Filtern
Erscheinungsjahr
- 2002 (241) (entfernen)
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (241) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (241)
Gehört zur Bibliographie
- nein (241)
Schlagworte
- Geschichte (39)
- Biografie (23)
- Bruchsal (21)
- Lörrach (12)
- Architektur (9)
- Karlsruhe (9)
- Kraichgau (8)
- Baudenkmal (7)
- Freiburg im Breisgau (7)
- Baden (6)
Dr. Peter Volz 1903-2002
(2002)
Am 5. März 2002 starb Dr. Peter Volz in Heidelberg, kurz vor Vollendung des 99. Lebensjahres. Er war einer der letzten universalen Bodenzoologen, der sich intensiv mit zahlreichen Tiergruppen quer durch das Tierreich befasste. Er erarbeitete sich nicht nur die entsprechenden Artenkenntnisse, sondern betrachtete zugleich ihre Biologie und - als das Wort noch lange
nicht Mode war - ihre Ökologie. Die Bodentiere sah er stets im Zusammenhang mit ihrem Lebensraum und den dort ablaufenden biologischen Prozessen. Den daraus resultierenden Zustand der Böden, vornehmlich Waldböden, und ihre Lebensgemeinschaften, die ihm als Kenner so vieler Tiergruppen in der Zusammenschau als .Physiognomie’ der Böden anschaulich vor Augen traten, versuchte er in der Hauptphase seines wissenschaftlichen Schaffens in einer 'pedozoologischen Standortslehre' zusammenzuführen.
Das Laubmoos Fissidens rivularis (Spruce) Bruch & Schimp. (Fissidentaceae) wurde an fünf Fundstellen am Westrand des
Nordschwarzwalds südöstlich Rastatt (Baden-Württemberg, Südwestdeutschland) festgestellt. Aus Baden-Württemberg
lag bisher nur eine ältere, in neuerer Zeit unbestätigte Angabe vom Ufer des Hochrheins vor. Die Art wird beschrieben und
abgebildet. Das Moos besiedelt im Gebiet ständig überrieselte bis sickernasse oder dauernd überflossene, basenreiche Felsen (Sedimente des Rotliegenden) an Quellen und Bächen in Laubwäldern. Die häufigsten Begleitarten sind Rhynchostegium riparioides, Chiloscyphus polyanthos, Eurhynchium swartzii, Pellia endiviifolia, Brachythecium rivulare und Chrysosplenium oppositifolium.
Nach der Untersuchung der Vegetation und der abiotischen Verhältnisse von zwölf Baggerseen bei Rastatt (südlich von
Karlsruhe, mittleres Oberrheingebiet) ergab sich für diese Gewässer eine Einteilung in drei Phasen. 1. Phase der Ausbaggerung: Das Wasser ist durch Schwebstoffe angereichert. Diese filtern das eindringende Licht schon nach wenigen Metern aus. Pflanzenwachstum ist bis maximal 7 m Tiefe möglich. Unter diesen Bedingungen finden sich nur wenige Pionierarten, darunter drei Characeen-Arten. 2. Klarwasserphase: Nach Beendigung der Ausbaggerung sedimentiert ein Großteil der Schwebstoffe. Das für ein Pflanzenwachstum erforderliche Licht dringt jetzt bis in Tiefen von über 20 m vor. Algen nehmen die in Wasser gelösten Nährstoffe nach kurzer Zeit auf. Die Seen werden “oligotropher” In diesen Gewässern findet man die höchste Artenzahl (zwölf Characeen- und 26 Kormophyten- Arten). 3. Phase steigender Eutrophierung: Hohe Nährstoffkonzentrationen, Algenblüten und im Sommer auftretende sauerstoffarme Bereiche drängen Höhere Pflanzen zurück und verringern besonders die Zahl der anzutreffenden Characeen- Arten. In den Baggerseen beeinflussen die vorhandene Tiefe, das Alter und der Einfluss von Grund- und Rheinhochwasser das Aufkommen der Vegetation. Weitere wichtige Faktoren sind die Gestaltung des Ufers (Flachzonen und Reste alter Gewässerstrukturen), das Vorhandensein von Röhrichten und die aktuelle Nutzung (Baggern, Baden, Angeln, Tauchen).
Mit dem Jahr 1500 kennzeichnet man landläufig den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit. Marbach war damals bereits mehrere Jahrhunderte lang im Besitz der Grafen, seit 1495 Herzöge von Württemberg und als Amtsstadt der politische und
juristische Mittelpunkt des Marbacher Amtsbezirkes. Somit galten die Grundgesetze des Herzogtums Württemberg, nach denen leichtere Vergehen mit Geld- und Haftstrafen, hingegen schwerere Verbrechen mit Landesverweisung, ja oft auch mit Leibes- und Todesstrafen vergolten wurden. Grundlage für die Urteile war ab 1555 die neue württembergische Landesordnung, aber auch Reichsgesetze, wie beispielsweise die 1530 vom Reichstag in Augsburg beschlossene Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V, galt es zu beachten.
Höchste Staatstugend im Reiche König Wilhelms 1. war die Sparsamkeit. Folglich trachtete seine Reorganisation des württembergischen Heeres von 1817 zuerst nach dessen Verminderung. Mochte damit auch der militärische Glanz eines
Friedrich I. passe sein: Ludwigsburg blieb nach wie vor das »schwäbische Potsdam«. 7000 Mann stark war jetzt das württembergische Armeekorps, und 3000 davon standen in Ludwigsburg. Alle Waffengattungen waren hier vertreten: Infanterie, Reiterei, die gesamte Artillerie und der Generalquartiermeisterstab mit der Pionierkompanie. Zur Ausbildung des Offiziersnachwuchses gründete König Wilhelm 1820 die Kriegsschule in der Mömpelgardstraße. 1821 ließ er einen Militärschießplatz einrichten, zwischen der Gießhaus- und der Hohenzollernstraße. Und es gab einen Exerzierplatz an der Stuttgarter Straße.
Selten wohl hat eine Kirche im Land so genau übereinstimmenden Anteilgenommen an der Entwicklung einer Stadt wie die Ludwigsburger Stadtkirche. Sie trägt daher die schlichte funktionale Bezeichnung »Stadtkirche« bis heute zu Recht. Das Schloss war seit 1704 im Bau. Es wuchs sich immer weiter, man möchte sagen: fast unkontrolliert aus. Eine Ansiedlung von Menschen, die mit dem Schloss, sei es mit seinem Bau oder seiner vielfältigen Funktion, zu tun hatten, fügte sich an. Beides, die Entstehung von Schloss und Stadt, geschah ausschließlich auf Grund des Willens eines Mannes, der konsequent, ja stur an seiner Absicht, hier zu residieren, festhielt. Als ihm einmal eine durchaus attraktive Alternative zum Bau in Ludwigsburg, nämlich in der Nähe von Stuttgart beim Weiler Berg, vorgelegt wurde, antwortete er: »Das Fass ist angestochen, der Wein
muss getrunken werden.« Ging nun der Bau des Schlosses und der Stadt auf das Betreiben des Herzogs allein zurück, so wurde der Bau der Kirche in dieser Stadt, obwohl grundsätzlich geplant, eher auf das inständige Bitten und Drängen der jungen Gemeinde hin zu Stande gebracht.
Marbach, die Schillerstadt - das sagt sich leicht und schreibt sich leicht. Aber wie kam es eigentlich dazu? Wie wurde Marbach im allgemeinen Bewusstsein zur Schillerstadt? Wer neu in die Stadt kommt, wundert sich vielleicht auch, an allen Ecken und Enden auf den Namen Schiller zu stoßen. Und dann mag die Frage auftauchen, wie ist das alles gekommen? Seit wann ist das so, wo doch die Stadt selber sehr viel älter ist. Im Folgenden soll gezeigt werden, wie man in Marbach mit der Tatsache umgegangen ist, dass einer der größten deutschen Dichter am 10. November 1759 hier geboren wurde.
Als »früheste eindeutige und ausführliche Erwähnung der besonderen Verhältnisse in der Hart« hat bereits Rudolf Kieß eine Urkunde herangezogen, die erstmals Licht auf Struktur und Organisation einer mittelalterlichen »Waldbesitzergemeinschaft« wirft, die von sieben im Umkreis der Murrmündung gelegenen Orten gebildet wurde. Die Orte, die das nordöstlich von Steinheim gelegene Waldgebiet vom Mittelalter bis zu seiner endgültigen Aufteilung im Jahre 1840 in gemeinschaftlichem Grund- und Nutzungsbesitz hatten, sind bekannt: Marbach, Erdmannhausen, Steinheim, Murr, Pleidelsheim, Beihingen und Benningen. Auf die auffällige Tatsache, dass nur einer der genannten Orte, nämlich Steinheim, mit seiner Markung an die Hart angrenzt, alle anderen aber mehr oder weniger weit davon entfernt liegen, Benningen und Beihingen sogar jenseits des Neckars, hingegen unmittelbare Anrainer der Hart wie Rielingshausen oder Kleinaspach hier aber keinen Waldbesitz hatten, wurde bereits mehrfach hingewiesen.
Die Wiederansiedlung des Bibers (Castor fiber L.) in den elsässischen und badischen Rheinauen
(2002)
Ausgerottet seit Anfangs des 19. Jahrhunderts, wurden Biber - Wildfänge aus dem Rhönetal - an mehreren Stellen in den
Oberrheinauen ausgesetzt: insgesamt 22 Tiere am Muehlbach (1973) und an der Moder (1993-95) im Elsass sowie 4
Tiere an der Rench (1979) in Baden. Zwischen 1998 und 2002 wurde beiderseits des Oberrheins eine Bestandsaufnahme
durchgeführt, über deren Methode und Ergebnisse hier berichtet wird. In 28 elsässischen und 5 badischen Gemeinden konnten Biberspuren nachgewiesen werden. Der geschätzte Bestand beträgt 90-110 Tiere, die sich in zwei getrennte Subpopulationen aufteilen, vorwiegend in der Nähe der beiden Aussetzungsgebiete im Elsass. Drei Jahrzehnte nach den ersten Freilassungen fällt auf, dass viele günstige Lebensräume wie Rheinseitengräben, Abschnitte des Restrheins und große Teile der rechtsrheinischen Auen nicht besiedelt wurden. Als limitierende Faktoren dafür kommen unselektive Bekämpfung von Nutria und Bisam, Straßenverkehr und Ausbreitungshindernisse durch den Ausbau der Rheinauen in Frage. Maßnahmen zur Habitataufwertung, Bestandsstützung und -kontrolle des Bibers im Oberrheingebiet werden vorgeschlagen.
Es wird über neue Fundorte von Blackstonia perfoliata, Chenopodium pumilio, Cirsium eriophorum, Gagea pratensis, G.
villosa, Himantoglossum hircinum, Knautia dipsacifolia, Lotus tenuis, Montia perfoliata, Orobanche hederae, O. minor, O.
teucrii und Phytoiacca americana berichtet. Für Blackstonia perfoliata, Chenopodium pumilio, Lotus tenuis und Orobanche
teucrii werden Vegetationsaufnahmen mitgeteilt.
Zwischen 1996 und 2000 wurde die Besiedlung von Freiflächen unter Hochspannungsfreileitungen (Stromtrassen) auf
Sandböden in Südhessen durch Wildbienen, Grab-, Falten-, Gold- und Wegwespen (Hymenoptera, Aculeata) untersucht.
Das Untersuchungsgebiet, welches als Sekundärlebensraum in etwa 50 Jahren entstanden ist, besitzt ein außergewöhnliches hohes Besiedlungspotential für psammophile und wärmeliebende Arten. Unter den 185 nachgewiesenen Arten befinden sich zahlreiche, deren Populationen wegen des Verlustes an Lebensraum in Südwestdeutschland als stark rückläufig gelten. Bemerkenswerte Arten sind mit ergänzenden Nachweisen versehen. Ihre aktuelle Verbreitung in Hessen wird kommentiert. Neu für die Landesfauna ist die Wegwespe Evagetes pectinipes.
Seit vielen Jahren hat es das nicht mehr gegeben: im Jahr 2001 wurde vom Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe kein neues Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. In der Vergangenheit war eine durchschnittliche Zahl von über 10 neuen Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk pro Jahr die Regel. Das bedeutet nicht, dass bei etwas über 200 bestehenden Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk Karlsruhe nun keine schutzwürdigen Flächen mehr vorhanden wären. Von
BNL und RP gemeinsam sind ungefähr 20 Naturschutzgebiete in Planung und Bearbeitung, viele weitere befinden sich im Entwurfsstadium bei den Fachleuten der BNL.
ln Band 57 dieser Zeitschrift wurde unter der Überschrift „Die Entomologische Arbeitsgemeinschaft berichtet („Entomologentreff“)“ eine irreführende Darstellung veröffentlicht, die der Korrektur bedarf. So heißt es dort, die Arbeitsgemeinschaft sei ’’nach einer mehrjährigen Pause” 1997 wieder aktiviert worden. Tatsächlich hat sie jedoch seit ihrer Gründung am 24. Mai 1967 bis zum heutigen Tag aktiv fortbestanden und es gibt auch keinerlei Anlass dafür, an ihrem
Fortbestand etwas zu ändern. Über ihre Tätigkeit hat der Unterzeichnete in den Hauptversammlungen des
Naturwissenschaftlichen Vereins regelmäßig einen Kurzbericht gegeben; eine zusammenfassende schriftliche Berichterstattung wird hiermit nachgeholt.
»...do wird ich, Ulrich Sárry, sekler der statt ze sant Gallen, und han ingenomen und us geben, altz her nach geschriben stât.« Diese Worte stehen am Anfang des St. Galler Säckelamtsbuches von 1419. Geschrieben hat sie der neue Säckelmeister Ulrich Särri, der am 11. Januar 1419 sein erstes städtisches Amt antrat. Säckelamtsrechnungen sind spannende Quellen: Sie geben uns in knappen Worten Einblick in den Alltag der städtischen Verwaltung. Wie also wurden die städtischen Aufträge organisiert und entlöhnt? Und welche soziale Stellung besaßen die Personen, die diese Aufträge ausführten? Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, solchen wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Fragen am Beispiel der Stadt St. Gallen nachzugehen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Ausgaben im Säckelamtsbuch von 1419. Es waren die ersten städtischen Abrechnungen nach dem verheerenden Stadtbrand von 1418, dessen Flammen wohl auch die Säckelamtsbücher der Jahre 1408 bis 1418 zum Opfer fielen.
Zwischen 1650 und 1802 wurden vor dem evangelischen Ehegericht der freien Reichsstadt Ehe- und Scheidungsklagen der protestantischen Bevölkerung verhandelt. Vor allem Frauen nutzten diese Gerichtsinstanz, um ihre Rechte zu wahren oder die Trennung von ihren Ehemännern durchzusetzen. Die überlieferten Prozessakten gewähren einen detaillierten Blick auf die alltäglichen Streitereien und Händel zwischen Eheleuten und zeigen, wie strukturell konflikthaft das Zusammenleben von Männern und Frauen in der frühen Neuzeit war. Die Institution Ehe erwies sich im Verlauf der Geschichte als überaus wandlungs- und anpassungsfähig: Bis ins 12. Jahrhundert hinein stand hauptsächlich ihre politische Bedeutung als bündnisstiftendes Element zwischen Adelsfamilien im Vordergrund, im katholischen Mittelalter wurde die Ehe zum Sakrament erhoben und geriet damit verstärkt unter kirchlichen Einfluss. In der Reformation wurde sie zu einem »weltlich Ding« erklärt, im Zuge der Aufklärung traten die konfessionellen Legitimationsmuster schließlich in den Hintergrund, die Ehe wurde zunehmend als Bereich des Zivilrechts definiert und seit dem 19. Jahrhundert im Bürgertum die einzige standesgemäße, gesellschaftlich akzeptierte Form des Zusammenlebens von Männern und Frauen.
Es wird erzählt, dass ein Lustenauer 1919, als die von Ferdinand Riedmann initiierte Vorarlberger Anschlussbewegung an die Schweiz ihren Höhepunkt erreichte, gefragt wurde, zu welchem Staat er denn künftig am liebsten gehören würde, zur Schweiz, zu Österreich oder gar zu Deutschland; er soll geantwortet haben: »As ischt mör gliech, hoptsach an ar Gränz«. Mit dieser Anekdote wird - unausgesprochen - angedeutet, dass die Lustenauer ihre Grenzlage vor allem wegen der Möglichkeit des Schmuggelns zu schätzen wissen. Interessanterweise hörte man denselben Ausspruch in abgewandelter Form vor ein paar Jahren in Zusammenhang mit Österreichs Beitritt zur EU wieder, als manch einer scherzhaft meinte, die Hauptsache sei doch, dass weiterhin eine Grenze, nun sogar eine EU-Außengrenze, bleibe, und mithin weiterhin die Möglichkeit bestehe, dem Schmuggel zu frönen. Ziel dieses Beitrages ist es, den historischen Wurzeln der Orientierung und des Grenzempfindens der Lustenauer nachzuspüren, die vielleicht dafür mitverantwortlich sind, dass in der Vergangenheit das Schmuggeln und die
Schmuggler in dieser Gemeinde einen Stellenwert erlangen konnten, der es berechtigt erscheinen lässt, in diesem Zusammenhang von »sozialem Rebellentum« zu sprechen. Abschließend soll auch die Frage gestellt werden, welche Identitäten sich daraus ergeben konnten.
Zu Beginn der 1460er Jahre schrieben Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg in einer umfangreichen und detaillierten Ratsinstruktion an einen namentlich nicht genannten Sachwalter am kaiserlichen Hof. Der städtische Gesandte wurde angewiesen, mit gebürlichen worten gegenüber der kaiserlichen Majestät darzulegen, dass man seitens der Stadtführung der Auffassung sei, dass die benachbarte Gemeinde Altdorf weder eines Jahr- und Wochenmarktes sowie der daraus resultierenden Zölle und Nutzen noch eines Befestigungsrechtes bedürfe, da dies in solicher genächde by ainer richstatt nicht sin sülle. Außerdem verwies man auf die Lage der Stadt zwischen fünf gotzhusern, mit den die Ravensburger nicht in ainen, sunder in merigen weg merklich überladen syen, was zu erheblichen Verlusten bei den Tor- und Warenzöllen führe. Kernpunkt der Ravensburger Argumentation bildete aber der Hinweis auf die enormen finanziellen Belastungen, die der Stadt durch ihre Beteiligung am Krieg gegen Herzog Ludwig von Bayern und Herzog Albrecht von Österreich entstanden seien und die Ravensburg mit einer Gesamtsumme von 8 000 Gulden bezifferte. Da man noch die Schulden an Meister Ulrich Riederer zurückzahlen müsse, könne die Stadt keine weiteren finanziellen Einbußen hinnehmen." Seitens der Stadtführung suchte man das Reichsoberhaupt davon zu überzeugen, dass ein konsolidierter Stadthaushalt und eine stabile Wirtschaftslage eine notwendige Voraussetzung sei, den Kaiser auch weiterhin in kriegen und herzugen zu unterstützen, wie das die Stadt nach eigenem Ermessen auch bisher gehorsam, willig und berait getan habe.
Beweiskommissare sind Produkte des römisch-kanonischen Prozesses, dessen Kern bekanntlich im Artikelverfahren bestand. Dabei wurden Klagevortrag und Einwendungen in einzelne, numerierte Sätze zerlegt, die in Form von Wahrheitsbehauptungen eingeleitet wurden (»wahr, daß«). Dieses artikulierte Klagevorbringen war die Grundlage für das Beweisverfahren. Die Klagartikel, und entsprechend die gleichfalls artikulierte Klageerwiderung (»Defensionales«), wurden als Beweisartikel (»Probatoriales«) an einen von den Parteien vorgeschlagenen und bewilligten, danach vom Richter beauftragten Kommissar übersandt. Er hatte die Zeugen zu verhören, gegebenenfalls auch einen Augenschein vorzunehmen oder Urkunden zu transkribieren. Beweisakten und Protokolle mussten in Bandform zusammengefasst (»inrotuliert«) werden. Die verschlossen an das Gericht übersandten Rotuli (»Attestationes«) waren die faktische und, soweit es auf örtliche Gewohnheitsrechte ankam, auch rechtliche Grundlage für die Urteilsfindung. Dieses Verfahren wurde bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein auch am Reichskammergericht praktiziert.
Aus Baden werden 86 Arten der Pimplinae und 2 Arten der Pseudorhyssini (Poemeniinae) gemeldet. Dolichomitus diversicostae (Perkins) und Schizopyga flavifrons Holmgren wurden vorher erst einmal in Deutschland nachgewiesen. Durch
Zucht konnten Wirte von 20 Arten der Pimplinae (11 Ephialtini, 2 Perithoini, 7 Pimplini) ermittelt werden.