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Im Frühjahr 1421 musste die Pfarrgemeinde im oberschwäbischen Neuburg, Dekanat Munderkingen, für geraume Zeit ohne Seelsorger auskommen, da ihr bisheriger Pfarrer nicht mehr zur Verfügung stand. Ob dieser an einen anderen Ort gezogen oder gestorben war, ist heute unbekannt. Nachdem die Pfarrei also vakant zu werden drohte, stand fest, dass umgehend ein neuer Geistlicher nach Neuburg kommten musste. Bis Mitte Mai waren offenbar bereits Verhandlungen geführt worden, denn am 16. des Monats erschien der Kleriker Wilhelm Gabler vor dem Konstanzer Bischof mit einem Schreiben, in welchem ihn Herzog Friedrich von Österreich auf die Neuburger Pfarrkirche präsentierte. Das bischöfliche Generalvikariat nahm die Präsentationsurkunde entgegen und ordnete an, dass der Kandidat der Neuburger Gemeinde ordnungsgemäß bekannt gegeben werden solle, damit eventuelle Einsprüche gegen seine Kandidatur vorgebracht werden könnten. Am 18. Juni, dem Ende der Einredefrist, erschienen sowohl Wilhelm Gabler als auch der Vertreter des Priesters Eberhard von Hörnlingen vor dem Konstanzer Generalvikar. Eberhard konnte nämlich ebenfalls eine Präsentation auf die Neuburger Pfarrkirche vorweisen, die von Anna von Braunschweig, der Gemahlin Herzog Friedrichs von Österreich, ausgestellt worden war. Nachdem nun zwei Kleriker Anwartschaften auf dieselbe Pfründe besaßen, musste an der Konstanzer Kurie geprüft werden, wer von beiden der rechtmäßige Kandidat war und welcher von ihnen die Pfründe erhalten sollte.
Es fügt sich ins Gesellschaftsbild des Spätmittelalters und der Frühneuzeit, dass Feiern und
Festlichkeiten häufig in Tumulten und Tätlichkeiten und diese nicht selten mit Todesfolgen ausarteten. Meist war das jeweilige Ereignis aber bald wieder vergessen und selbst dort, wo man
wie bei Totschlägen Mahnmale in Form von Sühnekreuzen errichtete, verblasste die Erinnerung
nach geraumer Zeit. Gelegentlich haben solche Vorkommnisse jedoch wenigstens archivalische
Spuren hinterlassen, sodass das „Sittenbild", wie man sich in der älteren Literatur ausdrückte,
auch für die Nachwelt Anschaulichkeit behielt. Um einen solchen Fall handelt es sich bei den
misslichen Vorgängen anlässlich der Ebringer Kirchweih von 1495, wo nahezu der gesamte
Konfliktverlauf dokumentarisch überliefert ist.