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Aufzeichnungen über die Bekanntmachung amtlicher Mitteilungen beginnen im Archiv der Gemeinde Sulzfeld im Jahr 1840. Am 5. Juni 1840 wurde in einem Ratsprotokoll festgestellt, dass bei der Größe der Gemeinde und den vielen Aufgaben des Gemeindedieners der Dienst durch eine einzige Person nicht mehr versehenwerden kann. Deshalb wurde beschlossen, statt bislang nur einen für die Zukunft zwei Bürger anzustellen, die den Rats- und Polizeidienst gemeinschaftlich ausüben sollten. Die Bewerber wurden nach einem Probejahr für einen längeren Zeitraum verpflichtet. Beide unterstanden den unmittelbaren Befehlen des Bürgermeisters und des Ratschreibers, bei dem sie sich täglich zu melden hatten und ihre Aufträge abholen mussten. Die ersten beiden Bürger, die für den Dienst verpflichtet wurden,
waren Wilhelm Dorsche und Karl Moser. Wegen Dienstnachlässigkeit kam es im Laufe der Zeit aber immer wieder zu einem vorzeitigen Ende der Anstellung. Gründe waren u. a. die Vernachlässigung der Amtspflicht, häufige Trunkenheit im
Dienst, Unterschlagung usw.
Im Nachgang zu einem im Wiener Stadt- und Landesarchiv ergebnislos verlaufenen Rechercheauftrag, der den mutmaßlichen Wohnsitz des Komponisten, Musikpädagogen und Kapellmeisters Franz (Xaver?) Gebel (geb. um 1783/84 in Milin/Fürstenau bei Breslau, gest. 1843 in Moskau) betraf, erhielt ich im Dezember 2017 von Frau Oberarchivrätin Dr. Michaela Laichmann (Magistrat der Stadt Wien) einen irritierenden brieflichen Hinweis zu einer Nachlassakte, die im Zuge der besagten Nachforschungen im Bestand des sogenannten Magistratischen Zivilgerichts zum Vorschein gekommen war: Gemäß schriftlicher Auskunft der Magistratsabteilung 8 war man bei der routinemäßigen Konsultation der einschlägigen archivalischen Findmittel auf eine Verlassenschaftsabhandlung gestoßen, in deren Mittelpunkt das Ableben einer gewissen Barbara Gebel
stand, die in dem genannten Dossier explizit als Musikerswitwe bezeichnet wird.
Zeugnisse aus schwerer Zeit
(2021)
Vielerorts wurde im Jahre 2020 an die letzte
Phase des Zweiten Weltkrieges (1939 – 1945) und
an die erste Nachkriegszeit erinnert. Gern bin ich
der Einladung von Herrn Prof. Edgar Tritschler
nachgekommen, wenig bekannte Dokumente aus
dem Dekanat Villingen den Lesern dieses Jahrbuchs vorzustellen. Am 17. Mai 1945, bald nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht (8.5.1945),
forderte Conrad Gröber (1872 – 1948, Erzbischof
von Freiburg 1932 – 1947) die Pfarrer der Erzdiözese Freiburg auf, Ereignisse in der Pfarrei vor,
während und nach der Besetzung zu schildern;
weiter sei zu berichten über Schäden an kirchlichen Gebäuden, über die allgemeine Lage und das Verhalten ehemaliger Nationalsozialisten.
Die in die Pflicht Genommenen verfügten über
große Freiheit; sogar zum Tabuthema „Vergewaltigungen“ sollten sie sich äußern!
In der spätmittelalterlichen Geschichte von Stadt und Amt Marbach gibt es eine
eigentümliche, rund vierzigjährige Periode. In dieser Zeit, genauer zwischen 1463
und 1504, empfingen die württembergischen Herrscher die genannte Amtsstadt,
die ja bereits 1302 an Württemberg gelangt war, mit mehr als einem Dutzend zugehöriger Dörfer und Weiler [1] vom Pfalzgrafen bei Rhein zu Lehen. Dies ist ein
bemerkenswerter Vorgang, hatte doch zuvor noch kein württembergischer Graf in
einem Lehensverhältnis zur Kurpfalz gestanden. Die neuere Forschung sieht in
dieser »Lehensauftragung« folglich einen Vorgang, der für die württembergisch-pfälzischen Beziehungen von »enormem politischen Symbolwert« gewesen sei. [2]
Die Mainzer Erzdiözese war — ähnlich wie ihr Suffragan Konstanz — von enormen Ausmaßen. Sie reichte von der Nahe im Südwesten bis zur Saale im Nordosten, vom südlichen Niedersachsen bis zum Odenwald. Flächenmäßig war zwar die Diözese Konstanz größer, hinsichtlich der Zahl der Pfarreien stand aber das Erzbistum Mainz an erster Stelle. Die Verwaltung des Erzbistums Mainz zeigte im Spätmittelalter stark entwickelte regionale Strukturen, deren Ausprägung wohl auf die Größe der Diözese zurückzuführen ist. Für die geistliche Verwaltung und die Pfründenvergabe waren die Archidiakone und ihre Offiziale zuständig. Wie die Pfründenbesetzung vonstatten ging, welche Instanzen daran beteiligt waren und welche Quellengruppen Auskunft über diese Vorgänge geben können bzw. zur Verfügung stehen, soll exemplarisch für die Mainzer Archidiakonate Fritzlar und Erfurt aufgezeigt werden.
Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am 6. Juli 2000 das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" verabschiedet. Es trat am 12. August 2000 in Kraft. Zweck der Stiftung ist es, über Partnerorganisationen Finanzmittel zur Gewährung von
Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter aus der Zeit des Nationalsozialismus bereitzustellen.
Eine wichtige Rolle bei der Beschaffung von Daten der Nachweise nehmen die Archive ein. Denn ohne die in Archiven verwahrten Unterlagen
können die meisten ehemaligen Zwangsarbeiter den Nachweis nicht erbringen.
Nadeln im Heuhaufen
(2020)
Musikalien, insbesondere die für Aufführungen notwendigen Stimmen, waren in der
Vergangenheit in erster Linie Gebrauchsgegenstände, die nach ihrer praktischen Verwendung vielfach als nicht sammel- oder archivwürdig angesehen, sondern oft makuliert oder ganz vernichtet wurden. Anders verhielt es sich mit den Libretti: Sie waren
Sammelobjekte von Privatleuten, fanden aber auch Eingang in höfische Bibliotheken.
Häufig sind schon Einzelexemplare prachtvoll und aufwendig gebunden, nicht selten
aber in Sammelbänden buchbinderisch zusammengefasst.
Der Verlust von fast allen musikalischen Quellen ist für den Fall der Hofmusik in
Rastatt zu beklagen. Nach der Zerstörung Baden-Badens im Pfälzischen Erbfolgekrieg
hatte Markgraf Ludwig Wilhelm hier ein neues Schloss errichten lassen. Mit dem
Rastatter Frieden von 1715 entfaltete sich in der Folge das höfische Leben, zu dem auch
eine bedeutende Hofkapelle zählte. Rastatt blieb bis zum Aussterben der Linie im Jahre
1771 für gut ein halbes Jahrhundert Residenz der katholischen Markgrafen von Baden-Baden.
Jeder Historiker, der sich mit seinen Forschungen in der Zeit zwischen 1550 und 1900
bewegt, stößt über kurz oder lang auf einen Quellenbestand, der einerseits weit
verbreitet, andererseits aber besonders spröde ist und deshalb häufig nur als Nachschlageregister für klar umgrenzte Fragestellungen, meist aus dem Bereich der
Personengeschichte, benutzt wird: die Kirchenbücher, die früher in allen Kirchengemeinden vorhanden waren, heute aber zumeist in den kirchlichen Archiven bewahrt
werden. Dass diese Quellen häufig mehr enthalten als Auskünfte zum Familienstammbaum, ja, dass sie teilweise eine vielseitig befragbare Quelle darstellen, möchte
ich Ihnen heute Abend an einigen Beispielen aufzeigen.
Ein lateinischer Text aus der Frühzeit des Klosters Weingarten wurde bislang als
»kurze Skizze der Klostergeschichte« oder als »Gründungsgeschichte Weingartens« deklariert. Von historischer Seite ist er kaum beachtet worden, vor allem wohl, da seine
Entstehungszeit schwer zu bestimmen ist und da er zudem im Württembergischen Urkundenbuch erst spät und an versteckter Stelle ediert wurde. Er verdient aber schon allein deswegen besondere Aufmerksamkeit, da es sich um einen der ältesten Texte zur
Geschichte der Welfen handelt.
Im vorliegenden Beitrag soll der Text durch Abdruck aus der ältesten Handschrift
und durch Übersetzung zugänglicher gemacht werden. Dabei wird vor allem auch seine
Intention untersucht: Handelt es sich tatsächlich um einen historischen oder nicht viel
mehr um einen juristischen Text? Jedoch wird, in Anlehnung an W. Krallert, der Titel
»Darstellung der älteren Klostergeschichte« beibehalten, um keine Verwirrung durch einen neuen Titel zu stiften. Außerdem sind Fragen nach der Funktion des Textes für das
damalige Kloster und nach seiner Relevanz für die Welfengeschichte zu beantworten.
In einem unscheinbaren Buch, das in braunem
Packpapier eingebunden war, wurde das lang vermisste Original der Chronik über den 30-jährigen
Krieg1 im Archiv des Klosters St. Ursula entdeckt.
Die Schreiberin war die damalige Priorin der
Klarissen und spätere Äbtissin Juliana Ernstin, eine
Villinger Bürgerstochter. Sie war Zeitzeugin und
konnte deshalb die Schrecken des 30-jährigen
Krieges aus eigener Erfahrung schildern. Lange
Zeit war diese wichtige Quelle nicht auffindbar.
Nun kann dieser Bericht, der nicht nur für
Villingen, sondern für den ganzen südwestdeutschen Raum von großer Bedeutung ist, der
Allgemeinheit vorgestellt werden. Die Chronik
wurde in lesbares Deutsch übertragen, ohne aber
den Satzbau gravierend zu ändern. Die mit „und“
verbundenen langen Sätze wurden öfters geteilt,
um die Anhäufung von Haupt- und Nebensätzen
zu umgehen.
Johann Peter Hebel war schon im Jahre 1801 mit einem größeren katechetischen Projekt befaßt, nachdem er von Geheimrat Nikolaus Friedrich Brauer den Auftrag erhalten hatte, den Katechismus Johann Gottfried Herders für den Schulgebrauch in
Baden zu bearbeiten. Zu einer Publikation dieser Bearbeitung, die in Hebels Nachlass bedauerlicherweise nicht überliefert ist, kam es allerdings nicht. Dass sich Hebel der ihm übertragenen Aufgabe nur widerwillig stellte und er der Herderschen Vorlage
sehr kritisch gegenüberstand, ist ersichtlich aus einem Brief an seinen Freund Friedrich Wilhelm Hitzig vom 14. April 1801
Hornberg geht auf eine Gründung des freiherrlichen Adelsgeschlechtes derer von Hornberg zurück, [1] als Stadt wurde es erstmals im Jahre 1275 erwähnt.[2] Im Historischen Atlas von Baden-Württemberg wird Homberg auf
der Karte Vla bei den Stadtgründungen zwischen 1200 und 1300 aufgeführt.
Nach einer mehr als dreihundertjährigen Herrschaft verkauften die Herren von Hornberg, zuerst Brun Wernher am 25. November 1423 [3] und am
28. Dezember 1442 Conrad von Homberg [4] ihre Burgen und Anteile an der
Stadt Homberg und in den Stäben Reichenbach, Gutach und Kirnbach.
Weil sich die Herren von Hornberg nach ihrem Stammsitz nannten, war
der Bestand der Herrschaft so sehr an ihren Sitz auf dem Schlossberg gekettet, dass der Yerlu t ihre Herrschaft sitzes nach 1449 mit der endgültigen Auflösung der Herrschaft Hornberg gleichbedeutend war.
Wie die Kaufbriefe der Herren von Hornberg ausweisen, bestand ihre
Herrschaft aus einer Vielfalt von Rechten an ihrem Grundbesitz, die Rechte an den Menschen, die darauf lebten, eingeschlossen. Das belegt der äußerst umfangreiche Kaufbrief Brun Wernhers von Hornberg.
Im Mittelalter wurden von Klerus, Klöstern und Bruderschaften Mitgliederlisten geführt, die als Anfänge kirchlicher Register gelten können, wenngleich sie aus verschiedenen Motiven heraus entstanden sind. Die im 14. Jahrhundert in Frankreich und Italien erstellten Taufmatrikeln sind allerdings als Beginn einer Kirchenbuchführung anzusehen. Für den deutschen Sprachraum gelten die im späten 15. Jahrhundert angelegten Taufregister von St. Theodor in Basel (1490), Annaberg in Sachsen (1498) und Augsburg (1504) als ein solcher vorreformatorischer Ansatz der Kirchenbuchführung. Ebenso bilden Memorial- und Totenbücher, die Verstorbene aufführen, eine Form von Kasualregistern, wie z. B. die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Nürnberger Totengeläutbücher (von St. Sebald 1439–1572, St. Lorenz 1454–1515). Sie beruhten jedoch auf ortskirchlichem Recht, und ein geordnetes Kirchenbuchwesen kam trotz der Versuche mehrerer Teilsynoden nicht zu Stande.
Fridlini vor 1000 Jahren
(2000)
„Es kam das Fest des heiligen Fridolin. Da strömte aus allen Himmelsrichtungen eine unübersehbare Schar von Leuten nach Säckingen zu seiner Kirche, um seine Hilfe zu erflehen.“ Jahr um Jahr könnte mit solchen Worten ein aktueller Bericht über die Feierlichkeiten zum Fest des hl. Fridolin in Säckingen beginnen - der eben zitierte fährt fort: „Auch ein Lahmer wurde von seinen Eltern in die Kirche gebracht. Während dort nun alle der heiligen Messe beiwohnten, lag dieser Mann der Länge
nach auf dem Grab des Heiligen. Durch Gottes Gnade und durch die Verdienste des heiligen Fridolin gewann er die lang ersehnte Gesundheit wieder, so daß er in derselben Stunde über den Dienst der Zunge, das Fühlen der Hände, den Schritt der Füße und die aufrechte Haltung des ganzen Leibes verfügte. Welch ein Lob sich dort aus den Stimmen der Geistlichkeit und des ganzen Volkes erhob, als dieses großartige und vielfache Wunder ... geschehen war, bedarf keiner Worte.“ So weit Balther, der um das Jahr 970 aufgezeichnet hat, was er aus schriftlich und mündlichen Nachrichten über Leben und Wirken des Säckinger Gründers und Patrons in Erfahrung gebracht hatte. Mit diesem Wunder hält er die erste Heilung fest, die sich der Überlieferung nach auf die Fürsprache des hl. Fridolin nach seinem Tode ereignet hatte. Das Datum dieser Begebenheit nennt Balther nicht. Wir wissen nur, daß das Fridolinsfest am Todestag des Heiligen gefeiert wurde, am 6. März. Und eine Jahreszahl würde schließlich nichts zur Sache tun, Balther geht es allein darum, von diesem Wunder zu berichten. Indirekt sagt er uns Heutigen viel mehr. Er bezeugt, daß dieser Tag im 10. Jahrhundert schon mit großer Feierlichkeit in Säckingen begangen wurde, und zwar in der Kirche über dem Grab des Heiligen, von den Chorfrauen des Säckinger Stifts, den Klerikern, die dort ihren Dienst taten, den Bewohnern des Ortes und vielen Pilgern von nah und fern.
Nachdem wir, für unsere Arbeit über den Klerus des Elsasses
vor 1648, alle Urkunden in den Archives Départementales
du Bas-Rhin durchstöbert haben, haben wir seit einigen Jahren dieselbe Arbeit in den Archives Municipales de Strasbourg
unternommen. Es handelt sich nicht nur um das Stadtarchiv,
sondern auch um andere reiche Fonds, die darin einverleibt
sind: jene der Œuvre Notre-Dame, des Grand Chapitre sowie
um die sehr reichen Fonds des Spitals und des Kapitels von
Saint-Thomas, in welchen auch vieles über die Ortenau zu
finden ist.
Schlägt man in der amtlichen Landesbeschreibung des Landes Baden-Württemberg
die Artikel über Oßweil und Erdmannhausen nach, findet man dort als erste Nennung der Orte jeweils den Hinweis auf das Jahr 817 mit dem Zusatz »Fälschung
15. Jh.«. Auch das 1982 publizierte Ortsnamenbuch des Stadtkreises Stuttgart und
des Landkreises Ludwigsburg lässt in beiden Fällen die Belegreihen mit dem Jahr 817
beginnen und zwar mit der Sigle »KF 15. Jh.«, was für eine in Überlieferung des
15. Jahrhunderts auf uns gekommene gefälschte Königs- oder Kaiserurkunde steht.
Einschränkend wird bei Erdmannhausen allerdings hinzugefügt, dass der angeführte Beleg zum Jahr 817 »nicht der Erstbeleg« sei, weil er aus einer späteren Fälschung
stamme und der Fälscher den Namen fehlerhaft von einer Vorlage abgeschrieben
habe.
Es war ohne Zweifel ein eindrucksvolles Schauspiel mit hochrangigen Teilnehmern,
das am Tag der Kreuzerhebung im Herbst, also am 14. September, vor genau 600
Jahren in dem gräflich-württembergischen Amtsstädtchen Marbach am Neckar stattfand. Erzbischof Johann II. von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs
in deutschen Landen und als solcher ein Kurfürst, stand da in großer Runde »mit
unser hande uff unser hertze geleit«. Anwesend bei der Zeremonie waren zwei weitere hochadelige Territorialherren, Markgraf Bernhard I. von Baden und Graf Eberhard III. von Württemberg, sowie zahlreiche Vertreter von Bürgermeistern, Räten
und Bürgern von Straßburg und 17 weiteren Reichsstädten, nämlich Ulm, Reutlingen, Überlingen, Memmingen, Ravensburg, Biberach, Schwäbisch Gmünd, Kempten, Dinkelsbühl, Kaufbeuren, Pfullendorf, Isny, Leutkirch, Giengen, Aalen, Bopfingen und Buchhorn. Diese Herren hatten ihre Finger zum Schwur erhoben (»mit
uffgebotten vingern«) und gemeinsam wurde »gelopt und gesworen«, eine am selben
Tag urkundlich abgefasste Vereinbarung »getriulich, war und stäte« zu halten.
Diese Vereinbarung ist unter der Bezeichnung »Marbacher Bund« bekannt
Ein unbekannter Gartenplan
(2019)
Während einer Recherche im Fürstlich Quadt’schen Archiv in Isny stieß ich vor
einigen Jahren auf einen aufgerollten Gartenplan, der zwischen zahlreichen anderen verstaubten Rollen in einem Wandregal lagerte.[1]
Beim Öffnen der Rolle fiel sofort die große
Qualität der kolorierten Federzeichnung ins Auge, dann aber zur großen Überraschung
auch diese Signatur: Entworfen und gezeichnet von M. F. Weyhe aus Düsseldorf. Wie sich zeigen
sollte, war es ein beachtenswerter Fund, denn der Urheber des Plans war kein Unbekannter, sondern der angesehene Gartenkünstler Maximilian Friedrich Weyhe (Bonn 1775–
1846 Düsseldorf ), der Plan aber ein unbekanntes Werk, das aus unerfindlichen Gründen
vor mehr oder weniger als zweihundert Jahren in der Versenkung verschwunden und nur
durch den oben erwähnten glücklichen Zufall wieder ans Tageslicht gelangt ist.
Im Generallandesarchiv Karlsruhe und in der Universitätsbibliothek Heidelberg wird ein Briefwechsel zwischen Ignaz Heinrich Freiherr von Wessenberg und Johann Niklas Friedrich Brauer aus dem Jahr 1813 aufbewahrt. Diese Korrespondenz beschäftigt sich mit der Neuordnung der katholischen Kirche in Deutschland im Gefolge der politischen Umwälzung Europas, insbesondere mit der Errichtung eines badischen Landesbistums. Auch wenn das Ende des Bistums Konstanz und die Vorgeschichte der Erzdiözese Freiburg bereits recht gut erforscht sind, ist dieser Briefwechsel bisher nicht berücksichtigt worden, obwohl er einen wichtigen Mosaikstein hierbei darstellt.
Als vor drei Jahren die für genealogische Recherchen einschlägigen Findmittel, die Bestände 155. Filme, Kirchenbücher; 045.02, Familienbücher sowie Badische evangelische Ortssippenbücher als PDF-Dokumente auf der Website des Landeskirchlichen Archivs (www.archiv.ekiba.de) veröffentlicht wurden, erwies sich diese Onlinestellung schnell als eine für potentielle Archivbenutzer äußerst nützliche Arbeitshilfe für den häuslichen Schreibtisch: Diese Findmittel beantworten dem genealogisch Recherchierenden etliche Fragen nach der Überlieferung, dem Standort, der Laufzeit usf. der von ihm gesuchten Quellen bzw. Literatur. Einzige Voraussetzung dafür ist ein Internetzugang. Auch den Mitarbeitenden des Archivs erbrachte die Erstellung dieser Findbücher eine immense Erleichterung der täglichen Arbeit. Gleiches sollte nun auch für die bisher in Papier- bzw. Karteikartenform vorliegenden Findmittel der beiden wichtigsten Bestände des Landeskirchlichen Archivs, der Spezial- und Generalakten, umgesetzt werden. Im Frühsommer 2013 wurde ein bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für eine solche Retrokonvertierungsmaßnahme gestellter Antrag bewilligt und mit der Eingabe der Daten in die Archivsoftware AUGIAS begonnen. In diesem Zusammenhang wurden offensichtliche Fehler der alten Repertorien bereinigt (z. B. Doppel- und Fehlsignaturen; fragwürdige Aktentitel und Laufzeiten), eine Fehlbestandsliste angelegt, Akten aus dem Zwischenarchiv und der Registratur übernommen sowie eine Neuordnung der Aktenzeichen nach dem derzeit gültigen Aktenplan vorgenommen.