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Das vielberichtete Auftreten des leibhaftigen Teufels 1533 in Schiltach, gefolgt von einem katastrophalen Stadtbrand und
der Hinrichtung einer „Hexe", beschäftigte die Menschen über das 16. Jahrhundert hinaus. Nicht nur, dass der „Teufel von
Schiltach" redensartlich wurde, den man zitierte, ,,so man von einer erschrockenlichen Tat sagen will". Auch verschiedenste
Autoren griffen den Fall auf: Verfasser von „Neuen Zeitungen" und Wunderzeichenbüchern, Chronisten, Theologen, nicht
zuletzt Dämonologen, die Befürworter der Hexenlehre, für die er ein gut verbürgtes Exempel des Wirkens des Bösen war. Im
19. Jahrhundert historisiert, wurde er zur Spukgeschichte aus alter Zeit, der sich Sagensammler, Literaten, Künstler, Schöpfer
von Fasnachtsmasken, schließlich auch Geschichts- und Hexenforscher annahmen.
Das Fürstlich Fürsten bergische Archiv in Donaueschingen ist eine bedeutende Quelle zur Geschichte des Kinzigtales, da
Teile dieser Landschaft einst zum Fürstenbergischen Hause gehört hatten. So finden sich in Donaueschingen viele amtliche Dokumente, Archivalien und Urkunden, die - vor allem, was die ältere Geschichte betrifft - sorgfältig ediert in Urkundenbüchern und Findbüchern erschlossen sind. Doch nicht alles ist publiziert und so kann man gelegentlich Zufallsfunde machen, wie die im Folgenden vorgestellte Korrespondenz des Fürsten Friedrich Rudolph von Fürstenberg mit seinem Amtmann in Haslach, Simon Fink. Das Besondere an diesen Schreiben: Sie sind partiell in Geheimschrift geschrieben, die der Empfänger Fink entschlüsseln musste. Das tat er, indem er den entsprechenden Buchstaben unter die Chiffre geschrieben hat, sodass man sich auch als heutiger Leser keine große Mühe mit dem Entziffern machen muss. Der derart entschlüsselte Satz lässt sich problemlos lesen, der Geheimcode des Fürsten ist geknackt.
Als am 6. September 1950 die 32 Abgeordneten des Sinsheimer Kreistages den Bürgermeister von Mühlacker, Dr. Paul Herrmann, im zweiten Wahlgang mit 17 zu 15 Stimmen zum neuen Landrat wählten,2 glaubten nur wenige Kreiseinwohner, dass der 36-jährige Volkswirt, der sich überraschend gegen die favorisierten Mitbewerber Carl Dornes und den amtierenden kommissarischen Landrat Walther Reidel durchgesetzt hatte, dem Landkreis Sinsheim die nächsten 22 Jahre ununterbrochen vorstehen sollte. Diese Vermutung wird indirekt durch eine - freilich nicht repräsentative - Meinungsumfrage in der Elsenzstadt bestätigt, die die „Rhein-Neckar-Zeitung fünf Tage nach der Wahl Herrmanns veröffentlichte. Wenngleich einige der Befragten hofften, dass es mit dem neuen Landrat nun endlich aufwärts gehe, so überwog jedoch bei der Mehrzahl große Skepsis.
„Die große europäische Hexenjagd war im Wesentlichen ein von der Justiz geprägter Vorgang" - so urteilt ein ausgewiesener
Kenner der Hexenprozesse zu Recht. Wohl gab es zu allen Zeiten auch Formen von Lynchjustiz oder pogromartiges Vorgehen gegen jene Menschen, die im Verdacht standen, anderen durch Zauberei geschadet zu haben; die große Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit aber, der im Ganzen rund 60000 Menschen zum Opfer fielen, war ein nach den Vorschriften der Zeit geordneter Vorgang, der in formalen Hexenprozessen stattfand.
Herzog Ulrich von Württemberg wurde 1503 mit 16 Jahren für mündig erklärt. Zunächst war er ein recht erfolgreicher Regent, denn im Bayerischen Erbfolgekrieg von
1504 konnte er sein Land im Westen, Norden und Osten wesentlich vergrößern. In
Marbach war man darüber besonders glücklich, denn Stadt und Amt wurden aus der
seit 1463 währenden Lehensabhängigkeit von der Pfalz gelöst.
Seine Hochzeit mit Sabina von Bayern feierte Ulrich unter anderem am 3. Mai 1511
mit einem glanzvollen Pferderennen in Marbach. Aufgrund des Erfolges wurde die
Veranstaltung 1512 wiederholt.
Herzog Ulrich war jedoch ein selbstherrlicher Regent, der bald seine enge Bindung an
den Kaiser und den Schwäbischen Bund vernachlässigte. Seine verschwenderische und
maßlose Hofhaltung brachte ihn in finanzielle Schwierigkeiten, die er auf Kosten der
Untertanen zu bekämpfen versuchte. Eine ungerechte Verbraucherabgabe sowie die Veränderung von Maß und Gewicht blieben nicht ohne Folge, zumal viele Bauern und Weingärtner nicht mehr nur das verarmte und unmündige Proletariat auf dem Lande waren,
sondern in vielen Bereichen mehr Mitspracherecht forderten. Die aufgeheizte Stimmung
entlud sich zuerst im Remstal. Von dort erfasste der Aufruhr des »Armen Konrad« im
Frühjahr 1514 in kürzester Zeit das ganze Land, so auch Marbach und Umgebung.
2015 gelang es, im Regierungsbezirk Karlsruhe zwei
neue Naturschutzgebiete auszuweisen. Eines davon,
das Naturschutzgebiet „Nüstenbachtal, Hessental und
Masseldorn“ auf Gemarkungen der Stadt Mosbach,
wird hier beschrieben. Es umfasst auf ca. 149 ha die
Lebensräume der weitgehend naturnah verlaufenden
Talaue des Nüstenbachs mit den angrenzenden
Hangbereichen. Gegeben und typisch für das Landschaftsbild
der naturräumlichen Einheit „Bauland“ ist
ein kleinstrukturiertes Mosaik aus wärmeliebenden
Gebüschen, mageren Wiesen, Halbtrocken- und Trockenrasen
sowie ortsumschließenden Streuobstwiesen,
entstanden durch extensive landwirtschaftliche
Nutzung. Das neue Naturschutzgebiet ist aufgrund
der nachgewiesenen Artvorkommen von landesweiter
Bedeutung. Wir fanden eine vom Aussterben bedrohte
Art (das Graue Langohr Plecotus austriacus),
zwölf stark gefährdete Arten (Bienen- und Hummelragwurz
Ophrys apifera, O. holoserica, Wendehals
Jynx torquilla, Graues Langohr Plecotus austriacus,
Mopsfledermaus Barbastella barbastellus, Steinkrebs
Austropotamobius torrentium, Hirschkäfer Lucanus
cervus, Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades,
Großer Feuerfalter Lycaena dispar, Wegerich- und
Roter Scheckenfalter Melitaea cinxia und M. didyma,
Flockenblumen-Grünwidderchen Adiscita globulariae)
sowie sehr zahlreiche gefährdete Arten; keine der
umfassend untersuchten Artengruppen (Blütenpflanzen,
Fledermäuse, Vögel, Schmetterlinge und Heuschrecken)
war verarmt. Eine naturschutzfachliche
Besonderheit dieses Gebietes ist die Ausdehnung und
Qualität der Mähwiesen: Mit 53 ha stellen artenreiche
Ausprägungen des Lebensraumtyps der Mageren
Flachland-Mähwiese den weitaus überwiegenden
Anteil des Grünlandes im Gebiet. Sie sind in dieser
Ausdehnung und vor allem in zusammenhängender
Fläche so im Neckar-Odenwald-Kreis sonst nicht
mehr zu finden. Eine Ausweisung als Naturschutzgebiet
würdigt und schützt sowohl die Existenz der zahlreichen
gefährdeten Lebensraum-Typen und Arten als
auch die vorhandenen, nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
besonders geschützten Biotope
und konkretisiert die zu ihrem Schutz notwendigen
Regeln. Gefährdungen bestehen durch Zunahme der
Freizeitnutzung und durch den Rückgang der heute
gegebenen, südlich der Ortschaft Nüstenbach vorbildlichen,
extensiven landwirtschaftlichen Nutzung.
Durch die Aufnahme in die höchste Schutzkategorie
der Kulturlandschaften Baden-Württembergs werden
dem Gebiet sowohl die angemessene ordnungspolitische
Aufmerksamkeit als auch die finanziellen Fördermöglichkeiten
des Landes gesichert.
,,Servet IÖVA Genús"
(2015)
In der evangelischen Pfarrkirche zu Sulzfeld sind 13 Adelsepitaphien aus der Zeit der Spätgotik (1502) bis zum Barock um 1770) erhalten: Zwölf Epitaphien der Familie Göler von Ravensburg und eines der Rosula von Seusslitz, geborene von Angelloch. Die Grabdenkmäler wurden aus der alten Kirche in den Neubau von 1885/86 übernommen. Erstmals genannt und beschrieben wurden alle 13 Epitaphien von Adolf von Oechelhäuser im Jahr 1909.
Für Jahrtausende stellte in Mitteleuropa der
Wald die wichtigste Energie- und Rohstoffressource dar. Das änderte sich erst ab dem
18. Jahrhundert durch die vermehrte Verwendung von Steinkohle und im 20. Jahrhundert
dann in großem Ausmaß durch den Einsatz
von Erdöl. Mineralöle dienen heute nicht nur
als Energieträger, sondern prägen als Ausgangsmaterial für Kunststoffe unsere Lebenswelt. Alltägliche Gebrauchsgegenstände wie
Löffel, Schöpfkellen, Schüsseln, Eimer, Fässer, Leiterwägen etc. wurden früher aus Holz
hergestellt. Inzwischen ist vieles, was wir permanent benutzen – zumindest teilweise – aus
Plastik. Im Zuge dessen verschwand der Wald
als Wirtschaftsraum nach und nach aus dem
Alltag der meisten Menschen und avancierte
stattdessen zum Erholungsort für die bürgerliche Gesellschaft. Als Ort für vielfältige Freizeitaktivitäten hat der Wald seitdem immer
mehr an Bedeutung hinzugewonnen.
Die Freilegung - mit Drahtbürsten! - der a secco Malerei von etwa 1230 im Chor
der ehemaligen Klosterkirche Lobenfeld unter der Ägide der Gebrüder Mezger hat
nicht nur allgemein dem Eindruck des Kirchenraumes unwiderruflich geschadet.
Seit 1910/12 bemühen sich Theologen und Kunsthistoriker um die Klärung der ungewöhnlichen
Ausmalung im Chor, die das Skriptorium der Augustinerkanoniker
Frankenthal verantwortete.
Der Freiburger Theologieprofessor und Denkmalverantwortliche Joseph Sauer hat
sich seit 1910 damit auseinander gesetzt (Freiburger Diözesanarchiv 1912 und bei
Oechelhäuser, Die Kunstdenkmäler im Großherzogtum Baden, 1913 ). Beide bewerteten
die Architektur, besonders jedoch die Wandbilder, sehr hoch. Paul Clemen
(1866-1947), seit 1893 Konservator der Rheinprovinz, hat sich mit den jüngeren
Lobenfelder Malereien beschäftigt, ansonsten waren die „Schätze" weitgehend
vergessen.
Im Jahre 1911, das die Verfassung für Elsass-Lothringen mit sich brachte, jährte sich zum 40. Mal die Kaiserproklamation von Versailles, die am preußischen Krönungstag, dem 18. Januar stattfand und den preußischen König Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser erklärte. Um die Bedeutung der Landesverfassung vom 31. Mai 1911 für das damalige Reichsland Elsass-Lothringen hinreichend zu erfassen, bedarf es eines geschichtlichen Rückblicks, zunächst auf die Entscheidung nach dem Deutsch-Französischen Krieg die damaligen französischen Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin einschließlich der Großregion Metz (heutiges Departement Moselle) in das neugeschaffene Deutsche Reich einzugliedern, aber auch auf die Zeit davor.