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Denk mal an Elisabeth!
(2008)
"Wir verbinden eine Ära immer mit dem Namen eines Mannes", lautete einmal Joachim Egon Fürst zu Fürstenbergs
Antwort auf die Frage des ZEITmagazin, warum seine 1767 in Regensburg als Maria Elisabeth Alexandrina Augusta
Carolina Josepha Walburga Prinzessin von Thurn und Taxis geborene - ein vil edel magedin hätte sie vermutlich der Jäger und Sammler Joseph von Laßberg nach dem Vorbild der jungen Kriemhild genannt - und 54-jährig in Heiligenberg
gestorbene Ahnin Fürstin Elisabeth in der Familiengeschichte gar nicht gut wegkommen. Die Journalistin glaubte nämlich
beobachtet zu haben, dass Frauen allgemein in der Historie der Fürstenberger nicht zählten und dass die schon mit einunddreißig Jahren Witwe gewordene "Fürstin teutscher Frauen" (Laßberg) im Besonderen wahrscheinlich wegen ihres "bedenklichen Lebenswandels" und der " innigen Freundschaft", der Mesalliance mit Laßberg links liegen gelassen werde. Dabei gehöre ihr doch ein Denkmal gesetzt.
"Bis zu einem frohen Wiedersehen"·telegrafiert Max Egon II. Fürst zu Fürstenberg am 4. November 1908 von Donaueschingen aus dem österreichischen Grafen Rudolf Colloredo-Mannsfeld jun. und rät ihm, die "Kugelbüchse für jeden Fall"
mitzubringen, um so für die Treibjagden mit dem deutschen Kaiser Wilhelm II. im Unterhölzer Wald und am Amtenhauser Berg gerüstet zu sein.
In HUGO SIEFERTS Beitrag in den Schriften der Baar, 50/2007, S. 51-58: "Ein Interview mit Folgen - Wie Donaueschingen die Daily-Telegraph-Affaire erlebt" wird mehrfach ein Abgeordneter erwähnt, der im Reichstag mitgeholfen hatte, die Stimmung des Kaisers in Donaueschingen zu verhageln: LIEBERMANN VON SONNENBERG - ein Stichwort, das mich elektrisiert hat.
Wie es nämlich der Zufall will, hatten meine Ururgroßeltern und meine Urgroßmutter zeitweilig offenbar engeren Kontakt mit diesem, damals noch jungen Mann. Wenngleich fernab der Baar geschehen, dürfte diese "Geschichte" vielleicht auch für geborene Baaremer nicht ganz uninteressant sein, beleuchtet sie doch diese schillernde Persönlichkeit und überhaupt
damaliges Fühlen und Denken etwas näher.
Als vor fünfzehn Jahren Johannes Humpert im Heft 45 dieser Zeitschrift seinen Aufsatz über " Eine römische Straße durch den südlichen Schwarzwald' veröffentlichte, schien damit eine alte Streitfrage endlich entschieden. Denn in zwei Jahren
intensiver Geländearbeit hatte der Autor viele Argumente, Fakten wie auch Indizien zusammengetragen und zumindest für Teilstücke dieser Verbindung zwischen Breisgau und Baar schlüssige Beweise vorgelegt. Wie die von ihm selbst referierte Diskussion zeigt, konnte er bei seiner Straßenforschung an frühere Beobachtungen anknüpfen, die aber für eine Entscheidung nicht ausgereicht hatten. So dominierte lange Zeit die von R. Nierhaus vertretene Auffassung, dass die 73/74 n. Chr. gebaute Straße durch das Kinzigtal, die von Straßburg ("ab Argentorate") hinauf nach Rottweil und von dort weiter in Donautal führte, in römischer Zeit die einzige Querverbindung über den Schwarzwald gewesen sei.
Während in weiten Bereichen des Landes der Brutbestand des Braunkehlchen stark zurückgeht, hat sich erstaunlicherweise im Bereich der Riedbaar eine Brutpopulation von 80 bis 90 Brutpaaren seit Jahrzehnten gehalten. Den Verbreitungsschwerpunkt bilden die ehemaligen Torfabbaugebiete der Gemeinde Pfohren im Bereich Birken-Mittelmeß, die seit der Einstellung des Torfabbaus brachliegen. Wir finden hier ein Mosaik aus Hochstaudenfluren, Großseggenröhrichten und Kleinseggenriedern. Die Randbereiche werden extensiv als Heuwiesen genutzt (Vertragsnaturschutz: Düngeverzicht, früheste Mahd 15. Juli). Das Gebiet ist Naturschutzgebiet und Bestandteil des "Natura 2000 Schutzgebietes" "Tal der Donau auf der Baar'.
In Donaueschingen von der Größe des Waldes zu sprechen, könnte eine pikante Note haben. (Josef Nikolaus Köstler: Von der Größe des Waldes. Essay. Heft XXIVI/1956 der Schriften des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar).
Mit diesem Einleitungssatz beginnt, im Konjunktiv und unter der Überschrift "Von der Größe des Waldes", ein Essay des Münchner Waldbauprofessors, abgedruckt im Jahrgang 1956 der Schriften der Baar. Die enge Verflechtung von
Fürstenhaus und Verein hatte die Redaktion dazu bewogen, die Jahrespublikation diesmal als "Festschrift zum 60. Geburtstag Seiner Durchlaucht des Prinzen Max Egon zu Fürstenberg" herauszubringen. Wirklich Pikantes hat uns KÖSTLER darin
begreiflicherweise nicht mitgeteilt. Mit seinem Beitrag wollte er Seiner Durchlaucht auch Dank abstatten für die Einladung einer Studentenexkursion in d e Fürstenberger Wälder und in die Donaueschinger Sammlungen.
Eine Bildhauerfamilie mit langer Tradition ist die Familie Winterhalder. Über sieben Generationen wurde das Bildhauerhandwerk ausgeübt. Angefangen hat die Bildhauerei im Schwarzwald mit Bartle Winterhalder. Er wurde um 1617 in Urach als Sohn des Bauern Kaspar Winterhalder auf der Kalten Herberge geboren. Am 10. August 1638 heiratete er die Hofwitwe Ursula Hummel vom Oberfaltengrund in Neukirch, deren Mann Bartle Faller der Hexerei angeklagt und 1638 in Triberg als Hexer hingerichtet worden war. Bartle war bis 1654 Beständer auf dem Oberfallengrund für den erbberechtigten Stiefsohn Georg Falter aus der ersten Ehe seiner Frau. Schon vor der Heirat und auch als Bauer hat er wohl oft und gern zum Schnitzmesser gegriffen und sich die ersten Kenntnisse des Schnitzens angeeignet. Deshalb gab er bereits mit 37 Jahren den Hof an seinen Stiefsohn Georg ab. Nun konnte er auf dem Leibgeding sich ganz der Bildhauerei widmen.
Vor 10 Jahren hat es noch kaum jemand für möglich gehalten: Vom kontrollierten Zerfall zur Reaktivierung nach der DlN 19700. Nach erfolglosen Anläufen in der Vergangenheit verfolgt die Stadt Vöhrenbach das Sanierungsprojekt Linachtalsperre seit 1998 mit Nachdruck, so dass diese in 2006/2007 realisiert werden konnte. Die Vision des Zusammenwirkens von Denkmalschutz, Erzeugung regenerativer Energie, Klimaschutz (C0 2-Vermeidung), Naherholung, Ökologie und sanftem
Tourismus wurde und wird unter Einsatz von großem bürgerschaftlichem Engagement, hohem technischem und wissenschaftlichem Know-how und entsprechendem bürokratischen und finanziellem Aufwand, Finanzmitteln von Bund, Land, Stiftungen, Sponsoren und nicht zuletzt der kleinen Schwarzwaldstadt Vöhrenbach Wirklichkeit.
Die Zeitreise beginnt mit der Schilderung der Geschichte des Fürstlich Fürstenbergischen Hofjagdgebietes Unterhölzerwald nach der eingehenden Forsteinrichtung von 1787. Es wird gezeigt dass das Biotop und das Naturschutzgebiet verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt waren und immer noch sind. Die Errichtung des Wildgatters brachte der Jagd den Vorrang vor der Forstwirtschaft und der Waldweide. Nutzungen im Naturwald waren wegen der astigen und knorrigen, schwer bearbeitbaren Eichen sehr schwierig und nur durch Selbstwerber für abgestorbenes Holz erlaubt. Im Wirtschaftswald machten die Umwandlungen in Mischbestände gute Fortschritte. Es ist der Jagdpassion der Fürstenberger und ihrer Liebe zu ihrem schönen
Hofjagdgebiet zu danken, dass trotz erheblicher finanzieller Nachteile für den Eigentümer der Naturwald erhalten wurde, und es ist zu hoffen, dass künftig auch die öffentliche Hand ebenso verantwortungsbewusst handelt.
Der Vertrag zwischen Fürstenberg und Villingen von 1501/1516 - eingebunden in Pergamentfragmente
(2008)
Zwischen den Pergamentfragmenten des Stadtarchivs Villingen-Schwenningen, die Edith Boewe-Koob beschreibt, befinden sich Abschriften eines Vertrages, den das Haus Fürstenberg und die Stadt Villingen im Jahre 1501 geschlossen haben. Der
Vertrag wurde über einen längeren Zeitabschnitt zwischen den beiden Parteien ausgehandelt und wohl erstmals im Jahre 1501 als Konzept niedergeschrieben. Der endgültige Vollzug durch Besiegelung fand jedoch erst im Jahre 1516 durch Friedrich Graf zu Fürstenberg statt. Hintergrund des Vertrags waren jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Fürstenberg, das bis zum Jahre 1326 der Stadtherr von Villingen war und der Stadt Villingen über Macht und Einfluss in und um Villingen. Die aufstrebende Stadt versuchte ihren Einflussbereich auszudehnen und denjenigen ihres ehemaligen Stadtherrn zurückzudrängen. Dies gelang ihr offensichtlich auch. Im Einzelnen ging es um die Ausdehnung des Hoheitsbereichs der Stadt, um Geleit- und Zollrechte, die Verfolgung flüchtiger Eigenleute, die Zuständigkeit von Gerichten, um die gegenseitige Anerkennung von Münzen und von Gerichtsurteilen. Jagdgerechtigkeiten, Zugang zu den Märkten, Ausleihe von Henkern und die zukünftige Schlichtung von Streitigkeiten waren weitere Vertragspunkte .