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Rechts.Geschehen. – 9 (2023)
(2024)
Transkriptionsrichtlinien "Digitalisierung und Volltexterkennung der ehemals Reichenauer Inkunabeln"
(2024)
Im Rahmen des Projektes „Digitalisierung und Volltexterkennung der ehemals Reichenauer Inkunabeln“ digitalisierte die Badische Landesbibliothek die 243 Titel umfassende Inkunabelsammlung aus der ehemaligen Bibliothek des Klosters Reichenau und erschloss diese mit Hilfe des Texterkennungssystems Transkribus. Die Digitalisate und Volltexte sind über die Digitalen Sammlungen der Badischen Landesbibliothek verfügbar. Nachfolgende Transkriptionsrichtlinien wurden innerhalb des Projektes für die computergestützte Transkription von Inkunabeln und Frühdrucken definiert. Insbesondere liegen sie dem
Trainingsmaterial der auf der Transkribus-Plattform veröffentlichten Texterkennungsmodelle „Latin Incunabula (Reichenau)“ (Modell-ID 61337), „Latin/German Bilingual Incunabula (Reichenau)“ (Modell-ID 61316) und „German Incunabula (Reichenau)“ (Modell-ID 61285) zu Grunde. Das Projekt wurde von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg gefördert.
Rechts.Geschehen. – 8 (2023)
(2023)
Rechts.Geschehen. – 7 (2023)
(2023)
Rechts.Geschehen. – 6 (2022)
(2023)
Rechts.Geschehen. – 5 (2022)
(2023)
„Einer für Alle und Alle für Einen!“ Dieser wohl elementare Grundsatz umfassender Solidarität galt längst nicht erst für D’Artagnan und seine Drei Musketiere. Wer in einem, einst sehr rauen, Ur-Waldgebiet wie dem Schwarzwald leben, überleben, zu Wohlstand oder gar zu Reichtum gelangen wollte, musste dieses Prinzip tief in sich verinnerlicht und lebenslang in sich tragen und praktizieren. Die Waldbauern, ebenso die Waldflößer durften sich hierbei in bester, weil „nobler“ Gesellschaft wiederfinden. Denn der europäische Adel lebte und herrschte ebenfalls nach diesem Grundsatz, wenngleich auf deutlich
andere Weise (Eine Quelle: Karina Urbach, „Hitlers heimliche Helfer – der Adel im Dienste der Macht“, Theiss Verlag 2019). Er tut dies wohl auch heute noch, wenngleich mehr im Verborgenen, Loden bekleidet.
Hans-Thoma-Preis 2023
(2023)
Alle zwei Jahre wird in Baden-Württemberg der Hans-Thoma-Preis an Bildende Künstler*innen verliehen, womit eine Ausstellung in Bernau, dem Geburtsort des Malers Hans Thoma (1839-1924), verbunden ist. Den Preis erhielt am 13.8.2023 der Künstler Marcel van Eeden. Das zuständige Ministerium erklärte: „Erstmals sprach die Jury den Hans-Thoma-Preis einem Künstler zu, der sich der Künstlerischen Forschung verschrieben hat.“ Seine Ausstellung „1898“, erhob den Anspruch, anhand einer Reise von Thoma in die Niederlande „erstmals den problematischen Einfluss des völkisch gesinnten Kulturtheoretikers Julius Langbehn auf Thoma in den Blick“ zu nehmen. Die Kuratorin der Kunsthalle Karlsruhe Leonie Beiersdorf führte die Recherchen durch und schrieb einen Katalogtext. Marcel van Eeden behauptet, dass die Ergebnisse seiner Forschung belegen, dass Hans Thoma Antisemit sei. Er und Leonie Beiersdorf leiteten daraus die Forderung nach Umbenennung des Hans-Thoma-Preises ab. Falls die Forderung nach Umbenennung des Hans-Thoma-Preises Erfolg hätte, würde dies eine Ächtung des Malers bedeuten, die weitgehende Folgerungen in ganz Deutschland hätte. Seine Präsenz in Museen, die wissenschaftliche Beschäftigung mit ihm, die Benennung von Schulen, Straßen, Apotheken etc. nach ihm würden ebenfalls skandalisiert. Das zuständige Ministerium sagte erst eine Einbeziehung der Zivilgesellschaft und anderer Akteure in die Diskussion zu. Inzwischen gibt es Hinweise darauf, dass es die Umbenennung ohne vorherige Diskussion durchführen möchte. Dieser Artikel vertritt die Meinung, dass die Thesen von Eeden/Beiersdorf falsch sind, dass trotz einzelner problematischer Aussagen von Hans Thoma seine Charakterisierung als Antisemit unbegründet ist und dass der Aktivismus von Eeden/Beiersdorf über den konkreten Fall hinaus problematisch ist. Die kritischen Punkte werden detailliert dargestellt, um Interessierten zu ermöglichen, mit geringerem eigenem Recherche Aufwand in die Diskussion einzusteigen. Da van Eeden von „künstlerischer Forschung“ spricht, und Leonie Beiersdorf in der Praxis ihrer Beiträge gravierend von den Standards kunsthistorischer Forschung abweicht, wird ihre gemeinsame praktizierte Methodik als „Künstlerische Forschung“ bezeichnet und als Fallbeispiel untersucht. Nach heutigem Forschungsstand müssen sich weder Kunstbetrachter*innen noch das Land Baden-Württemberg oder vergangene und zukünftige Preisträger*innen für Hans Thoma und den nach ihm benannten Preis schämen. Eine Umbenennung des Hans-Thoma-Preises ist deshalb nicht erforderlich. Für das dringend notwendige Zurückdrängen des Antisemitismus gibt es heutzutage ganz andere virulente Betätigungsfelder.
Die Badische Landesbibliothek hat im Rahmen eines Pilotprojekts
die Named Entity Recognition (NER) in den Digitalen Sammlungen für
ausgewählte Zeitungsbestände realisiert. Grundlage ist eine technische Neuentwicklung
in Visual Library, die auf Google Cloud Natural Language basiert. Diese
ermöglicht die Erkennung von Normdaten und deren Verknüpfung in den mittels
OCR generierten Volltexten. Diese Datenanreicherung schafft neue Rechercheeinstiege
für die Nutzerinnen und Nutzer und ermöglicht die Anwendung neuer
Recherchemethoden für die Wissenschaft.
Ellenrieder-Werkverzeichnis
(2023)
Das vorliegende Werkverzeichnis ergänzt das Werkverzeichnis von Siegrid von Blanckenhagen.
Die Nummern des Verzeichnisses werden übernommen und durch die neu aufgefundenen
Werke ergänzt. Jedes Werk wird
- mit einem Titel näher beschrieben,
- Bezeichnungen, welche von der Künstlerin sowohl auf der Vorder- als auf der Rückseite
des Werkes angebracht wurden, werden übernommen,
die Technik der Herstellung wird beschrieben,
der Träger des Werkes wird näher bezeichnet,
die Abmessungen werden aufgeführt (Höhe vor Breite in cm),
falls in der Bezeichnung keine Jahreszahl enthalten ist, wird das Entstehungsjahr wenn
möglich geschätzt,
wichtige Literatur zum Werk wird angefügt,
alle Werke werden, soweit möglich, abgebildet,
- die Besitzer der Werke werden genannt. Bei den Besitzvermerken werden die Werke
in öffentlichem Besitz oder in öffentlich zugänglichem Privatbesitz als solche näher
bezeichnet. Da nicht alle Besitzer namentlich erwähnt werden möchten, wird in diesen
Fällen die Bezeichnung „Privatbesitz“ verwandt. Wenn der heutige Standort eines
Werkes nicht ermittelt werden konnte, wurde der Besitzerhinweis aus dem Werkverzeichnis
von Blanckenhagen übernommen. Immer wieder gelangen Werke namentlich
bekannter Besitzer in den Auktionshandel. Dort versteigerte Werke können dann, sofern
sie nicht in öffentlichen Besitz gelangen, nur noch mit dem Hinweis „Privatbesitz“
versehen werden.
- Handelt es sich bei den Werken um Einzel- oder Gruppenportraits, so werden dem Titel
des Werkes nach Möglichkeit die Lebensdaten der Dargestellten und, sofern bekannt,
Angaben zur Person, angefügt.