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Geboren am 25. September 1734, als drittes Kind von Hercule Mériadec de Rohan, Prinz von Montbazon, und Louise Gabrielle Julie de Rohan, wird Louis de Rohan am 20. April 1743 im Alter von neun Jahren zum Kanoniker der Kathedrale in Straßburg ernannt. Im Alter von 25 Jahren, am 22. November 1759, wird er zum Stellvertreter mit Nachfolgerecht des Straßburger
Bischofs gewählt, der sein Onkel Constantin de Rohan ist. Als sein Onkel zum Beginn des Jahres 1779 stirbt, wird Louis de
Rohan unvermeidlich zum Fürst-Bischof von Straßburg. Wie die Baronin von Oberkirch es bemerkt „war er schon ein sehr
großer Herr, für den die Besitztümer des Bistums in Frankreich, wie in Deutschland nur ein Ring, so pflegte er zu sagen,
an einem seiner Finger waren“
.
»Ja wenn der ganze Bodensee ein einzig Weinfass wär« oder »Mädle wenn vuu Konstanz bisch, warum kaasch Du it küsse …«: am Bodensee kennt fast jedermann diese seit
Jahrzehnten als schmissig erachteten Reime des Konstanzer Fasnachts-Komponisten Willi
Hermann, deren alljährliche gesangliche Darbietung in der Konzilsfasnacht vom SWR-Fernsehen bundesweit übertragen wird. Zweifellos handelt es sich bei ihm, der mit bürgerlichem Namen Wilhelm Hermann (1907–1977) hieß, um eine Ikone der Fasnacht am
Bodensee. Wirkmächtig hat er seine musikalischen Spuren am Bodensee und in der Ostschweiz, etwa in der Groppen-Fasnacht in Ermatingen, hinterlassen. Doch über seine Vergangenheit von vor 1945 war bislang rein gar nichts bekannt. Anlässlich seines Todes
schrieb die Konstanzer Tageszeitung »Südkurier« am 30. November 1977 unter Aussparung
der Jahre 1933 bis 1945: »Sein Wiener Aufenthalt [Ende der 1920er Jahre] hat sein späteres
musikalisches Schaffen beeinflußt. Als er 1949 aus langer Kriegsgefangenschaft zurückkehrte ließ er sich in Konstanz nieder« [1]
. Mehr war vor über 40 Jahren wohl nicht in Erfahrung zu bringen und offensichtlich hat ihn auch niemand zu Lebzeiten jemals ernsthaft danach gefragt. Kollektiv wurde die NS-Vergangenheit beschwiegen, nicht nur in Konstanz.
Ein unbekannter Gartenplan
(2019)
Während einer Recherche im Fürstlich Quadt’schen Archiv in Isny stieß ich vor
einigen Jahren auf einen aufgerollten Gartenplan, der zwischen zahlreichen anderen verstaubten Rollen in einem Wandregal lagerte.[1]
Beim Öffnen der Rolle fiel sofort die große
Qualität der kolorierten Federzeichnung ins Auge, dann aber zur großen Überraschung
auch diese Signatur: Entworfen und gezeichnet von M. F. Weyhe aus Düsseldorf. Wie sich zeigen
sollte, war es ein beachtenswerter Fund, denn der Urheber des Plans war kein Unbekannter, sondern der angesehene Gartenkünstler Maximilian Friedrich Weyhe (Bonn 1775–
1846 Düsseldorf ), der Plan aber ein unbekanntes Werk, das aus unerfindlichen Gründen
vor mehr oder weniger als zweihundert Jahren in der Versenkung verschwunden und nur
durch den oben erwähnten glücklichen Zufall wieder ans Tageslicht gelangt ist.
Die Geschichte der evangelischen Kirche in der Weimarer Republik wird häufgi unter dem Blickwinkel der kirchenpolitischen Auseinandersetzungen wahrgenommen, in denen konservativen Kräfte sich zunehmend durchsetzten und liberale und sozialistische Pfarrer wie Hermann Maas oder Erwin Eckert in das Fadenkreuz der Kirchenleitung gerieten und mit disziplinarischen Maßnahmen gemaßregelt wurden. In der konservativ-nationalistischen Grundhaltung des Großteils der Pfarrerschaft sehen viele Forscher eine Ursache für ihre Anfälligkeit für Gedankengut, wie es von völkischen Gruppen und den Nationalsozialisten vertreten wurde. Schon 1932 traten die der NS-Ideologie oder eher -Propaganda nahe stehenden evangelische Christen mit einer eigenen Kirchenpartei auf, die 1933 in die „Glaubensgemeinschaft Deutsche Christen“ mündete. Doch die Geschichte der evangelischen Kirche in der Weimarer Zeit ist keineswegs eindimensional. Den rückwärtsgewandten Tendenzen und Träumen eines nationalen und völkischen Christentums und einer neu erwachenden umfassenden Volkskirche sowie der Trauer über die verlorene Monarchie stand ein verstärktes soziales Engagement der Kirche gegenüber, auch eine Öffnung für andere, bisher weitgehend marginalisierte Gruppen wie die Frauen und die Arbeiterbewegung.
Seit 100 Jahren in Geltung
(2019)
Am 14. August 1919 trat „Die Verfassung des Deutschen Reichs“ in Kraft, besser bekannt als „Weimarer Reichsverfassung“ (WRV). Sie war die erste republikanische Reichsverfassung und trat nach dem Ende des ersten Weltkrieges und dem damit verbundenen Zusammenbruch der Monarchie an die Stelle der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871. Trotz der staatsrechtlichen Umbrüche der Jahre 1933, 1945 und 1989/90 sind Teile dieser Verfassung bis heute in Kraft geblieben und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vollgültiges Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, die nicht etwa gegenüber den anderen Artikeln des Grundgesetzes auf einer Stufe minderen Ranges stehen. Es handelt sich um Bestimmungen, die das institutionelle Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften betreffen, welche durch Art 140 zum Bestandteil des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 erklärt worden sind.
Am 1. Advent 1930 trat die neue Agende, das „Kirchenbuch für die Vereinigte evangelisch-protestantische Landeskirche Badens“, in Kraft. Bis dahin war offiziell die Agende von 1877 gültig. Dieser lange Zeitraum ihrer Verwendung war keineswegs vorgesehen und tatsächlich wurde die Benutzung der 1877er Agende schon lange nicht mehr praktiziert. Schon 1909 hatte die Generalsynode den Wunsch ausgesprochen, es möge die Agende [vom Jahre 1877] einer Revision in der Weise unterzogen werden, daß sie in ihrem Inhalt nach den jetzt vorhandenen kultischen Bedürfnissen erweitert und ergänzt und in ihrer Form dem liturgischen Geschmack und Takt unserer Zeit entsprechend überarbeitet werde. Vorgesehen war eine grundlegende Überarbeitung der Agende, ein Ergebnis wurde wegen des Arbeitsaufwandes nicht vor der nächsten Generalsynode, die erst für 1914 einberufen wurde, erwartet. Anstelle des verstorbenen Heinrich Bassermann übernahm Johannes Bauer, Universitätsprofessor und Direktor des praktisch-theologischen Seminars in Heidelberg, der dem kirchlichen Liberalismus zuzuordnen ist, schließlich diese Aufgabe, die er im Einvernehmen mit dem Oberkirchenrat ausführte.
1643 erschien in Merians Topographia Sueviae eine Beschreibung des württembergischen Kurorts Bad Boll: „Ein Fleck, bey einer kleinen Meil von Göppingen, vnd in selbigem Ambt gelegen,
so vmbs Jahr 1596 vnd folgende, in die 160. wol erbawte Häuser, mit Schifersteinen bedeckt:
sonderlich aber ein schöne, grosse, vnd weite Kirch, zween Prediger, ein Rath- vnd Badhauß,
Mühl, vnnd etliche Wirtshäuser, gehabt. […] Vnd von diesem Flecken hat das berümbte, vnd bey
einer guten viertel Stund davon, gegen Kirchheim vnder Teck / gelegnes Bad / den Nahmen / daß
man es ins gemein das Bollerbade nennen thut“. Das östlich von Göppingen gelegene Bad Boll war schon bald Anziehungspunkt für zahlreiche Besucher, nachdem dort 1595 Schwefel- und
Thermalquellen in fossilienreichem Gestein gefunden worden waren, deren Eignung als Mineralbrunnen der Herzog Friedrich I. (1557–1608) von Württemberg sofort erkannte und den Ort
zum Heilbad ausbauen ließ. Noch im gleichen Jahr wurde die Quelle gefasst und durch das von
dem Renaissancehofbaumeister Heinrich Schickhardt (1558–1635) errichtete Badehaus für den
Kurbetrieb nutzbar gemacht.
Berufswechsler
(2019)
Die mittelalterlichen Kloster- und Domschulen haben für den Nachwuchs an Lehrern und Sängern selbst gesorgt. Als das Schulwesen aus dem Bereich der Kirche heraustrat und städtische
Schulen gegründet wurden, musste das Lehrpersonal anderweitig rekrutiert werden. Wo und wie,
ist weitgehend unbekannt. Frühe Spuren führen zur mittelhochdeutschen Lyrik. Ihnen wird im
Folgenden nachgegangen.
In Friedrich Dürrenmatts 1949 uraufgeführter Komödie „Romulus der Grosse“ verkündet Spurius Titus Mamma: „Die Germanen kommen!“, woraufhin Achilles antwortet: „Die kommen schon
seit fünfhundert Jahren, Spurius Titus Mamma“.
Diese durchaus lakonische Antwort auf die
Bedrohung Roms durch die Germanen ließe sich auch auf die Mitte des 19. Jahrhunderts verstärkt
einsetzende Wanderungsbewegung von Nord nach Süd über den Rhein übertragen, wenn man das
Wort „Germane“ durch „Deutsche“ ersetzt, denn ein signifikanter Teil der heutigen Einwohner
der Schweiz – vor allem des deutschsprachigen Landesteils – hat Vorfahren, die irgendwann im
19. und 20. Jahrhundert aus den Staaten des Deutschen Bundes, dann aus dem Deutschen Reich
und seit 1949 aus der Bundesrepublik Deutschland eingewandert sind. Dies geschah nicht immer
gleichförmig, sondern in Wellen, die sich nach dem Konjunkturverlauf richteten, von den Weltkriegen bestimmt wurden und abhängig waren von innenpolitischen Diskursen zur vermeintlichen
„Überfremdung“ des Landes.
Hingewiesen sei hier nur auf die aktuelle Zuwanderungsdebatte in
der Schweiz mit der Annahme der von der Schweizer Volkspartei lancierten sogenannten Masseneinwanderungsinitiative im Februar 2014, welche die Zuwanderung wieder durch Höchstzahlen und Kontingente steuern will. Auslöser war die starke Zunahme der Arbeitsmigration aus
den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Zuge des 2002 in Kraft getretenen und 2007
vollständig umgesetzten Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und
der EU. Dies war übrigens nicht zum ersten Mal der Fall, begleiten politische und gesellschaftliche Diskussionen über Ausländer und Zuwanderungszahlen die Schweizer Geschichte doch spätestens seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen.
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 war ein außerordentliches Interesse des Staates an den Kirchenbüchern entstanden. Deren Auswertung hatte das fatale Ziel, die „Rassezugehörigkeit der Volksgenossen“ über Abstammungsnachweise festzustellen, damit „sich die Volksgemeinschaft im nationalsozialistischen Staat konstituieren konnte.“ Kein Vierteljahr nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 7. April 1933 das so genannte Berufsbeamtengesetz erlassen, das von den Staatsbediensteten den Nachweis der „arischen“ Herkunft verlangte. Mit
diesem Gesetz wurde es ermöglicht, jüdische und politische unliebsame Beamte in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. In den Folgejahren wurden zahlreiche Durchführungsbestimmungen erlassen, die auch Richter, Lehrer, Hochschullehrer und Notare als Beamte im Sinne dieses Gesetzes benannten und schließlich auch Angestellte und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, aber auch der Reichsbank und Reichsbahn einbezogen. Der Nachweis der „arischen“ Herkunft wurde durch beglaubigte Abschriften christlicher Taufen und Trauungen von Eltern und Großeltern aus den Kirchenbüchern erbracht und in einem „Ahnenpass“ eingetragen (s. Abb. 1 bis 3). War ein solcher Nachweis nicht zu erbringen oder belegte der Kirchenbuchauszug Informationen über die Taufe eines Juden, so war die „Nichtdeutschblütigkeit“ ermittelt. Die
„Rassezugehörigkeit“ wurde also durch die Konfession der Vorfahren nachgewiesen – ausschlaggebend war demnach nicht, ob es sich um „bekennende“ Juden handelt, sondern ob sich unter den Vorfahren auch Konvertiten befinden.
Gleichgültig, wen man als den wichtigsten Träger der Reformation bewertet, ob Fürstenreformation oder – wie G. D. Dickens es sehen wollte – die Glaubensneuerung als „urban event“, als Magistratsreformation, nie ist bezweifelt worden, dass zwischen ihr und der Intensivierung und Ausweitung der öffentlichen Gewalt ein enger Zusammenhang – genauer – eine Wechselwirkung – bestand: Auf der einen Seite die Schaffung eines lutherischen Kirchenregiments unter Nutzung des politischen Potentials, auf der anderen die Stabilisierung der politischen Macht durch das Obrigkeitsverständnis der Reformatoren; im Ergebnis: Der frühneuzeitliche Obrigkeitsstaat auf dem Fundament eines konfessionell homogenen Untertanenverbandes. Geradezu paradigmatisch wird dies in der Vorrede zur Großen Kirchenordnung des Herzogtums
Württemberg von 1559 zum Ausdruck gebracht: Wie wir uns dann vor Gott schuldig erkennen [… ] wie auch des Gott, der Allmechtig, in seinem gestrengen Urteil von uns erfordern würdet, vor allen dingen unser undergebne Landtschafft mit der reinen Leer des heiligen Evangelii, so den rechten friden des Gewissens bringt unnd die hailsame waid z(o)m ewigen Hail unnd Leben ist, versorgen.
„Die Kanzel ist das Thermopylä der Christenheit, da wird die Schlacht verloren oder gewonnen.“
(2019)
In den frühen 1960er Jahren standen Kirche und Gesellschaft am Beginn einer Ära der Reformen und der Aufbrüche. Mit dem Rücktritt Konrad Adenauers als Bundeskanzler und dem Beginn der Regierungszeit Ludwig Erhards im Oktober 1963 endete in der Bundesrepublik endgültig die Nachkriegszeit. In der katholischen Kirche hatte kurz zuvor im Oktober 1962 unter Führung des reformorientierten Papstes Johannes XXIII. das Zweite Vatikanische Konzil begonnen mit seinem Versuch, die katholische Kirche für die Moderne zu öffnen. In der bisher gesamtdeutschen EKD hatte der Mauerbau vom August 1961 die Teilung des Protestantismus in Ost und West verschärft, in den DDR-Landeskirchen begann eine eigenständige Entwicklung, die am Ende des Jahrzehnts 1969 zur Gründung des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR führte. Auch in der Badischen Landeskirche endete 1964 mit dem Dienstbeginn von Hans-Wolfgang Heidland als Landesbischof eine Ära: die 18jährige Bischofszeit von Julius Bender, der sein Amt kurz nach Kriegsende Anfang 1946 angetreten hatte.
Als Mennonit über die Geschichte der Täufer zu referieren birgt eine besondere Herausforderung. Kirchenhistoriker, zumal wenn sie sich gleichzeitig als Mitglied einer Kirche verstehen, stehen meines Erachtens in einem eigentümlichen Spannungsfeld. Diesen Vortrag halte ich heute Nachmittag vor Ihnen anders, als wenn ich zum selben Thema etwa bei einer Sektion des Historikertags zu sprechen gebeten worden wäre. Aber nicht, weil ich denke, dass hier weniger strenge wissenschaftliche Standards herrschen als bei Profanhistorikern. Wer sich den Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens verpflichtet fühlt – und ich denke, das tun alle Kirchenhistoriker – wird sicherlich nicht der Versuchung erliegen, die Kirchengeschichte zur Legitimation einer heutigen menschlichen Institution zu missbrauchen. Die meisten Kirchenhistorikerinnen und Kirchenhistoriker besitzen genügend Realitätssinn und Quellenkenntnis, um Identitätsmerkmale und Theologumena, die ihnen vielleicht heute sehr am Herzen liegen, nicht unbedacht in die Vergangenheit zu projizieren. Doch auch wenn man gegen die Gefahr gefeit ist, aus der Kirchengeschichte eine Legitimationsinstanz oder eine Quelle von identitätsstiftenden Mythen zu machen, bleibt die Aufgabe des Kirchenhistorikers grundlegend anders als die eines Profanhistorikers.
Am 7. Mai 1518 schreibt Johannes Reuchlin einen Brief an Kurfürst Friedrich den Weisen von Sachsen. Der Kurfürst hatte den 63jährigen Humanisten um Rat gebeten: Er wolle an seiner Landesuniversität in Wittenberg je einen Lehrstuhl für die
Hebräische und die Griechische Sprache schaffen – wen könne Reuchlin empfehlen? Reuchlin antwortet ausführlich – unter anderem Folgendes: Der anndern sprach halb, griechesch genannt, hab ich mich unnderfangen zuo volbrinngen uewer sonnderes getruwen, das ir gnediglich zuo mir haben, unnd bin inn willen, minen gesippten fruent, den ich vonn siner jugent uff soellich sprach unnderwisen unnd gelert hab, ann das ort zuo schicken […] maister Philipps Schwartzerd von Bretten, […] den ich doch der hohenschuol Inngollstatt versagt hab, dann er ist zuo Tuewingen eerlich unnd wol, ouch sines sollds halb nutzlich gehallten unnd fuersenhen, unnd hat daselbst ain erber ußkommen. Die Rede ist von dem Mann, den wir als Philipp Melanchthon kennen – hier begegnet er als Schützling Reuchlins, der versucht, ihn Friedrich dem Weisen unter Berufung
auf drei Gesichtspunkte schmackhaft zu machen: 1. Er selbst, Reuchlin, habe Melanchthon als Kind unter seine Fittiche genommen. 2. Melanchthon ist begehrt: Es gibt schon anderweitige Versuche, ihn zu berufen, sowie 3. in Tübingen weiß man Melanchthons Talente durch eine entsprechend dotierte Stelle zu würdigen. Von einem vor 1518 liegenden Versuch, Melanchthon nach Ingolstadt zu holen, haben wir keine Kenntnis – dafür aber von den anderen beiden Faktoren, die Reuchlin nennt: Die ersten Kontakte zwischen den beiden in Melanchthons Kindheit und Melanchthons Jahre in Tübingen. Beide Berührungspunkte zwischen dem Praeceptor Germaniae und dem Praeceptor seiner Jugend sollen im Folgenden etwas näher dargestellt werden. So wird hoffentlich deutlich werden, warum und in welcher Weise man ihr Verhältnis in der Tat unter die Überschrift der „Begabtenförderung im 16. Jahrhundert“ stellen kann.
Der gewählte Zeitraum zwischen 1636 und 1868 ist von zwei unterschiedlichen Vorgängen bestimmt. Die Darstellung setzt ein mit dem frühesten Nachweis der Einwanderung einzelner Täufer von 1636 an in den Kraichgau, die – wie etwa Vertreter
der Familie Landis – aus dem Züricher Oberland stammten. Mit ihrer Abwanderung entzogen sie sich den seit 1612 einsetzenden Bekehrungsversuchen und der restriktiven Gesetzgebung des Züricher Stadtrates und anderer Schweizer Stadtstaaten. Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges folgten ihnen mehrere Hundert Glaubensangehörige aus der Schweiz und auch aus dem Elsass, um sich in Regionen am nördlichen Oberrhein niederzulassen. Zu diesen Gebieten gehörten neben dem Kraichgau solche in Rheinhessen und in der Pfalz, während erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts auch in der Markgrafschaft Baden-Durlach täuferische Emigranten aufgenommen wurden. Dabei waren die Motive des Wanderverhaltens unterschiedlich gelagert, denn die Emigranten unterschieden sich hinsichtlich Alter, sozialer Herkunft und Vermögen stark voneinander.
Wer signifikante Unterscheidungsmerkmale zwischen katholischem und evangelischem Kircheninnenbau aufzählen will, läuft schnell Gefahr, sich in einer Defizitliste zu verlieren: Kein Tabernakel, kein „ewiges Licht“, kein Klerikergestühl, keine Heiligenfiguren, keine Kommunionschranken und keine Beichtstühle in evangelischen Kirchengebäuden, jedenfalls solchen aus nachreformatorischer Zeit. Keine Beichtstühle? Von der Beichte wird so gelehrt, dass man in der Kirche die
privata absolutio beibehalten und nicht wegfallen lassen soll. Dementsprechend sind in evangelischen – in der Regel lutherischen – Kirchengebäuden noch vereinzelt historische Beichtstühle anzutreffen, so in Niebelsbach im Enzkreis (Beichtstuhl des 18. Jahrhunderts), um ein Beispiel aus Baden-Württemberg anzuführen, dem weitere aus anderen Kirchenregionen an die Seite gestellt werden können. Keine Kommunionschranken? Zwar bedürfen evangelische Kirchengebäude keiner Lettner, keiner Abschrankungen zwischen einem Bereich für den „Klerus“ und einem Bereich für das „Kirchenvolk“. Im Gegenteil: Das Grundprinzip des Priestertums aller Gläubigen kennt keinen Klerus im Sinne der Amtsvorstellungen der römisch-katholischen Kirche und dementsprechend keine Sonderbereiche im Kirchengebäude für „Geistliche“, auch wenn evangelische Pfarrer bis weit in das 20. Jahrhundert hinein als „Geistliche“ bezeichnet wurden, und dies ganz offiziell.
Eine der wesentlichen Erkenntnisse der Kirchenkampfforschung von vor bereits 30 Jahren ist gewesen, dass eine Darstellung des Kirchenkampfes nicht 1932 oder 1933 einsetzen kann, sondern schon und insbesondere die Vorgeschichte: die Geschichte der Weimarer Republik, zu betrachten ist. Hier, in einer vor allem theologiegeschichtlichen Betrachtung, bedeutet das die Frage der allgemeinen Umbrüche 1918/19 zu konzentrieren auf die spezielle Frage nach theologischen Einstellungen, Prägungen und Mentalitäten. Genauer betrachtet stellt sich hier umgehend ein Problem: nämlich ob die Prägung der Akteure als genus subjectivus oder objectivus zu verstehen sei. Will sagen: Geht es um die Frage, wer in der Weimarer Republik die Theologie geprägt hat, vor allem im Umkreis der Universität Heidelberg, oder geht es um die Frage, wer im kirchlichen Dienst der badischen Landeskirche mit welcher theologischen Prägung agierte? Oder geht es um die Frage, ob und wieweit bei den nun strukturell transformierten Akteuren, nämlich den Kirchenparteien, theologische Strömungen zu erkennen sind, die explizit oder implizit auf theologischen Prägungen beruhen? Mit den Fragen sind erste und vorläufige Antworten schon vorbereitet. In aller Vorläufigkeit – auch hier machen sich schmerzlich Forschungsdesiderate bemerkbar – sind heute alle drei Aspekte zu würdigen. Ich betone die Vorläufigkeit der hier vorgetragenen Beobachtungen.
Im Jahr 2020 ist das Evangelische Gesangbuch (EG) der Badischen Landeskirche seit 25 Jahren in Gebrauch – es wurde am Ersten Advent 1995 (3. Dezember 1995) in den evangelischen Gemeinden eingeführt. Der gesamte Prozess der Einführung des neuen EG innerhalb der Evangelischen Kirche Deutschlands dauerte insgesamt drei Jahre: er begann am Reformationstag 1993 mit Berlin-Brandenburg und war mit der Einführung in der württembergischen Landeskirche zum Ersten Advent 1996 beendet. 2018 kam in Baden der Ergänzungsband Wo wir dich loben, wachsen neue Lieder heraus, der – ähnlich wie die Anhänge ’71 und ’77 in den 1970er Jahren als Ergänzungen zum damaligen Evangelischen Kirchengesangbuch EKG – modernes und zeitgemäßes Liedgut den Gemeinden nahebringen möchte. Im Vorfeld des 200jährigen Jubiläums der Badischen Union 2021 sollen hier die vier badischen Gesangbücher aus den Jahren 1836, 1882, 1951 und 1995 mit einem Vergleich ihrer Vorworte in den Blick genommen werden. Innerhalb der neueren badischen Kirchengeschichtsforschung spielten Untersuchungen der Gesangbücher schon immer eine wichtige Rolle. Heinrich Riehm hat in seinem 2011 erschienenen Sammelband Auf dem Weg zum Evangelischen Gesangbuch 1993 zahlreiche Aspekte der neueren badischen Gesangbuchgeschichte zusammengestellt.
In politischen Debatten bis zur Gegenwart war und ist es wohlfeil, mit unverkennbar negativer Konnotation vor „Weimarer Verhältnissen“ zu warnen – mit Blick auf die gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Konflikte der Jahre von 1918 bis 1933 und das Scheitern daran, im Rahmen der Institutionen des seinerzeitigen demokratischen Staates dafür sich als dauerhaft tragfähig erweisende Lösungen zu erarbeiten: Aufstände, Putschversuche, wachsende Stimmenanteile für die extremen Parteien auf beiden Flügeln des politischen Spektrums, Weltwirtschaftskrise, Massenarbeitslosigkeit und Präsidialregierungen sind Schlagworte, die zur Illustrierung dieser Warnung herangezogen werden und die dann auch in viele Details hinein entfaltet werden können. Und in der Kirchengeschichtsschreibung ist es weithin gängig, den Mainstream des Denkens und das daraus resultierende Handeln in den evangelischen Landeskirchen während der Jahre der Weimarer Republik pauschal mit dem Schlagwort vom „Nationalprotestantismus“ zu charakterisieren – was im Ergebnis dann nicht selten auf eine Art Diskreditierung in genere hinausläuft, als seien diese Jahre letztlich nur als ein „Durchgangsstadium“ hin zum Nationalsozialismus und zu dessen Untiefen und Abgründen zu begreifen und als gelte das wie für die damalige Gesellschaft insgesamt auch, vielleicht sogar gerade für den Protestantismus in Deutschland.
Johann Nepomuk Zürcher
(2019)
Am Mittwochabend des 11. Dezember 1844 starb in Wil/St.Gallen der dortige Pfarrer Johann Nepomuk Zürcher. Der katholische »Wahrheitsfreund« brachte zwei Tage später eine kurze Nachricht über den Tod des Geistlichen, der »nach einer langwierigen
Krankheit« eingetreten sei. Nach mehreren Pfarrstellen sei er als Mitglied des St.Galler
Domkapitels »zum Kapitels- oder Bisthums-Vikar« ernannt worden. »Wenn er damals
seine richtige Stellung verkannte, so erschien er immerhin nur als ein mißbrauchtes
Werkzeug der kirchenstürmischen
Fraktion, die noch manchen seiner
Amtsbrüder in ihre Netze zu verstricken wußte, wovon später die meisten
wieder zur enttäuschenden Erkenntnis
geführt wurden« [1]
. Der liberale »Erzähler« schrieb: »In Wyl verstarb der
ehemalige Bisthumsverweser J. Nep.
Zürcher, ein Mann der älteren Toleranzschule. Darum wurde ihm viel Intoleranz zu Theil« [2]
. Auch die »Schweizerische Kirchenzeitung« erwähnt
Zürchers Amt als Bistumsverweser,
»in welchen Stellung er von Uebelgesinnten sich mißleiten ließ. Er wurde
nach Errichtung eines apostol. Vikariates dieses Amtes entledigt und zog
sich von dem Pfarrrektorat in St.Gallen auf die Pfarrei Wyl zurück. Guter
Wille wird ihm nicht abgesprochen,
wiewohl seine Wirksamkeit nicht immer verdienstlich war« [3].
Konstanz am Bodensee
(2019)
»Ein paar KZ-Leute gingen heute an mir vorüber in ihren breit weiß-blau-gestreiften
Sträflingsanzügen. Sie bekommen alle die bei uns beschlagnahmten Anzüge. Überall sieht
man die nach dem ›Konstanzer Hof‹ weisenden Tafeln in Schablonenschrift: Centre
d’acceuil des prisonniers et déportés«, notierte der Konstanzer Lehrer Herbert Holzer am
15. Juni 1945 etwa zwei Monate, nachdem für Konstanz der Krieg zu Ende gegangen war. [1]
Dass Überlebende der nationalsozialistischen Verfolgung und Zwangsarbeiter aus allen
Herren Länder im Sommer 1945 im Konstanzer Stadtbild präsent waren, wundert angesichts der Tatsache nicht, dass die französische Besatzungsmacht rund 3 000 Verschleppte
oder Displaced Persons (DPs) in Konstanz und Umgebung sammelte, um sie zu repatriieren. Unter ihnen befanden sich auch jüdische DPs überwiegend aus Ost-und Südost-Europa. Aufgrund dieses Sachverhalts entwickelte sich Konstanz zu einem Zentrum jüdischen Lebens in der französischen Besatzungszone (FBZ), und zwar in dreifacher Hinsicht.
Erstens blieb Konstanz als Grenzstadt in den ersten Nachkriegsjahren Sammelpunkt für
ehemalige jüdische KZ-Häftlinge und Überlebende des Holocausts. Zweitens wurde es Sitz
der jüdischen Hilfsorganisation »American Joint Distribution Committee (AJDC)« in der
FBZ, die sich um die Versorgung dieses Personenkreises kümmerte. Schließlich wurde
Konstanz zum Sitz des einzigen jüdischen Zentralkomites (ZK) in der gesamten FBZ, das
sich vor allem für die Juden im Südteil der FBZ zuständig fühlte, wo schwerpunktmäßig
ähnliche Sammelpunkte für jüdische DPs in Konstanz-Egg, Gailingen, Biberach-Jordanbad, Saulgau, Lindau, Ravensburg und Freiburg eingerichtet wurden.
Warum noch einmal Ernst S. wird man sich beim Lesen dieses Titels vermutlich
fragen. Im Dezember 2012 sprach ich – als St. Galler Alt-Stadtarchivar – im Rahmen der
vom Stadtarchiv St.Gallen organisierten Vortragsreihe »Stadtgeschichte im Stadthaus«
über »Ernst S. – 1942«. 2016 kam es aufgrund meiner Beschäftigung mit Ernst S. und
Niklaus Meienberg zu einer Zusammenarbeit mit der »Contact Film Zürich«, die einen
Kinofilm plante mit dem Arbeitstitel »Landesverräter Ernst S.«; ich wurde als »historischer Berater« engagiert. – Ebenfalls 2016 fungierte ich als »Experte« für die Hintergrundsendung »Doppelpunkt« des
Radio SRF 1 mit dem Arbeitstitel
»75 Jahre nach der Erschiessung des
Ernst S. – Nachhall einer umstrittenen
Hinrichtung«.
In der Jagst-Kocher-Region im Nordosten von Baden-Württemberg wurden zehn bedrohte Bläulingsarten
im Hinblick auf ihre aktuelle Verbreitung und ihre Biologie und Ökologie untersucht. Ausgewählt wurden
die Feuerfalter Lycaena dispar und L. hippothoe, die
Zipfelfalter Satyrium spini und S. ilicis sowie unter den
Echten Bläulingen Glaucopsyche alexis, Cupido minimus, Polyommatus thersites, Plebejus argus, Phengaris teleius und P. nausithous. Lycaena hippothoe und
S. ilicis sind im Untersuchungsgebiet verschollen. Die
Präimaginalstadien (Eier und Raupen) von L. dispar,
S. spini, G. alexis, C. minimus, P. thersites und P. argus
wurden im Freiland beobachtet und die Beziehungen
der Raupen zu Ameisen (Myrmekophilie) beschrieben.
Durch die Untersuchung der Ameisenfauna von Standorten des Großen Wiesenknopfes wurde das Vorkommen potentieller Wirtsarten für Phengaris teleius und
P. nausithous aus der Gattung Myrmica dokumentiert.
Die Ergebnisse werden bezüglich des Vorliegens von
regionalen Spezialisierungen im Vergleich zu anderen
Populationen der behandelten Arten diskutiert. Daraus
ergeben sich Implikationen für den praktischen Naturschutz bei der Berücksichtigung dieser bedrohten Arten
in der Biotoppfege. Empfehlungen hierzu werden für die
untersuchten Lebensräume (Magerrasen insbesondere
an den Trockenhängen der Flusstäler, unterschiedliche
Ausprägungen meso- bis hygrophilen Grünlands) in
den berücksichtigten Naturräumen formuliert.
Die vorliegende Arbeit zum Eschen-Scheckenfalter
(Euphydryas maturna) beschreibt die historische
Verbreitung in Baden-Württemberg, speziell ab den
1970er Jahren. Dabei wird nach Ursachen für das
Verschwinden der Art an ehemaligen Fundstellen gesucht. Daneben wird die letzte verbliebene Population
im Hinblick auf ihre Populationsentwicklung seit 1992
bis 2019 beschrieben. Ein weiterer Schwerpunkt sind
Angaben zur Habitatstruktur und zur Biologie der Art.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe führt aktuell die
Ausweisung des ersten Entwicklungs-Naturschutzgebietes in Baden-Württemberg durch – der „Brühlwegdüne“. Die Besonderheit eines solchen Naturschutzgebietes liegt darin begründet, dass die Fläche zum
Zeitpunkt der Ausweisung die Kriterien Schutzbedürftigkeit, Vielfalt, Einzigartigkeit und Repräsentanz noch
nicht erfüllt. Die Schutzwürdigkeit ist aber gegeben,
weil die Düne die standörtlichen Voraussetzungen für
das Vorkommen von hochwertigen und schutzwürdigen Lebensraumtypen mit bedrohten und gefährdeten Arten bietet und mit hoher Wahrscheinlichkeit
mit deren Entwicklung zu rechnen ist.
Auf einer Gesamtfläche von 32 ha bei Sandhausen
stellt die Naturschutzverwaltung in den nächsten Jahrzehnten jeweils 15 ha große Flächen mit Sandrasen
sowie mit Wintergrün-Kiefern-Wäldern und Weißmoos-Kiefern-Wäldern her. Hierzu wird der dichte Kiefernwald
hektarweise aufgelichtet und die freigestellten Flächen
anschließend zu den hochwertigen Lebensräumen
entwickelt (u.a. mit Beweidung). Die Entwicklung erfolgt
phasenweise, damit Erkenntnisse aus der Umsetzung
bei der nächsten Phase Berücksichtigung finden können. Die Ausweisung des Naturschutzgebietes und die
anschließende Entwicklung sind Teil eines Alternativkonzeptes, das anstelle des ursprünglich planfestgestellten Rückbaus der Landesstraße L 600 durchgeführt wird und vertraglich zwischen der Gemeinde
Sandhausen und dem Land Baden-Württemberg fixiert
wurde. Die Kosten für die Umsetzung des Konzeptes
werden aus Mitteln der Straßenbauverwaltung, der Gemeinde Sandhausen und des Landes getragen.
Zur Landesfauna Lepidoptera
(2019)
Im Rahmen der Erforschung der Landesfauna Lepidoptera Baden-Württemberg für die Landesdatenbank
Baden-Württembergs Schmetterlinge wurden Gebiete
in Oberschwaben, in Teilen der Schwäbischen Alb und
im Hegau, zuletzt noch im Tauberland, im Südschwarzwald und im Kaiserstuhl besucht. Dabei gelangen einige Erstnachweise für Baden-Württemberg sowie Wiederfunde von in Baden-Württemberg oder Deutschland
verschollenen Arten.
Von 2015 bis 2018 wurden die Sackträger (Psychidae)
aus allen einzelnen Schmetterlings-Sammlungen des
SMNK in die Hauptsammlung integriert, konservatorisch neu aufgestellt und wissenschaftlich bearbeitet.
Die Trockenpräparate (Männchen und Larvalgehäuse,
sog. „Säcke“) wurden EDV-erfasst. Es handelt sich um
eine der größten Psychidae-Spezialsammlungen in europäischen Museen.
Die Flechte Biatora ocelliformis in Südwestdeutschland nachgewiesen (Lecanoromycetes, Ramalinaceae)
(2019)
Biatora ocelliformis, eine Flechtenart historisch alter
Buchenwälder in montanen Lagen, wurde erstmals im
Südschwarzwald nachgewiesen. Die Vergesellschaftung mit anderen Flechten wird beschrieben.
Obwohl die lichenologische Durchforschung des
Südwestens der Bundesrepublik Deutschland
auf einem guten Stand ist, gelingen laufend Erstnachweise für das Gebiet oder für Deutschland
(z.B. Wirth 2017, 2019, Wirth et al. 2011, Wirth
et al. 2018). Dies betrifft nicht nur Arten, die im
vermuteten Zusammenhang mit dem Klimawandel aus milderen oder wärmeren Regionen nach
Deutschland einwandern, sondern auch Spezies, die seit langer Zeit einheimisch sind. Hier
wird über den Erstnachweis einer epiphytischen
Krustenfechte in Südwestdeutschland berichtet,
die in naturnahen Buchen- und Tannen-Buchenwäldern in ozeanischen Lagen heimisch ist. Eine
junge Einwanderung infolge Klimaerwärmung ist
auszuschließen. Biatora ocelliformis (Nyl.) Arnold ist geradezu eine konservative Art, die eher
reliktische Züge trägt.
Es wurden Brutstätten von Stechmückenlarven in vier
typischen Gebieten der Hochwasserzone in der nördlichen Oberrheinebene untersucht. Ziel war, festzustellen,
ob es in den vergangenen 35 Jahren signifikante Veränderungen in der Besiedlung mit Wasserkäfern und Wasserwanzen als Fressfeinden von Stechmückenlarven
gegeben hat. Während dieser Zeit fand eine intensive
Bekämpfung der Stechmückenlarven mit Bti (Bacillus
thuringiensis israelensis) statt. Wenn die Fressfeinde
der Stechmückenlarven durch die Bekämpfung nicht
beeinträchtigt wurden, wird das als Hinweis gewertet,
dass die Bekämpfungsmaßnahmen keine Schäden im
Ökosystem verursacht haben. Um die Vergleichbarkeit
der Ergebnisse zu gewährleisten, wurde in den Jahren
2015-2017 in exakt gleicher Weise bei der Erfassung
vorgegangen wie 1979-1982.
„Sie werden mir, meine Herrn, wohl gestehen, daß unsere neuste Zeit […] neue und ernste Forderungen an uns und unsere Gemeinde stellt; neue Bedürfnisse sind in dem hier zu besprechenden Falle gewiß vorliegend, das Bedürfniß, für arme Waisenkinder zu sorgen, eine neue Anstalt zu ihrer Bildung und Erziehung zu gründen.“ Diese Worte wurden am 6. August 1845 in einem Vortrag über den Bau eines Waisenhauses an den Stiftungsrat Offenburg gerichtet. Die Forderung nach einem Waisenhaus kam bereits 1832 auf, als der katholische Pfarrer Franz Ludwig Mersy die Errichtung einer solchen Anstalt vorschlug. Mit dieser Überlegung war Offenburg nicht alleine. Gegen Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts kam die sogenannte „Rettungshausbewegung“ auf und im ganzen deutschsprachigen Raum wurden Waisen-, Kinder- und Pflegeheime gegründet. Ein wichtiger Faktor war in diesem Zusammenhang die (Neu-)Entdeckung der Kindheit. Bis ins 18. Jahrhundert hinein galten Kinder als kleine, unvollendete Erwachsene. Diese Ansicht änderte sich zunehmend in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und führte nach und nach zur „[…] Entfernung des Kindes aus der Erwachsenenwelt […]“.
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Das Dominikanerinnenkloster St. Nikolaus in Undis, einst in der südlichen Vorstadt Krutenau in Straßburg gelegen, ist ein heute fast unbekannter Ort, an den nur noch der Name eines schönen, baumbestandenen Platzes erinnert. Kennern von mittelalterlichen Handschriften allerdings ist zumindest der Name geläufig, da aus dem Kloster eine reiche Produktion von Predigthandschriften hervorgegangen ist, die sich zum großen Teil in der Berliner Staatsbibliothek befinden. Auf Grund einer eingehenden Lektüre dieser Handschriften konnte Francis Rapp über die Spiritualität und die religiösen Praktiken der Klosterfrauen im 15. und 16. Jahrhundert berichten und Thomas Lentes veröffentlichte das Geschenkbuch der Dominikanerinnen aus den Jahren 1578 bis 1592.
Der Schwarzwald mit seinen Vorbergen, die Vogesen, der Kaiserstuhl, die Rheinauen, die Elzwiesen und das elsässische Ried und der Harthwald (Forêt de la Harth): Manche Gebiete am Oberrhein gehören zu den schönsten und wertvollsten Naturlandschaft en Europas, mit einer immer noch faszinierenden und reichhaltigen Flora und Fauna. Das grenzüberschreitende »Paradies am Oberrhein« wurde in Büchern beschrieben und die alljährlichen Regio-Kalender zeigen immer faszinierendere Fotos. Ein Spaziergang in einer stillen Stunde im Kaiserstuhl oder im Naturschutzgebiet Bollenberg bei Rouff ach im Elsass ist immer noch ein Glücksmoment und nur den Kennern fällt auf, wenn die Stimmen der Feldlerchen fehlen und wenn selbst in dieser geschützten Restnatur die Zahl und Artenvielfalt der Schmetterlinge bedrohlich schnell schwindet. Schon die nächste Generation wird diesen stillen Schwund nicht mehr bemerken, denn bereits heute kennen die wenigsten jungen Menschen noch die Stimme der ins Blau aufsteigenden Lerche.
Nach einer allgemeinen Einleitung über die Arten und den Umfang der Überlieferung und über
die Urteile von außen über den Odenwald, zu dem man früher auch das Bauland rechnete,
bearbeitet der Autor die verschiedenen Bewirtschaftungsformen, die aus der Naturlandschaft
eine Kulturlandschaf gemacht haben. Dabei ging es darum, Zustände und Einrichtungen,
die es andernorts gab, auch für die behandelte Region nachzuweisen bzw. zu differenzieren.
Die Begriffe »Hubenstruktur« und »Dreifelderwirtschaft« werden erläutert und auf einzelne
Odenwalddörfer angewendet. Als Kulturpflanzen wird auf die Kartoffel, den Wein und das
Obst näher eingegangen. Wiesen, Ortsettern und Gärten sind eigene Kapitel gewidmet.
Das Tägermoos
(2019)
Das Thema Tägermoos, ein Konstanzer Grundstück auf Schweizer Hoheitsgebiet,
hat eine lange Vorgeschichte, die man nicht ganz ausblenden kann und zumindest ab
1831 einbeziehen muss. Der Tägermoos-Vertrag von 1831 zwischen dem Großherzogtum
Baden und dem Kanton Thurgau regelt mehrere Dinge. Er ist zunächst auch ein Grenzvertrag, der bei Konstanz die Grenze zwischen Baden und dem Thurgau festlegt. Im Prinzip wird die Grenze durch vier Worte definiert,
dem ehemaligen äußeren Festungsgraben folgend, und so wurde sie auch markiert. Dieser
Grenzverlauf hatte nur knapp 50 Jahre Bestand, er gilt heute noch so ungefähr vom Seerhein bis zum Anfang des Döbeles. Warum diese Grenzziehung später immer wieder
verändert wurde, soll auch gleich geklärt werden. Mit der Zuführung der Eisenbahnlinien von Romanshorn nach Konstanz und von Winterthur über Etzwilen nach Konstanz
in den 1870er Jahren benötigte der Konstanzer Kopfbahnhof ein Rangiergelände in Richtung Schweiz. Geklärt werden musste auch, wie und von wem das Ufer vor Kreuzlingen
genutzt werden durfte.
Autobiografische Texte
(2019)
100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland. Dieses Ereignis bewog uns, ein Heft der Badischen Heimat dem Thema »Frauen« zu widmen. In der Vorbereitungsphase stellten sich zu den historischen Themen Fragen nach den Lebensumständen von Frauen heute. Was verstehen Frauen, die heute in Baden wohnen, unter »Heimat« – und was macht diese aus. Wie verwurzelt sind sie, wenn sie nicht ursprünglich aus Baden stammen, sondern aus anderen Teilen Deutschlands oder anderen Ländern kommen. Was hilft in der alten oder neuen »Heimat« – der Beruf, die Familie, die Religion, die Landschaft ? Spielt der Dialekt eine Rolle? Der erste Teil des Heft es wandelt daher auf ungewohnten Wegen: Frauen aller Altersstufen von Nord- bis Südbaden berichten aus ihrem Leben. Einige Fragen zum Thema »Heimat« dienten als Leitfaden. Entstanden sind unterschiedliche Beiträge, einige Frauen haben in Interviewform geantwortet, bei anderen Texten scheinen die Fragen nur durch. Den Anfang macht die 97-jährige Hildegard Doll aus Edingen-Neckarhausen, die ihrem Enkel Dominic Egger aus ihrem Leben erzählt. Von Neckarhausen geht es weiter nach Süden, in den Kaiserstuhl, nach Freiburg, auf die Baar. Elf Frauen – elf Lebensgeschichten von Frauen in Baden.
Ist nicht die Kirche als Institution, einschließlich ihrer hauptamtlichen >>Diener<< also der Pfarrer, zur politischen Zurückhaltung oder zumindest zur Überparteilichkeit verpflichtet? Diese Frage ist eine eingehende Erörterung wert. Gleichwohl erschien 1996 ein Aufsatz- und Katalogband mit dem Titel: >>Protestantismus und Politik<<, in dem neun badische Pfarrer (und drei weitere Persönlichkeiten der badischen Kirchengeschichte) vorgestellt wurden, von Gottlieb Bernhard Fecht (1771-1851), gewählter Abgeordneter und liberaler Oppositioneller in der Heinz Kappes (1893-1988), religiös-sozialistischer und sozialdemokratischer Kommunalpolitiker in Karlsruhe in der Weimarer Republik. Unter den neun 1996 dargestellten Pfarrern befinden sich ebenfalls zwei der vier hier behandelten Theologen, nämlich Wilhelm Karl und Friedrich Mayer.
Hansjakob bietet in seinem umfangreichen Werk zahlreiche längere oder kürzere Porträts von Frauen, denen er selbst im Leben begegnet ist oder von denen er sich berichten ließ. Das waren vorzugsweise Frauen aus dem Volk, ausgeprägte Persönlichkeiten zumeist, deren Andenken Hansjakob bewahren wollte. Allerdings ist Hansjakob ein Gegner der sogenannten Frauenemanzipation, weil er die besonderen Stärken und positiven Eigenschaften der Frauen - in denen sie vielfach die Männer weit überragen - nicht dort sieht, wo die Männer traditionell das Sagen haben.
Agnes Elisabeth Winona Leclerq Joy, geboren am 25. Dezember 1840 in Swanton, Franklin County, im Bundesstaat Vermont, USA, starb wenige Tage vor ihrem 72. Geburtstag 1912 in Karlsruhe. Sie war die Tochter eines Offiziers der US-Armee, des Generals (oder Obersten) William Leclerq Joy (1793-1866) und - mütterlicherseits - die Enkelin eines Indianerhäuptlings. Ihren stets mit Stolz getragenen Vornamen Winona (=Flamme) verdankt sie ihrer indianischen Großmutter. Wie kam Agnes Joy nach Karlsruhe?
Ein 100 Jahre altes Aquarell, signiert mit »Greda von Erlach 1916«, wurde von mir in einer
öffentlichen Bücherecke gefunden. Im Generallandesarchiv Karlsruhe befindet sich ein Briefwechsel
der Malerin mit Großherzogin Luise von Baden. Verwandtschaftliche Beziehungen
bestanden mit den Familien Friedrich Curtius, Werner, Georg und Robert Picht und Viktor
von Weizsäcker, und Albert Schweitzer war ihrer Familie freundschaftlich verbunden. Ada
von Erlach porträtierte Schweitzer im Jahr 1905. Frau Barbara Picht, Ehefrau des Soziologen
und Romanisten Robert Picht, überließ mir Fotos aus ihrem Familienbesitz und unterstützte
meine Arbeit mit wichtigen Informationen aus erster Hand.
Der badische Odenwald und das Bauland sind gekennzeichnet durch eine besondere christliche
Ausrichtung, die sich auf die jahrhundertelange Zugehörigkeit zu den weltlichen Territorien
der Kurfürsten und Erzbischöfe von Mainz und der Fürstbischöfe von Würzburg sowie
auf bedeutende Klöster zurückführen lässt. Dies hat die Wahl der Kirchenpatrone zumindest
im Früh- und Hochmittelalter erheblich beeinflusst. Die Vielfalt der Patrozinien lässt daher
bis heute Rückschlüsse auf regionalgeschichtliche Zusammenhänge zu.
Das Bauland hat in seiner Geschichte immer wieder Bauernunruhen erlebt. So war die Region
sowohl im Bauernkrieg als auch bei den Unruhen zu Beginn der 1848er-Revolution eine Hochburg.
Aber auch später erwies sich die Region als rebellisch. Ausdrückliche Bezugnahmen auf
den Bauernkrieg gab es auch im 20. Jahrhundert, besonders bei Protesten nach dem Ersten
Weltkrieg und im Zuge der Auseinandersetzung um die Daimler-Benz-Teststrecke in Boxberg.
Irdene Leidenschaft
(2019)
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts kannte man in der südlichen Oberrheinebene typische Hafner- oder Töpferorte, in deren Umgebung an geologisch aufschlussreichen Lagerstätten beidseits der Vorbergzonen des Schwarzwalds und der Vogesen geeignete Tonerden zur keramischen Produktion gewonnen wurden. Zu ihnen zählte auch die kleine Landschaft Staufen am Ausgang des Schwarzwälder Münstertals, nur wenige Kilometer südlich von Freiburg im Breisgau gelegen und vor allem durch Dr. Fausts jähes Ende im örtlichen Gasthaus >>zum Löwen<< weithin bekannt geworden. Nur wenige Hafner übten zu dieser Zeit noch ihr altüberliefertes Handwerk aus, das in vergangen Jahrhunderten sogar in einer Hafner-Bruderschaft organisiert gewesen war.
Der bedeutende Theater- und Opernregisseur Klaus Michel Grüber wurde am 4. Juni 1941 in Neckarelz, heute Ortsteil von Mosbach, als jüngstes Kind des Pfarrers Otto Grüber und seiner Frau Kläre geboren. Die Familie zog 1951 nach Ettlingen. In Stuttgart studierte Grüber an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst und spezialisierte sich bei Giorgio Strehler am Piccolo Teatro in Mailand aufs Regiefach. Engagements in Freiburg und Bremen, sodann Berlin, Paris, Brüssel, Salzburg, Zürich und an weiteren wichtigen Bühnen folgten. Schauspieler und Publikum bewunderten sein tiefgründiges, poetisches Erfassen klassischer und modernder Texte und Musikwerke. Er verpflichtete bedeutende Dirigenten und Kunstmaler und machte zusammen mit dem Kollegen Peter Stein die Schaubühne Berlin zu einem der renommiertesten deutschen Theater.
Interniert in Kislau
(2019)
Weder die deutsche Öffentlichkeit noch die Geschichtswissenschaft beschäftigte sich nach Ende des „Dritten Reiches“ mit dem Schicksal der Menschen, die im Nationalsozialismus als „Asoziale“ verfolgt wurden. Noch weniger bekannt ist, dass sich deren Stigmatisierung und Ausgrenzung nicht auf die Zeit zwischen 1933 und 1945 begrenzte, sondern bereits im Kaiserreich praktiziert wurde und auch in der Bundesrepublik weiter anhielt. Die Betroffenen – insbesondere Menschen ohne festen Wohnsitz – waren noch Jahrzehnte nach Kriegsende mit Ressentiments und Kriminalitätszuschreibungen konfrontiert. Da sie nicht als Opfer „rassischer Verfolgung“ anerkannt wurden, hatten sie keine Ansprüche auf finanzielle Entschädigung für das erlebte Leid. Die Forschung lenkte ihren Blick erstmals und auch nur vereinzelt in den 1980er-Jahren auf das Schicksal der als „asozial“ Stigmatisierten. Dies geschah im Zuge der generellen Entdeckung sogenannter „vergessener Opfer“, die sich nach Kriegsende nicht in Opferverbänden zusammengeschlossen hatten und daher kaum öffentlich wahrgenommen wurden. Mittlerweile sind viele der „vergessenen Opfer“ anerkannt worden, wie die Homosexuellen, Sinti und Roma, Zwangssterilisierte oder sowjetische Zwangsarbeiter, allerdings fehlen bis heute die „Asozialen“. Als „asozial“ abgestempelte Personen wurden in nationalsozialistische Konzentrationslager eingewiesen – meist versehen mit dem schwarzen oder grünen Winkel – und dort zu Tausenden ermordet, aber auch in reichsweit existierenden Arbeitshäusern interniert. Darunter befand sich ein badisches Arbeitshaus, das auf dem Gelände des Schlosses Kislau bei Mingolsheim (heute Bad Schönborn) untergebracht war.
Schon seit längerer Zeit ist in der historischen Forschung umstritten, welche Größe und welche Gestalt das einstige Neuenburger Liebfrauenmünster hatte, von dem heute keine geschlossenen Baureste mehr vorhanden sind. Der nachfolgende Beitrag sollte als ein Versuch verstanden werden, einen neuen Zugang zur frühen Stadtgeschichte Neuenburgs zu eröffnen und dadurch zu einer Rekonstruktion des Neuenburger Münsters zu gelangen. Dabei erfolgen sowohl kirchengeschichtliche, wie auch wirtschaftsgeschichtliche Neuinterpretationen des verfügbaren Quellenmaterials und es werden bisher unbekannte Quellen vorgestellt.
Bern von der Reichenau, der dem berühmten Bodenseekloster vier Jahrzehnte lang – von 1008 bis 1048 – als Abt vorstand, ist der mediävistischen Forschung als einflussreicher Musiktheoretiker, Liturgiker und Verfasser kulturhistorisch bedeutsamer Briefe bekannt. Sehr viel weniger Aufmerksamkeit hat hingegen Berns sprachlich wie inhaltlich äußerst reizvolles Predigtwerk auf sich gezogen. Die 16 sermones befassen sich zum größten Teil mit der Mutter Gottes – das Reichenauer Münster hat Marienpatrozinium –, dem heiligen Markus – Reliquien des Apostels kamen im Jahr 830 auf die Reichenau – und den Feiertagen im Kreis des Kirchenjahres (Weihnachten, Epiphanias, Gründonnerstag, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten); zwei Predigten – der sermo de S. Matthia apostolo und der sermo de dedicatione ecclesiae – lassen sich keiner der drei Gruppen zuordnen. Handschriftlich überliefert sind nur elf dieser Predigten (Werknr. 44–54); von den übrigen sermones (Werknr. 55–61) sind lediglich einzelne Exzerpte im elften Band der von den Magdeburger Zenturiatoren um Matthias Flacius Illyricus verfassten Historia ecclesiastica erhalten.
Im Dezember 1581 hatte der Schultheiß des Kurfürsten von Mainz zusammen mit einer bewaffneten Mannschaft im Ballenberger Wald, in der Gegend von Krautheim, einen gefangenen Hasen gepfändet und 20 Hasengarne zerstört. Die
Gebrüder von Aschhausen sahen diese Tat als die Verletzung ihres zum Schloss Aschhausen gehörigen Jagdrechtes an. Der Kurfürst von Mainz dagegen beanspruchte das Jagdrecht in der Ballenberger Markung für sich, mit dem Argument, dass er der Inhaber des Amtes Krautheim sei. Es kam zum Prozess vor dem Reichskammergericht, dem höchsten Gericht des Heiligen Römischen Reiches, in dessen Verlauf eine Kommission gebildet wurde, die eine Inaugenscheinnahme vornahm und diese in Form einer sogenannten „Augenscheinkarte“ durch den Maler Wilhelm Besserer visualisieren ließ. Die Augenscheinkarte hatte in diesem Prozess eine besondere Funktion. Sie bildete die Übersetzung der subjektiven Wahrnehmung der Prozessparteien in
ein visuelles Medium. Sie war ein wesentlicher Bestandteil der Prozessführung und diente als Entscheidungsgrundlage im Sinne eines Beweises.
Am 21. August 1843, also vor bald genau 175 Jahren, stimmte man sich in Mannheim auf die für den folgenden Tag geplante Feier zum 25. Jubiläum der badischen Verfassung ein: Am Abend verkündeten Kanonendonner und Glockengeläute das Fest; auf dem Paradeplatze war der große Brunnen erleuchtet, Feuerwerke wurden abgebrannt, bengalische Flammen stiegen aus den Marmorbassins hervor, zeigten die Büste des Großherzogs Karl in magischem Lichte. Die Militärmusik spielte in Uniform; eine zahllose Menschenmenge wogte auf dem Platze und in den Straßen, wie es in einem Festbericht heißt. Der eigentliche Festtag, der 22. August, begann mit erneutem Kanonendonner und Choralmusik vom Rathausturm. Gegen zehn Uhr begann der Zug, gewi[ss] der größte der noch je bei freudigen Anlässen aus frei eigenem Antriebe der Bürger unsere Straßen durchzog. Die Spitze bildeten die Schüler der oberen Klassen der Volksschulen mit ihren Lehrern, ihnen folgten die Mitglieder der Liedertafel mit einer prachtvollen, von einem Verein von Jungfrauen gestickten Fahne, dann der Träger der Verfassungsurkunde in Begleitung von vier Mitgliedern des Festkomitees und zwei Fahnenträgern.