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Wie lassen sich die Bürgerbücher[1] in das Verständnis unserer Zeit übertragen? Was und wer ist ein
Bürger? Wem gehört z.B. ein Haus? Kaum zu glauben, dass beispielhaft in den zwei nachstehenden
lapidaren Eintragungsformulierungen der Schlüssel
zu einer Fülle spannender Informationen steckt:
„ltem, Johans Loseli ist burger an sinem halben
hus, waz Dietmars, wider Regelins hus" (Ebenso,
Johann Loseli ist Bürger an seinem Haus geworden,
das dem Dietmar gehört hatte, gegenüber dem
Haus des Regelin)
„ltem, Anna, relicta Hainrich Murers, ist burgerin
an irem halben huse, an dem tail wider der Glungginen
huse in brunnen-gassen"2 (Ebenso, Anna,
Witwe des Hainrich Murer, ist Bürgerin an ihrem
Haus geworden, das mit seiner Seite dem Haus der Glunggin in der Brunnengasse gegenüberliegt).
Mit dem Bürgerbuch von 1356 bewahrt das Stadtmuseum in der ehemaligen Tonofenfabrik in Lahr ein wertvolles Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte. Das Buch verzeichnet in mittelhochdeutscher Sprache 376 Namen von Bewohnern der Stadt ab dem Jahr 1356 (Dis sint die Burgere in der stat zuo Lare). Dazu listet es in Nachträgen bis um 1410 noch einmal mehr als 230 Namen weiterer Neubürger und sogenannter „Ausbürger“ auf: Das sind Personen, die das Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Sie lebten Mitte des 14. Jahrhunderts in der Region rund um Lahr, etwa in Offenburg, Friesenheim, Schopfheim, Ettenheim, Rheinau, Dinglingen, Hugsweier, Burgheim, Kippenheim, Schuttern, Sulz, Ichenheim, Kürzell, Schutterzell, Ottenheim, Allmannsweier, Nonnenweier, Meißenheim, Altenheim und Müllen. Den Stand der Erforschung von Herkunft, Inhalt und Zweck des Bürgerbuchs hat zuletzt der ehemalige Stadthistoriker Thorsten Mietzner zusammengefasst.