eines der zentralen Verdienste der Weimarer Koalition in Karlsruhe an. Im November 1925 resümierte sein Stellvertreter, Leopold Rückert, die gemeinsame Arbeit von Zentrum und Sozialdemokratie in der badischen Regierung mit den Worten: Wir wollen diese Politik fortsetzen, weil sie eine bewährte ist. Die stabile Politik der Weimarer Koalition, so die Überzeugung Rückerts, habe
das Land vor bürgerkriegsartigen Ereignissen wie in anderen Ländern bewahrt: Ich darf daran erinnern, dass die nationalistische Welle an der Schwelle unseres Landes Halt gemacht hat. Wir dürfen heute mit besonderer Genugtuung daran erinnern, dass wir Zustände wie in Bayern niemals gehabt haben und, wie ich hoffe, niemals bekommen werden. Zustände aber, wie wir sie in Hamburg, wie wir sie im Westen unseres Landes, wie wir sie in Mitteldeutschland, in den letzten Jahren beobachtet haben, haben wir in unserem Lande ebenfalls nicht zu verzeichnen gehabt. Ähnlich positiv wie Rückert bewertet selbst im
Jahr 1932 noch der damalige Vorsitzende der Badischen Zentrumspartei, Ernst Föhr, die gemeinsame Zusammenarbeit. Obwohl sich die Koalition inzwischen über die Frage des Badischen Konkordats entzweit hatte, musste Föhr betonen, dass man in 14 Jahren gemeinsam viel fruchtbare Arbeit geleistet habe und man das Land vor Erschütterungen, die andernorts längst eingetreten seien, bewahrt habe.
Das Eindringen in die Vergangenheit erscheint vielen mühsam, gerade die Jüngeren schieben so etwas beiseite. Doch wir müssen unser historisches Erbe entdecken, annehmen und weitergeben. Wer nicht weiß, woher er kommt, weiß nicht, wohin er geht. Geeigneten Einstieg bietet die örtliche Historie, anknüpfend an Gestalten und Gegenstände des nahen Umfelds. So beginnend, gelangt man von den Erkenntnissen zur engeren Heimat hin zu den Geschehnissen in der größeren Landschaft , von da zu den Abläufen in den umgebenden Regionen, darauf aufbauend zur Geschichte von Land und Staat. Einer solchen Geschichtspflege hat sich die Baden-Badener stadtgeschichtliche Zeitschrift AQUAE seit über einem Vierteljahrhundert verschrieben. Herausgeber der Hefte ist der lokale Arbeitskreis
für Stadtgeschichte.
Im mittelbadischen Raum sowie im angrenzenden Elsass, vor allem in Straßburg, und im angrenzenden Württemberg, hier
sei vor allem Freudenstadt genannt, bestanden bzw. bestehen zahlreiche, traditionsreiche Freimaurerlogen. Sie sind sich meist seit Jahrzehnten über Landesgrenzen hinweg treu verbunden. So pflegt zum Beispiel die Lahrer Freimaurerloge „Allvater zum freien Gedanken“, welche in diesem Jahr ihr 150-jähriges Stiftungsfest feiert, (seit einigen Jahren wieder) regelmäßigen Austausch mit den Logenbrüdern von Zürich. Traditionell sind im badischen Raum die Logen in Baden-Baden, Freiburg, Karlsruhe und Lahr, aber auch Freudenstadt, stets in lebhaftem Austausch.
Nach dem Herrschaftswechsel von 1368 blieb Freiburg (mit kleinen Unterbrechungen) rund 450 Jahre bis 1803 unter der Herrschaft der Habsburger. In dieser langen Periode wurde u. a. die Universität gegründet (1457), der Münsterbau vollendet (1513), das "Alte Rathaus" und das "Historische Kaufhaus" errichtet. Die Stadt wurde aber auch in viele Kriege Habsburgs mit Frankreich verwickelt, zur Festung umgebaut und z. T. schwer geschädigt. Besonders reich ist Freiburg an Bauwerken (bes. Kirchen und Kapellen) aus dem 18. Jahrhundert. Die Reformen von Maria Theresia und Joseph II. brachten Impulse der Aufklärung hierher, u. a. durch die Einführung der Schulpflicht. 1806 wurden Freiburg und der Breisgau von Napoleon dem neuen badischen Staat übertragen. Die Stadt beteiligte sich an der politischen Modernisierung des badischen Großherzogtums u. a. als Zentrum des Frühliberalismus (mit Rotteck und Welcker) und Mitwirkung an der badischen Revolution von 1848/49. Durch die Hochindustrialisierung erlebte die Stadt ein kräftiges Wachstum, ohne zu einem Industrieort zu werden. Besondere Bedeutung als badische Stadt erlangte Freiburg in den Jahren nach 1945 als Hauptstadt und Regierungssitz des Landes (Süd-)Baden. Nach der Neugliederung im deutschen Südwesten schuf das Land Baden-
Württemberg den Regierungsbezirk Freiburg mit dem Regierungspräsidium in der Stadt.
Die Markgrafschaft Baden trat in das 19. Jahrhundert ohne Schulden ein. Aber schon mit dem Erwerb neuer Territorien 1803 und 1806 mußten finanzielle Verpflichtungen von 10 Millionen Gulden (fl) übernommen werden, die nach der Teilnahme an den Napoleonischen Kriegen schließlich auf 27,5 Millionen wuchsen. Nach intensiver Sparpolitik waren es 1838 nur noch 14,5 Mio fl. Doch die Revolution 1848/ 49 riess dann wieder ein großes Finanzloch auf, das 1849 mit 39 Mio berechnet wurde. Bis 1865 schaffte man einen Stand von 26,5 Mio; aber dann kam der Deutsche Krieg mit den allgemeinen Kriegskosten und 6 Mio fl Kriegsentschädigung an Preußen, so dass der Schuldenberg nun 36 Mio betrug und wiederum Anleihen aufgenommen werden mussten wie 1850.
Die am 22. August 1818 erlassene badische Verfassung wird mit einigem Recht als die freiheitlichste des deutschen Frühkonstitutionalismus bezeichnet. Sie war Voraussetzung für eine Entwicklung, die Baden zu dem Land werden ließ, in dem im 19. Jahrhundert liberales und demokratisches Gedankengut schnell und nachhaltig Fuß fassen konnte. Heute gültige demokratische Normen formulierten seinerzeit die Abgeordneten im Badischen Ständehaus erstmals hier in Karlsruhe, von wo sie in die anderen deutschen Länder wirkten.
Bei einem Überblicksbeitrag wie diesem wird schmerzlich bewusst, dass es bislang keine Gesamtdarstellung des Themas gibt. Dabei ist die Landeskirche reich an Beispielen aus allen Zeiten. An dieser Stelle können nur mit einigen Fallstudien Leitgedanken des Kirchenbaus der letzten beiden Jahrhunderte dargestellt werden.
Am 21. August 1843, also vor bald genau 175 Jahren, stimmte man sich in Mannheim auf die für den folgenden Tag geplante Feier zum 25. Jubiläum der badischen Verfassung ein: Am Abend verkündeten Kanonendonner und Glockengeläute das Fest; auf dem Paradeplatze war der große Brunnen erleuchtet, Feuerwerke wurden abgebrannt, bengalische Flammen stiegen aus den Marmorbassins hervor, zeigten die Büste des Großherzogs Karl in magischem Lichte. Die Militärmusik spielte in Uniform; eine zahllose Menschenmenge wogte auf dem Platze und in den Straßen, wie es in einem Festbericht heißt. Der eigentliche Festtag, der 22. August, begann mit erneutem Kanonendonner und Choralmusik vom Rathausturm. Gegen zehn Uhr begann der Zug, gewi[ss] der größte der noch je bei freudigen Anlässen aus frei eigenem Antriebe der Bürger unsere Straßen durchzog. Die Spitze bildeten die Schüler der oberen Klassen der Volksschulen mit ihren Lehrern, ihnen folgten die Mitglieder der Liedertafel mit einer prachtvollen, von einem Verein von Jungfrauen gestickten Fahne, dann der Träger der Verfassungsurkunde in Begleitung von vier Mitgliedern des Festkomitees und zwei Fahnenträgern.
Sehr herzlich möchte ich Sie am heutigen Abend zur dieser Veranstaltung begrüßen, die für manche unter Ihnen hinsichtlich ihrer Zielsetzung vielleicht noch etwas kryptisch geblieben ist. Doch immerhin so konkret waren ein Bild, ein Gemälde und vor allem ein Name auf unserer Einladung, dass Sie heute Abend da sind und vielleicht doch gespannt, was sich hier in der nächsten Stunde ereignen mag. Im Folgenden möchte ich Ihnen in der notwendigen Kürze, aber auch klar genug
vorstellen, was heute Abend und in Zukunft unter einer Oberrheinischen Sozietät verstanden werden soll und – gerne gebe ich es zu – für diese Ihr Interesse wecken. Nach einem weiteren Musikstück möchte ich – gleichsam als erste Aktion dieser
dann eröffneten Oberrheinischen Sozietät – eine Veröffentlichung, nämlich die neueste Veröffentlichung von Professor Eike Wolgast vorstellen, eine Aufsatzsammlung, die vom Verein für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden verantwortet wird. Ich freue mich, dass dazu auch ein Vertreter des Kohlhammer-Verlages, Herr Dr. Sebastian Weigert, unter uns ist und das Wort ergreifen wird. Ich begrüße Sie sehr herzlich.
„Am Anfang war Napoleon“, mit dieser apodiktischen Formulierung beginnt Thomas Nipperdey sein glänzendes Werk „Deutsche Geschichte 1800–1866. Bürgerwelt und moderner Staat“. Nicht zufällig erinnert dieser Satz an das 1. Buch Genesis, das ja ähnlich anhebt: „Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde“. Natürlich ist Nipperdey weit davon entfernt, die fundamentalen Unterschiede bei beiden Prozessen durch die Lust am Konstruieren von Analogien und die Verliebtheit in
treffende Formulierungen zu übersehen. Während nämlich Himmel und Erde aus dem Nichts geschaffen wurden, also ein
schöpferischer Akt sui generis vorlag, Gott und den Menschen ein Wohlgefallen, an dessen Ende zumindest für kurze Zeit paradiesische Zustände herrschten, erinnert der Prozess, der zu Beginn des 19. Jahrhunderts die politische, soziale und geographische Landkarte Europas grundlegend veränderte, bei weitem nicht an eine Entwicklung, die unter paradiesischen
Umständen stattfand.
»Es blüht im Lande Baden, ein Baum gar wunderbar ... « tönt es auf der Freitreppe des Offenburger Salmen. Eine stattliche Zahl von Sängerinnen und Sängern stimmt aus vollen Kehlen Hoffmann von Fallerslebens Liedtext »Zu Badens Verfassungsfeier 22. August 1843« mit Begleitung der Stadtkapelle an. - Es ist Generalprobe, Freitagabend unter freiem Himmel, einige Schaulustige, letzte Regieangaben, musikalische Korrekturen und etwas Lampenfieber, denn in zwei Tagen beginnt der Freiheitstag in den engen Gassen rund um den Salmen. Und die Proklamation der dreizehn »Forderungen des Volkes in Baden« will am Originalschauplatz mit Verve nachempfunden sein.
Aus Anlass des Jubiläums schien es angezeigt, im Sinne der politischen Erinnerungskultur badischer Geschichte an einige historische Daten zu erinnern, die besonders im 18. und 20. Jahrhundert, die Modellhaftigkeit der Politik in Baden zeigen. Zum 60. Geburtstag Baden-Württembergs hat sich die Landeszentrale für politische Bildung entschlossen, einen Jubiläumsband unter dem Titel "Baden-Württembergische Erinnerungsorte" herauszubringen. Die acht ausgewählten Ereignisse des vorliegenden Entwurfes beschäftigen sich dagegen mit politischen Ereignissen, die zeigen, dass Baden zu seiner Zeit, jeweils "eine Spanne voraus" war. Den Texten wurden zur besseren Erschließung des Kontextes biografische Skizzen und Literaturangaben beigegeben.
Aus Platzgründen veröffentlichen wir in dieser Ausgabe nur die ersten vier Erinnerungsgeschichten.
Die Bürgerversammlung am 27. Februar 1848 im Aulasaal des alten Jesuitengymnasiums in Mannheim war das "erstes Ereignis der deutschen Revolution" (P. Blastenbrei). Nach der Nachricht der Abdankung und Flucht des "Bürgerkönigs" Louis Philippe und der Ausrufung der Republik am 24.02.1848, reagierte Mannheim "als erste badische und damit auch erste deutsche Stadt" (P. Blastenbei) auf die Ereignisse in Paris. Am Sonntag, den 27. Februar nahmen auf Einladung von Struve und Hoff über 2500 Personen an einer Volksversammlung im Aulasaal teil. Dort wurden die vier "Märzforderungen" beschlossen: Volksabstimmung mit freier Wahl der Offiziere, Pressefreiheit, Schwurgerichte nach dem Muster Englands und Herstellung eines deutschen Parlaments.
Die Rolle der Polizeien bei ihrer "Gleichschaltung" in den deutschen Ländern der ersten Monate 1933 wurde durch die vorausgegangene Entwicklung in Preußen, dem gewichtigsten deutschen Reichsland mit der Reichshauptstadt Berlin, geprägt. Die Verhältnisse in den anderen
Ländern unterschieden sich jedoch gegenüber Preußen zumindest in der Zeit zwischen der "Machtergreifung" der NSDAP mit Adolf Hitler am 30. Januar und den Reichstagswahlen am 5. März 1933 beträchtlich. Dies wird nachfolgend durch einen Betrag nachbereitet, der am Beispiel der Polizei in Karlsruhe die Entwicklung in Baden näher beleuchtet. Dort war der Gleichschaltungsprozess, im nationalsozialistischen Schrifttum als "Die Deutsche Erhebung in Baden" deklariert, im Zeitraum von nur einer Woche nach dem Wahltag vollzogen.
Das Landesarchiv Baden-Württemberg hat anlässlich des 200. Jubiläums der Badischen Verfassung eine Ausstellung im Generallandesarchiv Karlsruhe unter dem Titel »Demokratie wagen? Baden 1818–1919« ausgerichtet und einen entsprechenden Begleitband herausgebracht. Ausstellung und Begleitband entwickeln einen »Gang durch die badische Demokratiegeschichte« unter den Aspekten der politischen Partizipation der badischen Bevölkerung und der Durchsetzung und Geltung allgemeiner Bürger- und Menschenrechte. Ausstellung und Begleitband verstehen sich als historisch-politischer Beitrag zur Bildungsarbeit des Landearchivs. Unmittelbarer Anlass sind die aktuellen Gefährdungen der Demokratie
und der individuellen Freiheitsrechte.
Die neuere Missionsgeschichte begann auch in Baden im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts, geprägt von der Basler Mission (1815). In Ortsvereinen, bei Missionsfesten, im Landesverein (1840) engagierte sich, wer die liberale Behördenkirche kritisch sah, auch Frauen. Junge Männer, Fromme und Abenteurer, ließen sich im Basler Missionshaus ausbilden. Hatte die
Kirchenbehörde die Mission zunächst als Privatsache deklariert, änderte sie bald ihre Meinung – spätestens am Jahrhundertende gehörte sie zum kirchlichen Selbstverständnis. Eine liberale Variante, 1884 zur Hoch-Zeit des deutschen Imperialismus entstanden, wollte keine einseitige Missionierung, sondern Dialog mit fremden Kulturen; damit betrat man den Weg von der »Mission« zur »Ökumene«.
Im Generallandesarchiv Karlsruhe und in der Universitätsbibliothek Heidelberg wird ein Briefwechsel zwischen Ignaz Heinrich Freiherr von Wessenberg und Johann Niklas Friedrich Brauer aus dem Jahr 1813 aufbewahrt. Diese Korrespondenz beschäftigt sich mit der Neuordnung der katholischen Kirche in Deutschland im Gefolge der politischen Umwälzung Europas, insbesondere mit der Errichtung eines badischen Landesbistums. Auch wenn das Ende des Bistums Konstanz und die Vorgeschichte der Erzdiözese Freiburg bereits recht gut erforscht sind, ist dieser Briefwechsel bisher nicht berücksichtigt worden, obwohl er einen wichtigen Mosaikstein hierbei darstellt.
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 war ein außerordentliches Interesse des Staates an den Kirchenbüchern entstanden. Deren Auswertung hatte das fatale Ziel, die „Rassezugehörigkeit der Volksgenossen“ über Abstammungsnachweise festzustellen, damit „sich die Volksgemeinschaft im nationalsozialistischen Staat konstituieren konnte.“ Kein Vierteljahr nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 7. April 1933 das so genannte Berufsbeamtengesetz erlassen, das von den Staatsbediensteten den Nachweis der „arischen“ Herkunft verlangte. Mit
diesem Gesetz wurde es ermöglicht, jüdische und politische unliebsame Beamte in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. In den Folgejahren wurden zahlreiche Durchführungsbestimmungen erlassen, die auch Richter, Lehrer, Hochschullehrer und Notare als Beamte im Sinne dieses Gesetzes benannten und schließlich auch Angestellte und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, aber auch der Reichsbank und Reichsbahn einbezogen. Der Nachweis der „arischen“ Herkunft wurde durch beglaubigte Abschriften christlicher Taufen und Trauungen von Eltern und Großeltern aus den Kirchenbüchern erbracht und in einem „Ahnenpass“ eingetragen (s. Abb. 1 bis 3). War ein solcher Nachweis nicht zu erbringen oder belegte der Kirchenbuchauszug Informationen über die Taufe eines Juden, so war die „Nichtdeutschblütigkeit“ ermittelt. Die
„Rassezugehörigkeit“ wurde also durch die Konfession der Vorfahren nachgewiesen – ausschlaggebend war demnach nicht, ob es sich um „bekennende“ Juden handelt, sondern ob sich unter den Vorfahren auch Konvertiten befinden.
Die Zivilkommissare von 1849 in der Baar – Repräsentanten der Revolutionsregierung in Baden vor Ort
(2001)
Die Zivilkommissare waren ab Repräsentanten und Vertrauensmänner der Revolutionsregierung zwischen Mitte Mai bis Ende Juni 1849 in allen Bezirksämtern Badens vertreten. Sie sollten dafür sorgen, dass die Staatsbeamten die Verordnungen und Gesetze aus Karlsruhe in ihren Amtsbezirken durchführten. Zu den zentralen Aufgabenfeldern zählten einerseits die Kontrolle der zivilen Bürokratie, andererseits der Aufbau der Volkswehren in den Gemeinden. Ihre Arbeit diente dem Zweck, die republikanischen Errungenschaften im Land zu konsolidieren. Die Politik der demokratischen Erneuerung sollte mit ihrer Hilfe über Karlsruhe hinaus bis in die untere Ebene der Staatsverwaltung transportiert werden. Zivilkommissare sollten somit die Revolution in Baden vor Ort umsetzen.
Hundertster Heftjahrgang im hundertundelften Vereinsjahr gebieten einen Blick zurück und einen Blick in die Zukunft. Da bereits zum 85. Jahrgang im Jahre 2005 von mir ein Aufsatz erschienen ist (BH 1/2005), beschränke ich mich auf die Jahre 2009 bis 2018, in denen sich nach dem Jubiläum 2009 bestimmte charakteristische Strukturmerkmale der Zeitschrift herausgebildet haben. Obwohl die Heimatvereine im Allgemeinen über die Klage des derzeitigen Zustandes hinaus wenig gewillt sind, eine mögliche Zukunft konkret in den Blick zu nehmen, sei ein Versuch gewagt. Eine Weiterentwicklung der Zeitschrift sehe ich in dem Arbeitsfeld »Lebensraum Oberrhein«(l’espace de vie et d’ action).
Die evangelische Markgrafschaft Baden-Durlach umfasste 1770 rechtsrheinisch eine Fläche von ca. 30 badischen Quadratmeilen, was etwa 2.400 Quadratkilometern entsprach. Zur selben Zeit kam die katholische Markgrafschaft Baden-Baden rechtsrheinisch auf knapp 22 Quadratmeilen oder 1.700 Quadratkilometern. Der größte Landkreis
Baden-Württembergs umfasst über 1.800 Quadratkilometer und der Schwarzwald-Baar-Kreis mehr als 1.000 Quadratkilometer. Oder anders ausgedrückt: Die beiden badischen Markgrafschaften waren flächenmäßig mit heutigen Landkreisen vergleichbar.