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Unter Flurnamen versteht man alle heute oder früher gebräuchlichen Eigennamen für nicht bewohnte Örtlichkeiten (außerhalb von Siedlungen) wie Äcker, Berge, Wälder, Gewässer und was mit ihnen zusammenhängt, Wege Stege und Straßen, Natur- und Kulturdenkmäler und auch unbewohnte Anlagen von Wirtschaft und Industrie. Flurnamen, Landschafts- und Gewässernamen sind oft jahrhundert alte Zeugen menschlicher Beschäftigung mit der Natur. Nach einem Vorschlag von Theodor Imme (1908) teilt man die Flurnamen in Natur- und Kulturnamen ein. Die Naturnamen bezeichnen geographische Objekte nach ihren naturgegebenen Verhältnissen, nämlich nach der Lage, Form und der Bodenbeschaffenheit und nach ihrer Beziehung zur Pflanzen- und Tierwelt.
Zum Flurnamen ,Mur'
(2000)
Alt-/Mittelhochdeutsch muor n. bedeutet Sumpf, Morast, Moor, dazu das Adjektiv mittelhochdeutsch muorec, muoric morastig, sumpfig. (Matthias Lexer: Mittelhochdeutsches Handwörterbuch 1, Sp. 2240). Badisches Wörterbuch 3, S. 695 nennt Mur m. n., mancherorts in Ortenau und Breisgau, in wechselnden Mundartlautungen und örtlichen Bedeutungsschwankungen vorkommend. Ergänzend werden Ortenauer Mur-Flurnamen aufgeführt, so ein Gewann in Moos (Bühl), ein Waldstück nordwestlich von Unzhurst, eine Wiese an der Acher südlich von Gamshurst. Historische Belege werden aus Kippenheim (an dem murhe 1557; das muhr 1687; Lagebezeichnung zwischen Bach und Muhr) und Steinach im Kinzigtal (ober Mur, ob dem Mettel mur 1813) gegeben. Vermerkt wird, daß Mur als Flurname besonders im westlichen Schwarzwald und in der Rheinebene verwendet zu werden scheint. Badisches Wörterbuch 3, S. 696 f. nennt ferner mehrere Mur-Bildungen wie Murboden, Murdistel, Murgrundel, Murhaue, Murkresse, Murkolben (Übername), Murwadel, auch das Adjektiv murig.
Hilteboltzwilre - ein Name für einen Weiler im Bann von Offenburg, der nach seiner Ersterwähnung - oder besser: nach dem bisher frühesten bekannten Namensbeleg - im Jahr 1398 bislang nur recht lückenhaft zu verfolgen ist. 1401, 1504 und 1727 wird dieser Name jeweils im Zusammenhang mit einem Wald genannt, wobei es dem Kontext nicht sicher zu entnehmen ist, wo sich dieser kleine Wald genau befand. Die lateinisch abgefaßte Urkunde von 1401 berichtet vom Hildboltsweiler Wäldchen, gelegen in der Pfarrei der Stadt Offenburg, zwischen dem Dorfbann von Hofwei(l)er und dem Stadtwald von Offenburg; es zieht sich unten bis zu diesem Wald hin und oben bis zur Reichsstraße beim Wald von Elgersweier.