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Im Generallandesarchiv Karlsruhe und in der Universitätsbibliothek Heidelberg wird ein Briefwechsel zwischen Ignaz Heinrich Freiherr von Wessenberg und Johann Niklas Friedrich Brauer aus dem Jahr 1813 aufbewahrt. Diese Korrespondenz beschäftigt sich mit der Neuordnung der katholischen Kirche in Deutschland im Gefolge der politischen Umwälzung Europas, insbesondere mit der Errichtung eines badischen Landesbistums. Auch wenn das Ende des Bistums Konstanz und die Vorgeschichte der Erzdiözese Freiburg bereits recht gut erforscht sind, ist dieser Briefwechsel bisher nicht berücksichtigt worden, obwohl er einen wichtigen Mosaikstein hierbei darstellt.
In keinem Territorium des Heiligen Römischen Reiches waren Politik und Religion derart eng miteinander verknüpft wie in der Kurpfalz, und kein anderes Territorium litt bis zum Ende des Alten Reiches in ähnlichem Maße unter Konfessionskonflikten wie die Kurpfalz. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Religion und Politik wie zwischen den verschiedenen Konfessionen prägte den Alltag der Menschen in der Region, formte auch Mentalitäten, bestimmte die Erfahrung der Lebenswirklichkeit und ihrer Auswirkungen. Ein Gradmesser der Empfindungen einer Zeit und ihrer
Reaktionen auf die Zumutungen der Gegenwart können auch Gesangbücher und Kirchenlieder sein, zumal in Krisen- und Konfliktsituationen. Gesangbuch und Kirchenlied werden damit zur historischen Quelle. Für die Fragestellung des Historikers
ist das Gesangbuch daher zunächst einmal Ausgangspunkt eines weiter gehenden Erkenntnisinteresses, so etwa beim Blick auf die konfessionellen oder politischen Verhältnisse einer Zeit und einer Region. Voraussetzungen und Auswirkungen der konfessionellen Spannungen und ihr Niederschlag bzw. ihre Transformation im Gesangbuch der Kurpfalz im Zeitalter der
Aufklärung sollen im Folgenden näher untersucht werden. Den zeitlichen Rahmen – und damit die Pole – markieren der Konflikt um die Heiliggeistkirche in Heidelberg 1718/20 und die Union der Reformierten und Lutheraner, nunmehr im Großherzogtum Baden, im Jahre 1821.
Das Generallandesarchiv in Karlsruhe verwahrt in seiner Abteilung 64 eine Reihe von Anniversarien und Nekrologien vornehmlich aus dem badischen Raum. Neben Anniversarien bedeutender Kirchen, wie etwa des Konstanzer oder des Basler Münsters, finden sich auch solche kleiner Dorfkirchen. Zu diesen gehört das Seelbuch der Pfarrkirche und Leonhards-Bruderschaft zu Steinmauern bei Rastatt. Interessanterweise wird diese Quelle in der Literatur zur Geschichte der Pfarrei Steinmauern nicht erwähnt. In der ortskundlichen Literatur dagegen wird das Seelbuch abgehandelt. So wird in der 1926 erschienenen Ortsgeschichte von Steinmauern u.a. über die Stiftungsgegenstände, die Stifter und die Flurnamen, die das Seelbuch nennt, berichtet. In ähnlicher Weise, aber ausführlicher, befaßt sich das 1982 erschienene Heimatbuch mit dieser Handschrift.
Vortrag anlässlich des 150-jährigen Jubiläums
der Kolpingfamilie Ettlingen am 10.
Januar 2008
Wie müssen sich Christen verhalten, wenn
die Gesellschaft in Rechtlosigkeit, Gewalt und
Terror versinkt, wenn Parteien sich des Staats
bemächtigen, die Familien entzweit und der
Glaube bedroht wird? Welche Lehren ziehen
wir aus dem Verhalten der Generation, die das
so genannte Dritte Reich erdulden musste?
Am Beispiel der badischen Stadt Ettlingen
– einer kleinen Insel des geführten Widerstands
im braunen Meer der 30er Jahre – sollen
einige Antworten auf diese Fragen gegeben
werden, die wohl ein ewiges Thema für uns
Deutsche bleiben werden.
Geführter Widerstand?
"Concordatslärm" in Baden
(2002)
Nichts versetzt leichter in die Stimmungen und in das allgemeine Milieu einer Zeit als ihre Zeitungen ... Sie zeigen mehr als jede andere Quelle, was die Zeitgenossen beschäftigt und vor allem interessiert hat. Gilt eine solche Aussage heute nur mehr bedingt, so trifft sie für das 19. Jahrhundert uneingeschränkt zu. Die immense Bedeutung, welche man den Blättern von ihren bescheidensten Anfängen an beimaß, läßt sich leicht an den staatlichen Zensurbestimmungen ablesen, wie sie zeitgleich mit dem Erscheinen der ersten periodischen Druckerzeugnisse nachweisbar sind und erst im Gefolge der Revolution von 1848/49 allmählich abgebaut werden. Allein durch Zeitungen und Zeitschriften sind damals gesellschaftliche Gruppen und Institutionen in der Lage, sowohl ihre Parteigänger als auch die immer zahlreichere politisch interessierte Öffentlichkeit zeitnah zu informieren sowie zielgerichtet und bewußtseinsbildend zu beeinflussen. Folglich erweist sich deren Analyse gerade in bewegten Zeiten als überaus aufschlußreich.
Himmlische Verwandtschaft - Großherzog Friedrich I. und der selige Markgraf Bernhard von Baden
(2002)
Als am 2. Juli 1999 der Fusionsversuch der Landeswohlfahrtsverbände von Baden und Württemberg scheiterte, kommentierte dies ein Landtagsabgeordneter der CDU mit den Worten: ,,Landesidentität ist kein Wert an sich". In der Landesregierung scheint man heute anderer Meinung zu sein, sonst würde kaum nach der auf Außenwirkung abzielenden Imagekampagne nun in diesem, dem 50. Jahr nach der Gründung des Landes, ein auf Binnenresonanz spekulierendes Jubiläumsprogramm veranstaltet werden. Der Trennstrich zwischen Baden und Württemberg soll zum Bindestrich werden. Die Jubiläumsmaskottchen Greif und Hirsch führen ein Freudentänzchen auf, das wohl deshalb eher einem Ringelpiez als einem Walzer ähnelt, damit nicht der Eindruck eines Führungsanspruchs des einen entstehen kann. In Werbung und Veranstaltungen würden kaum viele Millionen fließen, wenn die Landesregierung nicht der Meinung wäre, der erhoffte Zugewinn an corporate identity und Bindung an das Bundesland werde sich früher oder später politisch und wirtschaftlich auszahlen. Landesidentität erscheint also als etwas Erstrebenswertes, gleichzeitig auch als etwas durch Marketingstrategien Herstellbares.
Singet dem Herrn – aber was?
(2011)
Auf dem Papier, oder vielmehr auf dem Pergament, existiert das Erzbistum Freiburg seit nunmehr rund 190 Jahren, in der Praxis sind es gut sechs Jahre weniger. Es ist also nach kirchengeschichtlichen Maßstäben noch recht jung, ganz gleich, welches Datum man als seinen „Geburtstag“ ansieht: Die Bulle „Provida solersque“ von Papst Pius VII., mit der es kirchenrechtlich konstituiert wurde, ist auf den 16. August 1821 datiert, die Weihe und Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll fand am 21. Oktober 1827 statt. In der Zeit zwischen der, wenn man so will, „Zeugung“ und
der realen „Geburt“ des badisch-hohenzollerischen katholischen Landesbistums fanden langwierige und teils sehr kontroverse Verhandlungen statt, in denen grundsätzliche Festlegungen juristischer, finanzieller und personeller Natur getroffen wurden, die hier freilich allesamt nicht näher thematisiert werden können. Trotzdem – und vielleicht auch deswegen – kam auf die neue Bistumsleitung eine Fülle von Aufgaben zu. Das Erzbistum Freiburg war zunächst ein sehr heterogenes Konglomerat einzelner Teile, die sich in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur, in ihrer Geschichte und
in den Erscheinungsformen kirchlichen Lebens und religiöser Praxis deutlich voneinander unterschieden. Den größten Anteil bilden die ehemals konstanzischen Gebiete im Süden und Osten, die entschieden geprägt waren durch die reformerischen Aktivitäten des letzten Generalvikars und Bistumsverwesers Ignaz Heinrich von Wessenberg, eines „aufgeklärten“ Theologen par excellence.
„‚Wir haben die Kirche gesehen.‘ Das war der beherrschende Eindruck, von dem Erzbischof Schäufele erfüllt war, als er nach dem Abschluss des Konzils nach Freiburg zurückkehrte.“ Die Kirche, die der Freiburger Erzbischof in Rom während des II. Vaticanums (1962-1965) sehen konnte, war in vielfacher Hinsicht in Bewegung geraten. Teilweise schon lange gärende Entwicklungen konnten mit dem Konzil eine lehramtliche Anerkennung erhalten, neue Entwicklungen wurden damit
ermöglicht. Als universalkirchliche Zusammenkunft der Bischöfe der katholischen Kirche machte das II. Vaticanum konkret sichtbar, dass diese in und aus Ortskirchen besteht. Wenn in diesem Sinn die Konzilsväter Stimme ihrer Diözese auf dem Konzil und Stimme des Konzils in ihrer Diözese sind, so gilt dies auch für Erzbischof Hermann Schäufele und Weihbischof Karl Gnädinger, die als Freiburger Konzilsväter am II. Vaticanum teilnahmen.
Betrachtet man das umfangreiche Werk des badischen Komponisten Franz Philipp (1890-1972), so spiegelt sein musikalisches Œuvre wie kaum ein anderes im 20. Jahrhundert die Tragödie der jüngsten deutschen Geschichte wider. Über 30 Jahre nach dem Tod dieses außerordentlich produktiven Tonkünstlers, der vornehmlich geistliche Werke hinterlassen hat, können Person und Werk Franz Philipps nicht ohne ihre Brüche und Widersprüche dargestellt werden. So erscheint heute Franz Philipp als beinahe tragisch anmutende Persönlichkeit und stellt zugleich ein typisches deutsches Schicksal dar. Deshalb ist es besonders vor dem Hintergrund von Deutschlands dunkelsten Jahren schwer, ein objektives Bild dieses Komponisten zu zeichnen, das allen Facetten seines Schaffens und seiner zwiespältigen Haltung zu Staat und Kirche gerecht wird. Wie so viele Menschen seiner Generation, die Erfahrungen mit drei politisch gänzlich unterschiedlichen Systemen von Kaiserreich, Republik und
schließlich Diktatur gemacht hatten, empfand Philipp die beiden bewusst miterlebten Weltkriege als persönliche Zäsur.
Die geschichtliche Bedeutung des Augsburger Religionsfriedens „als die auf das Reich […] bezogene Lösung jenes universellen Problems, das eine gute Generation zuvor mit der Reformation aufgebrochen war“, ist unstrittig. Sein berühmter
Grundsatz ‚Cuius regio, eius religio‘ – wenn so auch erst 1612 von dem Greifswalder Juristen Joachim Stephani formuliert – prägte über ein Jahrhundert die konfessionelle Landkarte des Reiches. Der Religionsfrieden sprach den Reichsständen die
Entscheidung über das in ihrem Herrschaftsgebiet geltende Bekenntnis zu und dehnte damit den Landfrieden dauerhaft auf den religiös-kirchlichen Bereich aus. Der Blick der Forschung fokussierte sich denn auch auf geschlossene Territorien wie Sachsen, Württemberg u. a. m., was nicht zuletzt der günstigen Quellenlage geschuldet war. Hierzu hat Axel Gotthard zurecht angemerkt, dass der Religionsfrieden zwar den Religionsbann der Reichsstände komplettierte, für die „Schütterzonen“ des Reiches aber genug Fragen offenließ. Man darf hinzufügen, hätten seine Schöpfer auch nur den Versuch unternommen, all die offenen Fragen zu lösen, er wäre schwerlich auf den Weg gebracht worden. Zu diesen „Schütterzonen“ zählte nicht zuletzt Franken mit der Präsenz zahlreicher reichsritterschaftlicher Herrschaften. Für solche Räume findet sich im Zedlerschen Universallexikon den Begriff „Territorium non clausum“.