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In der Vorbereitungs- und Planungsphase der kürzlich abgeschlossenen Restaurierung des Innenraums der sogenannten
Leut- oder Gutleutkirche in Friesenheim-Oberschopfheim wurde der im Chorbereich vorhandene Wandmalereizyklus
ausführlich restauratorisch untersucht. Die ersten Untersuchungen erfolgten im November 2011 und wurden im Mai
2012 fortgesetzt. Weitere Befunde traten während der Restaurierung Juli bis Oktober 2014 zutage. Die restauratorischen Untersuchungen, das darauf basierende Restaurierungskonzept und die Ausführung der Maßnahmen wurden von Bernhard Wink mit Unterstützung von Regine Dendler vorgenommen. Die komplexen Untersuchungsergebnisse werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt: Im ersten Teil beschreibt Bernhard Wink die Erkenntnisse aus Untersuchung und Restaurierung, im zweiten Teil vergleicht Regine Dendler die materiellen Befunde mit den anlässlich der Voruntersuchung erhobenen Archivalien. Eine Zusammenschau beider Teile kann ein annähernd vollständiges Bild der Entstehungsgeschichte der Innenraumgestaltung bzw. der Wandmalereien in der Leutkirche vermitteln, wie es auch grundlegende Voraussetzung für
viele konservatorische Entscheidungen in den nun abgeschlossenen Maßnahmen war.
Moltkestraße 18
(2015)
Die vom Jugendstil geprägte Moltkestraße ist ein wichtiges städtebauliches Ensemble neben der ehemaligen fürstenbergischen Residenzstadt aus dem 18. und 19. Jahrhundert und der nach dem Großbrand im Jahre 1908 wieder aufgebauten bürgerlichen Stadt im Umfeld von Rathaus und Karlstraße. Das Bewusstsein für die Besonderheit dieses Viertels wurde zwar schon vor 25 Jahren durch eine städtebauliche Ausstellung im Zuge des 1100-jährigen Stadtjubiläums wieder erweckt. Doch erst 2004 hat die Stadtverwaltung eine Satzung zum Denkmal-Ensembleschutz der bürgerlichen Stadtbereiche – das Ensemble der Residenzstadt steht schon länger unter Ensembleschutz – mit entsprechenden Gestaltungsauflagen verabschiedet, nachdem in der Rosenstraße ein Haus aus dem Wiederaufbau-Projekt nach dem Brand akut von Abbruch-Absichten gefährdet war. Dieser Schutz kommt eigentlich 50 Jahre zu spät, denn viele Häuser haben bereits erheblich gelitten durch den Austausch von Fenstern, Fensterläden und Türen, den Einbau und Anbau unpassender Bauelemente, Fassadenverkleidungen usw. Am Beispiel des Gebäudes Moltkestraße 18, eines charakteristischen Wohnhauses, das über den Ensembleschutz hinaus auch als Einzelobjekt unter Denkmalschutz steht, soll im Folgenden dargestellt werden, welchen Gewinn das Stadtbild und im engeren Bereich das Straßenbild mit einer denkmalgerechten
Renovierung erfahren kann.