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Jung und Alt im Spiel
(2015)
Die Welt? Ein Kind beim Spiel, die Brettsteine setzend.
Heraklit (500 v.Chr.)
Was können Jung und Alt heutzutage noch miteinander anfang~_n? Das beschäftigt
die Alter(n)sforschung seit geraumer Zeit. Die Zunahme der Altesten in unserer
Gesellschaft ist das stärkste Merkmal des demografischen Wandels, andere Zeichen
sind die niedrige Geburtenrate und die Segregation von Menschen verschiedener
Lebensalter, das Auseinanderdriften von Generationen im verlängerten Leben.
Neu ist die Veränderung des demografischen Wandels durch Flucht- und Arbeitsmigration,
die momentan schwer einzuschätzen ist.
Das Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg verfolgt unter der Leitung
von Prof. Dr. Dr. Andreas Kruse den Ansatz, Zugehörigkeit und Mitverantwortung
im hohen Alter zu fördern. Dies soll durch die Entwicklung sozialer Praxiskonzepte
zur Stärkung der Teilhabe älterer Menschen beschleunigt werden.
Frankreich war besiegt und, lt. Wortlaut des Waffenstillstandes von Juni 1940, kollaborierendes Land. Bis 1944 war es demnach unvorstellbar, dass Frankreich zu den Siegern des Zweiten Weltkrieges zählen könnte. Bei der Yalta-Konferenz (Februar 1945) und auf Beharren von General De Gaulle änderten die alliierten Machthaber (Großbritannien, USA und UdSSR) ihre Position und ließen Frankreich an den Verhandlungen teilnehmen. Der Waffenstillstand wurde am 8. Mai 1945 unterzeichnet. Im nächsten Monat begann die Besatzung.
Am Abend des 29. Dezember 1936 notierte Marie Luise Kaschnitz, die das Jahresende auf dem
elterlichen Schloss in Bollschweil verbrachte, in ihr Tagebuch: 'Gespräch über das Kinderheim.
Mama bedauert, dass es nicht möglich ist, die Kinder vor dem Ablauf des Mietkontraktes zu
vertreiben. Es sei eine Schande für eine Gemeinde. Diese Äußerung erschütterte mich sehr. Vor
2 Jahren noch hätte sie den Fall, einer natürlichen Gutmütigkeit folgend, ganz anders beurteilt.'
Die Erinnerung an das hier angesprochene Kinderheim, da jüdische Kinderheim „Sonnenhalde", ist heute fast ganz untergegangen - nur wenige der älteren Bollschweiler wissen noch
davon-, und auch die Herausgeber der Kaschnitz-Tagebücher konnten es nicht verifizieren, im
Anmerkungsapparat fehlt, obwohl die Textstelle au ich heraus nicht recht verständlich wird,
jeder erläuternde Hinweis. Erst spät, und für manche Fragen zu spät, ist auch der Verfasser
durch eine Anfrage au Jerusalem auf da Kinderheim aufmerksam geworden, dessen kurze
Geschichte durchaus allgemeine Interesse beanspruchen kann, allein schon weil es eines jener zahlreichen lokalen Beispiele dafür ist wie ich jüdische Bürgerinnen und Bürger in der
NS-Zeit trotz aller Repressalien neue Lebens- und Berufschancen zu schaffen suchten.
RHEIN NECKAR ZEITUNG vom 29. Mai 1947 (von F. S.)
„Die 100. Kartenperiode
Am letzten Friedenstag 1939 erschienen wie ein Blitz aus heiterem Himmel Plakatanschläge
mit der Bekanntgabe der Beschlagnahme aller Lebensmittel und der Ausgabe
von Versorgungskarten. Damit begann die erste Kartenperiode. Es gab noch
gute und reichliche Sachen. Die Kalorien waren noch unbekannt und wurden
1.urch Brot, Butter, Fett, Fleisch und Wurst reichlich aufgewogen. Die
Ubergewichtler waren zwar auf etwas bescheidenere Kost gesetzt, aber der Durchschnittsmensch
brauchte sich keine Kandare anzulegen. Noch waren alle Tabakläden
indianische Raucherparadiese, in denen die braunen Sumatra und schlanken
Virginia, die Eckstein 5 und Haus Neuerburg die Besucher anlächelten. Auf dem
Marktplatz saßen noch die Gemüsefrauen mit vollen Körben und riefen:
,,Kaafe Se Äpfel".
Im Jahre 1683 wurde der Freiburger Stadtregierung ein Fall von Inzest in Zarten bekannt: Der Witwer Barthel Kühnlin sollte mit seiner unmündigen, 12 Jahre alten Tochter Maria Unzucht getrieben haben. Der Fall kam vor den Rat der Stadt Freiburg; der begann, von Amts wegen (ex officio) in dieser Sache eine Untersuchung durchzuführen. Der in Freiburg ansässige Bürger unterstand, wenn er nicht Geistlicher oder Student war, allein der Freiburger Gerichtsbarkeit, da die Stadt vom Landgericht eximiert war und mit ihrer nächsten Umgebung seit ihrer Gründung einen eigenen Gerichtsbezirk bildete. Es gab zwei Gerichte in Freiburg, das Gericht von Bürgermeister und Rat, und das Stadtgericht. Letzteres war, wie es im neuen Stadtrecht von 1520 festgehalten wurde, für alle Zivilangelegenheiten zuständig. Nach mehrmaligen Änderungen gehörten seit 1464 zur Blutgerichtsbarkeit 24 Ratsherren, drei geheime Räte als Ankläger und zwei Turmherren, die das Gefängniswesen verwalteten und Untersuchungsrichter waren.