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- Säkularisation (18) (entfernen)
Als einer der letzten Vertreter des Alten Reiches verkörpert Carl Theodor Anton Maria von Dalberg (* 08. Februar 1744 in Mannheim – † 10. Februar 1817 in Regensburg) wie
kaum eine andere Persönlichkeit den durch die gewaltigen Umbrüche und die Neuordnung durch Napoleon ausgelösten Aufstieg und Fall. Vor der Säkularisation war Dalberg
Erzbischof von Mainz, Fürstbischof zu Worms und letzter Fürstbischof von Konstanz. Als
»Parteigänger« Napoleons versuchte er die alte Reichsverfassung und die »Einheitskirche«
Deutschlands zu bewahren. In der Gründung des Rheinbundes unter Napoleon erblickte
Dalberg die Chance, die deutsche Einheitskirche, deren Neuordnung nach dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 immer noch anstand, zu erhalten. Als Kurerzkanzler des
Heiligen Römischen Reiches und später Fürstprimas des deutschen Rheinbundes, Großherzog von Frankfurt und Erzbischof von Mainz, später Regensburg, wurde er einer der
mächtigsten Männer Deutschlands in kirchlichen und weltlichen Angelegenheiten. In dieser Funktion war er der einzige geistliche Fürst, der die Säkularisation zunächst überstand. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig vom 16. bis 18. Oktober 1813 mit der Niederlage
Napoleons gab er alle politischen Ämter auf, blieb letztlich aber Erzbischof von Regensburg und Bischof von Konstanz.
Nimmt man zur Kenntnis, dass die Aufklärung – als historische Epoche und als geistige Bewegung – für das Wesen der Kirche, der katholischen im Besonderen, ja für die Existenz des Christentums und der Religion überhaupt eine Schicksalsfrage geworden ist, dann bekommt das Thema eine enorm aktuelle Bedeutung. Sehen wir also, wie sich die regionale Kirchengeschichtsschreibung mit der Aufklärung befasst und auseinandergesetzt hat. In katholischen Kreisen ist das Aufklärungszeitalter äußerst kontrovers beurteilt worden. Dabei folgte der Wandel in der Einschätzung der Aufklärung offensichtlich den Veränderungen im Selbstbild der katholischen Kirche. Man kann das unmittelbar ablesen an den Ausführungen zum Stichwort „Aufklärung“ in den aufeinanderfolgenden Ausgaben des Lexikons für Theologie und Kirche. Im ersten „Buchberger“, dem zweibändigen „Kirchlichen Hand-Lexikon“ des Herder-Verlags von 1907 wird die Aufklärung noch ganz negativ eingeschätzt, sie habe die Verweltlichung des Klerus bewirkt, Schmähungen gegen Kirche und Papsttum und platten Utilitarismus betrieben. Sie (die Aufklärung) „zersetzte und lähmte auch das praktische kirchliche Leben: Feindschaft gegen die Orden, Bewegungen gegen den Zölibat, die lateinische Kultsprache, Verwässerung der Gebet- und Gesangbücher sind die charakteristischen Zeichen der Aufklärung“.
Die finanziellen Leistungen des Staates an die Kirchen stehen immer wieder in der Kritik der Öffentlichkeit, weil die Ursachen und Voraussetzungen für die Zuweisung sog. Staatsleistungen an die Kirchen häufig nicht bekannt sind. Zu unterscheiden sind dabei einerseits „Staatsleistungen“, die der Staat der Kirche für bestimmte vertraglich vereinbarte Leistungen zugesteht, die andernfalls vom Staat erbracht werden müssten, die aber die Kirchen übernommen haben, etwa im Bereich der Schulen, der Diakonie etc. Andererseits beziehen sich „Staatsleistungen“ auf Ansprüche der Kirchen, die sich aufgrund der Inkamerierung oder Säkularisation von Kirchengut seit der Reformation ergeben haben, die also gewissermaßen als Entschädigungsleistung für vom Staat entfremdetes Kirchengut zu verstehen sind. Über diese historisch begründeten Staatsleistungen kursieren in der evangelischen Kirche auch in Fachkreisen zum Teil unrichtige Vorstellungen, so etwa wenn diese Leistungen einseitig aus der „Säkularisation“ der Jahre 1802/03 hergeleitet werden, die die evangelische Kirche vermögensrechtlich nur in geringem Maße betraf. Für die evangelischen Kirchen muss man hierbei vielmehr vor allem auf die Säkularisationen der Reformationszeit zurückblicken und auch die „verdeckten“ Säkularisationen durch politische Entscheidungen in der Mitte des 19. Jahrhunderts mit berücksichtigen.
Äußerlich unscheinbar – und dennoch eine Rarität! Die Rede ist von dem handschriftlichen Text eines kleinen Singspiels, das unter dem Titel „Die erklärte Einigkeit“ wenige Wochen vor der Säkularisierung der Benediktinerabtei St. Peter auf dem Schwarzwald 1806 verfasst wurde und unmittelbar die Stimmung des Konventes in den letzten Tagen vor seiner drohenden
Auflösung ausdrückt. Mit seiner Pflege der Schulkomödie stand St. Peter in einer Tradition, die in den jesuitischen und den benediktinischen Ordensgemeinschaften geschaffen wurde und dort im 18. Jahrhundert allgemein verbreitet war. Jedoch dürfte es in der Geschichte des benediktinischen Schultheaters ohne Beispiel sein, dass noch zu einem so späten Zeitpunkt,
als die meisten süddeutschen Klöster bereits aufgehoben waren, ein Singspiel entstanden ist und dazu noch die Säkularisierung des eigenen Stifts zum Thema hat.
Vor 200 Jahren war das Schwarzwaldkloster St. Blasien für einige Tage württembergisch. Am 18. Januar 1806 stürmten Soldaten aus dem Württembergischen in das damals recht abgelegene Albtal, es waren 80 Grenadiere und dreißig Mann zu Pferd. Angeführt wurden die Militärs von einem Hauptmann. Die Soldaten öffneten die Klosterpforte, traten in die Räume
der Mönche und erklärten dem Abt, dass nunmehr das gesamte Anwesen der sanktblasianischen Benediktiner den Württembergern gehöre. Damit diese Übernahme dann auch nach außen dokumentiert war, brachten die Soldaten umgehend das Wappen des württembergischen Königs an der Eingang des Klosters an. Fast zur gleichen Zeit marschierten
württembergische Truppen nach Berau und belagerten dort das zu St. Blasien gehörende Frauenkloster.
Das Großherzoglich-badische provisorische Regierungs-und Kammerprotokoll vom 6. Juni 1807 hielt folgenden Sachverhalt fest: ,, ... dass nach der Verordnung des höchstseligen Kaisers Joseph alle überflüssigen Kapellen in Breisgau und Ortenau aufgehoben und ihr Vermögen zum Religionsfond gezogen werden, daher die Zahl, Besonderheit und Vermögensstand aller
überflüssigen Kapellen zu erheben und bei jeder die Bemerkung beizufügen sei, zu was für einen Gebrauch die Gebäude derselben bestimmt werden könnten."
Im Jahre 2002 gedachte lmmendingen der 900-jährigen Grundsteinlegung des ehemaligen Klosters St. Sebastian in der badischen Baar. Am 25. Februar 1803 beschloss der Reichsdeputationshauptschluss, dass die Reichsabteien und auch die kleinen Klöster säkularisiert werden. Der Sonderfrieden von Basel eröffnete bereits die geheimen Bestimmungen über die Entscheidung der Fürsten Deutschlands, die Napoleon in seinen Eroberungszügen unterstützten. Im Frieden von Luneville 1801 wurden sie konkretisiert. Frankreich drängte an den Rhein.
Die Säkularisation der Klöster und Bischofsresidenzen brachte den badischen Staat in den Besitz nicht nur der Gebäude und Ländereien, sondern auch des gesamten beweglichen Ausstattungsguts, von Möbeln und Hausrat bis zu den Kirchenschätzen. Aus den Konventsgebäuden, die ihre Nutzung verloren, wurde das Mobiliar ausgeräumt und verwertet. Gleiches galt für die Klosterkirchen, soweit sie nicht als Gemeindepfarrkirchen eine neue Funktion erhielten. Vor Ort verblieb nur dasjenige, was für den Gottesdienst und, sofern es eine solche gab, für die Wallfahrt benötigt wurde.
Die badische Markgrafschaft war einer der großen Gewinner, begünstigt von der politischen Konstellation vor 200 Jahren, der mit der Ausbeute aus Säkularisation und Mediatisierung in der Folge der Französischen Revolution zu einem 900 000 Einwohner zählenden Territorium (also verfünffacht) von 14 000 qkm (bislang knapp 4000) anwuchs und sich als Kurfürstentum feiern lassen durfte, ab 1806 gar als Großherzogtum anerkannt wurde. Die mit der „großen Revolution" und mit dem „Phänomen Napoleon" verbundenen Auseinandersetzungen führten in ganz Europa zu dramatischen Umwälzungen, Einschnitten, Neuordnungen - alles in der Regie Frankreichs und auf Kosten des „Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation", dessen Oberhaupt letztlich, auf ein Ultimatum Napoleons, des neuen Kaisers, hin, am 6. August 1806 die römisch-deutsche Kaiserwürde niederlegte und damit das Ende des ,,Reichs" dokumentierte.
Man kennt sich nicht mehr aus in unserm Vaterland". Mit diesen Worten resümierte bei der Übernahme des fürstbischöflichen Meersburg in das markgräfliche Baden ein badischer Kommissar die umwälzenden Veränderungen durch die immensen Gebietszugewinne, die seit 1802 in die Tat umgesetzt wurden. Aufklärerische Utopien und territoriale Verluste an Frankreich waren der Auslöser für die staatliche Umstrukturierung des deutschen Südwestens. Herrschaftliche Wechsel ereigneten sich in kurzen Zeitabständen. Im Breisgau regierte von 1801 an sogar der oberitalienische Herzog von
Modena, der für seine verlorengegangenen Besitzungen entschädigt worden war. Was durch die Einführung der Reformation 1534/35 im württembergischen und badischen Territorium und in der Kurpfalz gelang - die Auflösung und Eingliederung zahlreicher Klosteranlagen - fand am Anfang des 19. Jahrhunderts in weit umfangreicherem Maße statt. Mächtige und reiche Klöster mussten schließen, ihr Vermögen wurde eingezogen und neue Nutzer zogen in die nach dem Auszug der ehemaligen Bewohner leerstehenden Gebäude ein. Kirchengut wurde vereinnahmt, sortiert und verteilt oder zu purem Geldwert „versilbert". Der Aufbruch in eine neue Ordnung zog sich über mehrere Jahrzehnte hinweg.