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Die wirtschaftliche Entwicklung ist im Mittelalter von der Zeit des
Städtewesens weg, d. h. vom 11. Jahrhundert an, in entscheidender Weise
von der Industrie beeinflußt worden.[...]
Das deutsche Wirtschaftsgebiets des Mittelalters seinerseits
entsprach in seiner industriellen Leistung durchaus der Gestaltung in
ganz Europa. Es hat ebenfalls wohl in allen seinen Landschaften Industrien
von mehr als landschaftlicher Bedeutung aufgewiesen, dagegen sehr wenig
Industriezweige von wirklich gemeineuropäischer Bedeutung und ebenso
wenige wirkliche Industriebezirke.[...]
Umreißen wir nun den Bereich der Bodenseeleinwand näher:
Er hat in der heutigen Schweiz etwa die Kantone St. Gallen, Appenzell und
Thurgau sowie die angrenzenden Teile von Schaffhausen und Zürich umfaßt.
Rapperswil, Winterthur und wohl auch Schaffhausen sind hier die
westlichsten Punkte des eigentlichen Leinwandgebiets.
Wie für die allgemeine Agrar- und Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters,
so hat auch für die Erforschung der agrarischen Verhältnisse des
Elsaß seit langem die Frage nach der wirtschaftlichen Lage der Bauern
und ihrer sozialen Stellung im Vordergrund des Interesses gestanden. Es
ist die Belastung der bäuerlichen Bevölkerung durch Abgaben und Dienste
an die Herren, das Besitzrecht an Grund und Boden in seiner Bedeutung
für die wirtschaftliche Lage der Bauern, das die Untersuchungsrichtung bestimmte.
Und aus dieser Blickrichtung auf die Belastung der Bauernwirtschaft
erklärt sich die Einbeziehung aller anderen Abgaben und Leistungen
öffentlich-rechtlicher und herrschaftlicher Natur in die Untersuchung, die an
und für sich mit den grundherrschaftlichen Verhältnissen und der agrarischen
Produktionsordnung im engeren Sinn nichts zu tun hat. So sehr der
Agrarhistoriker die Rechts- und Verfassungsinstitutionen mit heranzuziehen
hat, so ist gerade auf dem Boden der elsässischen Agrargeschichte bei den so
unendlich komplizierten verfassungsgeschichtlichen Verhältnissen eine Vermengung
von wirtschaftlicher Produktionsordnung und ihren Institutionen
mit der Rechts- und Verfassungsordnung von ganz besonderem Übel.
Die wichtigste Grundlage für das Verständnis der Sonderstellung unseres
kleinen aber traditionsreichen Landes im fernen Westen Österreichs ist ohne
Zweifel die Besiedlungsgeschichte. Sie wirft Licht auf die Eigenheiten aller
Lebensgebiete, angefangen vom Volkscharakter über die geistige Kultur zur
Wirtschaft und sogar bis zur selbständigen politischen Entwicklung. Dem
mittelalterlichen Landesausbau kommt im Werdegang Vorarlbergs ganz besondere
Bedeutung zu, wobei gewiß die älteren, in Jahrtausenden herangereiften
Anlagen nicht vernachlässigt werden dürfen. Diesen Ausbau darzustellen
ist freilich angesichts der bei weitem noch nicht lückenlosen wissenschaftlichen
Bearbeitung nicht einfach, und es ist auch vom Verfasser im
Folgenden nicht mehr zu erwarten als ein kurzer, orientierender Überblick
auf die wichtigsten Phasen, Räume und Probleme der Besiedlung.
Von der kulturellen Leistung des Elsaß im Mittelalter zeugen heute noch
- jedermann verständlich und eindrücklich genug - eine Fülle von Baudenkmälern
im ganzen Lande. Von ihr berichten schriftliche Zeugnisse in
langer Reihe ebenso unmißverständlich. So ist man sich denn auch allgemein
bewußt, daß das Elsaß im Mittelalter ein reiches und blühendes Land, ein
Kerngebiet des deutschen kulturellen und künstlerischen Lebens war, vom
Frühmittelalter weg bis weit über die Reformationszeit hinaus. Weniger
bekannt und kaum gewürdigt ist die wirtschaftliche Leistung des Elsaß im
Mittelalter. Und doch ist es klar, daß die kulturelle Blüte nur in einem
wohlhabenden Lande möglich war und daß der Wohlstand nur durch entsprechende
wirtschaftliche Leistungen geschaffen werden konnte. Wo haben
wir diese zu suchen?
Aus einer zähen Überlieferung an Ort und Stelle, aus chronikalischen und
urkundlichen Nachrichten des Mittelalters über den Bergbau im Kinzigtal
und seiner weiteren Umgebung hat sich die landesgeschichtliche Literatur des
18. und frühen 19. Jahrhunderts die Meinung gebildet, daß sich in dem
kleinen Tal des Prinzbaches, einem linksseitigen Zufluß der Kinzig, im Mittelalter
eine reiche Bergstadt befunden habe. Davon berichten 1766 REINHARD, 1816 KOLB. Wahrheit und Dichtung gehen wie in den meisten historischen
Darstellungen jener Zeit dabei bunt durcheinander. [...] Solche handgreiflichen Irrtümer und Obertreibungen
haben der Überlieferung vom Bestand einer Stadt Prinzbach in den Augen einer kritischen historischen Forschung der Folgezeit ebenfalls jede
Glaubwürdigkeit entzogen.
Im Jahre 1886 erschien zur fünften Säkularfeier der Schlacht bei Sempach
ein umfangreiches Werk, das im Auftrage der Luzerner Regierung der Staatsarchivar Theodor von Liebenau herausbrachte. Das umfangreiche Werk
schildert vorerst knapp auf 97 Seiten die Schlacht, die sich am 9. Juli 1386
ob Sempach abspielte. Was aber den Wert dieser Arbeit ausmacht, das sind
die über 200 edierten Chronikstellen und Annalen, die über die Schlacht und
vor allem über die Gefallenen Aufschluß geben. Darauf folgen 70 einschlägige
Stellen aus Jahrzeitbüchern, 20 Lieder und Gedichte zur Schlacht und noch
eine große Menge weiterer wichtiger Materialien. P. X. WEBER hat 1936 eine
Bibliographie der Literatur über die Sempacher Schlacht mit hunderten von
Titeln zusammengestellt. Mir ist keine Schlacht des Mittelalters bekannt, die
ein so umfangreiches und maßgebliches Material zu Tage gefördert hätte.
Die erste schriftliche Erwähnung des Kanderner Eisens finden wir im
Codex Laureshamensis, also im Verzeichnis der Schenkungen an das
nahe der Bergstraße gelegene Kloster Lorsch. 776 geben Lantsuint und seine
Söhne Richbertus und Zenzo diesem Kloster Wiesen und Ackerfeld »in
Cancer«, womit Kandern gemeint ist. In weiteren Schenkungen in den Jahren
778, 786 und 790 wird der Ort »in pago Brisgowe in villa Cantara« genannt.
Dazu tritt ein Eintrag in den Hubenlisten Nr. 3657, der für unsere Untersuchung
wichtiger ist. Er lautet: »De villa que dicitur Cantero. In Cantero est
huba I que solvit de ferro IV solidos valens«. Das Eisen in Kandern ist also
bekannt. Ob schon die Kelten hier Bergbau trieben, ob die Römer hier einen
Teil ihres Eisenbedarfs zu decken suchten, wird kaum mit Sicherheit bewiesen
werden können.
Der schweizerische Kanton Freiburg ist aus einer Stadt hervorgegangen, die
mit der Stadt Freiburg im Breisgau durch mancherlei geschichtliche Beziehungen
verbunden ist. Beide verdanken dem gleichen Fürstengeschlecht Entstehung
und Stadtrecht. Sie gehören zur gleichen Städtefamilie und tragen den
gleichen Namen. Beide sind Bischofsstädte, beide sind stolz auf ihre Hochschule,
hier auf eine altehrwürdige, dort auf eine junge. Früh jedoch sind beide Städte
in ihrer Entwicklung eigene Wege gegangen, so daß sie heute nicht mehr viel
Gemeinsames haben. Durch nichts unterscheidet sich Freiburg im Üchtland
mehr von Freiburg im Breisgau - wie übrigens von allen andern Städten
namens Freiburg (Freiburg in Lothringen, Freiburg an der Unstrut in Thüringen,
Freiburg an der Polsnitz in Schlesien und Freiburg nahe der Elbemündung)
- als durch die eigenartigen Sprachverhältnisse, die manchem fremd und
sonderbar erscheinen mögen. Ähnlich wie das Verhalten eines Menschen durch
sein Erbgut und seine Umwelt weitgehend begreiflich erscheint, werden diese
Eigentümlichkeiten erst aus der Geschichte dieses Staatswesens, eines Schweizer
Kantons, verständlich. Wir müssen deshalb zu den gemeinsamen Anfängen
hinabsteigen und diesem Bericht eine kurze geschichtliche Einführung vorausschicken.
Der Stern des Ulrich Zasius verbreitet am deutschen Juristenhimmel des
16. Jahrhunderts einen solchen Glanz, daß sich das Auge des rechtsgeschichtlichen
Betrachters immer und nur immer wieder auf ihn richtete, während
anderen das Urteil der Zweitrangigkeit gesprochen wurde. Einer dieser Gelehrten,
deren Licht im unmittelbaren Umkreis des Meisters verblaßte, ist
dessen Schüler und späterer Kollege
Theobald Bapst. Doch gerade seine
Persönlichkeit, deren symphatische äußere
Züge uns aus einem zeitgenössischen
Porträt bekannt sind, gestattet,
mit dem charaktervollen Typ des
oberrheinischen Rechtsgelehrten bekannt
zu werden, ohne die Überzeichnung
eines Genies hinnehmen zu müssen.
Bapsts Leben und Wirken fällt in
eine Zeit, die am Vordringen des gelehrten
Rechts und an der Entstehung
des Juristenstandes in Deutschland
entscheidend Anteil hat, und in seiner
Generation zeigen sich die Früchte der
humanistischen Reformjuristen, aber
auch die Resignation der Praxis und
das Zugeständnis an den Rechtsalltag.
„Mystik und Kunst" bezeichnet ein Aufgabengebiet, in dem verschiedene
Fachinteressen sich überschneiden, verschiedene Forschungsrichtungen je mit
ihrer Methode arbeiten und doch jede durch eine sich anbietende Kongruenz
der Form auf die Erkenntnisse der andern verwiesen wird. Ein Phänomen
fordert hier seine wissenschaftliche Erfassung in der ganzen Breite. Sobald man
sich diesem Anruf aber stellt, droht die Kongruenz sich dem Zugriff zu entziehen.
Seit längerer Zeit schon erkannte man daher die Notwendigkeit, die vielberufenen
Beziehungen zwischen Mystik und Kunst zu spezifizieren. Man hat sie
besonders abzulesen versucht an einem Beispiel, wo sich literarisch wie künstlerisch
reiches Belegmaterial anbot: bei den mystischen Lebensbeschreibungen
von Klosterfrauen einerseits und jener Gattung der bildenden Kunst andererseits,
die dieselbe Mentalität vorauszusetzen scheint, die Andachtsbilder. Beide
führen uns in den oberdeutschen Raum mit dem Schwerpunkt im Bodenseegebiet
und am Oberrhrein.
Das ältere deutsche Rechtsdenken begreift sich als vollkommene und unabänderliche
Ordnung. Geschriebene Gesetze wie die Spiegel des Mittelalters
sind keine Rechtsschöpfungen, sondern Rechtsdarstellungen. Gleichgültig ist
daher auch die Urheberschaft, allein entscheidend sind Rechtskunde und
Autorität. Das Recht gründet in einer einheitlichen und überkommenen Überzeugung
der Gemeinschaft, vor allem ihrer Vertreter, der Schöffen und Urteiler.
Rechtsprechung war daher lediglich Rechtsfindung im Wortsinne.
Der Investiturstreit fand gerade in Schwaben seinen Ausdruck in offenem
Kampf. Die süddeutschen Fürsten und mit ihnen der Großteil des übrigen
Adels standen an der Spitze oder auf der Seite der Opposition gegen Heinrich
IV. Neben dem antiköniglich gesinnten Adel fanden die gregorianischen Kräfte
ihre Hauptstütze in einer wachsenden Zahl neu entstehender Klöster.[...]In diesen Rahmen muß auch die Stiftung des Klosters Alpirsbach im Schwarzwald
gestellt werden, das zu den von Berthold von Zwiefalten genannten Klöstern
gehört.
Auf der Suche nach Belegen für Kunstwerke, die stilistisch bestimmten Meistern
zuzuschreiben waren, stieß ich - nicht ohne Grund - wiederholt auf Verwandtschaftsbeziehungen
dieser Künstler. Daß solche verwandtschaftlichen
oder persönlichen Verbindungen in manchen Fällen zu Aufträgen geführt hatten,
legte ich bereits vor einigen Jahren am Beispiel der Breisgauer Barockbildhauer
Johann Baptist Sellinger, Johann Christian Wentzinger und
Joseph Hör dar. Ich erkannte und unterstrich dabei den Wert gründlicher
familienkundlicher Kenntnisse besonders in Fällen, in denen für Kunstwerke
weder durch Signaturen noch durch schriftliche Belege die Urheberschaft der
Künstler zu sichern gewesen war; denn neben der Stilkritik hatte die Genealogie
zusätzliche Begründungen für die Zuschreibung der Arbeiten geliefert.
Man hat früher in Mundartuntersuchungen sehr oft das Augenmerk nur auf
die „echte", die „gute, alte" Mundart gerichtet, und viele Mundartforscher
haben bis in die jüngste Vergangenheit hinein sich denn auch damit begnügt,
die Sprache der ältesten Ortseinwohner zu erfragen und sie in ihren „ohrenfälligsten"
Zügen darzustellen. In dieser Suche nach dem Alten, Unverfälschten
wurde und wird natürlich auch schon - implizit oder explizit - deutlich, daß
sich die Mundart wandelt und daß es zumindest von dem Moment an, wo man
an einem Ort Wandel konstatiert, auch keine homogene Ortsmundart mehr
geben kann.
Die Strafpraxis spiegelt das Selbstverständnis einer Gesellschaft und ihrer
Organe. Der Wissenschaft ist dabei die Rolle zugeteilt, an die staatliche
Reaktion zeitentsprechende rationale Maßstäbe anzulegen. Je mehr die Vernunft
als Schrittmacher der Geschichte angesehen wird, desto größer ist das
Bedürfnis nach gelehrter Auskunft. Ein weites Feld wissenschaftlicher Einflußnahme
hat sich dem Juristen eröffnet, seitdem die Constitutio Criminalis
Carolina von 1532 den „Rat der Rechtsverständigen" institutionalisierte und
so eine Wissenslücke zwischen Laienrichter und Gelehrtenrecht zu schließen
versuchte.
Wann und durch wen Erzbischof Gröber von Fühlungnahmen zwischen
Reichsregierung und Kurie über ein Konkordat erfuhr, läßt sich nicht mehr
feststellen. Annehmen kann man, daß er zumindest Pressestimmen - deutsche
wie ausländische - aus dem Ende des Monats März und der ersten Aprilwoche
1933 über Konkordats-Absichten bzw. -Vermutungen kannte, die seit dem
Bekanntwerden der Oster-Reise Papens und Görings nach Rom und ihrer
Audienz bei Pius XI. (am 12. 4.) sich noch intensivierten.
Wie konnte ein Bauernsohn,
gar der Sohn eines leibeigenen Bauern, die ständischen Schranken der alten
Reichsverfassung durchstoßen und zum Prälaten und, wenn Reichsunmittelbarkeit
und Reichsstandschaft mit der Prälatur verbunden waren, zum geistlichen
Fürsten aufsteigen? Diese Problemstellung liegt - neben dem personen-,
familien- und landesgeschichtlichen Interesse, das unser Abt Blasius II. nach
Person, Stellung und Wirken beanspruchen darf - auch den heutigen Betrachtungen
zugrunde .
Tarodunum/Zarten
(1973)
Es gehört zu den ebenso reizvollen wie schwierigen Aufgaben der Geschichtswissenschaft,
Licht in jene säcularen Vorgänge zu bringen, welche
den Übergang von der Spätantike zum Mittelalter bewirkten. Die Spärlichkeit
der schriftlichen Zeugnisse steht im Kontrast zur Virulenz der Hypothesenbildung.
Zwei Hauptthesen beherrschen - in vielfacher Abwandlung - auch
heute noch die Diskussion.
Einmal die aus humanistischer Tradition stammende Dekadenztheorie, die
dann einmündete in die sogenannte Katastrophentheorie, d.h. in die
Lehre vom Untergang der Antike in der germanischen Völkerwanderung.
Demgegenüber bemühte sich Alfons D o p s c h durch minutiöse Einzeluntersuchungen,
vorwiegend im Bereich der Wirtschafts- und Sozialgeschichte,
um Erweis einer kontinuierlichen Entwicklung. (Kontinuitätstheorie).
Alemannische Legendare (l.)
(1973)
Bis heute finden sich in vielen katholischen Haushalten, auch dort, wo wenig
gelesen wird, jene Bücher, die in der Reihenfolge des Kalenders die Legenden
der Heiligen enthalten. Jene Folianten, von denen der Erzähler in dem Roman
„Halbzeit" des Wasserburger Schriftstellers Martin Walser schreibt: ,,Meine
Mutter saß steif vor der großen Legende, ihrem einzigen Buch, in dem sie
seit eh und je las ... in jener Haltung eben, in der jemand, der nicht viel liest,
vor einem Buch sitzt, und dazu noch vor einem solchen in Schweinsleder
gebundenen Heiligenbuch ... Sie wollte an jedem Tag ihre Begegnung mit
dem Heiligen haben, der wirklich an diesem Tag dran war."
Das Gebiet des heutigen Landkreises Lindau im Nordosten des Bodensees
gehörte seit dem Jahre 15 v . Chr. zur römischen Provinz Raetia, nach deren
Teilung dann zur sogenannten Raetia secunda. Seit etwa 259/60 wurde die
römische Grenze (Limes) zurückgenommen auf eine Linie Hochrhein-Bodensee-
Argen-Iller-Donau. Das Gebiet des heutigen Landkreises Lindau kam
somit an die äußere Grenze des römischen Imperiums zu liegen.
Während im westlichen Oberschwaben und im württembergischen Bodenseehinterland
zahlreiche Siedlungsreste von der 250jährigen Herrschaft der
Römer zeugen, sind solche Zeugen einer 400jährigen römischen Anwesenheit
weiter östlich sehr spärlich.
Der Arlberg, oder genauer gesagt, die Landesgrenze zwischen Tirol und
Vorarlberg, gilt in der Mundartforschung als eine der schärfsten Sprachscheiden
innerhalb des Oberdeutschen, dem Alemannischen im Westen und
dem Bairischen im Osten. Dies trifft zweifellos auch heute noch zu, wenn man
H. Pauls Prinzip zugrundelegt: ,,Das eigentlich charakteristische Moment in
der dialektischen Gliederung eines zusammenhängenden Gebietes bleiben
immer die Lautverhältnisse" (Prinzipien der Sprachgeschichte § 30). Daß hier
zwei verschiedene phonologische Systeme aufeinandertreffen, ist durch die
Ergänzungsaufnahmen für den „Vorarlberger Sprachatlas" offenkundig geworden, obwohl die Verhältnisse doch differenzierter sind als bisher angenommen
wurde.
Das Land am Oberrhein im ausgehenden Mittelalter: Bettlerscharen vor den
Kirchen, Blinde, Lahme, Verstümmelte, Schwangere; Geistesgestörte, die man
vom Teufel besessen glaubt. [...]
Wer hat dieses, pandämonische Bild einer aufgewühlten Gesellschaft am Vorabend
der Reformation überliefert, jene Beschreibung, wie geschaffen als
Motivsammlung zu einem Film von Russel, Pasolini, Fellini und uns heutigen
wieder merkwürdig interessant? Sie findet sich in einem der eigenartigsten
Texte, den die Literaturgeschichtsschreibung zu verzeichnen hat: in dem um
1510 anonym gedruckten „Liber Vagatorum / Der Betler orden", der zur Gattung der „Gaunerbüchlein" rechnet und in der Enthüllung von Betrugspraktiken,
die den Gläubigen und Leichtgläubigen das Geld aus der Tasche ziehen
sollten, das oben gezeichnete Bild zwar in karikierender Überzeichnung entwirft,
doch auch in der Darstellung des Scheins noch das zugrunde liegende
Sein mitabbildet, wo dieses nicht vergleichend direkt zur Sprache kommt.
Der Besucher, der am Vorabend des Festes Christi Himmelfahrt in den
Mauern der alten Stadt Endingen am Kaiserstuhl weilt, kann dort heute noch
alljährlich Zeuge eines eigenartigen, singulären Brauches werden. An diesem
,,Auffahrtsabend" wird in der Martinskirche ein feierlicher Gottesdienst abgehalten.
Er findet zu Ehren der sog. ,,Weinenden Muttergottes von Endingen"
statt und zieht Jahr für Jahr eine große Zahl von Gläubigen an.
Man hat nicht oft das Glück, auf anscheinend bisher noch unbekannte literarische
Mundarttexte zu stoßen, die zeitlich noch vor den Anfang des 19. Jahrhunderts
zurückreichen. In einem Schreibbüchlein des Pfullendorfers Johannes
Faigle, "burger undt schuemacher", aus den Jahren 1746-1769, das in der Bibliothek
des Studienhauses der Herz-Jesu-Priester in Freiburg/Br. aufbewahrt wird,
hat sich das im folgenden abgedruckte Hochzeitsgedicht in schwäbischer
Sprache gefunden. Weitere Suche brachte eine z. T. abweichende und kürzere
Fassung zutage, die - ebenfalls ohne Verfassernennung - zusammen mit einer
"Heyraths Abred" auf einem Flugblatt überliefert ist, das etwa in der Zeit zwischen
1780 und 1800 gedruckt worden ist.
Der Landschaftsname Allgäu
(1976)
Der Landschaftsname Allgäu ist durch die neue Regionaleinteilung des Landes
Bayern nunmehr auch ein Begriff der politischen Verwaltung geworden: Es
gibt eine Region Allgäu und drei Landkreise, die seinen Namen tragen: Oberallgäu,
Unterallgäu und Ostallgäu. Damit scheinen die Grenzen dieser Landschaft
fest geworden zu sein, und auch für den Außenstehenden stellt es keine
Schwierigkeit mehr dar, den Umfang dessen, was mit Allgäu bezeichnet wird,
zu bestimmen. Das Allgäu ist eine fest umrissene, juristisch zu definierende
Größe geworden, es ist in geographischer Terminologie zum „Land" geworden.
Als „Landschaft" aber scheint das Allgäu heute noch die gleichen Probleme
zu bieten wie vor bald 40 Jahren, wo die Abgrenzungsschwierigkeiten sich in
Termini wie „unbestimmtes, quellbares Ganzes" und „Wechselbalg" ausdrückten.
Das belehrende und unterhaltende Anliegen spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher
Werke der Literatur bedingte deren Anlage auf Stoffülle, die bis zum
enzyklopädischen Anspruch gehen konnte. So ist etwa Heinrich Wittenwilers
„Ring", dessen Verständnis uns Bruno Boesch wieder erschlossen hat, schon von
seinem Titel her dahin bestimmt, daß das Werk „ze ring umb uns beschait der
welte lauf und lert auch wol was man tuon und lassen schol". Ganz ähnlich
versteht Johannes Pauli sein um mehr als ein Jahrhundert später verfaßtes
Schwankbuch „Schimpf und Ernst", indem er ebenfalls im Titel anzeigt: ,,durchlauft
es der welt handlung mit ernstlichen und kurzweiligen exempeln, parabeln
und historien nützlich und gut zur besserung der menschen". Dieses Programm
einer Erfassung und Beeinflussung menschlichen Lebens umfaßt auch jene Bereiche,
die durch die verbindliche Normativität des Rechts geordnet sind. Gerade
Konfliktsituationen, wie sie das Recht zu lösen hat, erweisen sich immer wieder als geeignetes Material für eine literarische Bearbeitung. Diese Erkenntnis hat die
rechtshistorische Forschung schon seit geraumer Zeit bewogen, auch das nicht spezifisch
rechtlich ausgerichtete Schrifttum auf seine Ergiebigkeit für die rechtsgeschichtliche
Kenntnisgewinnung hin zu prüfen.
Das Lateinische als abendländische Bildungssprache schlechthin, ist von
den Vulgärsprachen erst in einem langwierigen und auch heute noch nicht völlig
abgeschlossenen Prozeß ersetzt worden. Dieser Ablösungs- und Emanzipationsprozeß
lief im romanischen Sprach- und Kulturkreis anders als im germanischen
und slavischen ab, differierte fernerhin je nach Textsorte und Verwendungszusammenhang,
nach Raum und Zeit. Aus dieser skizzierten überaus komplexen
Sachlage ergeben sich einige allgemeine methodische Konsequenzen für die künftige
Arbeit. Ausgangspunkt wird zunächst eine allgemeine Darstellung der Theorie
der lingua vulgaris im Mittelalter sein müssen, wobei die Lehre von den drei
Sakralsprachen im Mittelpunkt zu stehen hat. Einschlägige Zeugnisse sind bisher
lediglich für die Karolingerzeit gesammelt und ausgewertet. Für die Folgezeit
liegen keine systematischen Untersuchungen vor. Auf diesem Hintergrund
haben die Einzelphilologien - in Zusammenarbeit mit den historischen Disziplinen
- empirische Untersuchungen durchzuführen, die wegen der Materialfülle
nur durch strenge Begrenzung des Objektrahmens förderlich sein können.
Drei Wiborada-Handschriften
(1976)
„Sie pflegte auch einigen sehr ehrwürdigen Vätern in diesem Kloster zur
Umhüllung der Bände der heiligen Bücher mit eigenen Händen schöne Tücher
zu weben "- auf so kunstvolle und persönliche Art trat die junge, vornehme
und fromme Wiberat um die Wende vom IX. zum X. Jahrhundert in Verbindung
mit dem Kloster St. Gallen, bei dem sie am 1. Mai 926 als Rekluse und
Martyrin des Ungarneinfalls gestorben ist. Bücher sind ihr teuer gewesen und
in Büchern lebte ihr Andenken fort und verbreitete sich weit über St. Gallen
hinaus in Schwabens Klosterlandschaft, während der Wiboradakult nur in bescheidenem
Maß an der Stelle gepflegt wurde, wo sie zuletzt inkludiert war,
und wo fast das ganze Mittelalter hindurch in ihrer Nachfolge Reklusen
lebten: auf dem Hügel der Magnus-Kirche unweit des Stifts, jetzt einem
Teil der Altstadt von St. Gallen.
Architektonische Konzeption und bildnerischer Schmuck zeichnen den Rottweiler
Kapellenturm als „einen der schönsten gotischen Türme von Prag bis Paris" aus.
Sein kunstgeschichtlicher Rang ist so hoch, daß die Forschung von einem eigenen
Rottweiler Stil sprechen konnte, welcher während der Entstehungszeit des Turmes
entwickelt wurde und nach Augsburg, Schwäbisch Gmünd und Esslingen und
über die Grenzen der Kunstlandschaft Schwaben hinaus weiterwirkte.
Eine Reihe von Erfahrungen, die diesem Beitrag zugrunde liegen, gehen aus der
Mitarbeit an der Bucer-Edition hervor. [...]
In der konkreten Arbeit an den zu edierenden Texten ergaben
sich für die Theologen und für den Germanisten verschiedene Probleme.
Einige davon möchte ich hier ansprechen. Sie sind in einem gewissen Ausmaß generalisierbar,
d. h. nicht nur für oberdeutsche Texte und nicht ausschließlich für
das 16. Jahrhundert zutreffend. Bei ihrer Darlegung sollen die Belange anderer,
nichtgermanistischer Disziplinen, die deutsche Texte edieren, ernsthaft mit einbezogen
werden.
Über Probleme der Wertung hochsprachlicher Literatur liegt eine Fülle von
Arbeiten vor. Zur literarischen Wertung von Dialektdichtung gibt es hingegen
keine umfassenderen Darstellungen oder Wertungsversuche. Für diesen Mangel
dürften vor allem zwei Gründe verantwortlich sein: zum einen Sprachschwierigkeiten,
die Lektüre und Verständnis der zu bewertenden Literatur behindern,
zum andern eine mehr grundsätzliche Ablehnung von Dialekt und Dialektliteratur.
Aufgrund ihrer äußeren, sprachlichen und inneren, sozial-geistigen
Begrenztheit verfällt die Dialektdichtung ohnehin „nachdrücklicher als andere
Bereiche der literarischen Produktion der generellen Fragwürdigkeit von Literatur
überhaupt". Außerdem entzog sich die Dialektliteratur lange Zeit selbst
zeitgenössischen literarischen Kriterien.
Der Anlaß unserer Untersuchung lag der Fragestellung ursprünglich fern. Nach
der unsinnigen und unverständlichen Zerstörung zahlreicher Gräber beim Neubau
des Privatkrankenhauses Dr. Lay in Bischoffingen konnten 1965 die Reste
von 17 merowingerzeitlichen Gräbern geborgen werden. In zwei Plangrabungen
der Jahre 1965 und 1966 wurden 23 Gräber vollständig ausgegraben.
Die merowingerzeitliche Bevölkerung von Bischoffingen konnte erstmals in
einer kleinen Stichprobe anthropologisch-paläopathologisch untersucht werden,
nachdem Eugen Fischer 1903 seine Untersuchung einer Stichprobe der neolithischen Bevölkerung von Bischoffingen-Breitenfeld vorgelegt hatte. Bei
der Grabung stellte sich die Frage, wie der merowingische Friedhof, die Angaben
der schriftlichen Quellen, die am Boden haftenden Namen und die topographische
Situation in einen historischen Zusammenhang gebracht werden
können.
Nachdem der Historische Sprachatlas des deutschen Südwestens aufgrund von
Urbaren des 14. und 15. Jahrhunderts (HSS), über dessen Vorgeschichte und
und Arbeitsweise an anderen Stellen schon berichtet wurde, unmittelbar vor
dem Abschluß steht, sollen hier einige Überlegungen angestellt werden darüber,
welche theoretische Position dieser Atlas innerhalb der neuerdings auch in der
deutschsprachigen Linguistik immer häufiger betriebenen Graphematik-Diskussion
einnimmt, da jede linguistische Beschäftigung mit historischen Quellen
eine graphematische Theorie impliziert. Auch frühere Arbeiten aus dem Bereich
der historischen Sprachgeographie und der historischen Dialektforschung
überhaupt sollen mit in die Überlegungen einbezogen werden, da der genannte
Atlas einerseits der Herkunft nach ganz in der Tradition der regionalen
Sprachgeschichte steht, andererseits die ernstzunehmende Theorie-Diskussion
ohne die empirischen Arbeiten dieser Tradition gar nicht denkbar wären. Der
Blick wird sich hauptsächlich auf das Alemannische richten, nicht nur aus
gegebenem Anlaß, sondern auch deswegen, weil in diesem Raum unbestritten
die empirische Sprachgeschichtsforschung in besonderer Weise vorangetrieben
worden ist.
Die Mundart von Galtür
(1976)
Die Bewohner von Galtür stammen aus dem Wallis und sind hier einige Jahre
vor 1320 ansässig geworden. [...]
In diesem Beitrag geht es ausschließlich um die sprachwissenschaftliche Seite des
Problems, genauer gesagt: was hat sich von der ursprünglichen alemannischen
Mundart gehalten und in welcher Weise ist das benachbarte, vorwiegend bairisch
geprägte Idiom des Paznaun übernommen worden. Die Voraussetzungen sind in
diesem Falle besonders günstig, da die Galtürer Mundart eine der wenigen ist,
für die eine Monographie aus dem vergangenen Jahrhundert vorliegt, welche
zahlreiche Belege in relativ genauer phonetischer Umschrift bietet.
Während die Erforschung der frühmittelalterlichen Ortsnamen seit jeher als ein
wichtiges Arbeitsfeld der Mediävistik gilt und Historiker und Philologen immer
wieder zu fruchtbarem Dialog und oft auch zu intensiver Zusammenarbeit anregte,
kann dies von der Beschäftigung mit den zahlreich überkommenen frühmittelalterlichen
Personennamen nicht in gleichem Maße festgestellt werden.
Und es ist gewiß kein Zufall, daß die Neubearbeitung des Altdeutschen Namenbuches
von Ernst Förstemann, die seit 1967 von Bruno Boesch koordiniert wird, sich zunächst auf die Ortsnamen konzentrierte. Denn die Erfassung der Personennamen
zu einem Personennamen-Förstemann ist bei weitem noch nicht so
weit gediehen, wie es bei den Ortsnamen doch aufs Ganze gesehen der Fall ist.
Was die rezente Mundart im alemannischen Gebiet - auf das ich mich im folgenden
beschränke - angeht, finden sich in den Wörterbüchern zahlreiche Hinweise
auf regional verschiedenen Gebrauch des grammatischen Geschlechts, die
freilich immer nur einige wenige einzelne Orte erfassen; die einzige das Problem
betreffende Karte gab H. Fischer 1895. Erst kürzlich empfahl D. Rosenthal am
Beispiel der/die bach sogar ausdrücklich „große Vorsicht" bei der
„Heranziehung des Genuswechsels für die Dialektgeographie", vor allem bei der
Beurteilung seiner Gesetzmäßigkeit und beim Schluß von rezenten auf
historische räumliche Lagerungen, da die Mundarten aufgrund partieller lautlicher
Entwicklungen in der Neuzeit gerade im Bereich der Flexionssysteme unterschiedliche
Aufnahmebereitschaft für den Einfluß der Hochsprache zeigen
Zu den methodischen Prämissen der Anfänge einer geschichtlichen Landeskunde
gehörte es, eine „innige Zusammenarbeit aller geschichtlich gerichteten Fächer"
herbeizuführen. Archäologie und Kunstgeschichte, Kirchen- und Wirtschaftsgeschichte,
Rechtsgeschichte und historische Sprachwissenschaft waren aufgerufen,
der Idee einer „geschichtlichen Landeskunde als gemeinsamer Plattform" als interdisziplinärem erkenntnisorganisierendem Prinzip allen Eigengesetzlichkeiten
zum Trotz zum Erfolg zu verhelfen. Der hat sich denn auch
seither in reichem Maße eingestellt, und gerade die einschlägigen Disziplinen
der Germanistik, (historische) Dialektgeographie und Ortsnamenforschung,
haben in den letzten Jahrzehnten - wesentlich mitbestimmt durch die Arbeiten
des Jubilars - für den alemannischen Bereich die landeskundliche Forschung
durch Erschließung neuen Materials und Verfeinerung der Methoden tatkräftig
gefördert. Mochte man es für einen Zufall oder allenfalls für ein Symptom des
damaligen problem- oder geistesgeschichtlich orientierten Zustandes der Literaturgeschichte
halten, daß bei der Aufzählung der angesprochenen „geschichtlich
gerichteten Fächer" in Hermann Aubins frühem programmatischem Aufsatz
die Literaturgeschichte fehlte, so gibt es doch zu Bedenken Anlaß, daß
sich dies in den nachfolgenden Arbeiten (mit Ausnahme der kritischen Erwähnung von Josef Nadlers Werk) kaum geändert hat und daß man noch ein
Vierteljahrhundert später in der Neubestimmung von „Sinn und Aufgaben
geschichtlicher Landeskunde" durch Karl Lechner den Beitrag der Literaturgeschichte
oder auch nur das Verlangen nach ihrer Teilhabe vergeblich sucht.
Unter all den Räumen und ,geschichtlichen Landschaften', die die verschiedenen
Disziplinen bis dahin entwickelt hatten, von der ökonomischen Landschaft bis
hin zur Sakrallandschaft, von den Hauslandschaften zu den Mundartlandschaften,
vermißt man literaturwissenschaftlich bestimmte Landschaften, wenn
man von der ,Volksliedlandschaft' absieht.
Bleibt sie also ohne fundamentum in re, die als Wort nicht so ungeläufige
Literaturlandschaft? Ist sie die Substantialisierung eines bloßen Begriffes?
In Spangenberg hatte die Straßburger Gesellschaft (der Meistersinger) einen
geistigen Führer, der ihr einen Vorrang unter den Schulen der damaligen Zeit
einräumte. So oder ähnlich lautet ein verbreitetes Urteil, das .sich besonders in
der Lokalforschung findet. Man stützt sich dafür auf die umfangreiche Abhandlung
Cyriacus Spangenbergs vom Jahr 1598, die den Titel trägt: VON
DER EDLEN VNND HOCHBERÜEMBTEN KUNST DER MUSICA, VNND DEREN ANKUNFFT,
LOB, NUTZ, VNND WIRCKUNG, AUCH WIE DIE MEISTERSENGER AUFFKHOMMENN
VOLLKHOMMENER BERICHT: ZU DIENST VNND EHREN DER LÖBLICHEN VNND EHRSAMEN
GESELLSCHAFFT DER MEISTERSINGER, IN DER LÖBLICHEN FREYEN REICHSSTATT
STRASZBURG. Gewidmet ist der Bericht den Straßburger Meistersingern.
Das Erscheinen dieser Schrift fällt mit der Wiederbestätigungsurkunde des
Magistrats von 1598 für die neukonstituierte Meistersinger-Gesellschaft zusammen.
Die im Titel steckende Frage richtet laut Art. 130 des Stadtrechts von Ravensburg
aus dem Jahre 13651 der Rat an den zuziehenden Neubürger, um ihn vor
Illusionen zu bewahren. [...]
Der Artikel setzt sich, wie man sieht, mit einer Reihe von Tatbeständen auseinander,
die bei der Verleihung des Bürgerrechts an einen Ausmann von Bedeutung
sind. Von ihnen soll uns heute nur einer beschäftigen, nämlich der, bei dem es um den ,unverraiten ammann' geht. Der Grund unseres besonderen
Interesses an der Formel wird im Verlauf der folgenden Darlegungen, wie wir
hoffen, einsichtig werden.
Der Bearbeiter eines Mundartwörterbuchs ist manchmal im Zweifel, ob er diejenigen,
für die er „auch" zu schreiben glaubt, denn überhaupt erreicht, ob sie wissen, wo sie
in sprachlichen Zweifelsfällen Auskunft finden könnten, oder ob er nicht vielleicht
,,nur" für die Kollegen arbeitet.
Dieser Aufsatz soll daher nicht nur den Fachmann, den Dialektologen, ansprechen,
sondern er will besonders die Anrainer, Vertreter anderer, historisch oder philologisch
arbeitender Disziplinen, auf nützliche Arbeitsmittel aufmerksam machen
und ihnen einen Überblick über Bestehendes, einen Einblick in Aufbau und Voraussetzungen,
Zielsetzung und Besonderheiten der Dialektwörterbücher des alemannischen
Sprachraums geben.
Neben der Aufgabe, Fremdes dem eigenen Volk nahezubringen, es ihm vertraut
und liebenswert zu machen, hat Hugo von Hofmannsthal das Verjüngen und
Erneuern der eigenen Sprache als eine der wichtigsten Bestimmungen des Übersetzers
erkannt. Übersetzen nicht nur als ein Übertragen, sondern als ein Anregen,
Stimulieren zu Eigenem, - eine Funktion, die wohl für kaum einen Sprach- und
Literaturbereich von so gravierender Bedeutung gewesen ist wie für den der slavischen
Völker. Hier besonders ist die Orientierung am fremden Vorbild eine der
Quellen eigener schöpferischer Leistung gewesen. Dies gilt auch für die neuere russische
Literatur, deren Entstehung und Konstituierung ohne die Tätigkeit bedeutender
Übersetzer nicht zu denken ist. [...]
Als einer seiner bedeutendsten Repräsentanten
hat der Dichter und Übersetzer Vasilij Andreevic Zukovxkij zu gelten,
dessen Übersetzungen die russische Literatur zu Beginn des 19. Jahrhunderts
wesentlich bereichert haben[...]
Obwohl sich Zukovskij, wie seine Übersetzungen zeigen, über einen recht langen
Zeitraum hinweg mit Hebel beschäftigt hat, fehlen Belege dafür, wann und auf
welche Weise er mit dessen Werk bekannt geworden ist. Mehrere Möglichkeiten
sind zu berücksichtigen: So ist es sehr wahrscheinlich, daß ihm die Dichtungen
Hebels während eines von 1815 -1817 währenden Aufenthaltes in Dorpat nahegebracht
worden sind. Zukovskij hat dort viel bei aus Süddeutschland stammenden
Familien verkehrt und könnte durch diese auf die Allemannischen Gedichte aufmerksam
gemacht worden sein.
Die Adelhauser Urbare stammen aus dem Oberrheingebiet, aus dem bemerkenswert
viele Urbare erhalten sind. Anders als die Germanisten haben die Historiker
noch kaum mit der systematischen Aufarbeitung und Auswertung der umfangreichen
und vielseitigen Urbarbestände des südwestdeutschen Sprachraumes begonnen.
Die meisten mittelalterlichen Grundherrschaften hatten Grundbesitz an einer Vielzahl
von Orten. Sollte solcher Streubesitz vor Entfremdung geschützt werden, so
bot sich die Anlage von Güterverzeichnissen an. Da zahlreiche Orte in mehreren
Urbaren erwähnt werden, wäre es reizvoll, bei der Auswertung oberrheinischer
Urbare von den einzelnen Orten auszugehen: Mehrere Urbare werden danach
befragt, welche Besitztümer, welche darauf ruhenden Rechte und Pflichten an
einem Ort bestanden. Eine derartige, vom einzelnen Ort auf die Region sich aus weitende Untersuchung könnte vielleicht sogar quantitative Daten zur Bevölkerungsgeschichte
liefern. Derartige Analysen stoßen sonst für das Mittelalter infolge
der ungünstigen Quellenlage auf kaum zu überwindende Schwierigkeiten.
Trotz der angedeuteten Vorteile einer auf wenige Orte beschränkten Untersuchung
der Urbare verschiedener Grundherrschaften, sollen in diesem Beitrag zwei
Urbare als ganze in den Mittelpunkt gestellt werden.
So ist unbestritten keine
Urkunde erhalten, die als Freiburger Gründungshandfeste der Zeit von 1120/ 1122 zu
bezeichnen wäre und die von einer zeitgenössischen Hand geschrieben wurde. Ebenso
ist der als Alte Handfeste bezeichnete Text nicht einmal in dieser Form kopial überliefert.
Vielmehr ist das, was als Freiburger Gründungsurkunde gilt, das Ergebnis einer
Rekonstruktionsarbeit, die von einem im Tennenbacher Urbar der ersten Hälfte des
14. Jahrhunderts überlieferten Freiburger Stadtrechtstext ausgeht. Diese Stadtrechtsaufzeichnung
enthält insgesamt 55 Rechtssätze, von denen die weitaus größte Zahl
mit Sicherheit nicht aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts stammen kann. Aus dieser
Textmasse heben sich aber einige Sätze ab - nämlich ein Prolog, ein Epilog, der allerdings
im Urbar am Ende des ganzen Stadtrechtstextes steht, und die Artikel 1 bis 6
-und zwar dadurch, daß im Prolog Konrad von Zähringen ohne Nennung des Herzogstitels
als Gründer von Freiburg und Aussteller eines Privilegs genannt wird, während
in den anderen genannten Sätzen der Urkundenaussteller in subjektiver Form stilisiert
ist. In den übrigen Teilen des Tennenbacher Textes wird der Stadtherr nur in objektiver
Form genannt.
Mit unserem Thema greifen wir eine Fragestellung auf, welche innerhalb
der geographischen Disziplin nur zaghaft angegangen worden ist. Wenn es
doch geschieht, so ist in den meisten Fällen die Berufung auf Alfred Hettners
Aussage symptomatisch: ,,Die Geographie der Religionen ist der
schwerste und heikelste Teil geographischer Betrachtung". Dem Religiösen in
seinem Bezug auf das Räumliche wird als wissenschaftliche Aufgabe mit einer
gewissen Scheu und methodischen Zurückhaltung begegnet, so, als wäre dieser
„heilige" Gegenstand einer nüchternen Betrachtung entzogen. Dabei verdiente
gerade die umfassende Realität des religiösen Lebens auf der Erde eine besondere
Anteilnahme und Bewußtmachung durch systematische Beobachtung
und interpretierende Denkarbeit.
Nahrung und Wohnung, Kleidung und Heizung, Lebenserwartung und
Krankheiten, Arbeits- und Urlaubszeit, Reisen und Kommunikation haben
sich in den vergangenen hundert Jahren nachhaltiger verändert als in den
tausend Jahren vorher. In Breite und Tiefe liefen die Veränderungen insgesamt
auf eine „Revolution" hinaus, eine Revolution auf leisen Sohlen allerdings;
von den Erlebenden häufig gar nicht wahrgenommen, werden die
Auswirkungen dem Historiker im Rückblick bewußt.
Wie weit wir früheren Generationen verpflichtet sind, ihrem Kampf gegen
die natürlichen Feinde des Menschen, ihrem Einsatz für humanere Lebensbedingungen,
zeigen Quellen, die das Streben von Institutionen und Menschen
brennpunktartig verdichten. Als eine solche Quelle sei hier vorgestellt und
ausgewertet das „Kreisverkündigungsblatt für den Kreis Freiburg. Amtliches
Verkündigungsblatt für die großherzoglichen Amts- und Amtsgerichtsbezirke
Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Kenzingen, Staufen und Waldkirch.
Als Pfalzgraf Hugo von Tübingen nach den jahrelangen, erbittert geführten
Kämpfen 1168/70 seinen Anspruch auf das Bregenzer Erbe des Grafen
Rudolf von Pfullendorf durchsetzen konnte, machten die noch nachwirkenden
Kriegsschäden sowie die politische Situation eine Aufwertung von
Bregenz, das schon 802 als castrum genannt ist, notwendig, wollte sich
Bregenz als Zentrum der Grafschaft Bregenz gegenüber der zur gleichen Zeit
staufisch gewordenen Umgebung behaupten. Gerade der regelmäßige, rechteckige
Grundriß der Stadt deutet klar auf eine Neugründung im Bereich der
heutigen Oberstadt - also in Fortsetzung der Tradition der keltischen Ansiedlung,
des antiken Kastells und der frühmittelalterlichen Burgsiedlung - hin.
Wirtschaftliche Grundlage der jungen Stadt war vorerst die Landwirtschaft,
besonders der Weinbau.
Das spätmittelalterliche Scheibenkreuz-Flurdenkmal von Rudenberg bei Neustadt im Schwarzwald.
(1984)
Als Nimbus ist das Scheibenkreuz, der viergeteilte Kreis, ein Christussymbol
und in Anlehnung an das Christus-Wort im Johannesevangelium 8,12 „ich
bin das Licht der Welt; wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis,
sondern wird das Licht des Lebens haben" damit zugleich ein Zeichen
für das von Christus ausgehende Licht und Leben. Einen Überblick zur Verbreitung
des in Stein gehauenen und in der Art einer Stele aufrecht stehenden
Scheibenkreuzes (französisch: stele discoidale, englisch: disk-headed cross)
vermittelt ein kürzlich erschienenes erstes Inventar. Im deutschsprachigen
Raum muß man die zahlreichen mittelalterlichen Scheibenkreuz-Flurdenkmale
in Südniedersachsen sowie die wenigen gleichartigen Male in Westfalen, Thüringen und Sachsens von den Scheibenkreuz-Grabsteinen in Hessen aufgrund ihrer unterschiedlichen Funktion voneinander trennen.
Überall entstehen
auch „Geschichtswerkstätten" oder Arbeitskreise zur Regionalgeschichte,
die beanspruchen, neue Wege der Geschichtsforschung zu begehen. [...]
Die Historikerzunft hat auf diese neue Bewegung wenig begeistert reagiert.
Dabei geht es nicht nur um Bedenken, weil viele „Laien" nun Geschichtsforschung
betreiben (,,können die das überhaupt?"), auch nicht nur darum, daß
erstaunlich viele erwerbslose Lehrer und Privatdozenten unter den Aktiven
sind, sondern darüber hinaus um grundsätzliche Probleme.
Im Zuge der jüngsten Lehrplanrevision sollen landeskundliche und landesgeschichtliche
Stoffe im Schulunterricht wieder eine stärkere Berücksichtigung
erfahren und zwar in Form fächerübergreifender Themenstellungen.
Dabei soll über bloßes Faktenwissen hinaus den Schülern die eigene Kulturtradition
bewußt gemacht und die eigene Identitätsfindung erleichtert werden.
Um diesen Intentionen zu entsprechen und damit auch dem Auftrag der
Landesverfassung (Artikel 12, Abs. 1) gerecht zu werden, steht den Lehrern
in Baden-Württemberg ein umfangreiches Schrifttum zur Verfügung, vor allem
die Publikationen der traditionsreichen amtlichen Landesbeschreibung.
Im folgenden soll in groben Strichen die Geschichte der Südwestdeutschen
Landeskunde und die Entwicklung der Landesbeschreibung dargestellt werden.
Ihre Kenntnis scheint mir nicht nur für Pädagogen, sondern auch für Heimatforscher
und andere landeskundlich interessierte Personen wichtig zu sein.