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Letztmalig noch unter dem Namen „Bezirksstelle
für Naturschutz und Landschaftspflege“ (BNL) für
den Regierungsbezirk Karlsruhe wurde in Carolinea 62 über das 50-jährige Bestehen der BNL berichtet (Mahler et al. 2004). Diese gute Tradition
der Tätigkeitsberichte soll nunmehr vom Referat
56 „Naturschutz- und Landschaftspflege“ im Regierungspräsidium Karlsruhe fortgeführt werden.
In diesem Jahr steht ein Thema im Mittelpunkt,
das breiten Raum in der praktischen Naturschutzarbeit des Referats 56 einnimmt: die Umsetzung
von „Natura 2000“, also der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie; Richtlinie 91/43/
EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) und der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom
2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten) im Regierungsbezirk Karlsruhe.
„Natura 2000“ bezeichnet ein Netz von Gebieten zur Erhaltung von Lebensräumen sowie Lebensstätten von Tier- und Pflanzenarten mit europäischer Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen werden durch die genannten Richtlinien der Europäischen Union vorgegeben.
Seit vielen Jahren hat es das nicht mehr gegeben: im Jahr 2001 wurde vom Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe kein neues Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. In der Vergangenheit war eine durchschnittliche Zahl von über 10 neuen Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk pro Jahr die Regel. Das bedeutet nicht, dass bei etwas über 200 bestehenden Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk Karlsruhe nun keine schutzwürdigen Flächen mehr vorhanden wären. Von
BNL und RP gemeinsam sind ungefähr 20 Naturschutzgebiete in Planung und Bearbeitung, viele weitere befinden sich im Entwurfsstadium bei den Fachleuten der BNL.
Das Naturschutzgebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“ liegt im Norden des Karlsruher Stadtgebietes auf Flugsandflächen und einer Binnendüne. Aufgrund der sandigen, nährstoffarmen und trockenen Böden, durch eine seit Jahrzehnten durchgeführte extensive Nutzung, aufgrund der Großflächigkeit sowie der Umzäunung des Geländes entwickelte sich auf dem 70 ha großen Areal neben dem Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten und besonders seltener Pflanzengesellschaften ein wertvoller
Lebensraum für viele auf Sandstandorte spezialisierte Insekten- und Spinnenarten sowie für eine große Zahl an Vogelarten, die das Gebiet als Brut- und Nahrungshabitat nutzen. Die Schutzwürdigkeit wird auch durch die bereits bestehenden Schutzkategorien (Natura 2000-Gebiet, § 32-Biotope) verdeutlicht. Die insbesondere für städtische Gebiete hohe Vielfalt der Fauna und Flora des Geländes werden durch die Unterschutzstellung bewahrt, seine Lebensräume gepflegt und entwickelt.