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Im Stadtarchiv Freiburg lagert unter der Signatur Cl Militaria 101 , fol. 39r-41v, ein Schriftstück
aus dem Deutschen Bauernkrieg von 1525. Es trägt die Überschrift "Handlung vnd feldartickel,
so furgenomen worden sind vjf montag nach der alten vaßnacht [ 6. März] von allen
hujfen vnd reten, so sich zusammen verpjlicht in dem namen der heilgen vnzerteilten dryvaltigkeit
anno etc xvc xxv [1525]" .
Unschwer erkennt man in der sorgfältig erstellten Handschrift ein zentrales Dokument aus
der Erhebung von 1525 wieder: die in der modernen Geschichtswissenschaft sogenannte
„Memminger Bundesordnung". Diese wurde von den Führern der drei oberschwäbischen
Bauernhaufen am 6. und 7. März in Memmingen als Verfassung der von ihnen gegründeten
„Christlichen Vereinigung" beraten und verabschiedet.' Wenig später wurde sie gedruckt; was
die Bedeutung erkennen lässt, die ihr damals beigemessen wurde. Denn nur zwei bäuerlichen
Programmschriften, den „Zwölf Artikeln" und der „Memminger Bundesordnung", widerfuhr
die Auszeichnung, im Druck bekannt gemacht zu werden. Bei genauerem Hinsehen wird aber
auch deutlich, dass die Freiburger Handschrift keine bloße Abschrift des gedruckten Textes war.
Durch Streichung, Abwandlung und Hinzufügung von Artikeln war sie vielmehr eine eigene,
für sich stehende Fassung der gedruckten „Memminger Bundesordnung" - eine nach ihrem archivalischen
Lagerort sogenannte „Freiburger Bundesordnung".
Eine der prächtigsten und bekanntesten Handschriften der St. Galler Stiftsbibliothek ist das sogenannte Wolfcoz-Evangelistar (St. Gallen, Stiftsbibliothek 367), dessen künstlerischer „Wert den berühmtesten Werken der Schule ebenbürtig“ ist. Schlägt man den Codex auf, so beeindrucken die großen Initialen in Gold und Silber, die mit sicherer Hand und in gereifter Ornamentik umgesetzt werden. Auch die Schrift wird mit Edelmetallen verziert und fügt sich wegen ihres präzisen und breiten Duktus’ nahtlos in das prunkvolle Gesamtbild ein. Klar und raumgreifend erscheint dem Betrachter das Layout, was auf den Buchtyp und seine Funktion zurückzuführen ist. Das Evangelistar enthält Textabschnitte
– Perikopen – aus den Evangelien, die nach den Festen des Kirchenjahres geordnet sind und in der Messe verlesen werden. Die Handschrift steht also in der Öffentlichkeit, soll repräsentativ wirken und beim Vorlesen gut zu erkennen sein. In der Regel kam dem Diakon diese Aufgabe zu, „an Festtagen las vielfach der Bischof selbst“ die Perikope aus dem Evangelium vor. Der feste
Platz in der Liturgie sicherte diesem Buchtyp und so auch dem ‚Wolfcoz-Evangelistar‘ den „kostbarsten Ornat“.
Im Frühjahr des vorvergangenen Jahres ist dem Rosgartenmuseum in Konstanz
und seiner Leiterin Frau Elisabeth von Gleichenstein etwas gelungen, was einer kleinen
Sensation gleichkam. Im Museum waren vom 27. Februar bis zum 17. April 2005 neben
vielen anderen Exponaten alle europäischen Abschriften einer illustrierten spätmittelalterlichen Geschichtschronik versammelt, die nicht nur den Bodenseeraum, sondern auch
die Stadt Konstanz »in aller Welt« berühmt gemacht hat. So verkündet es jedenfalls eine
wichtige Abschrift der Chronik, die noch heute im Rosgartenmuseum Konstanz verwahrt
wird. Es heißt dort im Eingang der Handschrift in Abwandlung des 18. Psalms: In omnem
terram exiuit nomen Constancie, et divulgatum est nomen eius in univma terra. Die Übersetzung
lautet: Ȇber die ganze Erde erging der Name von Konstanz, und dieser Name wurde auf
der ganzen Welt verbreitet«. Nach Auffassung der Abschrift haben wir es also bei dem
in der Chronik niedergelegten Ereignis durchaus mit einem für die damalige Zeit »welthistorischen« Ereignis zu tun. Es trug sich nicht nur in Konstanz zu, sondern war auch
Impulsgeber für eine umfangreiche und vielfältige Tätigkeit im Bereich der regionalen
wie lokalen Historiographie. Es sei in diesem Zusammenhang nur an die Schreibstube
des Chronisten Gebhard Dächer (ca. 1425-1471) erinnert, die im Rahmen der Richental-Rezeption eine ebenso wichtige wie vielfältige Rolle spielt, auf die hier aber nicht näher
eingegangen werden kann.
Vom Bodensee an den Neckar
(2005)
Wer heute eines der zahlreichen in der
Säkularisation von 1802/03 aufgehobenen
Klöster unserer Heimat mit ihren z. T. wieder
prachtvollen Bibliothekssälen besucht, stellt
sich angesichts leerer oder nur lückenhaft
gefüllter Regale die Frage, wo die in Jahrhunderten
entstandenen und zusammengetragenen
wertvollen Handschriften und Buchbestände
geblieben sind. Sofern sie nicht als
Opfer sinnloser Zerstörung oder durch Unverstand
für immer verloren gingen, wurden sie
meistens in alle Winde zerstreut.
Bei der Auflösung des Lehrinstituts St. Ursula im Jahr 2015 wurden unter anderem auch hochinteressante Fragmente gefunden. Es sind Blätter ehemaliger liturgischer Handschriften, die hauptsächlich zu Brevieren gehörten, und die im
14. Jahrhundert auf Pergament in einer gotischen Textura geschrieben wurden. Wie die späteren Eintragungen der Konventschreiberinnen des Villinger Klarissenklosters zeigen, waren die Fragmente als Einbände von Rechnungsbüchern der Klarissen vorgesehen. Dazu wurden die Handschriften aufgelöst, nachdem sie obsolet geworden waren, um als Einzel – oder auch Doppelblätter für Einbände der Rechnungsbücher benutzt zu werden.
Die Anfänge der Reichenauer Buchmalerei im IX. Jahrhundert sind lange von St. Gallen aus definiert worden. Dort arbeitete – nach Adolf Merton – ab etwa 825 die ,Wolfcoz-Gruppe‘, die aufwendig ornamentierte Handschriften herstellte, im Lauf des Jahrhunderts ihre klassische Ausprägung fand und gegen Ende der Karolingerzeit einen exuberanten Spätstil hervorbrachte. Die Reichenau übernahm – nach dieser Auffassung – in der ersten Hälfte des X. Jahrhunderts mit dem Homiliar Karlsruhe Aug. XVI einen Teil dieser Ornamentik und fand mit dem Evangelistar Darmstadt 1948, dem „Gero-Codex“, vor 969 ihren eigenen Stil. Was den sanktgallischen Teil dieses grob skizzierten Gesamtbildes betrifft, so hat diesen Anton von Euw vor wenigen Jahren denkmalhaft beschrieben.
Der Mittelpunkt des monastischen Lebens ist seit
Jahrhunderten die Heilige Schrift. Sie ist nicht
nur Gegenstand persönlicher Meditation, sondern
die Grundlage des klösterlichen Betens. Die Ordensleute versammelten sich siebenmal zum gemeinsamen Beten, dessen Texte dem Alten und
Neuen Testament entnommen sind. Es waren im
Mittelalter viele Codices zur Feier der Messe und
der Offizien nötig. Doch im Laufe des 12. Jahrhunderts, durch die häufige Abwesenheit des
päpstlichen Hofes von Rom bedingt, wurde ein
gekürztes Offizium notwendig.
Wenn ein kultivierter Mensch des 9. Jh. den Blick zurück auf seine Bildungslaufbahn
warf, wird er sich kaum einer Zeit erinnert haben können, in der ihn
nicht Dichtung in irgendeiner Form beschäftigte. Die Dichtung des Alten Testaments,
die Psalmen, waren die ersten lateinischen Texte, mit denen die Schüler
die gelehrte Sprache lesen und schreiben lernten. Fabelschreiber wie Avian und
Moralschriftsteller wie Ps.-Cato waren die ersten Begleiter der Schüler in die Welt
des klassischen Lateins. Die großen christlichen Dichter der Spätantike, die
biblische Themen in klassische Formen gebracht hatten, waren unverzichtbare
Studienbücher der lernenden Jugend.
Schon früh wurde darauf Wert gelegt, dass die Schüler das Latein nicht nur
lesen, sondern schreiben und sprechen konnten. Ekkehard IV. hat uns in seiner
Fortsetzung der Casus St. Galli eine Anekdote aufbewahrt, mit der er aus einer
hundertjährigen Distanz die »gute alte Zeit« in der St. Galler Klosterschule zurückruft:
Salomo III., Bischof von Konstanz und Abt von St. Gallen und selbst
einst dort Schüler unter Notker Balbulus, ist zu Beginn des 10. Jh. zu Besuch im
Kloster und visitiert die Schule. Die Schüler setzen ihn aus Spaß als ihren Lehrer
ein, woraufhin er sie mit einer scherzhaften Strafe belegt, aus der sie sich befreien
müssen: »[Und als er dagegen fragte]: ›Wie das?‹, redeten ihn die ganz Kleinen nach ihrem
Wissen lateinisch an, die Mittleren rhythmisch, die übrigen aber metrisch, ja gar rhetorisch
wie für die Rednerbühne.«
Daraufhin freut Salomo sich, dass die Studien immer noch so gedeihen, wie sie es
in seiner Jugend getan haben; er fühlt sich offenbar an die eigene Schulzeit
erinnert. Die erzählende Quelle stimmt mit den Befunden der Handschriften
überein, wie im Kapitel zu St. Gallen gezeigt werden wird: Nach dem Elementarunterricht
lernten die Schüler zuerst rhythmische, dann klassisch-quantitative
Dichtung und zwar bis zur aktiven Kompetenz in beiden Formen. Nicht nur
Dichtung, sondern das Dichten selbst wurde gelehrt, wie man an den extemporierten
Versen der Schüler sieht. Auch von solchen Schülergedichten sind eine
Handvoll erhalten geblieben. Die Verwendung von Rhythmik und Metrik in der
Schule ist kein Phänomen vom Ende des Jahrhunderts, die Kontinuität des
Curriculums reicht viel weiter zurück: Schon in einer schulnahen Handschrift
vomBeginn des 9. Jh. findet sich diese charakteristische Kombination. Salomos
Schulerfahrung und die der chüler zu Beginn des 10. Jh. ist also Teil einer alten
St. Galler Tradition.
Wie in vielen Archiven blieben auch in Villingen
die als Einbände benutzten Pergamentfragmente
ohne Bedeutung. Sie waren uninteressant und
wurden erst in den neuesten Forschungen dem
Dornröschenschlaf entrissen. Die ehemaligen,
meist liturgischen Codices wurden nicht mehr
gebraucht, sie wurden aufgelöst und als Einbände
z.B. städtischer Archivalien benutzt. Das wertvolle
Pergament war ein stabiler Schutz für die darin
aufbewahrten Dokumente. Dadurch wurde eine
große Anzahl liturgischer Bücher früherer Jahrhunderte
zerstört. Die in den Fragmenten
eingebundenen Archivalien haben meist nur lokalgeschichtliche
Bedeutung, während der Inhalt der
Fragmente in vielen Fällen von überregionalem,
wenn nicht internationalem Interesse ist. Durch
diese „Zweitverwendung” konnten sie als „Überbleibsel”
mittelalterlichen Kulturgutes erkannt,
erforscht und letztendlich gerettet werden.
Mittelalterliche Handschriften aus der Bibliothek des Benediktinerklosters St. Georgen in Villingen
(2008)
Bildung und Kultur in Deutschland stehen neuerdings zum Verkauf. Im „Kulturgüterstreit“
(„Handschriftenstreit“) zwischen der Badischen
Landesbibliothek in Karlsruhe und der baden-württembergischen Landesregierung um eine eventuelle Veräußerung von Handschriften hat die
Politik wieder einmal jegliches Fingerspitzengefühl
vermissen lassen. Ein Verkauf der Handschriften
scheint als Folge des nationalen und internationalen Protestes zwar abgewendet, doch ist weiterhin
Misstrauen gegenüber solchen politischen Entscheidungen angebracht. Auch Handschriften des
ehemaligen Klosters St. Georgen im Schwarzwald
bzw. des frühneuzeitlichen Benediktinerklosters in
Villingen wären von einem Verkauf betroffen gewesen. Das Folgende will daher nachdrücklich aufmerksam machen auf die mittelalterlichen Codices
einer Klosterbibliothek, die vom 17. bis zu Beginn
des 19. Jahrhunderts in Villingen beheimatet war.
Kulturgüterkampf in Baden
(2010)
Am 1. Dezember 2008 wurde in der Universität Karlsruhe durch die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg das Gutachten der Expertenkommission zum Thema »Das Eigentum an Kulturgütern aus badischem Hofbesitz« der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein zahlreiches Publikum im großen Tulla-Hörsaal folgte den Ausführungen der Autoren, sechs an der Zahl, die sämtlich zugegen waren und sich der Diskussion stellten. Das Gutachten schafft Klarheit über die historischen und juristischen Aspekte einer heftigen Kontroverse, die seit September 2006 Gegenstand zahlreicher Veröffentlichungen
gewesen ist.
Es ist eine „Heimkehr auf Zeit", wenn im Herbst 2003 eine kostbare Auswahl von Buchschätzen aus der ehemaligen Salemer Klosterbibliothek für einige Wochen an den Bodensee zurückkehrt, auch wenn sie nur eine Ahnung vom einstigen Reichtum an illuminierten Pergamenthandschriften, an Drucken und kostbar gebundenen literarischen und wissenschaftlichen Werken des im Jahre 1824 auf 50 000-60 000 Bände geschätzten Bestandes geben kann.
Gebete stets griffbereit
(2016)
Ende des Jahres 2015 erwarb die Badische Landesbibliothek eine herausragende Kostbarkeit: das handschriftliche
Gebetbuch der Katharina Roeder von
Rodeck. Die badische Benediktinerin hat
das kleinformatige Gebetbuch im Jahr
1540 eigenhändig und für den persönlichen Gebrauch niedergeschrieben. Seine spektakuläre Besonderheit besteht
darin, dass es als Beutelbuch erhalten
geblieben ist.
Beutelbücher sind in der mittelalterlichen
Malerei sehr häufig abgebildet, haben
sich im Original jedoch äußerst selten
erhalten. Insgesamt sind nur 23 mittelalterliche Beutelbücher bekannt. Aus dem
16. Jahrhundert existieren noch einige
Nachfahren dieses Einbandtyps. Eines
von ihnen ist das Gebetbuch der Katharina Roeder von Rodeck, gebunden in
Kalbsleder auf Buchenholz mit drei Bünden und einfacher diagonaler Streicheisenlinierung auf den Buchdeckeln. Sehr
wahrscheinlich wurde der Einband im
17. Jahrhundert erneuert. Deutliche Spuren von Handschweiß zeigen, dass das
Gebetbuch intensiv benutzt wurde.
Die Handschrift im Kleinstformat von 98
x 76 mm umfasst 206 Blätter aus Papier.
Auf jeder Seite hat sie zwischen 13 und
16 Zeilen untergebracht. Der Buchblock
wurde deutlich am Rand beschnitten,
der Schnitt blau eingefärbt.
Fehlplaziert!
(2013)
„Schokolate“ im Handschriftenbestand? Unzweifelhaft war das für die Verfasserin dieses
Beitrags von höchstem persönlichem Interesse. Schon beim ersten Hinsehen erwies sich
allerdings ein zweiter Umstand als gravierend: Da wo sie ist, gehört die Handschrift unter
dem Aspekt der Regionalität überhaupt nicht hin.
Detlev Hellfaier hat sich wiederholt mit Literaturarchiven, literarischen Nachlässen
und Autographen als Landesbibliotheksaufgabe befasst und dabei die „Region“ als ausschlaggebendes Kriterium für den Erwerb von Handschriften beschrieben.
Seit dem
19. Jahrhundert werden Autographen und Nachlässe als Zeugnisse des geistigen und
kulturellen Profils einer Region in den Landesbibliotheken gesammelt. Die Pflege, Ergänzung, Erschließung und Präsentation solcher Bestände ist genuin Aufgabe einer modernen Regionalbibliothek – so ist es nicht nur in Strukturempfehlungen festgehalten, so ist
es gängige Praxis. Dabei bemühen sich die Landesbibliotheken partnerschaftlich um das
Bilden zusammenhängender Bestandskomplexe hinsichtlich personaler, institutioneller
und thematischer Überlieferung. Ein solchermaßen systematischer Bestandsaufbau und
eine regionale Schwerpunktbildung liegen ja ganz grundsätzlich auch im Interesse der
Forschung.
Historisches Erbe in der Region? Bei der „Schokolate“ haben wir es mit einer Versprengten zu tun. Darum war sogar die Urheberschaft der Handschrift zeitweilig nicht
mehr bekannt. In Karlsruhe befindet sie sich ganz außerhalb ihres Entstehungskontextes,
sie blieb unzulänglich erschlossen und von der Forschung bisher unbemerkt.
Mit großzügiger Unterstützung der Kulturstiftung der Länder und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg konnte
die Badische Landesbibliothek Ende letzten Jahres eine besondere Kostbarkeit
mittelalterlicher Überlieferung erwerben: das 1540 entstandene Gebetbuch der
Benediktinerin Katharina Roeder von Rodeck.
Die von der Burg Rodeck im Ortenaukreis stammende Katharina Roeder hat
das Gebetbuch im nordbadischen Kloster Frauenalb eigenhändig und für den
eigenen Gebrauch niedergeschrieben und mit detailfreudigen Federzeichnungen ausgemalt. Insgesamt sechs ganzseitige farbige Federzeichnungen, zahlreiche prächtige Randbordüren sowie ein wohl nur kurze Zeit später eingebrachtes Pergamentblatt mit der Darstellung einer Mondsichelmadonna sind in der
Handschrift zu finden. Der Text selbst, dessen Anfertigung Katharina Roeder laut
Eintrag am Nikolaustag des Jahres 1540 beendete, ist bislang noch unerforscht.
Für die Regionalgeschichte Badens und die Frömmigkeitsgeschichte der Frühen
Neuzeit ist das Gebetbuch einer gebildeten Frau des 16. Jahrhunderts von außerordentlicher Relevanz.
Angesichts neuer Herausforderungen und knapper werdender Mittel geraten die historischen Bestände als Träger des schriftlichen Kulturerbes zuweilen ein wenig aus dem Fokus. Doch gelingen hin und wieder trotz gestiegener Preise auch in diesem Bereich einzigartige Neuwerbungen. So ging es der Badischen Landesbibliothek Ende 2015: Sie konnte eine kostbare spätmittelalterliche Handschrift erwerben, deren Geschichte gleich mehrfach mit Baden und der BLB verbunden ist. Ermöglicht wurde dies durch die großzügige und unbürokratische Unterstützung der Kulturstiftung der Länder, der Stiftung
Kulturgut Baden-Württemberg und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Bei der Suche nach Fragmenten deutscher Rechtstexte des Mittelalters konnten in der Vorarlberger Landesbibliothek in Bregenz Rückenfalze an einem Sammelband als Teile eines Registers zum Stadtrecht von Augsburg bestimmt werden. Wenn sie auch nur geringe Textspuren überliefern, so liegt ihr Wert darin, dass sie die Spur einer der wenigen Pergament-Handschriften dieses Textes überliefern, der meist in Papierhandschriften erhalten ist.
Ein Haus- und Arzneibuch des 15. Jahrhunderts aus der Bibliothek des Sammlers Joseph von Laßberg
(2006)
Vor 200 Jahren, am 19. Januar 1805, konstituierte sich die „Gesellschaft der Freunde vaterländischer Geschichte und Naturgeschichte an den Quellen der Donau"', die heute noch als „Verein für Geschichte und Naturgeschichte der Baar" floriert.
Joseph Freiherr von LAßBERG, ( 1770- 1855) gehörte zu den Gründern der Gesellschaft. LAßBERG, der besonders als Handschriftensammler und früher Germanist bekannt wurde, war damals als Landesoberforstmeister bei der Fürstlich Fürstenbergischen Zentralverwaltung in Donaueschingen tätig. In der neu gegründeten Gesellschaft war er daher für das Gebiet der Naturgeschichte im Allgemeinen und die Forstwirtschaft im Besonderen zuständig. Joseph von LAßBERG, der – wie seine Bibliothek zeigte – ohnehin enzyklopädisch interessiert war, sammelte natürlich nicht nur literarische Handschriften im engeren Sinne, wie zum Beispiel seine berühmte 'Nibelungenlied'-Handschrift (C), sondern auch fachliterarische.
Im Urkundenbestand des Stadtarchivs Freiburg befindet sich ein undatiertes broschiertes Doppelheft, das zeitlich wohl um das Jahr 1522 einzuordnen ist. Es handelt sich dabei um die Niederschrift aus der Hand eines Freiburger Ratsschreibers von Rechtfertigungsaussagen eines nicht
genannten evangelisch Gesinnten, der Anschuldigungen eines Münstergeistlichen zurückweisen
will, er habe sich mehrmals öffentlich gegen dessen katholische Predigten geäußert. Die Beschaffenheit und das Äußere des Hefts geben indes mancherlei Rätsel auf. Seine Blätter sind beidseitig
in Spalten (mit Ausnahme von Blatt 1) beschrieben, wie wir es etwa auch aus den Freiburger
Ratsprotokollen kennen, freilich mit Streichungen, Einschüben und eingenähten Viertel- oder
Halbblättern. Daraus ist zu schließen, dass es sich um schriftliche Eingaben des Angeklagten
bei einem Verhör handelt, das sich über mehrere Termine bzw. Tage erstreckte; diese hat der
Schreiber sodann im Protokoll wörtlich übernommen. Diese Vermutung wird dadurch erhärtet,
dass die Antworten des Angeklagten recht detailliert ausfallen, mit zumeist getreu zitierten Belegstellen aus beiden Testamenten der heiligen Schrift sowie dem „Decretum Gratiani", sowohl
auf Deutsch als auch auf Latein, die mündlich kaum so hätten vorgetragen werden können. Es
verwundert dennoch, dass der Schreiber einer katholisch gebliebenen Stadt dieses evangelische
,Beweismaterial' in solcher Ausführlichkeit zu Papier gebracht hat, es sei denn, die Obrigkeit
wollte sehr genaue Auskünfte über das Ausmaß der evangelischen Gesinnung in der Stadt und
den Kenntnisgrad ihrer Anhänger gewinnen. 2 Noch befremdlicher ist die Tatsache, dass das Heft
die Antworten auf zwei Beschwerdepunkte enthält, eine dritte jedoch nach zunächst niedergeschriebener, dann gestrichener Inhaltsangabe weglässt. Darauf wird zurückzukommen sein.
Drei Wiborada-Handschriften
(1976)
„Sie pflegte auch einigen sehr ehrwürdigen Vätern in diesem Kloster zur
Umhüllung der Bände der heiligen Bücher mit eigenen Händen schöne Tücher
zu weben "- auf so kunstvolle und persönliche Art trat die junge, vornehme
und fromme Wiberat um die Wende vom IX. zum X. Jahrhundert in Verbindung
mit dem Kloster St. Gallen, bei dem sie am 1. Mai 926 als Rekluse und
Martyrin des Ungarneinfalls gestorben ist. Bücher sind ihr teuer gewesen und
in Büchern lebte ihr Andenken fort und verbreitete sich weit über St. Gallen
hinaus in Schwabens Klosterlandschaft, während der Wiboradakult nur in bescheidenem
Maß an der Stelle gepflegt wurde, wo sie zuletzt inkludiert war,
und wo fast das ganze Mittelalter hindurch in ihrer Nachfolge Reklusen
lebten: auf dem Hügel der Magnus-Kirche unweit des Stifts, jetzt einem
Teil der Altstadt von St. Gallen.