Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (14)
Gehört zur Bibliographie
- nein (14)
Schlagworte
- Bauernkrieg 〈1525〉 (14) (entfernen)
Jorg Schwartzerdt der Jüngere, Schuttes vnd Keller zu Bretten, Bruder Philipp Melanchthons, dürfte in der Stadt des Peter-und-Paul-Festes allemal als Verfasser der Chronik über den Landshuter Erbfolgekrieg bekannt sein. Dabei war der um 1500/1501 Geborene im Jahre 1504 noch ein Kleinkind gewesen. Nicht von geringerem Wert (aber unbekannter) sind seine Erinnerungen an den »Bauernkrieg« von 1525, den er als junger Mann erlebte und als Zeit- und Augenzeuge die Ereignisse in seiner Heimatstadt Bretten schilderte - wenn auch in der Rückschau.
In den Jahren vor dem Bauernkrieg 1525 lag die Gemeinde Menzingen in einem erbitterten
Streit mit ihrem Ortsherrn, dem Kraichgauer Ritter Philipp von Mentzingen. Dieser Konflikt um das »alte Herkommen«, also die überlieferten Rechte der Bauern, eskalierte 1524/25.
Nähere Einblicke verdanken wir einem Prozess, den die Gemeinde vor dem hessischen Lehenshof
in Marburg angestrengt hatte und dessen umfangreiche Akten, trotz einer Teilpublikation
durch Günther Franz, bis heute nicht vollständig ausgewertet sind. Auch dieser Beitrag kann
nur wenige Aspekte näher beleuchten, so die Offenheit der Gemeinde Menzingen gegenüber
der lutherischen Lehre – noch bevor Philipps Söhne Erasmus und Peter von Mentzingen die
Reformation 1525 eingeführt haben.
Das Bauland hat in seiner Geschichte immer wieder Bauernunruhen erlebt. So war die Region
sowohl im Bauernkrieg als auch bei den Unruhen zu Beginn der 1848er-Revolution eine Hochburg.
Aber auch später erwies sich die Region als rebellisch. Ausdrückliche Bezugnahmen auf
den Bauernkrieg gab es auch im 20. Jahrhundert, besonders bei Protesten nach dem Ersten
Weltkrieg und im Zuge der Auseinandersetzung um die Daimler-Benz-Teststrecke in Boxberg.
500 Jahre Reformation
(2017)
Im Jahr 2017 wird in vielfacher Hinsicht dem
500. Jahrestag der Reformation gedacht. Martin
Luther, Philipp Melanchthon und einige ihrer
Zeitgenossen werden keine geringe Aufmerksamkeit
erfahren. Doch sie waren nicht die Ersten.
Hier sollen zu Beginn der Böhme Jan Hus und
auch die damals schon im Piemont ansässigen
Waldenser genannt werden. In ihren theologischen
Forderungen und ihrer Kritik an den Verhältnissen
in der damaligen römischen Kirche gab es eine
Reihe von Parallelen.
Herzog Ulrich von Württemberg wurde 1503 mit 16 Jahren für mündig erklärt. Zunächst war er ein recht erfolgreicher Regent, denn im Bayerischen Erbfolgekrieg von
1504 konnte er sein Land im Westen, Norden und Osten wesentlich vergrößern. In
Marbach war man darüber besonders glücklich, denn Stadt und Amt wurden aus der
seit 1463 währenden Lehensabhängigkeit von der Pfalz gelöst.
Seine Hochzeit mit Sabina von Bayern feierte Ulrich unter anderem am 3. Mai 1511
mit einem glanzvollen Pferderennen in Marbach. Aufgrund des Erfolges wurde die
Veranstaltung 1512 wiederholt.
Herzog Ulrich war jedoch ein selbstherrlicher Regent, der bald seine enge Bindung an
den Kaiser und den Schwäbischen Bund vernachlässigte. Seine verschwenderische und
maßlose Hofhaltung brachte ihn in finanzielle Schwierigkeiten, die er auf Kosten der
Untertanen zu bekämpfen versuchte. Eine ungerechte Verbraucherabgabe sowie die Veränderung von Maß und Gewicht blieben nicht ohne Folge, zumal viele Bauern und Weingärtner nicht mehr nur das verarmte und unmündige Proletariat auf dem Lande waren,
sondern in vielen Bereichen mehr Mitspracherecht forderten. Die aufgeheizte Stimmung
entlud sich zuerst im Remstal. Von dort erfasste der Aufruhr des »Armen Konrad« im
Frühjahr 1514 in kürzester Zeit das ganze Land, so auch Marbach und Umgebung.
Um das Jahr 1500 herum lebten in Markgröningen ungefähr 1500 Einwohner. Eine
Stadtmauer mit damals nur drei Toren schützte die Bevölkerung samt Hab und Gut.
Im Nordwesten der Siedlung lag, von einer eigenen Mauer umgrenzt, das herzogliche
Schloss. Darüber hinaus bot die Stadt in Kriegsfällen auch Schutz für die zum Amt
gehörenden Amtsorte. Reisende fanden in Schildwirtschaften Übernachtungsmöglichkeiten, wo ihre Pferde versorgt wurden und man die Wagen unterstellen konnte.
Das Amt war ein von Vogt und Gericht beherrschter Wehr-, Hochgerichts-,
Steuer- und Verwaltungsbezirk. Der Vogt wurde als Vertreter des Landesherrn vom
Herzog eingesetzt. Mit dem Stadtgericht und dem Rat zusammen bildete er die
Exekutive und hatte darauf zu achten, dass herzogliche Anordnungen befolgt und
umgesetzt wurden. Politische Macht besaß die sogenannte Ehrbarkeit. Das waren
angesehene bürgerliche Familien mit Vermögen und landesweiten Verwandtschaftsbeziehungen zu Amtsträgern. Neun Familien, darunter die Vollands in Markgröningen, stellten in 43 württembergischen Ämtern 17 Vögte und einen Keller. Neben
Philipp Volland, der in Markgröningen das Vogtamt innehatte, war sein jüngerer
Bruder Claus in Besigheim Keller und Vogt. Der ältere Bruder, Ambrosius Volland,
war Rat und Kanzler Herzog Ulrichs.
15 000 Besucher aus dem Freiburger Umfeld feierten mit den tradtionsbewußten Lehener Bürgern das 500. Jubiläum des Aufstandes von Jos Fritz gegen die weltlichen und kirchlichen Obrigkeiten. Mittelalterliches Leben auf dem Dorf war angesagt und kein Besucher wurde enttäuscht. Der Kappler Holzschitzkünstler Thomas Rees hatte aus einer vom Blitz getroffenen Eiche rund um den Stamm die religiösen, wirtschaftlichen und politischen Probleme der Umbruchzeit vom Übergang zur Renaissance herausgearbeitet. Die sechs Meter hohe Säule wurde zur Eröffnung des Festes im Beisein der heutigen Obrigkeit der Öffentlichkeit übergeben. Eine meisterhaft e und nachhaltige Darstellung der Bundschuhereignisse.
Wer sich mit dem „Bundschuh" befasste, galt lange Zeit als gut beraten, sich den Arbeiten von
Albert Rosenkranz und Günther Franz anzuvertrauen.[1] Albert Rosenkranz hatte 1927 die vorhandenen Quellen zu den Bundschuh-Verschwörungen von 1493, 1502, 1513 sowie 1517
veröffentlicht und zugleich eine eingehende Schilderung jener vier „Erhebungen des südwestdeutschen Bauernstandes" gegeben. Sechs Jahre später ordnete Günther Franz den Bundschuh
- sich inhaltlich auf das „grundlegende" Werk von Rosenkranz stützend - in den Gang der
bäuerlichen Erhebungen vor dem Bauernkrieg von 1525 ein.
Die wissenschaftliche Tagung in Bruchsal 2002 (Anlass war die 500-jährige Wiederkehr des
Bundschuhs zu Untergrombach) machte erstmals Abstriche am gültigen Bild des Bundschuhs.
Rolf Köhn urteilte über die Arbeit von Rosenkranz: ,,Während seine Quellenausgabe bis heute
maßgeblich blieb, genügt seine Darstellung nicht mehr den Anforderungen der Geschichtswissenschaft."[2] Claudia Ulbrich leitete ihren Beitrag über den Untergrombacher Bundschuh sogar
mit dem Satz ein: "[ ... ] die Quellen lassen eine Rekonstruktion dessen, was sich 1502 in Untergrombach abgespielt hat, nicht zu."[3] Ich selbst habe eine Darstellung des Lehener Bundschuhs
von 1513 gegeben und dabei einige ältere Aussagen infrage gestellt.[4] Im Folgenden
greife ich die Ansätze von 2002 erneut auf und unterziehe den Lehener Bundschuh einer
nochmaligen kritischen Betrachtung. Ich glaube, dass ich die ältere Interpretation in zentralen
Punkten und mit größerer Bestimmtheit als 2002 revidieren kann.
Im Stadtarchiv Freiburg lagert unter der Signatur Cl Militaria 101 , fol. 39r-41v, ein Schriftstück
aus dem Deutschen Bauernkrieg von 1525. Es trägt die Überschrift "Handlung vnd feldartickel,
so furgenomen worden sind vjf montag nach der alten vaßnacht [ 6. März] von allen
hujfen vnd reten, so sich zusammen verpjlicht in dem namen der heilgen vnzerteilten dryvaltigkeit
anno etc xvc xxv [1525]" .
Unschwer erkennt man in der sorgfältig erstellten Handschrift ein zentrales Dokument aus
der Erhebung von 1525 wieder: die in der modernen Geschichtswissenschaft sogenannte
„Memminger Bundesordnung". Diese wurde von den Führern der drei oberschwäbischen
Bauernhaufen am 6. und 7. März in Memmingen als Verfassung der von ihnen gegründeten
„Christlichen Vereinigung" beraten und verabschiedet.' Wenig später wurde sie gedruckt; was
die Bedeutung erkennen lässt, die ihr damals beigemessen wurde. Denn nur zwei bäuerlichen
Programmschriften, den „Zwölf Artikeln" und der „Memminger Bundesordnung", widerfuhr
die Auszeichnung, im Druck bekannt gemacht zu werden. Bei genauerem Hinsehen wird aber
auch deutlich, dass die Freiburger Handschrift keine bloße Abschrift des gedruckten Textes war.
Durch Streichung, Abwandlung und Hinzufügung von Artikeln war sie vielmehr eine eigene,
für sich stehende Fassung der gedruckten „Memminger Bundesordnung" - eine nach ihrem archivalischen
Lagerort sogenannte „Freiburger Bundesordnung".
Nachdem im Jahre 1524 erste Erhebungen am Hochrhein und im Schwarzwald ausgebrochen waren, ergriff der große Bauernkrieg im Jahre 1525 ein Gebiet, welches von Thüringen bis ins Elsass und von Mainz bis ins salzburgische Land reichte. Dabei kam es auch im Hochstift Speyer und im Gebiet des kurpfälzischen Territoriums zum Aufruhr. Der Bischof von Speyer und der pfälzische Kurfürst Ludwig V. reagierten auf diese Erhebung zuerst recht zögernd. Um Zeit zu gewinnen
und Truppen auszuheben, gingen beide zunächst auf die Forderungen ihrer Untertanen ein. Als die Haufen der Aufständischen sich zerstreut hatten, zog der Pfalzgraf mit einem gut ausgestatteten Heer zu Felde und unterwarf sich die von ihm abgefallenen Gebiete. Im Bruhrain und Kraichgau wurden die fünf speyerischen Amter Bruchsal, Rotenberg, Udenheim, Grambach und Kislau hart bestraft. Am 5. Juni 1525 stellten zudem die kurpfälzischen Städte Eppingen, Heidelsheim, Hilsbach und Sinsheim den hier zu behandelnden Revers für den Pfalzgrafen aus. Zunächst wird der Bauernkrieg im Bruhrain und im Kraichgau charakaterisiert. - Auf eine allgemeine Darstellung der Problematik wird verzichtet, da die Umstände des Bauernkriegs von 1524/25 bekannt sein dürften. Im zweiten Teil wird der Revers nach der Edition formal und inhaltlich analysiert.