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Dass nun im Handel eine bereits 1909 verfertigte Einjährigenkarte aus Kenzingen auftauchte, belegt, dass dieser Brauch des
Verschickens von selbstgefertigten Botschaften zum bestandenen Einjährigen, etwa der heutigen „Mittleren Reife“ entsprechend, schon vor den hier im Jahre 2016 vorgestellten Karten bestand, und berechtigt zu der Hoffnung, dass mit der Zeit vielleicht doch noch die eine oder andere noch nicht bekannte Karte dieser Zeit auf dem Markt auftaucht.
Der Vortrag wurde am 17. Oktober 2018 unter dem Titel: »Aktualisierende Gedanken zur frühkonstitutionellen Badischen Verfassung« bei einer Feier von Regierungspräsidium und Badischer Heimat im Basler Hof in Freiburg gehalten. Durch die Verfassung vom 22. Juli 1820 ist das badische Volk geboren worden, ein Volk von Landesstaatsbürgern im Reichsverband.
Anfragen wegen Baden oder an Baden gab es seit dem Zweiten Weltkrieg in mehreren Schüben. Der erste Schub begleitete die südwestdeutsche Länderneugliederung, in der Baden entgegen dem Volkswillen seine Eigenständigkeit verlor, was die (erste) badische Frage ausgelöst hat. Der zweite Schub brachte eine neue badische Frage hervor: Sie stellte sich seit 1970 innerhalb des Südwesstaates. Die in Karlsruhe zentrierte Landesvereinigung Baden
in Europa vertrat sachkundig und mutig als kritischer Anwalt badische Interessen die Auseinandersetzung mit der Stuttgarter Ministerialverwaltung und hielt auf diese Weise eine neue badische Frage am Leben. Wenig später hatte es auch der Landesverein Baden mit einer badischen Frage zu tun. Sie betraf überwiegend sein Vereinsgebiet. Und es scheint, als fände Baden heute auf zwei Ebenen statt: zum einen auf der Ebene der Geschichte (Großherzogtum, Freistaat, Land (Süd-)Baden), zum anderen auf der Ebene der Regionen im vormaligen Baden.
Königliche Hoheit, Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die mit Abstand häufigste Frage, die Besucher des Bundesverfassungsgerichts stellen, lautet: Warum hat das Gericht seinen Sitz – ausgerechnet – in Karlsruhe? Die hierin zum Ausdruck kommende Verwunderung hat Tradition, wenngleich ihr Ton im Laufe der Zeit milder geworden ist. Schon Hermann Höpker-Aschoff , der erste Präsident des Gerichts, beschwerte sich beim damaligen Bundesjustizminister darüber, »in die dörfliche Einsamkeit einer ehemaligen Residenzstadt verbannt« worden zu sein.
Ein badischer Beitrag zum Karl-Barth-Jahr 2019 – vor 100 Jahren erschien die erste Auflage von Barths Römerbrief-Auslegung – ist wohl nur als etwas Marginales möglich, denn selbst detailbegeisterte Kirchenhistoriker/innen werden nicht allzu viele
Berührungspunkte zwischen Baden und Barth anführen können. Umso wichtiger erscheint es deshalb, die wenigen und die bislang wenig erinnerten badischen Bezüge zum theologischen Titanen aus dem beschaulichen Basel festzuhalten – und darüber hinaus von einem überraschenden Auftritt Barths in Baden zu berichten, der bislang einigermaßen unbekannt war, obwohl er – freilich marginal – in der Barth-Biographie bewahrt war.
Umpfenbach liegt an derjenigen Stelle Bayerns, von der aus, wendet man sich
nach Norden, Osten oder Süden, man sogleich ins ehemalige Baden gelangt.
Diese besondere Lage – man könnte auch von Abgelegenheit sprechen – hängt
mit der wechselhaften Geschichte zusammen, der dieses kleine Dorf am Beginn
des 19. Jahrhunderts unterworfen war. Die Fülle der Quellen, die diesen Vorgängen
zu danken sind, erlaubt tiefe Einblicke in die historischen Umstände jener
Umbruchszeit, und man kann sich auf diese Weise gut hineinversetzen in die Haltung der Beteiligten, die damals noch nichts wissen konnten vom Untergang
des ersten französischen Kaiserreichs und von der Neuordnung Mitteleuropas
durch den Wiener Kongress.
Es ist für den Oberbürgermeister der ehemaligen Residenzstadt natürlich eine außergewöhnliche Ehre, diese besondere Feierstunde zum 200jährigen Verfassungsjubiläum des Landes Baden heute hier mitgestalten zu dürfen, und ich danke gleich zu Beginn allen denen, die diese Feierstunde ermöglicht haben. Das sind Prof. Robert Mürb, stellvertretend für die Vereinigung Baden in Europa, und Herr Hauss, stellvertretend für den Verein Badische Heimat. Ohne Sie gäbe es diese Feierstunde
nicht, ohne Sie wären wir heute nicht hier. Herzlichen Dank für diese Einladung, Sie haben es Event genannt, ich sage, es
ist eine tolle festliche Feierstunde.
Die am 22. August 1818 erlassene badische Verfassung wird mit einigem Recht als die freiheitlichste des deutschen Frühkonstitutionalismus bezeichnet. Sie war Voraussetzung für eine Entwicklung, die Baden zu dem Land werden ließ, in dem im 19. Jahrhundert liberales und demokratisches Gedankengut schnell und nachhaltig Fuß fassen konnte. Heute gültige demokratische Normen formulierten seinerzeit die Abgeordneten im Badischen Ständehaus erstmals hier in Karlsruhe, von wo sie in die anderen deutschen Länder wirkten.
Im Bernadotteschen Familienarchiv im Stockholmer Schloss, in der Sammlung
König Gustafs V., sind die Tagebuchaufzeichnungen Königin Victorias, geb.
Prinzessin von Baden (1862–1930), von den Revolutionstagen in Karlsruhe im
November 1918 als besonderes Promemoria für den König aufbewahrt. Wie
König Gustaf V. (1858–1950) die Nachrichten – oder eher den Mangel an Nachrichten
– aus Karlsruhe während den Revolutionstagen empfand, hat der schwedische
sozialdemokratische Marineminister Baron Erik Palmstierna (1877–1959)
in seinem Tagebuch vom 16. November 1918 beschrieben: Der König sah während
der Kabinettssitzung völlig zerstört aus. Er soll schlaflos sein. […] Die
Notiz des Tages, dass man das Schloss in Karlsruhe zu stürmen versucht hat,
wirkt sich wahrscheinlich auch nicht gerade beruhigend auf die Nerven aus.
In Deutschland hatten die ausgebliebenen Siege, die Militarisierung der
Staatsleitung und die Kriegsmüdigkeit den Weg für die Revolution im Jahr 1918
bereitet. Während die Revolution in mehreren deutschen Ländern durch eine
negative Fixierung auf den Fürsten bedingt war, war in Baden das Gegenteil der
Fall. Großherzog Friedrich II. (1857–1928), der Bruder Königin Victorias, war
zwar weder bedeutend noch besonders populär. Lothar Machtan bezeichnet ihn
sogar als ein „farblosen Epigonen seines legendären Vaters“, jedoch richtete
sich die Unzufriedenheit gar nicht gegen ihn als Person.