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Während die Erforschung der frühmittelalterlichen Ortsnamen seit jeher als ein
wichtiges Arbeitsfeld der Mediävistik gilt und Historiker und Philologen immer
wieder zu fruchtbarem Dialog und oft auch zu intensiver Zusammenarbeit anregte,
kann dies von der Beschäftigung mit den zahlreich überkommenen frühmittelalterlichen
Personennamen nicht in gleichem Maße festgestellt werden.
Und es ist gewiß kein Zufall, daß die Neubearbeitung des Altdeutschen Namenbuches
von Ernst Förstemann, die seit 1967 von Bruno Boesch koordiniert wird, sich zunächst auf die Ortsnamen konzentrierte. Denn die Erfassung der Personennamen
zu einem Personennamen-Förstemann ist bei weitem noch nicht so
weit gediehen, wie es bei den Ortsnamen doch aufs Ganze gesehen der Fall ist.
Der nachfolgende Beitrag möchte die Besiedlungsgeschichte der Baar aus der
Sicht der Namenkunde beleuchten, wobei die bisherigen Forschungsergebnisse
zusammenfassend dargelegt werden sollen. Das Spektrum erstreckt sich hierbei
in zeitlicher Hinsicht von der vorgermanisch-keltisch-römischen Zeit bis ins
beginnende Mittelalter, in namenkundlicher Hinsicht von den Hydronymen, den
Gewässernamen, über die Toponyme, die Orts- oder Siedlungsnamen, bis hin zu
den Mikrotoponymen, den Flur- und Bergnamen.
Unter Flurnamen versteht man alle heute oder früher gebräuchlichen Eigennamen für nicht bewohnte Örtlichkeiten (außerhalb von Siedlungen) wie Äcker, Berge, Wälder, Gewässer und was mit ihnen zusammenhängt, Wege Stege und Straßen, Natur- und Kulturdenkmäler und auch unbewohnte Anlagen von Wirtschaft und Industrie. Flurnamen, Landschafts- und Gewässernamen sind oft jahrhundert alte Zeugen menschlicher Beschäftigung mit der Natur. Nach einem Vorschlag von Theodor Imme (1908) teilt man die Flurnamen in Natur- und Kulturnamen ein. Die Naturnamen bezeichnen geographische Objekte nach ihren naturgegebenen Verhältnissen, nämlich nach der Lage, Form und der Bodenbeschaffenheit und nach ihrer Beziehung zur Pflanzen- und Tierwelt.
Hilteboltzwilre - ein Name für einen Weiler im Bann von Offenburg, der nach seiner Ersterwähnung - oder besser: nach dem bisher frühesten bekannten Namensbeleg - im Jahr 1398 bislang nur recht lückenhaft zu verfolgen ist. 1401, 1504 und 1727 wird dieser Name jeweils im Zusammenhang mit einem Wald genannt, wobei es dem Kontext nicht sicher zu entnehmen ist, wo sich dieser kleine Wald genau befand. Die lateinisch abgefaßte Urkunde von 1401 berichtet vom Hildboltsweiler Wäldchen, gelegen in der Pfarrei der Stadt Offenburg, zwischen dem Dorfbann von Hofwei(l)er und dem Stadtwald von Offenburg; es zieht sich unten bis zu diesem Wald hin und oben bis zur Reichsstraße beim Wald von Elgersweier.
Familiennamen am Bodensee
(2000)
1. Unsere Familiennamen sind vor etwa 700-800 Jahren entstanden, unter anderem deswegen, weil die Menschen, die bisher nur einen Namen trugen, vor allem in den damals stark anwachsenden Städten begannen, sich durch zusätzliche Benennungen genauer zu unterscheiden, um Verwechslungen zu vermeiden. Man nutzte dazu fünf Möglichkeiten, aus
denen all unsere Familiennamen hervorgegangen sind: (1) Unterscheidung nach dem Vater, sog. Patronymika: Hans [der Sohn des] Hartmann; (2) nach der Herkunft, sog. Herkunftsnamen: Hans [der] Allgaier „aus dem Allgäu“; (3) nach der Wohnstätte, sog. Wohnstättennamen: Hans [am] Löhle „am Wäldchen“; (4) nach dem Beruf, sog. Berufsnamen: Hans [der]
Riester(er) „der (Flick-)Schuster“; (5) nach körperlichen, charakterlichen oder biographischen Merkmalen, sog. Übernamen: Hans [der] Sterk „der Starke“, Hans [der] Thumb „der Unerfahrene, Junge“, Hans [der am] Sonntag [geboren ist]. Durch die elektronische Speicherung von Telefonanschlüssen ist nun in jüngster Zeit eine äußerst ergiebige Grundlage auch zur Erforschung der Familiennamen gelegt worden. Entsprechende Untersuchungen wurden erstmals von Konrad Kunze für Gesamtdeutschland vorgelegt. Im Folgenden soll am Beispiel des Bodenseeraums gezeigt werden, welche Möglichkeiten sich auch für die regionale Namenkunde bieten. Leider sind die schweizerischen und die österreichischen Telefonanschlüsse
noch nicht in meine Datenbank eingearbeitet, so daß sich die Beispiele auf die deutsche Seeseite beschränken müssen.
Wolfsspuren im Odenwald
(2000)
Einst war der Wolf über ganz Europa verbreitet. Das änderte sich aber grundlegend mit der Zunahme der Bevölkerung. Ohne Wolfsvorkommen sind heute die Schweiz, Dänemark, die Niederlande und Großbritannien, während Frankreich, Italien und Spanien noch freilebende Wölfe aufweisen, die jedoch nicht die imponierende Größe und Gestalt der osteuropäischen Wolfspopulation aufweisen. In Polen wird der Wolfsbestand noch heute auf etwa 1000 Exemplare geschätzt. 13 Wölfe sind Tiere, die einen großen Lebensraum beanspruchen. Federnd, elastisch trabend legen sie auf ihren Jagdzügen 40-70 km in
einer einzigen Nacht zurück. Selten halten sie sich längere Zeit in ein und derselben Gegend auf, sie streifen vielmehr weit umher. Wochenlang verläßt der Wolf eine Gegend und kehrt dann an seinen früheren Aufenthaltsort zurück, um ihn von neuem abzujagen. Würde man Wölfe bei ihrem Auftauchen in unseren Wäldern tolerieren, so würden sie zwar zunächst das
Rehwild stark dezimieren, aber auch kein Weidevieh wäre vor ihnen sicher! Auf Haushunde macht der Wolf regelrecht Jagd, sie sind für ihn ein sehr beliebtes Wild und im Winter die einzige in der Nähe von Dörfern leicht zu erlangende Beute.
Das heutige Stadtgebiet von Lörrach umfasst außer der Gemarkung des Kernortes die von sechs angrenzenden ehemals selbstständigen Dörfern. Stetten wurde 1908 eingemeindet, Tüllingen und Turnringen 1935; Haagen schloss sich im Zug der Gemeindereform 1974 an die Stadt an, und Brombach und Hauingen wurden 1975 eingemeindet. Verwaltungszentrum war bis in die frühe Neuzeit das Röttler Schloss, dessen Vogt die Dörfer Turnringen, Haagen und Hauingen direkt unterstellt waren, ebenso wie die kleinen Siedlungen Rötteln, wo seit Urzeiten eine Kirche steht, und Röttelnweiler.
Affental und Eisental
(2002)
Die Namen der beiden heute zur Stadt Bühl gehörigen Orte haben schon
manche Feder in Bewegung gesetzt. Die Deutungen und etymologischen
Erklärungen schienen auf den ersten Blick leicht und durchsichtig. Wie
Altschweier zu alt und Neuweier zu neu, wurde Eisental zu Eisen gestellt.
Mit einem Affen, obwohJ auf dem Etikett des weithin bekannten Weines zu
finden, wollte man Affental allerdings nicht in Verbindung bringen und
wich auf AVE-taJ aus. Schließlich besaßen ja auch die Zisterzienserinnen
vom Kloster LichtentaJ dort die größten Weingüter und weshalb sollte das
Ave-Maria-Läuten der dortigen Kapelle nicht Grund genug für eine derartige Herleitung sein?[1]
In der Sinzbeimer Überlieferung erscheinen vereinzelt zwei Häusernamen
mit Rechtscharakter: das Haus zum Bock und das Gefängnis die Katze. Zunächst das Haus zum Bock: ,Die Heimburgen geben 4 1/2 gulden zins zu
sanct lucien tag vom Gerichthuse genannt zum Bock by der Lynnden'
1510/f. 53 r. Dieses Haus war das Gerichtshaus, in dem die Heimbürgen
des Amts Sinzheim zu ihren Sitzungen zusammenkamen. Heimbürge,
mhd. heimbürge m. ,Gemeindevorsteher'~ ist der Inhaber eines (ländlichen)
Gemeindeamts, dessen näherer Inhalt von Fall zu Fall zu bestimmen war.
(Bad.Wb. 2, S. 603). Für die Nutzung mussten die Heimbürgen einen bestimmten Zins zahlen, und zwar auf ,sanct lucien tag', 13. Dezember, ein
Tag, der im Volksglauben nicht unbedeutend war. Das Gerichtshaus stand
bei der Linde, mitten im Ort. Diese Linde wird immer wieder erwähnt:
,bey der Linden uff dem Bühel vor der Kirchen' J 575 Il/f. 171 v; ,bey der
Linden vorm Rathaus' 1654/f. 313 v. Der Bestand dieses Gerichtshauses
lässt auch eine Verbindung zur Büttelmatte zu. Diese bei der Hilsmatte gelegene Wiese war dem Büttel zur Nutzung überlassen. Büttel ist der Gerichtsbote, der Gerichts- oder Amtsdiener, später der Ortsdiener.
Aus den Inhaberreihen von 96 hiesigen Lehengütern, die mir lückenlos von
1470 bis 1840 vorliegen,2 kann man herauslesen, dass hier viele Familien acht
oder gar zehn bis fünfzehn Generationen auf dem gleichen Hof saßen. Diesen
Umstand führe ich hauptsächlich darauf zurück, dass die betreffenden Güter
alle als Erblehen verliehen worden waren und somit für deren Inhaber auf
Dauer eine sichere Sache gewesen sind.