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Eine Stadt auf dem Berge
(2007)
Die Brüdergemeine Königsfeld, das war von Anfang an sowohl ein Unikum als auch ein Anachronismus. Ein Unikum, weil es das nirgendwo sonst in Deutschland im 19. Jahrhundert gab: eine aus religiösen Motiven gegründete Ansiedlung! Der christliche Charakter Königsfelds lässt sich schon an seinem Grundriss ablesen: Nicht ein Schloss bildet den Fluchtpunkt des Ortes, auf den die Straßen zulaufen, wie z.B. in Karlsruhe oder Mannheim, sondern ein unbebauter Platz liegt im Zentrum, der heutige Zinzendorfplatz. Damit wollten die Väter und Mütter Königsfelds zum Ausdruck bringen, dass eine unsichtbare Mitte ihr Leben prägte, nämlich der auferstandene Jesus Christus. Ihm hatten sich die Gründer Königsfelds im Leben und Sterben als
Herrn und Bruder anvertraut. Untereinander verstanden sie sich als Geschwister. Noch sinnenfälliger kam der Bezug des alltäglichen Lebens auf Jesus Christus zum Ausdruck, solange im Zentrum des Platzes der Ortsbrunnen stand, aus dessen Röhren frisches Schwarzwaldwasser floss. Alle Wirkungen Königsfelds nach außen sollten ihren Ursprung in den Lebenskräften haben, die seinen Bewohnern von ihrem auferstandenen Herrn zuflossen.
Die badischen Hofprediger haben sich nicht in das Bewusstsein einer interessierten kirchengeschichtlichen Öffentlichkeit eingeprägt als Träger eines Amtes, dessen Funktion sich einem heutigen Betrachter nicht sofort erschließt. Dabei war das Amt des Hofpredigers eines der vornehmsten unter den Theologen der Markgrafschaft und des Großherzogtums Baden, das von einer Anzahl hoch bedeutender Persönlichkeiten ausgeübt wurde, die, wenn auch eher in einem anderen Zusammenhang, einen hohen Bekanntheitsgrad über die Residenz hinaus erlangt haben. Ich erinnere nur an den
Prälaten Karl Wilhelm Doll oder den Prälaten und Kirchenpräsidenten Albert Helbing. Die Beschäftigung mit den Hofpredigern erschien wohl lange Zeit nicht opportun zu sein. Doch der Boom der Residenzen- und Elitenforschung in den letzten Jahren hat selbstverständlich auch die Hofprediger wieder in den Blick der Forschung gerückt. In einer Projektbeschreibung der Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel „Obrigkeitskritik und Fürstenberatung. Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568–1714“ heißt es: „Protestantische Hofprediger der Frühen Neuzeit
agierten in einem Schnittfeld zwischen höfischer Seelsorge, gelehrten theologischen Diskursen, institutioneller Herrschaftsgestaltung, Politikberatung und persönlichem Glauben. Sie bildeten zweifellos eine besonders einflussreiche Gruppe im Spektrum frühneuzeitlicher Eliten, deren nähere Erforschung das Verständnis für die politische
Kultur, die Ausbildung der modernen Staatlichkeit und die Entwicklung von Kirche und Theologie zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert vertieft.“
Mannheim liegt im Zentrum der Kurpfalz, einst eines der ersten Territorien des Heiligen Römischen Reiches, das als einziges weltliches Fürstentum bereits 1802/03 von der politischen Landkarte verschwand. Der Name des Landes lebt wenigstens geographisch und politisch in der rheinischen Pfalz fort, auch wenn der politische Schwerpunkt einst rechtsrheinisch lag. Die Kurpfalz war seit den 1560er Jahren ein reformiert geprägtes Land, das im 18. Jahrhundert eine verspätete, dafür aber eine als
umso bedrückender empfundene Gegenreformation erfuhr, die auch im Reich heftige Reaktionen hervorrief.
Laut einer Umfrage des Magazins Chrismon im Frühjahr 2003 waren unter den Top-Ten-Kirchenliedern drei von Paul Gerhardt, nämlich Du meine Seele, singe sowie Befiehl du deine Wege und Ich singe dir mit Herz und Mund.
Mit 289 Strophen ist Paul Gerhardt im Evangelischen Gesangbuch [XXII] vertreten und ist damit „Spitzenreiter“. 26 Lieder (ca. 5%) sind im Stammteil zu finden, vier zusätzlich in den Regionalteilen. Von diesen sind im Regionalteil für Baden, Elsass und Lothringen (und ebenso für die Pfalz) zwei und eine Vertonung des Ich singe dir mit Herz und Mund als Kanon enthalten. Am Oberrhein haben wir von allen Ausgaben den höchsten Anteil an Gerhardt-Liedern (insgesamt ca. 4%). Somit wird heute in Deutschland und weiteren deutschsprachigen Gebieten ca. ein Viertel des gerhardtschen Liedwerkes rezipiert.
Das Benediktinerkloster St. Georgen im
Schwarzwald ist nicht nach der Auswanderung von
Abt und Mönchen im Gefolge der Reformation
untergegangen. Vielmehr wichen die Mönche, die
der römischen Kirche die Treue hielten, ins vorderösterreichische
Villingen aus, wo sie schließlich
Fuß fassten und für rund 250 Jahre unter dem
alten Namen ihres Klosters unter bedeutenden
Äbten die Geschichte der Stadt mit gestalteten.
Erinnert sei an die beiden Äbte Michael Gaisser
(1595 – 1606) und Georg Gaisser (1627 – 1655),
die in der politischen Geschichte der Stadt eine
Rolle spielten, und an den Beitrag des Benediktinerklosters
seit 1536/37 zum Stadtbild. Gotik und
Renaissance prägten das Klostergebäude. Erhalten
ist die ehemalige Prunktüre des Konventsaals
(heute im Rathaus) und der Wappenstein des Abts
Michael Gaisser (im Franziskanermuseum).
Abseits?
(2007)
In einem Buchkatalog fand ich kürzlich folgende Denkwürdigkeit: Was ist der Unterschied zwischen einem Historiker und Gott? – Gott kann die zurückliegende Geschichte nicht mehr ändern. Als „Sportpfarrer“ der Evangelischen Landeskirche in Baden – oder in der aktuellen Sprache Kanaans: „Landeskirchlicher Beauftragter für Sport und Vereine“ – und „WM-Pfarrer“ der Evangelischen Kirche in Deutschland – auch hier die Übersetzung in die Sprache Kanaans: „Beauftragter zur Vorbereitung der Fußball-WM 2006“ –, als solcher wäre ich natürlich ebenfalls versucht, die Geschichte der Kirche mit dem Sport, mit Körper und Bewegung nicht nur zu be-, sondern auch umzuschreiben, mithin zu ändern. Unstrittig hat die westliche Kirche zu einer Abwertung des Körpers über Jahrhunderte hinweg beigetragen, und dabei ist es nur ein schwacher Trost – aber immerhin ist es einer! –, dass für diese unselige Geschichte nicht biblische, sondern antike heidnische Traditionen verantwortlich zu machen sind. Biblisch dagegen ist eine ganzheitliche Sicht des Menschen, nicht eine Dichotomie von Leib und Geist/Seele.
Wer [...] an den großen Bekenntnissynoden [...] teilgenommen hat, wird niemals wieder den tiefen Eindruck dieser Tage vergessen. Vor allem nicht den der Synode von Barmen [...]. Die klare, ja, freudige Entschlossenheit der Versammelten [… !]
Und die große öffentliche Schlusskundgebung im Freien: Wie da das Kirchenvolk zu Zehntausenden zusammenströmte aus dem ganzen bergisch-märkischen Lande! Mit der Bahn, auf Fahrrädern, mit Omnibussen, Bauernwagen, Fahrzeugen jeder nur denkbaren Art. Bergleute, Bauern, Bürger, Industriearbeiter, Gebildete und Ungebildete – alles vereint im Drang des Bekennens und im offenen, lauten Gebet um die Freiheit des Glaubens. So schildert der Freiburger Historiker Gerhard Ritter im Rückblick jene erste Bekenntnissynode, die vom 29. bis 31. Mai 1934 in der Evangelischen Kirche von Barmen-Gemarke (Wuppertal) stattgefunden hat. Ein wenig klingt es wie „Kirchentag“, und man wundert sich auch nach 80 Jahren noch: Was muss das für ein Ereignis gewesen sein? Dieser Frage werden wir in drei Schritten nachgehen. Im Anschluss an die Bewertung der Synode durch Gerhard Ritter informieren wir uns zunächst über die badische Barmen-Delegation. Wir befassen uns mit dem Auslöser der Barmer Theologischen Erklärung, den kirchenpolitischen Zielen der sog. Glaubensbewegung Deutsche Christen und mit ihrem politisch-theologischen Hintergrund. Schwerpunkte bilden
dabei die Propagierung des „Arierparagraphen“, die Sportpalastveranstaltung und die wichtigsten jener Maßnahmen, die auf die sog. Gleichschaltung der Evangelischen Kirche zielten.
Johann Peter Hebel war schon im Jahre 1801 mit einem größeren katechetischen Projekt befaßt, nachdem er von Geheimrat Nikolaus Friedrich Brauer den Auftrag erhalten hatte, den Katechismus Johann Gottfried Herders für den Schulgebrauch in
Baden zu bearbeiten. Zu einer Publikation dieser Bearbeitung, die in Hebels Nachlass bedauerlicherweise nicht überliefert ist, kam es allerdings nicht. Dass sich Hebel der ihm übertragenen Aufgabe nur widerwillig stellte und er der Herderschen Vorlage
sehr kritisch gegenüberstand, ist ersichtlich aus einem Brief an seinen Freund Friedrich Wilhelm Hitzig vom 14. April 1801
Proteste gegen Protestanten
(2018)
Mit dem 31. Oktober 2017, der einmalig in ganz Deutschland ein Feiertag war, ist ein besonderes Jahr zu Ende gegangen. Zahlreiche Veranstaltungen erinnerten daran, dass vor 500 Jahren in Wittenberg eine Kirchenreformation angestoßen wurde, als Martin Luther 95 Thesen an die Tür der Schlosskirche schlug. Reformationsjahr oder Lutherjahr – es hat gewaltig „geluthert“, und kaum jemand konnte sich den vielfältigen, zuweilen auch originellen Gedenkformen entziehen. Schon in früheren Jahrhunderten wurde der Reformation mit großen Gottesdiensten und Umzügen gedacht. Luther als Person kollektiver Erinnerung war im 16., 17. und frühen 18. Jahrhundert der Reformator der Kirche, der das Evangelium wiederentdeckt und den Gottesdienst gereinigt hatte. Seit dem 18. Jahrhundert sah man in ihm den Aufklärer, dem man Gewissensfreiheit und Bildung verdankte. Daneben schob sich im Verlauf des 19. und frühen 20. Jahrhunderts der „deutsche“ Luther als Inbegriff der Deutschen, der alle ihre guten und auch schlechten Wesenszüge repräsentierte – bis ihn die „Deutschen Christen“ für den Nationalsozialismus reklamierten.
Am 10. Dezember 1520, genau nach Ablauf jener 60 Tage, die der Papst in seiner Bannandrohungsbulle Luther und seinen Anhängern als Widerrufsfrist nach Bekanntgabe der Bannandrohungsbulle gesetzt hatte, als im Westen des Reiches und den Niederlanden bereits die Scheiterhaufen loderten, auf denen die Schriften Luthers und seiner Anhänger zu Asche wurden, verbrannten Studenten der Universität Wittenberg vor dem direkt neben dem Augustinerkloster liegenden Elstertor mehrere Exemplare des kirchlich-kanonischen Rechtes, während Luther selbst die Bannandrohungsbulle ins Feuer warf. Wir können das, was damit geschah, in seiner revolutionären Bedeutung nur ermessen, wenn wir uns daran erinnern, dass nach eben diesem geistlich-päpstlichen Recht und seinen Ordnungen die westlich-katholische Kirche seit dem Hochmittelalter strukturiert wurde und die römisch-katholische Kirche bis zum Jahr 1917 und dem Erlass des Codex iuris canonici nach diesem Recht gelebt hat.
Im Jubiläumsjahr 500 Jahre Reformation geht die Baden-Badener Ausstellung eigene Wege. Während sonst das Geschehen des 16. Jahrhunderts, beginnend mit Luthers Thesenanschlag 1517, der Bedeutung der Reformation in unserer Zeit gegenüber gestellt wird, werden hier die 500 Jahre in einer einzelnen Stadt insgesamt in den Blick genommen. Es war eine »Reformation mit Hindernissen«, weil auf die reformatorische Bewegung eine Rekatholisierung folgte, die Markgrafschaft Baden-Baden lange rein katholisch geprägt war und erst seit 1832 eine evangelische Gemeinde in der Kurstadt existiert, die bis heute als Minderheit besteht.
In diesem Aufsatz wird die Zeit vor der Union seit 1803 geschildert; es werden dabei weniger die theologisch-kirchlichen Vorbereitungen der Union behandelt, die bereits verschiedentlich dargestellt wurden. Neu ist vielmehr, dass das zeitgleiche gesellschaftliche Leben in Karlsruhe neben die Vorbereitungen der Kirchenvereinigung in den Blick genommen wird, wobei vier Hauptpersonen im Mittelpunkt stehen. Dadurch ergeben sich Gegensätzlichkeiten bei Gleichzeitigkeit aber auch bisher kaum
beachtete Gleichbehandlungen der beiden Konfessionen schon in diesen Jahren. Neu herangezogene Quellen lassen immer wieder neue Entdeckungen machen, die im Blick auf Hebel und Ewald fast so etwas wie Entmythologisierungen darstellen.
Überhaupt stellt sich heraus, wie wenig die Kirchenvereinigung in diesen Jahren ein Thema war, selbst bei den mit der Vorbereitung Beauftragten, wohl nur mit einer Ausnahme, Sander. – Das internationale Geschehen als weiterer zeithistorischer Hintergrund bleibt unberücksichtigt.
Jubiläen geben Anlass sich zu erinnern. Der Erinnerung und Vergewisserung dienen
Veranstaltungen wie Feiern oder Tagungen und Seminare, mehr noch aber Veröffentlichungen. Das war ebenfalls bei den zurückliegenden Unionsjubiläen der Fall, insbesondere bei dem 100-Jahre-Jubiläum der Union 1921, doch auch bei den anderen
genannten.
Im Allgemeinen handelt es sich um historische Rückblicke, wobei die Vorgeschichte meist mit einbezogen wird, leider so gut wie nie die konkrete Nachgeschichte. Oft werden Bezüge zur Reformation 1517 und zum Reichstag zu Worms 1521
hergestellt. – Im Folgenden wird eine bibliographische Übersicht geboten, keine
tiefergehende inhaltliche Analyse.
Etwas Romantik klingt im Titel an, aber es geht hier nicht darum die Vergangenheit zu verklären sondern wir versuchen ein Licht zu werfen auf die tief greifende Veränderung und Verwandlung der religiösen Landschaft in Deutschland, die man Reformation nennt und deren Nachwirkung und Folge es ist, dass es hier im Kraichgau evangelische Gemeinden bis heute gibt.
Wer sich diesem Thema widmet, muss bei David Chyträus – eigentlich David Kochhaf – beginnen, einem Pfarrersohn aus Menzingen. Chyträus besuchte die Lateinschule in Gemmingen, studierte Theologie in Wittenberg, wurde dort von Melanchthon gefördert und schließlich zum Professor in Rostock berufen. In seiner berühmten Rede de Craichgoia von 1558 hat er ein Loblied auf den Kraichgau gesungen, zu einer Zeit, in der noch alles in Blüte stand und jene furchtbaren Kriege und
Verwüstungen noch fern waren.
Als „Zeitzeuge“ soll ich erzählen, wie ich die Kriegs- und Nachkriegszeit und die Kirche in dieser Zeit erlebt habe. Ich will es versuchen. Es ist allerdings für mich gewöhnungsbedürftig, Zeitzeuge für Nachgeborene zu sein. Es ist ein deutliches
Zeichen des Alters! Allzu viel darf man von mir nicht erwarten, wenn es um die Kriegs- und unmittelbare Nachkriegszeit geht. Ich bin 1934 in Freiburg geboren und in Lahr in einem kleinbürgerlichen Elternhaus aufgewachsen. Am Kriegsende war ich 11 Jahre, gehöre also zu der bevorzugten Generation, die am Kriegsgeschehen nicht mehr aktiv beteiligt war. Es sind darum nur Kindheitserinnerungen, die ich aus der Kriegszeit weitergeben kann. Auch in den ersten Jahren der Nachkriegszeit war ich noch ein Junge, dann Heranwachsender, der allerdings in der kirchlichen Jugendarbeit, vor allem durch die Schülerarbeit, als Jugendleiter und als Helfer im Kindergottesdienst entscheidend geprägt worden ist und intensive Erfahrungen mit Kirche gemacht hat. Als ich 1953 mit dem Theologiestudium begonnen habe, waren immer noch Nachwirkungen des Krieges zu spüren. Man freute sich, wenn man am Studienort ein nahrhaftes Paket von zu Hause bekommen hat. Man begegnete noch Kommilitonen, die spät aus der Kriegsgefangenschaft entlassen worden waren oder als Flakhelfer die letzte Kriegszeit erlebt und in dieser Zeit sich dann für den Beruf des Pfarrers entschieden hatten. In die Studienzeit fallen auch die ersten Begegnungen mit der Landeskirche – durch den damaligen Ausbildungsreferenten Heidland, später mit Oberkirchenrat Hof.
Die Aktenbestände aus alten Zeiten bestehen zumeist aus Anordnungen der Obrigkeit und dem Nachweis ihrer Durchführung oder anderen Reaktionen der nachgeordneten Behörden und Personen. Selten wird „die Stimme des Volkes“ unmittelbar aktenkundig. Dies aber ist der Fall in einer Akte über die Einführung des neuen Gesangbuchs für die Deutsch-reformierten Gemeinden der Kurpfalz im Jahr 1785. Darin befindet sich als Abschrift ein sechs Seiten umfassendes, an die in Mannheim residierende Landesregierung der Kurpfalz gerichtetes Schreiben, das energisch gegen die bevorstehende Einführung des neuen Gesangbuchs protestiert. Es fällt vor allem auf durch die große Zahl von 138 Unterschriften, höchstwahrscheinlich von Gemeindemitgliedern, sowie durch die temperamentvolle und selbstbewusste Art, in der die von unterschiedlichen Perspektiven bestimmten Argumente vorgetragen werden. Als Dokument einer freien Meinungsäußerung seitens des Kirchenvolks und als Beitrag zur Geschichte des Gesangbuchs in der Kurpfalz soll es an dieser Stelle im Wortlaut zusammen mit einem knappen Kommentar veröffentlicht werden.
Einheit des religiösen Bekenntnisses im Sinne des Grundsatzes ‚religio vinculum rei publicae‘ war im Reich der Frühen Neuzeit bekanntlich Merkmal seiner ständischen Glieder, nicht des Reiches selbst. Dieses Diktum gilt gleichermaßen für diejenigen
Obrigkeiten, denen die Reichsstandschaft nicht zukam, nämlich die Reichsritterschaft. Mit Artikel 26 war sie in den Augsburger Religionsfrieden miteinbezogen worden, was § 28 des Osnabrücker Friedensinstrumentes festschrieb. Einem evangelischen
Reichsritter, der zudem über den Patronat gebot, kam folglich unbezweifelbar das Recht zu, seine Konfession und die seiner Untertanen zu bestimmen. Im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges bildete sich dafür in der juristischen Literatur mit Ius reformandi der Terminus aus, den das Osnabrücker Friedensinstrument (IPO) erstmals reichsrechtlich rezipierte.
Die geschichtliche Bedeutung des Augsburger Religionsfriedens „als die auf das Reich […] bezogene Lösung jenes universellen Problems, das eine gute Generation zuvor mit der Reformation aufgebrochen war“, ist unstrittig. Sein berühmter
Grundsatz ‚Cuius regio, eius religio‘ – wenn so auch erst 1612 von dem Greifswalder Juristen Joachim Stephani formuliert – prägte über ein Jahrhundert die konfessionelle Landkarte des Reiches. Der Religionsfrieden sprach den Reichsständen die
Entscheidung über das in ihrem Herrschaftsgebiet geltende Bekenntnis zu und dehnte damit den Landfrieden dauerhaft auf den religiös-kirchlichen Bereich aus. Der Blick der Forschung fokussierte sich denn auch auf geschlossene Territorien wie Sachsen, Württemberg u. a. m., was nicht zuletzt der günstigen Quellenlage geschuldet war. Hierzu hat Axel Gotthard zurecht angemerkt, dass der Religionsfrieden zwar den Religionsbann der Reichsstände komplettierte, für die „Schütterzonen“ des Reiches aber genug Fragen offenließ. Man darf hinzufügen, hätten seine Schöpfer auch nur den Versuch unternommen, all die offenen Fragen zu lösen, er wäre schwerlich auf den Weg gebracht worden. Zu diesen „Schütterzonen“ zählte nicht zuletzt Franken mit der Präsenz zahlreicher reichsritterschaftlicher Herrschaften. Für solche Räume findet sich im Zedlerschen Universallexikon den Begriff „Territorium non clausum“.
Zwischen 1650 und 1802 wurden vor dem evangelischen Ehegericht der freien Reichsstadt Ehe- und Scheidungsklagen der protestantischen Bevölkerung verhandelt. Vor allem Frauen nutzten diese Gerichtsinstanz, um ihre Rechte zu wahren oder die Trennung von ihren Ehemännern durchzusetzen. Die überlieferten Prozessakten gewähren einen detaillierten Blick auf die alltäglichen Streitereien und Händel zwischen Eheleuten und zeigen, wie strukturell konflikthaft das Zusammenleben von Männern und Frauen in der frühen Neuzeit war. Die Institution Ehe erwies sich im Verlauf der Geschichte als überaus wandlungs- und anpassungsfähig: Bis ins 12. Jahrhundert hinein stand hauptsächlich ihre politische Bedeutung als bündnisstiftendes Element zwischen Adelsfamilien im Vordergrund, im katholischen Mittelalter wurde die Ehe zum Sakrament erhoben und geriet damit verstärkt unter kirchlichen Einfluss. In der Reformation wurde sie zu einem »weltlich Ding« erklärt, im Zuge der Aufklärung traten die konfessionellen Legitimationsmuster schließlich in den Hintergrund, die Ehe wurde zunehmend als Bereich des Zivilrechts definiert und seit dem 19. Jahrhundert im Bürgertum die einzige standesgemäße, gesellschaftlich akzeptierte Form des Zusammenlebens von Männern und Frauen.
Der liberale Südwesten
(2010)
Die neuere Protestantismusgeschichte lässt sich nicht allein im Rahmen politischer und rechtlicher Grenzen des Territorialstaates schreiben. Theologie- und frömmigkeitsgeschichtliche Entwicklungen reichen über Territorialgrenzen hinweg. So kann man für die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts von einem kirchlich-liberalen Südwesten sprechen, der die bayerische Pfalz und das Großherzogtum Baden umfasst. Auf nationaler Ebene waren die Kirchlich-Liberalen seit 1865 im Deutschen Protestantenverein organisiert. Der Verein, die zentrale Vergesellschaftungsform des Bürgertums im 19. Jahrhundert, war ein Modell der sozialen Organisation von Religion, der territoriale Grenzen überschreiten konnte. So stand die Verbindung im Deutschen Protestantenverein quer zu einer territorial strukturierten Religion und Kultur. Und doch blieb der nationale Verein über seine Landes- und Ortsvereine auch in einen territorialen und lokalen Rahmen eingebunden. Zugleich weisen die regionalen Vereine je eigene Prägungen auf, die sie voneinander unterscheiden. In der nachfolgenden Darstellung der Entwicklung des badischen und des pfälzischen Protestantenvereins im Kontext des Deutschen Protestantenvereins sollen Gemeinsamkeiten und Unterschiede innerhalb des liberalen Südwestens deutlich werden.