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Erscheinungsjahr
- 2005 (1)
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (1)
Gehört zur Bibliographie
- nein (1)
Schlagworte
- Kapelle (1) (entfernen)
Das Großherzoglich-badische provisorische Regierungs-und Kammerprotokoll vom 6. Juni 1807 hielt folgenden Sachverhalt fest: ,, ... dass nach der Verordnung des höchstseligen Kaisers Joseph alle überflüssigen Kapellen in Breisgau und Ortenau aufgehoben und ihr Vermögen zum Religionsfond gezogen werden, daher die Zahl, Besonderheit und Vermögensstand aller
überflüssigen Kapellen zu erheben und bei jeder die Bemerkung beizufügen sei, zu was für einen Gebrauch die Gebäude derselben bestimmt werden könnten."