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Die evangelische Markgrafschaft Baden-Durlach umfasste 1770 rechtsrheinisch eine Fläche von ca. 30 badischen Quadratmeilen, was etwa 2.400 Quadratkilometern entsprach. Zur selben Zeit kam die katholische Markgrafschaft Baden-Baden rechtsrheinisch auf knapp 22 Quadratmeilen oder 1.700 Quadratkilometern. Der größte Landkreis
Baden-Württembergs umfasst über 1.800 Quadratkilometer und der Schwarzwald-Baar-Kreis mehr als 1.000 Quadratkilometer. Oder anders ausgedrückt: Die beiden badischen Markgrafschaften waren flächenmäßig mit heutigen Landkreisen vergleichbar.
Ernst Leube
(2018)
Betritt man Ludwigsburgs »Alten Friedhof« vom Eingang an der Schorndorfer Straße aus, stößt man 20 Schritte hinter der alten neogotischen Friedhofskapelle – heute Mahnmal für die Toten des Zweiten Weltkriegs – auf eine Familiengruft. Drei Grabsteine stehen in Nord-Süd-Ausrichtung nebeneinander, deren Zusammengehörigkeit durch eine gemeinsame, mit Efeu überwucherte Umfriedung erkennbar ist. Im »Verzeichnis der Begräbnis-Plätze für Erwachsene auf dem Friedhof in Ludwigsburg vom 19.11.1870 an« ist die Lage der Gruft mit »Feld A, Reihe III« bezeichnet. Links auf der Gruft sieht man die von einem antikisierenden Henkelpokal gekrönte Grabstele von Luise Leube, welche die Inschrift »Luise Leube/geb. Dieterich/Witwe des/Oberst Max von Leube/*6. Oct. 1816/† 3. März 1905/in Ulm« trägt. Rechts auf der Gruft steht ein schlichtes, hohes Kreuz auf einem quaderförmigen Unterbau. Auf einer hellen Platte am Sockel liest man: »Marie Leube/geb. den 28. September 1840/gestorben den 12. Juli 1861«. Neben dem Grab Marie Leubes sieht man eine kleine, etwa 50 cm hohe, auf dem Boden liegende, mit Moos überwucherte Steinplatte. Kratzt man das Moos behutsam ab, liest man auf dem Stein den Namen »Adolph« ohne weitere Angaben zum Geburts- oder Todestag.
Zu Beginn muss ich mit einem bis heute weit
verbreiteten Vorurteil aufräumen. Wenn man
die Debatten vor 65 Jahren, ganz vereinzelt auch
noch heute, anhört, dann könnte man meinen,
dass zwischen Badenern und Württembergern ein
größerer Abstand liege als zwischen Indern und
Chinesen oder Mexikanern und Peruanern. Deshalb
nochmals die schreckliche Wahrheit: Badener
und Württemberger sind Schwaben. Bereits das
berühmte Zedlersche Universallexikon aus der ersten
Hälfte des 18. Jahrhunderts bemerkte lapidar,
dass „die Alemannen und Schwaben, so damals
schon einerley hiesse(n)”. Sie galten als „das mächtigste,
größte und tapfferste Volck unter allen
Deutschen”. Zwischen Lech und Rhein, zwischen
Heidelberg und den Alpen wohnten „die
berühmten Alemannen und heutigen Schwaben,
welche den Francken und Römern so viel zu thun
gemacht, dass noch heutiges Tages die Frantzosen
alle deutschen Völcker in ihrer Sprache unter dem
Namen der Alemannier begreiffen.”
Herzog Ulrich von Württemberg wurde 1503 mit 16 Jahren für mündig erklärt. Zunächst war er ein recht erfolgreicher Regent, denn im Bayerischen Erbfolgekrieg von
1504 konnte er sein Land im Westen, Norden und Osten wesentlich vergrößern. In
Marbach war man darüber besonders glücklich, denn Stadt und Amt wurden aus der
seit 1463 währenden Lehensabhängigkeit von der Pfalz gelöst.
Seine Hochzeit mit Sabina von Bayern feierte Ulrich unter anderem am 3. Mai 1511
mit einem glanzvollen Pferderennen in Marbach. Aufgrund des Erfolges wurde die
Veranstaltung 1512 wiederholt.
Herzog Ulrich war jedoch ein selbstherrlicher Regent, der bald seine enge Bindung an
den Kaiser und den Schwäbischen Bund vernachlässigte. Seine verschwenderische und
maßlose Hofhaltung brachte ihn in finanzielle Schwierigkeiten, die er auf Kosten der
Untertanen zu bekämpfen versuchte. Eine ungerechte Verbraucherabgabe sowie die Veränderung von Maß und Gewicht blieben nicht ohne Folge, zumal viele Bauern und Weingärtner nicht mehr nur das verarmte und unmündige Proletariat auf dem Lande waren,
sondern in vielen Bereichen mehr Mitspracherecht forderten. Die aufgeheizte Stimmung
entlud sich zuerst im Remstal. Von dort erfasste der Aufruhr des »Armen Konrad« im
Frühjahr 1514 in kürzester Zeit das ganze Land, so auch Marbach und Umgebung.
"Wir haben in der Revolution mit den Dynastien restlos aufgeräumt, aber die Grenzpfähle haben wir stehen lassen. Das ist zweifellos eine Unterlassungssünde der Revolution …" Mit diesen Worten forderte der Mannheimer Reichstagsabgeordnete Oskar Geck im Jahr 1920 eine Zusammenlegung der Länder Baden und Württemberg und gehörte damit zu den Initiatoren einer schon in der Weimarer Zeit überaus rege geführten Diskussion über die territoriale Gestaltung des deutschen Südwesten. Der Vortrag beleuchtet zunächst die politische Entwicklung in Baden in den Jahren 1918/19 und zeigt auf, weshalb es erst im Gefolge der Revolution zur Diskussion über eine Territorialreform kam. In einem zweiten Teil werden diese Diskussion, ihre Protagonisten und die Argumente Für und Wider einer Südweststaatsgründung in den 1920er Jahren erörtert.
Die Erinnerung an Herzog Karl Alexander von Württemberg (1684–1737) wird heute
von zwei Aspekten dominiert: Der eine Aspekt betrifft Joseph Süß Oppenheimer,
der andere den katholischen Glauben des Herzogs. So wird Karl Alexander meistens
darauf reduziert, der Herzog gewesen zu sein, der Joseph Süß Oppenheimer – Jud
Süß – ins Land holte. Dieses Bild wurde nicht erst 1940 durch den Film »Jud Süß«
von Veit Harlan oder 1925 durch den gleichnamigen Roman von Lion Feuchtwanger
geprägt, sondern entstand bereits unmittelbar nach dem Tod des Herzogs 1737.
In dieser Verbindung wird Karl Alexander stets als schwach, vergnügungssüchtig,
körperlichen Genüssen zugeneigt und verschwenderisch dargestellt – wie auch von
Heinrich George in Veit Harlans Film.
In den vorigen Jahrhunderten wurde der katholische Karl Alexander außerdem noch
mit einer angeblichen jesuitischen Verschwörung in Zusammenhang gebracht. Ziel dieser Verschwörung soll es gewesen sein, Württemberg wieder katholisch zu machen.
Partner des Herzogs in dieser Verschwörung soll der Würzburger Fürstbischof Friedrich
Karl von Schönborn gewesen sein. Auch dieses Thema wurde von Feuchtwanger und
Harlan aufgegriffen, spielte aber vor allem im Film nur noch eine untergeordnete Rolle.
Beide Klischees entsprechen nicht der Wahrheit. Natürlich hat der Herzog Joseph
Süß Oppenheimer ins Land geholt und natürlich war er auch mit Schönborn in
Würzburg befreundet. Jedoch war er weder der von einem Juden dominierte Herzog
noch eine Marionette der Jesuiten.
Als Ruhestandsbeschäftigung habe ich mich der Erforschung meiner Familie
zugewandt. Zu meinen Vorfahren gehört auch die Familie Erlenmeyer. Meine
Großmutter Therese Friederike (Frieda) Kißling, * 15. 3. 1866 (Ulm-) Söflingen, † 5. 9. 1934 (Stuttgart-) Sillenbuch, war eine geborene Erlenmeyer. Dabei
habe ich meine Erlenmeyerischen Ahnen erfasst, ebenso wie alle Nachkommen meines zunächst frühesten bekannten Vorfahren Johann Georg Erlenmeyer.
Die »württembergische Ehrbarkeit«, seit der 1946 vorgelegten Dissertation
von Hansmartin Decker-Hauff [1]
über »Die Entstehung der altwürttembergischen Ehrbarkeit 1250 –1534« ein gängiger, wenn auch nicht sehr präziser
Begriff, bildet neuerdings wieder einen Mittelpunkt der landeskundlichen
Forschung. Zwei kürzlich erschienene Monographien widmen sich dem
Thema: Die Historikerin Gabriele Haug-Moritz [2]
schreibt über »Die württembergische Ehrbarkeit. Annäherungen an eine bürgerliche Machtelite der Frühen Neuzeit«, der Nationalökonom Otto K. Deutelmoser [3]
über »Die Ehrbarkeit und andere württembergische Eliten«. Auch in genealogischen Studien
findet sich der schillernde Begriff der Ehrbarkeit häufig, und es liegt nahe, dass
gerade genealogische Beziehungen eine Führungsschicht schaffen bzw. erhalten können. Unverständlich ist daher eine Bemerkung auf der Umschlagrückseite des Buches von Deutelmoser, dass man »kurioserweise« versucht habe,
die Ehrbarkeit mit Mitteln der Genealogie zu erklären. Dies führt der Autor
aber selbst ad absurdum, wenn er auf der letzten Textseite seines Buches 25
Familien mit Namen nennt, die seiner Meinung nach – als Familie in mehreren
Generationen – zur Ehrbarkeit zu rechnen sind, darunter Uhland, Gmelin,
Schwab, Autenrieth, Moser, Rümelin, Bilfinger, Harpprecht, Köstlin, Osiander und Zeller.
Am 12. Dezember 1886 erhielt der Rittmeister Alfred Andree, Eskadronchef im Ulanenregiment König Karl (1. Württ.) Nr. 19, Stuttgart, den Abschied ohne Zusage
einer Pension und ohne die Erlaubnis zum Tragen der Uniform seines Regiments.
Diese Art der Entlassung kam schon fast einer unehrenhaften Entfernung aus dem
Dienst oder, wie man früher auch sagte, einer Kassation nahe. Es ist nicht mehr feststellbar, in welcher Weise dies geschah, ob es eine Urkunde dazu gab oder ob es formlos vor sich ging. Aber man könnte annehmen, dass der Regimentskommandeur dem
Rittmeister die Entlassung eröffnete.
Wie konnte das geschehen? Welcher Anlass, welche Gründe haben König Karl, der
selbst Chef dieses Regiments war, dazu veranlasst, eine solche Entscheidung zu
treffen? Andree war ein mehrfach ausgezeichneter und wohl auch gut qualifizierter
Offizier. Der familiäre, gesellschaftliche Hintergrund war hervorragend. Vor ihm
hatte eine viel versprechende Karriere gelegen.
Ich will es gleich vorwegschicken: eine einleuchtende Erklärung für diese Entlassung
habe ich nicht gefunden. Genauer gesagt: es ließen sich wohl Gründe dafür, jedoch
nicht der eigentliche Anlass finden. Meine Ausführungen werden also leider einiges
offen lassen müssen.
Am 10. Dezember 1520, genau nach Ablauf jener 60 Tage, die der Papst in seiner Bannandrohungsbulle Luther und seinen Anhängern als Widerrufsfrist nach Bekanntgabe der Bannandrohungsbulle gesetzt hatte, als im Westen des Reiches und den Niederlanden bereits die Scheiterhaufen loderten, auf denen die Schriften Luthers und seiner Anhänger zu Asche wurden, verbrannten Studenten der Universität Wittenberg vor dem direkt neben dem Augustinerkloster liegenden Elstertor mehrere Exemplare des kirchlich-kanonischen Rechtes, während Luther selbst die Bannandrohungsbulle ins Feuer warf. Wir können das, was damit geschah, in seiner revolutionären Bedeutung nur ermessen, wenn wir uns daran erinnern, dass nach eben diesem geistlich-päpstlichen Recht und seinen Ordnungen die westlich-katholische Kirche seit dem Hochmittelalter strukturiert wurde und die römisch-katholische Kirche bis zum Jahr 1917 und dem Erlass des Codex iuris canonici nach diesem Recht gelebt hat.