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Three Cheers for the Prince and the Princess! Mit diesen Worten forderte am 15. März 1894 Colonel Henry Bradley Roberts die bei der Grundsteinlegung für die neue englische Kirche in Freiburg versammelte Festgemeinde zu Hochrufen auf den anwesenden Erbgroßherzog von Baden und seine Gemahlin auf. Zuvor hatte die Erbgroßherzogin den zur Einsetzung bereitliegenden Grundstein mittels einer silbernen Maurerkelle mit Mörtel bestrichen, während ihr Ehemann, der spätere Großherzog Friedrich II., in – wie wohl vermerkt wurde – makellosem Englisch die Worte sprach: In the faith of Jesus Christ we lay this stone, in the name of God the Father, God the Son and God the Holy Ghost. Die Stadt Freiburg wurde bei diesem Event durch Bürgermeister Thoma repräsentiert.
Rolf Süß (1933-2018)
(2018)
Mit Rolf Süß, der im März 2018 kurz vor seinem 85. Geburtstag gestorben ist, habe nicht nur ich persönlich einen guten Freund verloren, sondern auch der Breisgau-Geschichtsverein muss von einem verdienstvollen langjährigen Mitglied Abschied nehmen. Was kann einem Geschichtsverein Besseres passieren, als in seinen Reihen über den stellvertretenden Leiter des städtischen Rechnungsamtes als Kassenwart zu verfügen! Aber Rolf Süß’ Engagement im Verein war keineswegs auf die Verwaltung der notorisch prekären Vereinsfinanzen und die Beratung des Vorstands bei der Haushaltsplanung beschränkt. Er brachte vielmehr auch immer wieder sein Organisationstalent und seine immensen Kenntnisse in der Freiburger Lokalgeschichte sowie in der regionalen Volkskunde ein. Außerdem war er ein begehrter Zeitzeuge.
Lokalpolitik, Presse und die Menschen in Villingen verfolgten über Jahrzehnte den Niedergang des Unternehmens, das einst zu den führenden Weltmarken der Phonoindustrie zählte und einer der größten Arbeitgeber der Region war. Die letzten Gebäude des Großunternehmens fallen in diesem Jahr der Spitzhacke zum Opfer, auf dem einst großen Betriebsareal entsteht einer neuer Villinger Stadtteil. Doch vor dem letzten Akt der sichtbaren Unternehmensgeschichte wurden die letzten Fabrikgebäude noch zur Kunstkulisse, zu Projektionsflächen von Ideen lokaler Künstler, die den alten Gemäuern einen letzten Glanz verleihen.
Die Verankerung des Ersten Weltkrieges im kollektiven Gedächtnis begann nicht erst anlässlich späterer Gedenktage an dieses Ereignis, sondern bereits unmittelbar nach Kriegsausbruch: Öffentliche und staatliche Einrichtungen sowie Privatpersonen versuchten, den Krieg mit Hilfe aller erreichbaren Dokumente umfassend für künftige Generationen in sog. Kriegssammlungen zu dokumentieren und Kriegsteilnehmern wie Zeitgenossen ein Denkmal zu setzen. Dem Vorbild der Königlichen Bibliothek zu Berlin folgten zahlreiche deutsche Bibliotheken, unter ihnen auch die Universitätsbibliothek Freiburg, die über eine außerordentlich interessante Weltkriegssammlung im Umfang von etwa 5000 Dokumenten verfügt.
»Warum in aller Welt war und ist Baden-Baden in Russland so beliebt?« Das Interesse an der russischen Vergangenheit und der russischen Gegenwart der Stadt wächst von Tag zu Tag. Bereits im Jahr 1867 schrieb die junge Frau Dostoevskaja in ihr Tagebuch: »Wie es scheint, haben alle reichen Russen ein Haus in Baden-Baden«. Damals, vor mehr als 140 Jahren bezog sie sich wahrscheinlich auf die Häuser der Fürsten Gagarin und Menschikov, vielleicht aber auch auf das Haus von Ivan S.
Turgenev. Damals, in der Mitte des 19. Jahrhunderts, zählte man hier bereits 5000 russische Gäste. Und heute? Im Jahr 2009 wurden knapp 50 000 russische Touristen gezählt. Man trifft »die Russen« wirklich überall, und Russisch scheint zur ersten Fremdsprache unserer Stadt geworden zu sein.
Am Abend des 7. Dezember 1815 erreichten mehrere Kutschen Konstanz und
zielten auf die Markstätte, genauer gesagt, auf das Hotel »Goldener Adler«. Daraus entstiegen eine ehemalige Königin und ein kaiserlicher Prinz sowie deren kleiner Hof. Sie
hieß Hortense Bonaparte (1783-1837), geborene de Beauharnais, Ehefrau von Louis
Bonaparte (1778-1846), Königin von Holland im Exil, mit dem Titel der Herzogin von
Saint-Leu versehen, Tochter aus erster Ehe der Kaiserin Josephine (1763-1814 ), Adoptivtochter und Schwägerin Kaiser Napoleons I. (1769-1821) und seine Erbin. Bei dem Prinzen
handelte es sich um ihren jüngsten Sohn, Charles Louis Napoleon Bonaparte (1808-1873),
den Neffen Napoleons I. Vom ehemaligen Ruhm schien an beiden nichts mehr zu haften. Die Königin war erschöpft und durchgefroren und ihre Begleiter fühlten sich auch
kaum wohler. Ferdinand Mayer, der Wirt des »Adler«, vermietete ihnen im zweiten Stock
seiner Herberge das einzige einigermassen annehmbare Appartement. Mit letzten Kräften stieg Hortense die Wendeltreppe empor; dort angekommen, konnte sie endlich aufatmen: Sie waren im Grossherzogtum Baden, dies war ihr endgültiges Asyl; hier durften
sie bleiben.
An einem kalten Winterabend, es war der 7. Dezember 1815, hielten mehrere Kutschen auf der Konstanzer Markstätte vor dem Hotel »Goldener Adler«. Völlig unterkühlt
entstieg einem dieser Wagen die ehemalige Königin von Holland, Hortense Bonaparte,
geborene de Beauharnais. Sie war die Tochter der Kaiserin Joséphine aus ihrer ersten Ehe
mit Alexandre de Beauharnais (1760–1794) und Adoptivtochter sowie Schwägerin Kaiser
Napoleons I. Begleitet wurde sie einerseits von ihrem jüngsten Sohn, Charles Louis Napoléon, ein Kind von siebeneinhalb Jahren, andererseits von einem Teil ihres Personals.
Fünf Monate zuvor, nämlich am Abend des 7. Juli 1815, hatten sie Paris verlassen müssen
und zwar nach der zweiten Abdankung des Kaisers, dessen Exil nun St. Helena im südlichen Atlantik war. Die anderen Mitglieder seiner Familie hatten sich Italien, England und
sogar die Vereinigten Staaten von Amerika ausgesucht. Seitdem befand sich Hortense
auf einer Odyssee quer durch Europa. Prégny am Genfer See und Aix-les-Bains in Savoyen wurden ihr verwehrt, so versuchte sie ihr Glück in Konstanz.
Als Ruhestandsbeschäftigung habe ich mich der Erforschung meiner Familie
zugewandt. Zu meinen Vorfahren gehört auch die Familie Erlenmeyer. Meine
Großmutter Therese Friederike (Frieda) Kißling, * 15. 3. 1866 (Ulm-) Söflingen, † 5. 9. 1934 (Stuttgart-) Sillenbuch, war eine geborene Erlenmeyer. Dabei
habe ich meine Erlenmeyerischen Ahnen erfasst, ebenso wie alle Nachkommen meines zunächst frühesten bekannten Vorfahren Johann Georg Erlenmeyer.
Von Hexen und Heiligen
(2009)
Von Hexen und Heiligen soll die Rede sein - von Frauen, die in Schillers Leben und Werk von großer Bedeutung sind. Sein ideales Frauenbild entspricht dem des 18. Jahrhunderts, so, wie er es in der "Glocke" anschaulich schildert. Man könnte sich vorstellen, dass heute noch so mancher Herr der Schöpfung diesen Frauentyp wieder zurückwünscht. Ganz entscheidend für die Erziehung und Entwicklung des von Geburt an sensiblen und kränklichen Knaben ist seine Mutter, eine rechtschaffene, fromme Frau, von früh bis spät auf den Beinen, nimmermüde. Ihr sind der Haushalt und die Erziehung der Kinder anvertraut, da der Vater aus beruflichen Gründen meistens abwesend ist. Sie hat im Hause das Sagen, ihre Arbeit ist die einer Dienerin.
Im Jahre 1834 meldete ein Anonymus in der liberalen „Allgemeinen Kirchenzeitung“ aus Baden I. Kirchenverfassung betreffend. Die evangelisch-protestantische Kirche im Großherzogthume Baden hat durch die Union vom Jahre 1821 unstreitig mehrere bedeutende Vorzüge in ihrer Organisation erhalten. Das Luthertum hat […] in der Kirchenverfassung mehr Monarchisches, Dogmatisches, Stabiles, die reformirte Kirche, besonders nach Zwingli, ist als mehr republikanisch,
dem Praktischen und Fortschreiten durch subjective Vervollkommnung geneigter zu charakterisiren. Die badische Unionsurkunde hat aus den beiderlei Eigenthümlichkeiten, mit Vermeidung der hierodespotischen Tendenz des Calvinismus, vieles Gute vereinigt, und besonders der Kirche, als einer vom Staate beschützten und daher inspicirten, aber sich doch selbst nach ihren inneren Zwecken regulirenden Gesellschaft, ihre statuarische Autonomie durch repräsentative liberale, aber auch gegen Uebertreibungen bewahrte Institutionen gesichert. Eine kurze Analyse dieses Textes aus der Feder eines zweifellos freisinnigen Korrespondenten mag in das Thema einführen. Das Luthertum – so der Anonymus – vertrat ein monarchisches, man kann wohl interpretieren: tendenziell hierarchisches Prinzip, das freilich Stabilität verbürgte. Das Reformiertentum war zweifach vertreten, zunächst durch die historisch-städtisch, d. h. kommunalistische Prägung der Zürcher Reformation Zwinglis (der Korrespondent sprach von Republik!), in der er das liberale Prinzip glücklich wieder fand: nämlich praktisches Fortschreiten in subjektiver Vervollkommnung; also ein Moment der Dynamik. Schlecht kam freilich der Calvinismus weg. Mit der Apostrophierung als „Priesterherrschaft“ (Hierodespotie) war er erledigt.
Reformation und Politik
(2015)
Kirchenhistorische Zugänge oder Einführungen werden oft als hilfreich empfunden, da sie die theologischen oder politischen Fragen, die erörtert werden sollen, in ihren geschichtlichen Zusammenhang einordnen. Und dann freut sich der Kirchenhistoriker. Es kann sich aber auch ganz anders verhalten: Dann, wenn historisch zunächst ein Rahmen zu beschreiten und zu beschreiben ist, der uns zeigt, wie weit wir heute von den Problemen anderer, früherer Zeiten entfernt sind. Wenn wir also auf Luthers Spuren ein Problem verfolgen wollen und als erstes erkennen, dass diese Spuren bald 500 Jahre alt sind.
Es gibt dann drei Möglichkeiten: Die erste: Wir verneigen uns tief vor Luther und seinen Anschauungen und übertragen diese direkt in unsere Zeit – und stellen dann mit Verwunderung fest, dass niemand heutzutage solches noch für aktuell ansieht. Die zweite Möglichkeit: Wir verneigen uns vielleicht noch tiefer vor Luther und seinen Anschauungen, um dann selbst festzustellen, dass diese zwar interessant seien, aber für die Gegenwart wohl doch keinerlei Bedeutung haben. Und die dritte Möglichkeit (die ich diese favorisiere) ist die: Luther aus seiner Geschichte und Wirkung verstehen; und dann prüfen, ob seine Kriterien politischen Handelns für uns einen inneren Anspruch auf Geltung erheben dürfen oder gar müssen.
Im Jahre 1913 – also noch zu Zeiten der formalen Geltung des landesherrlichen Kirchenregiments in Baden – definierte die RGG (in erster Aufl.) den Begriff „als ein(en) wenig glücklich(en) Ausdruck für die Sonderstellung, die in den deutschen ev. Landeskirchen der Landesherr als Kirchenglied einnimmt. Als Summepiscopus (= Erster oder Oberbischof) ist der Landesherr Träger des *Kirchenregiments […]; über die Ableitung dieses Rechtes vgl. *Episcopalismus […], *Territorialismus, *Kollegialismus. Ueber die Bedeutung und den Wert dieser Stellung des Landesherrn vgl. *Landesherrliches Kirchenregiment […]“ Damit sind bereits zwei Erkenntnisse gewonnen: erstens geht es um die kirchenverfassungsmäßige Sonderstellung des Fürsten in der evangelischen Kirche; und zweitens ist der diese bezeichnende Begriff als „wenig glücklich“. Zwar verrät der
Verfasser (Förster) nicht, warum die Begrifflichkeit ihn unglücklich stimmt, aber vielleicht nahmen wir eben schon beim Hören an seinem Unglück Anteil, wenn wir den ganzen Verweiskatalog auf die staatskirchenrechtlichen Begriffe zur Kenntnis
nahmen, die manchen unter uns im Laufe des zweiten theologischen Examens zum ersten und vielfach auch letzten Mal im Fach Kirchenrecht vor Augen getreten sind. Wie war das noch mit Episkopalismus, Territorialismus und Kollegialismus?
Nun möchte ich Ihnen sogleich diese Sorge nehmen, dass wir in diesem Kurzvortrag den Begriffskatalog abarbeiten könnten. Dazu fehlt uns die Zeit und es soll ja um die badischen Verhältnisse gehen. Zugleich muss uns klar sein, dass Begriff und
Wesen des Summepiskopates nicht isoliert zu entwickeln sind, sondern historische Voraussetzungen und Niederschläge kennen, die anhand ausgewählter Stationen der badischen Kirchengeschichte beschrieben werden sollen.
Am 5. Dezember 2012 ist hier in Spöck des 150. Todestages Aloys Henhöfers gedacht worden. Und heute, am Sonntag und zweiten Advent vor 150 Jahren, ist der Pfarrer und Theologe der Erweckung von seiner Gemeinde zu Grabe getragen worden. Wer war dieser Aloys Henhöfer? Evangelischer Pfarrer und vormals katholischer Priester, wissen die einen. Ein gläubiger Mensch, ein Erweckter oder „Pietist“, wie es damals hieß, wissen die andern. Und wieder andere wissen von dem volksnahen Mann zu erzählen, der Groß und Klein, Hoch und Einfach ins Gewissen reden konnte. In der Tat ist Henhöfer ein Mann gewesen, von dem man Beeindruckendes erzählen konnte, wahre Geschichten und auch Legenden, jedenfalls Geschichten, in denen man nicht nur erfuhr, wie sich seine Lebensgeschichte zugetragen hat, sondern auch, wie
ein Mensch seine persönliche Geschichte in die Führungen Gottes einzeichnen konnte. Wer war Aloys Henhöfer? Die Überschrift dieses Vortrages will es schon zum Ausdruck bringen: Mutiger Bekenner und Prediger des lauteren Evangeliums. Mutig also war er und hat gelernt, seinen Glauben auf das Bekenntnis des Augsburger Reichstags von 1530 zu beziehen und zur Geltung zu bringen. Ein begnadeter Prediger war er, der Scharen von Auswärtigen zu seinen Gottesdiensten zog. Und schließlich war er ein Lehrer des Evangeliums, sicherlich in dem ihn prägenden Verständnis aus der ihm widerfahrenen Erweckung. Zum väterlichen Lehrer wurde er an seinen Vikaren, die die Frömmigkeit der Erweckung zu einer Bewegung innerhalb der Landeskirche werden ließ, die bis heute spürbar ist in der Diakonie bzw. Inneren Mission, dem AB-Verein oder auch einfach in der Prägung der Gemeinden in der Hardt, im mittelbadischen Ried oder auch im Kraichgau.
Am Sonntag, den 31. Oktober 1909, morgens um 11 Uhr, also am Reformationstag und also fünf Jahre vor Ausbruch des Ersten und 30 Jahre vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs bot sich in der Heidelberger Peterskirche ein merkwürdiges und zugleich bedrückendes Schauspiel: der akademische Trauergottesdienst für die Theologen Adolf Hausrath († 2. August), Adalbert Merx († 4. August) und Heinrich Bassermann († 29. August). Mit ihnen verabschiedete sich ein erheblicher Teil der prägenden Theologen, die nach der Krise der Fakultät in den 1870er Jahren den liberalen Ruf der Heidelberger Theologie hatten begründen helfen; liberal und fürstlich hochdekoriert, und (insbesondere Hausrath) von einer preußenkritischen zu einer propreußisch-nationalen Option sich durchringend. Vor allem Bassermann und Hausrath gehörten dabei durch Geburt oder Heirat Milieus an, die mit Kriegsbeginn zerbrachen. Die nationalliberale Bindung war das eine, die am Handel orientierte und kosmopolitische Herkunft ein anderes. Man denke nur – jetzt erneut Hausrath als Beispiel genommen
– an die Familienbeziehungen des Theologen zu den Familien Weber oder auch Baumgarten. Nun war Max Weber kein Theologe und der mit ihm verbundene Ernst Troeltsch Theologe nur bis 1915, und der dem gleichen Dunstkreis entsprungene badische Theologe Otto Baumgarten – auch er sprach 1915 vom Krieg als Erneuerung und Wiedergeburt des deutschen Volkes – wirkte in Kiel. Das vielleicht aufreizende „name dropping“ soll ein methodisches Problem spiegeln, nämlich: Auch die im Folgenden zu nennenden Heidelberger Theologen standen als Individuen in weiten und weiteren Kontexten, die keineswegs innerhalb des Vortrags erhellt werden können. Und sie standen in Kontexten, die wohl wirkmächtiger waren als das Biotop Theologische Fakultät.
Es ist in erster Linie dem Jubiläum geschuldet, dass wir uns heute an Luthers Heidelberger Disputation erinnern lassen. Dass wir dies als badischer Verein tun, bedeutet zugleich einen Anachronismus der Betrachtung einer im Jahre 1518 gar nicht badischen Stadt – der Übergang an Baden vollzog sich erst 1802/03 –, sondern eben der kurpfälzischen Residenz Heidelberg. Aber auch hier droht eine irrige Annahme. Denn Luthers Weg nach Heidelberg ist ja gar nicht dem kurpfälzischen Hof geschuldet gewesen, sondern Angelegenheiten seines Ordens. Dennoch – die Ausstrahlung der Disputation auf den Südwesten ist ja kein Zufall – können wir als erstes zur Kenntnis nehmen: Soweit südwestlich ist Luther in seinem ganzen Leben nur noch einmal drei Jahre später zum Reichstag nach Worms nicht gekommen, wenn man so will: „badischer“ wurde er nie. Die sachliche Bedeutung der Heidelberger Disputation ist freilich eine, die uns weder badisch noch kleinräumig denken lassen kann. Blenden wir ins Jahr 1518, so blicken wir nicht nur innerhalb der Biographie Luthers auf eines der wichtigsten Jahre des frühen Reformation, und zwar auf ein Jahr mit zwei Eckpunkten, nämlich im Oktober das Augsburger Gespräch mit Thomas de Vio aus Gaeta (Cajetan, 1469–1534) – und im Frühjahr eben die Heidelberger Disputation. Und sich an sie zu erinnern liegt vor allem daran, dass Luthers Disputation eine im Vorfeld nicht zu ahnende oder gar zu erwartende Wirkungsgeschichte entfalten sollte.
Wer, meine sehr verehrten Damen und Herrn, durch ein Kaleidoskop blickt, erblickt viele Bilder, genauer: ein Bild in vielfach gebrochenen Formen, freilich so, dass sich daraus eben ein Anblick von vielen, schönen und bunten Formen erschließt. Und eben dies ist mein Anliegen: Ihnen im gesprochenen Wort ein paar wenige historische Bilder vor Augen zu malen. Ob sich daraus ein Bild ergibt? Ich weiß es nicht. Aber der Bezugspunkt ist klar. Es ist der evangelische Gottesdienst in der Schlosskapelle bzw. -kirche und dessen 150. Jubiläum.
Im „Grundkurs Theologie“, einer Bildungsinitiative der badischen Landeskirche, wurde ich von einer Kirchengemeinderätin aus Heinsheim a. N. auf einen Katechismus aufmerksam gemacht, von dessen Existenz man wisse, der aber seit Jahren (vielleicht sogar Jahrzehnten) verschollen sei. In einer im „Grundkurs“ vorgelegten kleinen Gemeindegeschichte wurde das zum Katechismus Einschlägige (teilweise) aus Kirchenbüchern und Ortschroniken zusammengetragen, darunter auch der Titel
des besagten Katechismus: Kinderlehr oder: Katechistische Unterweisung für die in dem Hochadligen Flecken Heinsheim sich befindende Jugend. Ein Ergebnis dieser Forschungen war freilich auch der zu vermutende Verlust eines Unikats – schmerzlich
aus gleich mehreren Gründen: So schien von Interesse, als wie originell im Gesamtspektrum der südwestdeutschen katechetischen Tradition ein für den topographischen Mikrokosmos eines reichsritterschaftlichen Dorfes geschaffener Katechismus einzuschätzen sei.
Wenn das praktisch-theologische Seminar der Universität am 25. Januar 1838 durch Erlass der Staatsregierung ins Leben gerufen wurde, dann ist zu bedenken, dass diese Gründung zunächst einzuzeichnen ist in die Geschichte der praxisorientierten Seminargründungen an der (nach 1803) neuorganisierten Universität Heidelberg im sich selbst (neu) organisierenden und konstituierenden badischen Staat nach 1803 bzw. 1806. Zu erwähnen ist insbesondere die Gründung des Philologisch-Pädagogischen Seminars 1807, das der Etablierung des Lehrerberufs dienen sollte. Wesentlich waren hier (neben denen Friedrich Creuzers) die Impulse des Theologen Friedrich Heinrich Christian Schwarz. Die berufliche und akademische Differenzierung führte zwar bereits 1811 zur Aufspaltung des philologischen und pädagogisch-katechetischen Bereichs (letzteres unter Schwarz), aber auch zum Entschluss des (damals zuständigen) Innenministeriums, dass auch ein „theologisch-homiletisches“ Seminar eingerichtet werden solle.
Eine der wesentlichen Erkenntnisse der Kirchenkampfforschung von vor bereits 30 Jahren ist gewesen, dass eine Darstellung des Kirchenkampfes nicht 1932 oder 1933 einsetzen kann, sondern schon und insbesondere die Vorgeschichte: die Geschichte der Weimarer Republik, zu betrachten ist. Hier, in einer vor allem theologiegeschichtlichen Betrachtung, bedeutet das die Frage der allgemeinen Umbrüche 1918/19 zu konzentrieren auf die spezielle Frage nach theologischen Einstellungen, Prägungen und Mentalitäten. Genauer betrachtet stellt sich hier umgehend ein Problem: nämlich ob die Prägung der Akteure als genus subjectivus oder objectivus zu verstehen sei. Will sagen: Geht es um die Frage, wer in der Weimarer Republik die Theologie geprägt hat, vor allem im Umkreis der Universität Heidelberg, oder geht es um die Frage, wer im kirchlichen Dienst der badischen Landeskirche mit welcher theologischen Prägung agierte? Oder geht es um die Frage, ob und wieweit bei den nun strukturell transformierten Akteuren, nämlich den Kirchenparteien, theologische Strömungen zu erkennen sind, die explizit oder implizit auf theologischen Prägungen beruhen? Mit den Fragen sind erste und vorläufige Antworten schon vorbereitet. In aller Vorläufigkeit – auch hier machen sich schmerzlich Forschungsdesiderate bemerkbar – sind heute alle drei Aspekte zu würdigen. Ich betone die Vorläufigkeit der hier vorgetragenen Beobachtungen.
Der alte Philipp
(2010)
Man muss schon in ein älteres Lexikon schauen, um dem Begriff Klimakterium ohne physiologische Engführungen zu begegnen. Klimakterium bedeutet Stufenalter und die Wahrnehmung eines Menschen in Altersstufen, in Klimata. Es bedeutet kritische Lebensphase, wobei die Krisis im Schwinden der Lebenskräfte bestehen kann oder aber in der Wahrnehmung übergeordneter, z. B. auch astrologischer Konstellationen. Dann aber ist es nicht weit auch zu mystischen, gar kabbalistischen Zahlenspielen. So kann die Zahl 7 oder auch die 9 eine besondere Rolle spielen und die Kombination ergäbe dann ein Lebensalter von ca. 63 Jahren, wozu als Beispiel schon das Lebensalter des Martin Luther herhalten könnte — oder eben das Philipp Melanchthons
Blickt man in die Literatur, so ist die Frage „War Hebel der Vater der badischen Kirchenunion“ [*] eindeutig und positiv beantwortet. Ein Beispiel (unter etlichen), wie verfahren wird, zeigt Joachim Storck, der in einem Beitrag über Hebels Stellung zur Judenemanzipation über Hebel in einem Nebensatz zu sagen weiß, dass „der später in seinem Kirchenamt auch noch die Union der beiden protestantischen Kirchen zustandebrachte.“ Blickt man nun auf den von Storck bemühten Nachweis, so muss dafür eine Äußerung W. Zentners herhalten, Hebel sei „Mitschöpfer der Kirchenunion“ gewesen.
Phänomen und Begriff der Vermittlungstheologie sind Teil der Kirchen- und Theologiegeschichte des 19. Jahrhunderts. Schon klassisch ist die Charakterisierung Emanuel Hirschs: „Die vornehmsten Verkörperungen des allgemeinen Typus dieser Theologie sind der Schleiermacher befreundet gewesene Carl Immanuel Nitzsch […], wohl der angesehenste Theologe und Kirchenmann der altpreußischen Union im zweiten Drittel des Jahrhunderts, und dann Karl Ullmann […], der angesehenste süddeutsche Theologe. Nitzsch‘ […] ‚System der christlichen Lehre‘ (1829, 1851) ist die beliebteste Dogmatik ihres Menschenalters. Ullmanns Schriften ‚Die Sündlosigkeit Jesu (1828, 1863) und ‚Das Wesen des Christenthums‘ (1845, 1865) gehören zu den meist gelesenen theologischen Büchern jener Jahre.“ Fasst man das Anliegen der genannten Werke zusammen, so konkretisiert sich, was mit den die Theologie prägenden Vermittlungen gemeint ist: Es geht um die Vermittlungen des konfessionellen Erbes innerhalb des Protestantismus, von Luthertum und Reformiertentum. Darin steckt die Nähe der Vermittlungstheologie zur systematischen Begründung und Ausgestaltung der Union. Es geht aber auch um die Vermittlung der Subjektivität des religiösen Bewusstseins im Gefühl mit der Objektivität der Lehre im Begriff, also um nichts Geringeres als die Vermittlung von Schleiermacher und Hegel. Es geht weiter um die Vermittlung von Wissenschaft und Glaube in der Theologie selbst und (sich daraus entwickelnd) um die Vermittlung von Glaube und Kultur, wie sie den Liberalismus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts prägte. Carl Ullmann steht selbst und persönlich für die schmerzhafte Ablösung der neuen liberalen „Vermittlungen“ von der alten Vermittlungstheologie.
Sehr herzlich möchte ich Sie am heutigen Abend zur dieser Veranstaltung begrüßen, die für manche unter Ihnen hinsichtlich ihrer Zielsetzung vielleicht noch etwas kryptisch geblieben ist. Doch immerhin so konkret waren ein Bild, ein Gemälde und vor allem ein Name auf unserer Einladung, dass Sie heute Abend da sind und vielleicht doch gespannt, was sich hier in der nächsten Stunde ereignen mag. Im Folgenden möchte ich Ihnen in der notwendigen Kürze, aber auch klar genug
vorstellen, was heute Abend und in Zukunft unter einer Oberrheinischen Sozietät verstanden werden soll und – gerne gebe ich es zu – für diese Ihr Interesse wecken. Nach einem weiteren Musikstück möchte ich – gleichsam als erste Aktion dieser
dann eröffneten Oberrheinischen Sozietät – eine Veröffentlichung, nämlich die neueste Veröffentlichung von Professor Eike Wolgast vorstellen, eine Aufsatzsammlung, die vom Verein für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden verantwortet wird. Ich freue mich, dass dazu auch ein Vertreter des Kohlhammer-Verlages, Herr Dr. Sebastian Weigert, unter uns ist und das Wort ergreifen wird. Ich begrüße Sie sehr herzlich.
Die Verwendung von Begriffen wie „Erinnerungskultur“ oder auch „kulturelles Gedächtnis“ mag heute schon einen gewissen Sättigungsgrad erreicht haben. Nichtsdestotrotz ist mit ihnen im Christentum ein Phänomen angesprochen, das weit älter ist
als die es kennzeichnenden Begriffe, angefangen bei der Märtyrerverehrung an den Gräbern Roms über die Anrufung Heiliger angesichts ihrer Bilder in den Traditionen der katholischen und orthodoxen Kirche bis hin zu den Patrozinien als Gründungsfesten einer Gemeinde bzw. Stiftungsfest einer Kirche.
Unser Gesamtthema ist so vielschichtig, dass es sinnvoll erschien, die einzelnen Aspekte der Bekenntnisfrage unter unterschiedlichen Perspektiven abzuhandeln. Zwei Aspekte sind mir wichtig: Ich möchte meinen Beitrag verstehen allein als historische und theologiegeschichtliche Erinnerungsarbeit zweier Jahrhunderte. Vieles davon ist bekannt, manches vielleicht nicht; ein Mehrwert wird also am ehesten darin bestehen, die Bekenntnisfrage im Zusammenhang dargestellt wahrzunehmen. Dass diese in ständiger Wechselwirkung zur Geschichte einerseits und zur Frage der Bekenntnisverpflichtung, also der Rechtsfrage, andererseits steht, muss auch hier vorausgeschickt werden. Ich beschränke mich aber auf die Übersicht und versuche dabei, alle Wertungen zu unterdrücken.
Die kirchenpolitische Neuorientierung unter Friedrich III. (1515; reg. 1559–1576), deren Gipfel die Einführung des Catechismus Oder Christliche(n) Vnderrricht(s) / wie der in Kirchen vnd Schulen der Churfürstlichen Pfaltz getrieben wird bildet, wurzelte bereits in den reformatorischen Maßnahmen Kurfürst Ottheinrichs von der Pfalz (1556–1559). Es war dem Kurfürsten nicht gelungen, mittels der lutherischen Kirchenordnung von 1556 die religiöse Lage zu befrieden, was auch durch eine unglückliche Berufungspolitik verursacht war. Bereits unter Ottheinrich wurden – in eher reformiertem Geiste – die Bilder in den Kirchen zurückgedrängt. Hauptstreitpunkt der Heidelberger Theologen war freilich die Lehre vom Abendmahl, die zum handgreiflich ausgetragenen Streit zwischen Wilhelm Klebitz und Tilman Heshus und schließlich zur Entlassung beider führte. Ottheinrichs Nachfolger Friedrich III. erhoffte weitere Klärung durch ein Gutachten Melanchthons, dass dieser wenige Wochen vor seinem Tode im November 1559 erstattet hat und das Friedrich noch 1560 drucken ließ. Melanchthon war sich über die kirchenpolitische Brisanz durchaus im Klaren, wenn er sagte: Es ist nicht schwer, aber gefährlich, darauf eine Antwort zu
geben.
Castellio gegen Calvin
(2009)
Am 6. Juni 1940 schreibt der Soldat Heinrich Brand einen Feldpostbrief nach Detmold. Er schreibt aus dem „Westen“, d. h. aus Frankreich, und hofft auf schnellen Sieg und Frieden. Der Brief ist kurz und unbeholfen, aber irgendwie anrührend: Man
wüsste gerne, ob Funker Heinrich Brand den Krieg überlebt hat. Den Gruß sendet er nach Detmold, an Superintendent Brüns, vielleicht sein Konfirmator. Der muss den Brief auch empfangen und gelesen haben. Denn dieser dient fortan als Lesezeichen in des Superintendenten theologischer Lektüre. Und selbst nach Jahren, im Antiquariat, ist der Brief nicht verlorengegangen und dem Buch nicht entglitten, in das er einmal eingelegt wurde. – Ein Feldbrief des Jahres 1940 berichtet also vom Wirken des Soldaten Brand, landet dann aber als Lesezeichen in der Erstausgabe von „Calvins
Wirken in Genf, Essen 1940“ – einem (wie ich meine: gelungenen) Versuch von Ernst Pfisterer, die Calvinpolemik des 19. und 20. Jahrhunderts historisch aufzuarbeiten. Dieser hat seine Untersuchungen bereits 1936–39 in Einzelstudien veröffentlicht. Calvinpolemik und Calvinapologetik haben Konjunktur in den Dreißigern. Nicht berücksichtigt ist freilich bei Pfisterer ein Roman des jüdischen Exil-Schriftstellers Stefan Zweig: „Castellio gegen Calvin oder ein Gewissen gegen die Gewalt“, den Zweig 1934/35 geschrieben hat und der 1936 erschien. Ob Pfisterer den Roman gekannt und nicht berücksichtigt hat, oder – weil in Deutschland Stefan Zweigs Werke konfisziert waren – gar nicht berücksichtigen konnte, weiß ich nicht.
Historia ecclesiae badensis
(2017)
Die hier vorgestellte Skizze und der folgende Aufbau einer geplanten Darstellung einer badisch-evangelischen Kirchengeschichte beleuchten ein Projekt, das – so Gott will und wir leben – meine akademische Lehrtätigkeit begleiten und bestimmen soll. Ein Teil davon ist bereits in Vorlesungen an der Universität Heidelberg oder auch auch in der Oberrheinischen Sozietät an der Theologischen Fakultät vorgestellt worden. In diesem ersten Überblick, der vor allem methodische Grundentscheidungen veranschaulichen soll, sind alle Hinweise auf Literatur weggelassen worden. Gerne und dankbar nehme ich evtl. Hinweise auf bisher vernachlässigte Aspekte und Perspektiven zur Kenntnis.
Kirchlicherseits war die „Neue Ära“ (1860-1871) von zwei Dynamiken gekennzeichnet: 1) dem Willen des Staates, das Staatskirchentum abzubauen – dem entsprach das Kirchengesetz vom 9. Oktober 1860; 2) dem Willen der Kirche, den neu gewonnenen Spielraum mittels der badischen Kirchenverfassung (KV) vom 5. September 1861 zu nutzen und zu gestalten. Die Rechte der Gemeinde wurden gestärkt, eine engere Verbindung zum gesamtdeutschen Protestantismus gesucht; das landesherrliche Kirchenregiment blieb gleichwohl erhalten. Gemischte Angelegenheiten (res mixtae) blieben die Vermögensverhältnisse der Kirchen und die Schule. Gerade die Schulfrage hatte sich in den 50er-Jahren in Auseinandersetzungen mit der Erzdiözese Freiburg als außerordentlich konfliktträchtig erwiesen. Schon um diesen Konfliktherd (aus liberaler Sicht und Staatsraison) einzudämmen zielte die staatliche Kirchenpolitik der „Neuen Ära“ auf eine relative Entflechtung von Staat und Kirche, die in der Schulpolitik auf die Emanzipation der staatlichen Schule (als Simultanschule) von der Konfessionsschule hinauslief. Die Frage aber der politischen und pädagogischen Verantwortung des Schulwesens durch den Staat musste auch den Katechismusunterricht betreffen, der sich ja primär im RU und nicht im KU vollzog. Der Katechismus wurde zum Politikum.
Der evangelische Theologe Richard Rothe ist am 28. Januar 1799 in Posen geboren worden und am 20. August 1867 hier in Heidelberg verstorben. Rothe hat in Heidelberg und Berlin studiert und wirkte seit 1823 als Gesandtschaftsprediger an der
preußischen Botschaft in Rom, was ihn in bleibende Verbindung zum preußischen Botschafter Karl Josias Bunsen (1791-1860) brachte. Nach kurzer Lehrtätigkeit in Heidelberg 1827 folgte er einem Ruf an das von dem erweckten Theologen Heinrich Heubner (1780-1853) geleitete Wittenberger Predigerseminar, wo Rothe seine prägende – zu seinem späteren Liberalismus durchaus spannungsvolle – mystisch-wundergläubige Frömmigkeit entwickelte. Am 27. April 1837 wurde er nach Heidelberg berufen, zum ordentlichen Professor und zum Direktor des hiesigen Predigerseminars. 1849-1854 wirkte er in Bonn, um nach seiner Rückberufung (1853) nach Heidelberg von 1854 bis zu seinem Tode 1867 als Universitätsprofessor und Universitätsprediger zu fungieren. 1861 ist er zum außerordentlichen Mitglied des Oberkirchenrats ernannt worden, das auch in der Generalsynode der Landeskirche eine erhebliche Rolle spielte; seit 1863 war er Mitglied der Ersten Kammer, also des Oberhauses des badischen Parlaments. Somit stand Rothe seit 1861 auf dem Gipfel seines Einflusses, zugleich aber im Schatten der Trauer um seine Frau Luisa, geb. von Brück, einer chronisch kränkelnden und depressiven Frau, die er 1823 geheiratet hatte. Friedrich Nippold (1838-1918), ein beinahe schon postumer Verehrer und dann Biograph Rothes, berichtet, Rothe habe seine Frau „mit einer geradezu unvergleichlichen Hingabe gepflegt“. Die Ehe blieb kinderlos. Rothe wohnte in der heutigen Friedrich Ebert-Anlage, woran noch heute eine Tafel am Haus erinnert.
Ein paar Vorbemerkungen will ich vorausschicken, Vorbemerkungen, die ins rechte Licht rücken sollen, was ich anschließend als Bemerkungen vortragen möchte. Zum einen möchte ich denen danken, die in den vorangegangenen Präsentationen
verdrängtes und vergessenes Leben wieder ins Gedächtnis gerückt haben. Das war schon ein wesentliches Element unseres Seminars gewesen, und das ist wieder deutlich vor Augen getreten. Es sind Opferprofile entstanden, was uns auf den weiteren Problemkreis der Opfer- bzw. Täterorientierung in unserer Gesellschaft hinweist. Es ging im Seminar um Menschen, die man gewaltsam zu Tode gebracht hat; nicht um die Frage von Schuld der Täter, auch nicht um die Frage des Widerstandes oder um eine historische Einordnung der weltanschaulichen Hintergründe der Eugenik bis zur Tötung geistig beeinträchtigter Menschen, als deren Initial wir die sog. Aktion T 4 kennenlernen mussten. All das kann und will ich hier gar nicht nachliefern. Was ich aber versuchen will, ist eine vielleicht weiterführende Wahrnehmungen zu schildern, die ihrerseits auch nur als Randbemerkungen gelten können. Anlass bieten mir dazu die wirklich guten Seminarhausarbeiten, insbesondere von Frau Kreß, Herrn Kraul, Frau Möller und Frau Wittmann, die mir Gelegenheit geben, ein paar Sachverhalte in Erinnerung zu rufen, die auch territorialgeschichtlich von Bedeutung sind.
»… und ruht in Gottes Hand«
(2021)
Die Union der lutherischen und reformierten Kirche in Baden ist von der Geschichte des entstehenden Großherzogtums nicht zu trennen. Möglich wurde die Union durch die Auflösung des konfessionellen Kirchentums. Sinnvoll wurde sie als Bündelung der protestantischen Kräfte in einer mehrheitlich katholischen Bevölkerung und zur Konsolidierung der als Staatsanstalt begriffenen Kirche. In kirchlicher Sicht ging es um zwei Errungenschaften: die Bildung einer vereinigten Kirche aus dem Geist der freien Schriftforschung und einer für die Kirchengemeinschaft tragfähigen konsensualen Lehre im Abendmahl. Nicht vollendet war die Union für die, denen zur freien Kirche auch die Freiheit einer selbständigen Kirche gehörte, die in der verfassungsmäßigen Gestalt der Generalsynode als Repräsentativorgan zur Geltung kommen sollte. Darin liegt die geschichtliche Dynamik der der Unionskirche im 19. Jahrhundert.
Das Stift Oberstenfeld
(2000)
Das Oberstenfelder Ortsbild ist bis zum heutigen Tag geprägt durch zwei unmittelbar nebeneinander stehende Kirchen. Die kleinere ist die Dorf- oder Fleckenkirche zu St. Gallus, die im Wesentlichen aus dem 18. Jahrhundert stammt; die
größere ist die Stiftskirche, die Johannes dem Täufer geweiht ist, eine der bedeutenderen romanischen Kirchen unseres Landes. Ihr heutiges Erscheinungsbild
verdankt die Stiftskirche einer durchgreifenden Renovierung am Ende des
19. Jahrhunderts. Hinsichtlich ihrer Entstehung unterscheidet man zwei Bauphasen. Es wird angenommen, dass die Krypta als ältester Bauteil im 11. Jahrhundert
entstanden ist, während die Kirche insgesamt in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts erbaut wurde und vermutlich das Werk einer Maulbronner Bauhütte ist. Zur
Stiftskirche gehört das Stiftsgebäude, ein barocker zweiflügeliger Bau auf der Südseite der Kirche, der mit deren Westchor verbunden ist. Weitere baugeschichtliche
Erkenntnisse wurden 1990 bei den Ausschachtungsarbeiten beim Bau eines Pflegeheims im angrenzenden Stiftsgarten erwartet, doch hat die Fundamentierung
offenbar keine archäologisch verwertbaren Aufschlüsse ergeben. Schon früher
sind jedoch in diesem Bereich Reste eines Kreuzgangs gefunden worden.
Wenn wir versuchen, uns um 1200 Jahre zurückzudenken, treffen wir auf eine völlig andere Welt. Im Jahre 819, im
sechsten Regierungsjahr des Kaisers Ludwig des Frommen (814–840), des Sohns und Nachfolgers Karls des Großen, war die
Welt anders als die unsrige, nicht nur hinsichtlich der technischen Möglichkeiten, die sich in den letzten zwei Jahrhunderten besonders schnell verändert haben. Vielmehr herrschten damals auch andere staatliche, verfassungsmäßige und rechtliche Verhältnisse, insbesondere hinsichtlich der Rechte des Einzelnen. Diese Andersartigkeit können wir hier nicht darstellen, sondern lediglich anzudeuten versuchen. Zunächst ist aber zu fragen, warum Asperg nur 1200 Jahre alt sein soll. Ist der Ort
auf dem Berg nicht älter? Die vielbeachtete Keltenausstellung, die 2008 hier gezeigt worden ist, hat doch belegt, dass der Berg schon vor mehr als zweieinhalb Jahrtausenden besiedelt war. Zeugen dafür sind die Grabstätten der Keltenfürsten: das Kleinaspergle, der Grafenbühl, der rekonstruierte Grabhügel von Hochdorf und die anderen. Von jedem dieser Grabhügel ergibt sich eine Sichtbeziehung zum Asperg. Schon deswegen kann kein Zweifel daran sein, dass die hier Begrabenen einst auf dem Asperg residierten. Es muss zudem ausreichend Leute gegeben haben, die diese Grabhügel in wochen-, wahrscheinlich aber monatelanger Arbeit aufschütteten. Dies setzt eine gesellschaftliche Organisation voraus, über die man jedoch so gut wie nichts weiß, außer dass es gewiss oben und unten gegeben hat, also eine ständisch gegliederte Gesellschaftsstruktur.
Das Verlangen nach einer Reform der Kirche war schon vor 1517 zu verspüren.
Luthers 95 Thesen bildeten dann den Auslöser der nun folgenden Reformationsbewegung.
Wesentliche Voraussetzungen der Reformation sind in den Reformbewegungen des 15. Jahrhunderts zu suchen, die die Kirche ebenso betrafen, wie
das politische Leben und die Bildung. Überhaupt kann das 15. Jahrhundert als
Zeit der Reformen bezeichnet werden. Das heißt, dass der Reformbegriff bereits
geläufig war und es lediglich auf einer Übereinkunft der Historiker beruht, dass
wir einerseits von den Reformbewegungen des 15. Jahrhunderts reden, andererseits aber von der Reformation des 16. Jahrhunderts. Grundlegend für beide
Begriffe ist das lateinische Wort »reformatio«, das so viel wie Wiederherstellung
oder Erneuerung bedeutet.
Die Kirchenbücher im Herzogtum Württemberg, dem größten Territorium
des nachmaligen Königreichs, dessen Gebiet bis zum heutigen Tag den größten
Teil der Landeskirche bildet, gehen auf das Jahr 1557/58 zurück. [1] In der Visi -
tationsordnung vom 2. Februar 1557 wurde von Herzog Christoph die Führung von Taufbüchern angeordnet. [2] Diese werden auch in der 1559 erschie -
nenen Großen Württembergischen Kirchenordnung erwähnt, denn hier wird
den Visitatoren aufgetragen, den »Catalogum mit den getaufften Kindern« zu
überprüfen. [3] Im Gegensatz zur Einführung der Taufbücher [4] ist ein Erlass für
die Anlegung von Registern der Eheschließungen und Beerdigungen, also der
Führung von Ehe- und Totenbüchern, die alsbald nach den Taufbüchern beginnen, nicht bekannt. [5] In den meisten Fällen wurden diese drei ursprünglichen
Sparten der kirchlichen Register in einem Band eingetragen, der in kleinen
Gemeinden oft hundert und mehr Jahre seinem Zweck diente. Später wurden
dann für jedes der drei Register eigene Bände angelegt.
Im Geschichts- und Heimatverein Villingen gibt
es einen Arbeitskreis Innenstadt, der sich schon
seit vielen Jahren besonders für den Bereich der
historischen Innenstadt intensiv mit Fragen der
Stadtbild- und Denkmalpflege, des Ensembleschutzes aber auch mit Problemen zeitbedingter
Funktionen und Bedürfnisse und deren behutsamer Einbindung in die gewachsene Substanz
befasst und dazu Vorschläge und Initiativen er -
arbeitet. Dem Arbeitskreis gehören vorwiegend
Architekten an, da gerade das Arbeitsfeld des
Architekten immer wieder mit diesen Fragen und
Problemen zu tun hat.
Ende des 16. Jahrhunderts begannen intensive und bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts dauernde Beziehungen der Villinger Benediktiner zu der Jesuitenuniversität in Dillingen an der Donau. Der bis dahin ziemlich heruntergekommene Villinger Konvent entwickelte sich nun stetig im Sinne der gegenreformatorischen Erneuerung mit strengen Regeln zu einer starken Ordensgemeinschaft, die sich bald erfolgreich mit Seelsorge, Lehrtätigkeit und Einflussnahme in das politisch-bürgerliche
Leben nach außen öffnete.
"Glockenspiel für Villingen"
(2009)
Es war schon ein ganz besonderer Höhepunkt als Abschluss des Festjahres der 1000-Jahr-Feier zur Verleihung des Markt- und Münzrechts an Villingen: Am 25. September 1999 wurde mit einem spektakulären Guss mehrerer Bronzeglocken auf dem Münsterplatz der über 375 Jahre in Villingen wirkenden Glockengießerdynastie Reble/Grüninger die angemessene Referenz erwiesen.
1580 gründete der 1552 in Villingen geborene Hans Reble (auch Rebele oder Raeblin) eine Glockengießerei. Er goss 1601 die einst berühmte große Glocke des Münsters zur Erinnerung an die über 2.000 Pest-Toten des Jahres 1592. Leider wurde sie 1908/09 zum Umguss für ein neues Geläut eingeschmolzen. Der 1624 geborene Johann Joachim Grieninger, Sohn des Hammerschmieds Veit Grieninger, heiratete 1645 die verwitwete Tochter seines Meisters Christoph Reble, von dem er im gleichen Jahr die Gießerei übernahm, die er dann 1676 seinem Sohn Matthäus Grieninger übergab. Die Glockengießerei war ununterbrochen im Besitz der Familie Grieninger (später Grüninger), bis sie 1948 von Villingen nach Strass bei Neu-Ulm umsiedelte.
Jung und Alt im Spiel
(2015)
Die Welt? Ein Kind beim Spiel, die Brettsteine setzend.
Heraklit (500 v.Chr.)
Was können Jung und Alt heutzutage noch miteinander anfang~_n? Das beschäftigt
die Alter(n)sforschung seit geraumer Zeit. Die Zunahme der Altesten in unserer
Gesellschaft ist das stärkste Merkmal des demografischen Wandels, andere Zeichen
sind die niedrige Geburtenrate und die Segregation von Menschen verschiedener
Lebensalter, das Auseinanderdriften von Generationen im verlängerten Leben.
Neu ist die Veränderung des demografischen Wandels durch Flucht- und Arbeitsmigration,
die momentan schwer einzuschätzen ist.
Das Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg verfolgt unter der Leitung
von Prof. Dr. Dr. Andreas Kruse den Ansatz, Zugehörigkeit und Mitverantwortung
im hohen Alter zu fördern. Dies soll durch die Entwicklung sozialer Praxiskonzepte
zur Stärkung der Teilhabe älterer Menschen beschleunigt werden.
Seit einigen hundert Jahren steht im Süden der Gemarkung des Dorfes Stebbach
nahe der ehemaligen Grenze zu Württemberg in der Eselshohl, einem rund 200 m
langen Abschnitt des Niederhöf er Weges, ein schmuckloses, grob aus Sandstein
gehauenes Steinkreuz. Zwischenzeitlich schien es verschwunden zu sein, denn
Jahrzehnte lang war es nicht mehr zu sehen. Irgendwann - vermutlich in den 60er
Jahren des vergangenen Jahrhunderts - war das Steinkreuz aufgrund äußerer Einwirkungen
oder mangelnder Standfestigkeit umgefallen, ohne dass jemand davon
Notiz genommen hätte, und rutschte die Böschung des Hohlwegs, sich tiefer in die
Erde eingrabend, bis zur Sohle hin ab. Jeglichen Einflüssen, selbst modernsten
landwirtschaftlichen Maschinen, ja sogar dem den Sandstein angreifenden und so
zerstörend wirkenden sauren Regen trotzend, überstand es unbeachtet und überwuchert
von üppigem Pflanzenwuchs im Kraichgauer Lös. Erst im Februar 1998
wurde es von Wolfgang Rein, einem Stebbacher Landwirt, der den genauen Standort
des Steinkreuzes kannte, auf Bitten von Günter Walter aus Stetten ausgegraben
und damit wieder zugänglich gemacht.
Der Glaube an verborgene Kräfte und an das übersinnliche war in der Frühen Neuzeit ab 1500 in Mitteleuropa weit verbreitet und regte die Phantasie der gesamten Bevölkerung an. Einen Zauberer- und Hexenglauben gab es schon in der Antike und im Mittelalter, doch gegen Verdächtige kam es nur vereinzelt zu Prozessen oder gar zu Hinrichtungen. Erst als der Dominikaner und Inquisitor Heinrich Kramer sein Traktat ,Hexenhammer' 1486 veröffentlicht, ein Werk, das Hexenverfolgungen auf der Grundlage der Hexenbulle (1484) von Papst lnnozenz VIII. legitimiert, ist die Grundlage für eine systematische Hexenjagd bereitet.
Gemmingen gehört zu jenen Dörfern im Kraichgau, die nur wenige Jahre nach der Gründung des Klosters Lorsch durch Schenkungen im Jahre 769 urkundliche Erwähnung fanden. Anlässlich des 1250. Jubiläums der ersten Nennung des Dorfes 2019 wurden mehrere Führungen angeboten, die an historisch wichtigen Stationen Halt machten, um über Ereignisse aus der Gemminger Ortsgeschichte zu informieren.
In der Nacht auf den 1. Juli 1897 traf den gesamten Amtsbezirk Eppingen mit
einem verheerenden Hagelunwetter die seit Menschengedenken schlimmste
Naturkatastrophe. Begleitet von orkanartigen Sturmböen zog von Westen her kurz
nach Mitternacht eine riesenhafte Gewitterfront herauf, die sich in Hunderten von
Blitzen, wolkenbruchartigem Regen und zerstörendem Hagelschlag mit vernichtender
Gewalt austobte.
Das Unwetter hatte bereits bei Karlsruhe und im Raum Bruchsal gewütet, bevor
es das Eppinger Umland verwüstete und weiter nach Osten zog. Auch im
Heilbronner Kraichgau und in über neunzig Gemeinden des württembergischen
Unterlandes hinterließ es seine zerstörerischen Spuren.
Bildung war im Mittelalter und auch noch zu Beginn der Neuzeit ein Privileg der
begüterten Schichten. Nur der Adel und das wohlhabende städtische Bürgertum
konnten es sich leisten, ihre Nachkommenschaft von der täglich anstehenden
Arbeit freizustellen. Längst hatte man in diesen Kreisen erkannt, dass die schulische
Bildung in einer immer komplizierter werdenden Welt das Fundament für ein
Studium oder eine spätere berufliche Laufbahn darstellte.
Die Funktion der als Lateinschulen angelegten Bildungseinrichtungen bestand in
erster Linie darin, den Nachwuchs für die Kirche und die Verwaltung des Staates
heranzuziehen. Ihre Zöglinge bildeten eine Elite in einer ansonsten des Lesens und
Schreibens unkundigen Bevölkerung.
Der Aufstieg der Kahns zu einer großbürgerlichen Familie erfolgte ziemlich genau in zeitlicher Parallelität zur politischen und gesellschaftlichen Emanzipation der Juden im badischen Staat zu Beginn und in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Bis dahin
besaßen die Juden lediglich den Status von Schutzbürgern, die als geduldete Untertanen der Willkür ihres Schutzherrn auf Gedeih und Verderb ausgeliefert waren. Da ihnen der Erwerb von Grundbesitz und die Betätigung in der Landwirtschaft sowie
in den meisten handwerklichen Berufen in aller Regel untersagt war, mussten sie - abgesehen von einer kleinen, städtischen Oberschicht, die zu Wohlstand gekommen war - ihr Dasein mit armseligem Schacherhandel bestreiten. Alleine die bedauernswerten Umstände, unter denen der Großteil der jüdischen Bevölkerung lebte und litt, zwangen zu politischem Handeln.
Im Jahre 1962 veröffentlichte das Journal
,L'Arche’, das Presseorgan der in Frankreich lebenden Juden, ein außerordentlich
langes Gedicht unter dem Titel ,Stebbach -
Eppingen im Land’. Sein Autor: Emmanuel
Eydoux.
Ungewöhnlich daran war nicht nur, dass
dieser Text, der eher einer Erzählung in
Strophenform als einem Gedicht glich, in
einer französischen Zeitung und in französischer Sprache publiziert wurde, sondern
auch, dass sein Verfasser sich mit den örtlichen Gegebenheiten und manchen familiären Verhältnissen in Stebbach ganz gut
auszukennen schien. Obwohl niemand im
Dorf den Namen Emmanuel Eydoux jemals
gehört hatte, war eines aber bald klar: Ein
Ortsfremder konnte das Gedicht nicht
geschrieben haben! War man in der Lage,
es zu übersetzen, so ergaben sich schnell
konkrete Hinweise, dass sich hinter dem
Pseudonym Emmanuel Eydoux der französische Philosoph und Schriftsteller
deutsch-jüdischer Herkunft Roger Emmanuel Eisinger verbarg.
Im August 1878 verfasste der ‚obrigkeitlich entlassene Bürgermeister‘
Adolf Heinrich Raußmüller ein Gutachten, dessen Grundlagen die älteste
Urkunde über die Verleihung der
Stadtrechte an Eppingen von 1303,
die Urkunden über den Erwerb von
Mühlbach von 1365 und 1372, Dokumente über die Waldteilung zwischen
Eppingen und Kleingartach sowie die
schriftlich niedergelegten Privilegien
der Stadt Eppingen gewesen sein
müssen „so derselben von Ihrer Kurfürstlichen Durchlaucht Herr Karl
Theodor, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Ober- und Niederbayern … unterm 10. Oktober 1781 gnädigst
ertheilet worden.“ Der Verfasser nennt
weder den Anlass noch den Adressaten
bzw. Auftraggeber des Gutachtens,
doch der Inhalt lässt keinen Zweifel
aufkommen: Das ‚Gutachten‘ beschäftigt sich mit den althergebrachten
Nutzungsrechten am Eppinger Wald
und sollte vermutlich der Klärung noch
offener Fragen dienen.
Harte Arbeit und Ausdauer, Durchsetzungskraft, Beharrungsvermögen und Leidensfähigkeit, ein fester Glaube gepaart mit einem ausgeprägten Sendungsbewusstsein, ein klares Bekenntnis zum menschlichen Miteinander, Zivilcourage und eine
gehörige Portion Eigensinn kennzeichnen Leben und Wirken des Missionars, Seelsorgers und Pfarrers Christian Günther. Trotz jahrelang erduldeter härtester beruflicher und psychischer Belastungen führte dieser leutselige Mann seine
Kirchengemeinde Gemmingen durch die schweren Jahre des Dritten Reiches und widerstand unbeugsam, unbeirrbar und unerschütterlich der Versuchung, dem enormen Druck der damaligen Machthaber nachzugeben, ein mit der nationalsozialistischen Weltanschauung verbundenes Christentum als neue, germanisch-christliche Heilsbotschaft zu verkünden.